auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2089 - Der ökologische Fußabdruck der Bundeswehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1829)

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Deutscher Bundestag                                                                         Drucksache 20/2539 20. Wahlperiode                                                                                        30.06.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Sören Pellmann, Andrej Hunko und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/2089 – Der ökologische Fußabdruck der Bundeswehr (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1829) Vorbemerkung der Fragesteller In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1829 gibt die Bundesregierung an, dass die jährlichen CO2-Gesamtemissionen der Bundeswehr von insgesamt 1,45 Mio. Tonnen CO2e (Co2-Äquivalent) im Jahr 2019 auf insgesamt 1,71 Millionen Tonnen CO2e Jahr 2021 angestiegen sind (ebd., Antwort zu Frage 11). Die jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifische Mobilität“ seien in den Jahren 2020 und 2021 gegenüber dem Jahr 2019 um 25 Prozent gestiegen. Ursächlich dafür sei der Anstieg des Kraftstoffverbrauchs der Luftwaffe (ebd., Antwort zu Frage 12). Ungeachtet des von ihr bestätigten Zusammenhangs, dass jede Erhöhung der Aktivitäten der Streitkräfte, häufigere eigene Truppenmanöver, Teilnahmen an Manövern im Rahmen der NATO und vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Ausland notwendigerweise mit einem erhöhten Ressourcenverbrauch und klimaschädlichen Emissionen einhergehen (Antwort zu Frage 5 auf Bundes- tagsdrucksache 19/15249), steht die angekündigte Steigerung der Militäraus- gaben zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Widerspruch zu den im Klimaschutzgesetz festge- legten Reduktionszielen (Antworten zu den Fragen 6 bis 8 auf Bundestags- drucksache 20/1829). Auswirkungen von Erhöhungen des Verteidigungsetats auf die Treibhausgas-Emissionen bezeichnet sie als „rein hypothetisch“ (ebd., Antwort zu Frage 10). Ebenso hält sie die Einschränkungen der finanziellen Möglichkeiten für Investitionen in den ökologischen Umbau durch die Erhö- hung der Militärausgaben für „nicht plausibel“, da die finanziellen Mittel hier- für in einem Sondervermögen bereitgestellt würden, das die Schuldenbremse nicht berühre (ebd., Antwort zu Frage 9). Allerdings sollen die dadurch ent- standenen Schulden zusätzlich zu den coronabedingt aufgenommenen Schul- den „innerhalb eines angemessenen Zeitraums“ getilgt werden (https://www.r nd.de/politik/schulden-fuer-die-bundeswehr-warum-die-rueckzahlung-lindner s-etat-ueberlastet-RY7FBNPHFFFWDKLJYPRFHVF6IU.html), wodurch in den kommenden Jahren Handlungsspielräume für strukturelle Ausgaben und Zukunftsinvestitionen eingeschränkt werden. Um künftig das Zwei-Prozent- Ziels der NATO zu erfüllen, müssten zudem inflationsbereinigt zusätzliche Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 30. Juni 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 20/2539                                      –2–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr für Militär und Rüstung ausgegeben werden (https://www.ifo.de/DocDL/sd-2022-sonderausgabe-april-potrafke-etal-sonder vermoegen-bundeswehr.pdf; S. 38). Da diese und weitere Antworten der Bundesregierung erneut Fragen aufwerfen, muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller erneut zu diesem Sachverhalt befragt werden. Vorbemerkung der Bundesregierung Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkungen der Fragesteller zur Kennt- nis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Trifft es nach Auffassung Bundesregierung zu, dass ein grundsätzlicher Zusammenhang zwischen der geplanten Erhöhung der Verteidigungsaus- gaben zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO und der Erhö- hung der Treibhausgasemissionen durch die zusätzliche Rüstungsproduk- tion und Nutzung der zusätzlich beschafften Waffensysteme besteht (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/1829), vor dem Hin- tergrund des von ihr bestätigten Zusammenhangs, dass jede Erhöhung der Aktivitäten der Streitkräfte, häufigere eigene Truppenmanöver, Teil- nahmen an Manövern im Rahmen der NATO, vermehrter Einsatz der Bundeswehr im Ausland notwendigerweise mit einem erhöhten Ressour- cenverbrauch und klimaschädlichen Emissionen einhergehen (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/15249)? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie hieraus? Wenn nein, warum nicht? Durch die Nutzung und Produktion von Waffensystemen werden Treibhausgase emittiert. Diese unterliegen Schwankungen, die u. a. auf unterschiedlichen Nut- zungsintensitäten beruhen. Neue Technologien können gegebenenfalls auch verbrauchsintensiver sein. Es werden jedoch Maßnahmen ergriffen, die den Energieverbrauch und die Emission von Treibhausgasen vermindern. Zum Bei- spiel kann durch den Einsatz klimaneutraler synthetischer Kraftstoffe die Nettoemission von Treibhausgasen stark verringert werden. Aufgrund der Viel- zahl von Einflussfaktoren besteht kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO und der Höhe der Treibhaus- gasemissionen. 2. Warum betrachtet die Bundesregierung Einschränkungen für notwendige Ausgaben des Bundes für dringend erforderliche Investitionen in den ökologischen Umbau durch das Sondervermögen Bundeswehr für „nicht plausibel“ (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/1829), vor dem Hintergrund, dass die dadurch entstandenen Schulden zusätzlich zu den coronabedingt aufgenommenen Schulden „innerhalb eines angemes- senen Zeitraums“ getilgt werden sollen (https://www.rnd.de/politik/schul den-fuer-die-bundeswehr-warum-die-rueckzahlung-lindners-etat-ueberla stet-RY7FBNPHFFFWDKLJYPRFHVF6IU.html), wodurch angesichts der ab 2023 erneut geltenden Schuldenbremse in den kommenden Jahren zwangsläufig Handlungsspielräume für strukturelle Ausgaben und Zu- kunftsinvestitionen eingeschränkt werden (https://www.ifo.de/DocDL/s d-2022-sonderausgabe-april-potrafke-etal-sondervermoegen-bundesweh r.pdf; S. 38)?
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  –3–                             Drucksache 20/2539 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die geplante langfristige Erhöhung der Verteidigungsausgaben zur Erfüllung des Zwei-Prozent-Ziels der NATO über das Sondervermögen hinaus, wo- durch inflationsbereinigt zusätzliche 25 Mrd. Euro pro Haushaltsjahr für Militär und Rüstung, einen der klimaschädlichsten aller Wirtschafts- sektoren, ausgegeben werden müssten (https://www.ifo.de/DocDL/sd-20 22-sonderausgabe-april-potrafke-etal-sondervermoegen-bundeswehr.pdf; S. 38), bei Aufrechterhaltung der Schuldenbremse die finanziellen Mög- lichkeiten für dringend erforderliche Investitionen in den ökologischen Umbau einschränkt (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Die notwendigen Ausgaben des Bundes für alle Bereiche des Bundeshaushaltes werden über die jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahren vom Haushaltsge- setzgeber festgelegt. Neben verfassungsrechtlichen Vorgaben sind auch (fach-) gesetzliche Vorgaben, wie beispielsweise nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, zu berücksichtigen. Gleichzeitig können prioritär Schwerpunkte gebildet wer- den, für den Bereich der Bundeswehr z. B. im Hinblick auf die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit im Sinne der jeweils geltenden NATO-Vorgaben, aber auch zugunsten ggfs. notwendiger ökologischer Weiterentwicklungen. Die Bundeswehr erhält durch das Sondervermögen weitere notwendige Mittel außerhalb des jährlichen Haushaltsaufstellungsverfahrens, um die entstandenen Fähigkeitslücken zu schließen. Eine Einschränkung für andere Bereiche ergibt sich daraus nicht. 4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Anstieg der jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifi- sche Mobilität“ um 25 Prozent durch den Anstieg des Kraftstoff- verbrauchs der Luftwaffe (Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdruck- sache 20/1829) mit Blick auf das Potenzial zur Einsparung der CO2- Emissionen der Bundeswehr durch eine Reduktion der „militärspezifi- schen Mobilität“? Für die Erfüllung des Auftrags der Bundeswehr mit dem erforderlichen militär- spezifischen Fähigkeitsprofil sind energieintensive Antriebe erforderlich. Die Möglichkeiten für Energieeinsparungen sind hier begrenzt. Um unter diesen Anforderungen dennoch einen Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu leisten, sollen mit zunehmender Marktverfügbar- keit und im Rahmen normgerechter Beimischungsquoten nachhaltig erzeugte synthetische Flüssigkraftstoffe genutzt werden z. B. strombasiertes Power-to- Liquid-Kraftstoffe, sogenannte E-Fuels. Diese Energieträger stellen eine wich- tige Zukunftsoption für militärische Antriebe im Rahmen der Energiewende dar.
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Drucksache 20/2539                                    –4–               Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Welche Ursachen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg des Kraftstoffverbrauchs der Luftwaffe (Antwort zu Frage 12 auf Bun- destagsdrucksache 20/1829), und wie ließen sich diese reduzieren? Im Rahmen der Auswertung für die Jahre 2019 bis 2021 wurden folgende Gesamtflugkraftstoffverbrauchzahlen ermittelt: 2019                                 171.606 m³ 2020                                 184.483 m³ 2021                                 178.344 m³ Im Rahmen der Auswertung für die Jahre 2019 bis 2021 wurden folgende Gesamtflugstunden der fliegenden Systeme der Lw ermittelt: 2019                              45.463 Flugstunden 2020                              44.830 Flugstunden 2021                              44.359 Flugstunden Die Erhöhung des jährlichen Flugkraftstoffverbrauches bei Verringerung der Gesamtflugstunden erklärt sich durch Steigerung der Jahresflugstunden neuerer leistungsfähigerer Waffensysteme in Verbindung mit einer Verringerung der Flugstunden älterer (nicht so leistungsfähiger) Waffensysteme (Bsp.: Waffen- systemwechsel von C-160 (zwei Triebwerke) auf A400M (vier Triebwerke)). Die Bundeswehr unternimmt jedoch Anstrengungen den Klimaeffekt dieser Verbrauchssteigerungen z. B. durch die zunehmende Verwendung nachhaltiger synthetischer Kraftstoffe auszugleichen. Insoweit wird auf die Antworten auf die Fragen 1 und 4 verwiesen. 6. Wie haben sich die jährlichen CO2-Emissionen der Bundeswehr durch die „militärspezifische Mobilität“ im Vergleich zu den CO2-Gesamt- verkehrsemissionen in den Jahren 2019 bis 2021 entwickelt (bitte ent- sprechend den Jahren getrennt und im Vergleich zu den entsprechenden nationalen Werten auflisten; https://www.bmvg.de/resource/blob/374449 0/fb034ba5fc1c8148bb103bb04ae928e5/20201022-dl-nachhaltigkeitsber icht-2020-data.pdf; S. 28)? Militärspezifische          Gesamtverkehrs- Jahr Mobilität                 emissionen 2019                       0,64                     164,1 2020                       0,79                     146,4 2021                       0,78                     148,1 Die Werte sind in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ausgewiesen. 7. Wie viele Übungsstunden absolvierten die Pilotinnen und Piloten im Eurofighter der Bundeswehr insgesamt über Deutschland und im inter- nationalen Luftraum in den Jahren seit 2012 (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)?
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                                       –5–                                       Drucksache 20/2539 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wie viele Übungsstunden absolvierten die Pilotinnen und Piloten im Tornado der Bundeswehr insgesamt über Deutschland und im internatio- nalen Luftraum in den Jahren seit 2000 (Antwort zu Frage 22 auf Bun- destagsdrucksache 20/1829)? Die Fragen 7 und 8 werden zusammen beantwortet. Die Beantwortung der Frage kann in offener Form nicht erfolgen. Die Ein- stufung als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erfor- derlich.* Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) vom 10. August 2018 sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Bei offener Beantwortung der gestellten Fragen wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der Bundeswehr, in vorhandene Fähigkeiten sowie Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu be- fürchten. Detaillierte Angaben könnten die Handlungsfreiheit der Streitkräfte einschränken. 9. Warum erfasst die Bundesregierung bisher auch im vierten Nachhaltig- keitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundes- wehr die Berichterstattung zur Nachhaltigkeit 2020 nicht die CO2-Emis- sionen bei der Produktion der durch die Bundeswehr in den Teilstreit- kräften genutzten Waffensysteme (Antwort zu Frage 5 auf Bundestags- drucksache 20/1829)? 10. Inwieweit ist es nach Auffassung der Bundesregierung für eine voll- umfängliche Öko- und Klimabilanz des Bundesministeriums der Ver- teidigung und der Bundeswehr notwendig, neben den Emissionen für die Infrastrukturen und militärspezifische Mobilität auch die Emissionen bei der Rüstungsproduktion einzubeziehen? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Das Bundesministerium der Verteidigung mit seinem Geschäftsbereich berück- sichtigt bei der Beschaffung Nachhaltigkeitsaspekte gemäß dem einschlägigen Maßnahmenprogramm und den rechtlichen Bestimmungen und legt den Fokus auf Scope 1 und Scope 2 Emissionen. 11. Aus welchen Gründen ist eine Aufteilung der Treibhausgasemissionen, die während der Auslandeinsätze entstehen, auf die einzelnen Staaten in verursachungsgerechter Weise nicht möglich, vor dem Hintergrund, dass dies bei Energiekosten und Energieverbrauch offenbar erfolgt (Antwor- ten zu den Fragen 1 und 16 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)? Die in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 16 auf Bundesdruck- sache 20/1829 übermittelten Informationen geben mandatsbezogen Aufschluss über den Verbrauch sowie die Kosten für die Energieversorgung der Einsatz- liegenschaften der Bundeswehr. Regelmäßig sind in den Einsatzliegenschaften der Bundeswehr in begrenztem Umfang auch Angehörige von Streitkräften anderer Nationen untergebracht. Eine separate Erfassung der Energieverbräu- che der in der Einsatzliegenschaft untergebrachten Streitkräfte anderer Natio- * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Ant- wort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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Drucksache 20/2539                                      –6–                Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nen erfolgt nicht. Für deren Unterbringung wird eine Kostenpauschale erhoben. Treibhausgasemissionen werden für die von der Bundeswehr betriebenen Ein- satzliegenschaften nicht erfasst. 12. In welcher Form und durch wen werden nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Emissionen aus multilateralen Operationen erfasst, vor dem Hintergrund, dass diese separat berichtet würden (Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)? Das gemeinsame Berichterstattungsformat (Common Reporting Format, CRF) der bisherigen internationalen Emissionsberichterstattung ermöglicht in Ta- belle 1.D. grundsätzlich, die Emissionen aus multilateralen Operationen als reinen Merkposten (Memo-Item) zu berichten, also nicht in die nationalstaat- liche Emissionsverantwortlichkeit zu übernehmen. Deutschland nutzt diese Möglichkeit allerdings nicht, sondern berichtet die Emissionen der Bundeswehr vollständig unter dem Tabellenpunkt 1.A.5, sofern die Kraftstoffe im Inland erworben wurden. Auch die in Deutschland getankten und im Ausland durch die Bundeswehr verbrauchten Kraftstoffe, die unter CRF 1.D als Merkposten berichtet werden könnten, berichtet Deutschland aus statistischen Gründen unter CRF 1.A.5. Gleiches gilt für Kraftstoffe, die Streitkräfte anderer Staaten in Deutschland er- werben. Diese könnten zwar als Merkposten berichtet werden. In der Praxis werden sie aber aus statistischen Gründen den deutschen Emissionen zugerech- net. Sie unterfallen damit vollständig den Emissionsminderungspflichten Deutschlands. Für die Berichterstattung über Kraftstoffe, die die Bundeswehr im Ausland er- wirbt und im Rahmen von multilateralen Missionen mit VN-Mandat ver- braucht, gilt dies entsprechend: Hier kann der jeweilige Staat wählen, ob terri- toriale Emissionen oder reine Merkposten berichtet werden. Informationen über die internationale Handhabung und Datenverfügbarkeit für eine Berichterstat- tung als Merkposten liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Welche NATO-Staaten dokumentieren nach Kenntnis der Bundesregie- rung die Treibhausgasemissionen bei Militäreinsätzen im Ausland (Ant- wort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Wird die Bundesregierung bei der nächsten Weltklimakonferenz COP 27 im November 2022 in Ägypten einen Vorschlag einbringen, um eine ver- bindliche Berichterstattung über die Emissionen aus den nationalen mili- tärischen Operationen und die aus multilateralen militärischen Emissio- nen zu etablieren, vor dem Hintergrund, dass dies bisher in den Verhand- lungen in Glasgow nicht diskutiert worden ist und kein Land einen ent- sprechenden Vorschlag eingebracht hat (Antwort zu Frage 4 auf Bundes- tagsdrucksache 20/1829)? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Unter multilateralen Operationen sind nur VN-Missionen berichtsfähig. Diese Möglichkeit wird von vielen Vertragsstaaten aus statistischen Gründen nicht genutzt, so dass auch diese Emissionen zumeist den Minderungszielen unter- fallen. Da die berichteten Emissionen vernachlässigbar sind, wird nach Kennt-
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                  –7–                              Drucksache 20/2539 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nis der Bundesregierung kein Vertragsstaat einen solchen Vorschlag einbringen. Die Berichtstabellen für das Übereinkommen von Paris wurden 2021 in Glas- gow auf COP 26 beschlossen. Der Aufwand für eine erneute Verhandlung und die erforderliche internationale Konsensfindung nach nur einem Jahr stünde in keinem Verhältnis zum erwartbaren Ergebnis. 15. Welche Position vertritt die Bundesregierung mit Blick auf das laut NATO-Gipfelerklärung vom 14. Juni 2021 (Absatz 6g) durch den Gene- ralsekretär zu formulierende „realistische[], ehrgeizige[] und konkrete[] Ziel für die Verringerung der Treibhausgasemissionen durch die politi- schen und militärischen Strukturen und Einrichtungen der NATO“, und inwieweit hält sie das Erreichen der CO2-Neutralität bis 2050 für umsetz- bar (Antwort zu Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 20/1829)? Die NATO-Gipfelerklärung wird von den Staats- und Regierungschefs aller NATO-Alliierten, so auch Deutschland, im Konsens verabschiedet. Die Bun- desregierung unterstützt somit die Inhalte der Erklärung.
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Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333
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