auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2157 -. Türkische Militäroperationen in der Republik Irak und in der Arabischen Republik Syrien

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache 20/2673 20. Wahlperiode                                                                                           06.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Tino Chrupalla, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 20/2157 – Türkische Militäroperationen in der Republik Irak und in der Arabischen Republik Syrien Vorbemerkung der Fragesteller Berichten verschiedener Zeitungen zufolge (siehe Links unten), greifen militä- rische Verbände der Republik Türkei seit dem 17. April 2022 Ziele im Norden der Republik Irak aus der Luft und vom Boden aus an. Wie es heißt, seien türkischen Angaben zufolge Stellungen der in der Türkei verbotenen Arbeiterpartei PKK das Ziel dieser Angriffe (vgl. u. a. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002). Wie es weiter heißt, habe das irakische Außenministerium gegen die- sen Einmarsch protestiert (vgl. Seibert, Thomas: In der Zange: Sowohl die Türkei als auch der Iran setzen ihre Interessen im Irak ohne Zögern mit Waf- fengewalt durch, in: Der Generalanzeiger vom 30. April 2022). Die Angriffe richteten sich auch gegen nichtmilitärische Ziele, sodass „Zivili- sten“ dabei „ums Leben kämen“ (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002). Gemäß verschiedener Mediendarstellungen „mehren sich Zweifel, ob der Grund“ dieser Aggression „tatsächlich in der Vernichtung angeblicher Terror- zellen liege“ (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002).Vielmehr verfolge die türkische Regierung damit innenpolitische Ziele. So äußerte der Münchner Kommunikationswis- senschaftler Kerem Schamberger, dass „mit der Operation […] ein Keil in die Opposition getrieben“ werde: „Es wird versucht, die kemalistisch-nationalisti- sche Opposition aus CHP und Iyi-Parti auf die Seite des Staates zu ziehen“, sagte Kerem Schamberger (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002). Anders als im Falle der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands gegen die Ukraine haben sich jedoch bislang weder die Bundesregierung noch die NATO zur Offensive der Türkei im Irak geäußert. So empörte sich Dr. Kamal Sido, Nahostreferent bei der Gesellschaft für bedrohte Völker, dass man zu den „Angriffen der Türkei auf ihre Nachbarländer schweige“ (vgl. „Türkei greift erneut Ziele im Nordirak an“, in: Frankfurter Rundschau vom 25. April 2002). Auch Rosa Burc, Soziologin am Centre on Social Movement Studies in Florenz, kritisierte den Umstand, dass ein „Nato-Mitglied Kurd:innen“ Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Juli 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 20/2673                                      –2–                 Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. angreift, als eine „Doppelmoral, die nur schwer auszuhalten ist“ (vgl. Burc, Rosa: Warum verurteilen wir den Krieg Russlands, aber nicht den der Türkei, in: Zett vom 25. April 2022, https://www.zeit.de/zett/politik/2022-04/kurdista n-tuerkei-russland-ukraine-doppelmoral-westen). 1. Hat sich die Bundesregierung zu den nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffen auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei eine Positionierung erarbei- tet, und wenn ja, wie lautet diese ggf.? 2. Hat die Bundesrepublik Deutschland dagegen Protest eingelegt? a) Wenn ja, wann, und auf welchem Wege? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dagegen keinen Protest eingelegt? 3. Haben die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen An- griffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Auswirkungen auf das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Türkei? a) Wenn ja, welcher Art sind diese Auswirkungen? b) Wenn nein, warum haben die nach Auffassung der Fragesteller völ- kerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei keine Auswirkungen auf das Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zur Republik Türkei? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2274 wird ver- wiesen. 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO haben, die sich als Verteidi- gungsbündnis versteht? a) Wenn ja, welcher Art sind diese Auswirkungen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis davon? Die Fragen 4a und 4b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Die Bundesregierung macht sich die Interpretation der Fragesteller nicht zu ei- gen: Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis mit dezidiert defensivem Charak- ter. Im Übrigen hat das türkische militärische Vorgehen in Nordirak und Nord- syrien keine Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO. 5. Hat die Bundesregierung angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei in Abstimmung mit der Eu- ropäischen Union Sanktionen gegen die Republik Türkei verhängt? a) Wenn ja, welcher Art sind diese Sanktionen? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung angesichts der nach Auf- fassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Re-
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  –3–                             Drucksache 20/2673 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. publik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei in Abstimmung mit der Europäischen Union keine Sanktio- nen gegen die Republik Türkei verhängt? Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Die Außenministerinnen und Außenminister der Europäischen Union (EU) ha- ben bei ihrer Sitzung am 14. Oktober 2019 die damalige Militäroperation der Türkei in Nordostsyrien verurteilt und auf die Entscheidung einiger EU-Mit- gliedstaaten verwiesen, die Genehmigung von Waffenausfuhren in die Türkei unverzüglich einzustellen. Die Mitgliedstaaten der EU haben sich zudem ver- pflichtet, in ihrer Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei das Kriterium der Aufrechterhaltung von Frieden, Sicherheit und Stabilität in der Region streng anzuwenden. (https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/ 2019/10/14/council-conclusions-on-north-east-syria/) 6. Hat die Bundesregierung angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei Angehörige von türkischen Nachrichtendiensten, die in Deutschland auf der Diplomatenliste stehen, aufgefordert, Deutschland zu verlassen bzw. gedenkt sie, das zu tun? a) Wenn ja, wann hat sie die Angehörigen türkischer Nachrichtendiens- te dazu aufgefordert, Deutschland zu verlassen, bzw. wann gedenkt sie, das zu tun? b) Wenn nein, warum hat sie die Angehörigen türkischer Nachrichten- dienste nicht dazu aufgefordert, Deutschland zu verlassen bzw. wa- rum gedenkt sie nicht, dies zu tun? Die Fragen 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter türkischer Auslandsvertretungen in Deutschland vor dem Hintergrund des türkischen mi- litärischen Vorgehens in Nordirak und Nordsyrien zu personae non gratae im Sinne des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 erklärt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Klei- nen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2274 verwie- sen. 7. Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei das Visaprivileg für Inhaber türkischer Dienst- und Diplomatenpässe aufzuheben? a) Wenn ja, wann hat die Bundesregierung dies unternommen bzw. be- absichtigt sie, das zu tun? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung dies nicht unternommen bzw. beabsichtigt sie nicht, dies zu tun? Fragen 7a und 7b werden gemeinsam beantwortet. Die Frage der Änderung von Visaregelungen stellt sich in diesem Kontext nicht. Türkische Staatsangehörige, die im Besitz eines Diplomaten-, Dienst-, oder Spezialpasses sind, benötigen für Kurzaufenthalte in Deutschland (90 Ta- ge je Zeitraum von 180 Tagen) kein Visum. Umgekehrt benötigen deutsche Staatsangehörige auch mit normalen Reisepässen für die Einreise in die Türkei und den Aufenthalt dort von 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen kein Visum.
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Drucksache 20/2673                                                        –4–                       Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die nach Auffassung der Fragesteller völkerrechtswidrigen Angriffe auf die Republik Irak und die Arabische Republik Syrien durch die Republik Türkei auf den Status der Beitrittsgespräche mit der Europäischen Union, die Zahlung von Beitrittshilfen und die Beibehaltung einer sog. privile- gierten Partnerschaft zwischen der EU und der Republik Türkei? Die Beitrittsverhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und der Republik Türkei wurden 2005 aufgenommen, die letzte Eröffnung eines Bei- trittskapitels erfolgte 2016. Seitdem gab es weder Öffnungen noch Schließun- gen von Beitrittskapiteln. In ihrem Länderbericht vom 19. Oktober 2021 wür- digt die EU-Kommission die Türkei als wichtigen Partner, konstatiert jedoch gleichzeitig, dass sich die Türkei immer weiter von der EU entferne. Ange- sichts gravierender und nachhaltiger Rückschritte in Schlüsselbereichen wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten ruhen die EU-Beitrittsverhandlungen derzeit faktisch. Auf die gravierenden Rückschritte der Türkei bei demokrati- schen Standards, Rechtsstaatlichkeit und Grundfreiheiten hat die EU unter an- derem mit einer Kürzung der Mittel des Finanzierungsinstruments für Heran- führungshilfe für die Türkei reagiert. Eine formalisierte privilegierte Partner- schaft jenseits des EU-Beitrittsprozesses im Sinne der Fragestellung besteht zwischen EU und Türkei nicht. 9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die völkerrechtliche Bewer- tung oder über öffentliche Verurteilungen seitens der syrischen und der irakischen Regierung oder deren Parlamente hinsichtlich des erneuten Einmarsches der Türkei in das Hoheitsgebiet beider Staaten, und wenn ja, welche? Die irakische Regierung und das irakische Parlament haben das türkische Vor- gehen im Zuge der jüngsten Militäroperation öffentlich verurteilt. Darüber hi- naus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestel- lung vor. 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung völkerrechtlich bindende Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen bzw. Resolutio- nen der Generalversammlung der Vereinten Nationen mit dem erneuten Einmarsch der Türkei in das Hoheitsgebiet Syriens und des Iraks seitens der Türkei verletzt, und wenn ja, welche, und inwiefern? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Verletzung von völkerrecht- lich bindenden Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen oder von Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Syrien und Irak durch die Republik Türkei. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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