auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2454 - Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Vorhaben im Bereich "Selbstbestimmung von Frauen verwirklichen"
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neu- bewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 5 bis 5m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Bundesregierung arbeitet intensiv an der Stärkung der sexuellen und repro- duktiven Selbstbestimmung. Derzeit erfolgen hierzu mit den beteiligten Res- sorts Abstimmungen über die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Maßnah- men. Daneben werden die föderalen Ebenen und relevante zivilgesellschaftli- che bzw. wissenschaftliche Akteure beteiligt, soweit sie in ihrer Zuständigkeit betroffen sind. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern wirksame gesetzliche Maß- nahmen entgegengesetzt werden. Der ungehinderte Zugang zu Schwanger- schafts-(konflikt-)beratungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsab- brüche vornehmen, ist in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht so- wie das Versammlungsrecht zu gewährleisten. Hierfür sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig (Artikel 30 und Artikel 70 Absatz 1 des Grundgeset- zes). Darüber hinaus wird die Möglichkeit einer bundesgesetzlichen Umset- zung des Auftrages aus dem Koalitionsvertrag geprüft. Der zu erwartende Er- füllungsaufwand, hängt von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung ab und kann derzeit noch nicht beziffert werden. Das BMFSFJ hat in einem ersten Schritt eine Datenabfrage bei den Bundesländern sowie den Trägern der Schwangerschafts-(konflikt-)beratungsstellen gestartet, um das Ausmaß des Phänomens Gehsteigbelästigung zahlenmäßig zu erfassen. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) auf- zuheben. Die Bundesregierung hatte dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der am 24. Juni 2022 vom Deutschen Bundestag in zweiter und drit- ter Lesung beschlossen wurde. Ärztinnen und Ärzte können damit nicht nur im Rahmen des persönlichen Gespräches über einen Schwangerschaftsabbruch in- formieren, sie machen sich zukünftig auch nicht mehr strafbar, wenn sie auch auf ihren Websites darüber informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche vor- nehmen und welche Methoden sie anwenden. Das Gesetz soll noch im Juli in Kraft treten. Der Koalitionsvertrag enthält zudem den Auftrag, Verhütungsmittel als Sat- zungsleistung zu erstatten. Für Geringverdienende sollen außerdem die Kosten übernommen werden. Hierzu fand zwischen den beteiligten Ressorts bereits ein erstes Gespräch statt. Das weitere Vorgehen wird derzeit innerhalb der Bundes- regierung abgestimmt. Das BMFSFJ setzt sich unter anderem auch durch das Projekt „Sexuelle und reproduktive Rechte konkret – SRR konkret“ für die Stärkung der sexuellen und reproduktiven Rechte ein. Das Modellprojekt will das Wissen, die Wert- schätzung und das Engagement für sexuelle und reproduktive Rechte anschau- lich machen und stärken. Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, dass eine Kommission zur reproduk- tiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt werden soll, die
Drucksache 20/2750 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbu- ches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruisti- schen Leihmutterschaft prüft. Gegenwärtig findet hierzu ein Austausch inner- halb der Bundesregierung statt, insbesondere über die Frage der Zusammenset- zung und konkreter Arbeitsfragen und -aufträge der Kommission. Ein Zeit- punkt für die Errichtung der Kommission steht noch nicht fest. Die Gesamtfe- derführung für das Vorhaben obliegt dem Bundesministerium für Gesundheit, das BMFSFJ sowie das Bundesministerium der Justiz beraten mit. Darüber hinaus wird sich das BMFSFJ dafür einsetzen, die Unterstützung un- gewollt Kinderloser zu verbessern. In einem ersten Schritt soll die bestehende „Richtlinie des BMFSFJ zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ ergänzt werden, so dass zukünftig auch eine Förderung von Behandlungen im heterologen System für alle hetero- sexuellen, homosexuellen und diversen Paare sowie Single-Frauen bei Vorlie- gen der übrigen Voraussetzungen erfolgen kann. Die umzusetzenden Maßnahmen werden fortlaufend entwickelt, begleitet und wo erforderlich angepasst und weiterentwickelt. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens. 6. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Einführung eines bundeseinheit- lichen Rechtsrahmens für den Schutz vor Gewalt“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kom- munen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausga- ben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nach- gelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 6 bis 6m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Koalitionspartner haben die Einführung eines bundeseinheitlichen Rechts- rahmens für den Schutz vor Gewalt im Koalitionsvertrag verankert. Derzeit erarbeitet das BMFSFJ Eckpunkte für die regierungsinterne Abstimmung zum weiteren Vorgehen. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2306, insbesondere auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 7. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Gesamtstrategie gegen ge- schlechtsspezifische Gewalt“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden?
Drucksache 20/2750 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kom- munen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausga- ben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nach- gelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonsti- ge aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterin- nen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Bera- terinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. be- auftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert aus- führen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neu- bewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 7 bis 7m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung plant in Umsetzung des Koalitionsvertrags eine ressort- übergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von ge- schlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zu entwi- ckeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden noch abge- stimmt. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2306, insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3, verwiesen. 8. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Maßnahmenpaket zur Bekämp- fung des Menschenhandels“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen? d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens verbunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kom- munen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausga- ben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nach- gelagerte Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonsti- ge aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. dessen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)?
Drucksache 20/2750 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterin- nen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Bera- terinnen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. be- auftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert aus- führen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öffentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neu- bewertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 8 bis 8m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Die Vorhaben zur Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Koalitionsver- trag werden derzeit durch die betroffenen Bundesressorts geplant und abge- stimmt. Die Bundesregierung entscheidet über Maßnahmen gegen Menschen- handel in all seinen Ausprägungen im Austausch mit den Ländern und der Zi- vilgesellschaft. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neubewertung des Vorhabens. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/1416, insbesondere auf die Antwort zu den Fragen 1a bis 1 g, verwiesen. 9. Wie soll die Umsetzung des Vorhabens „Bekämpfung von Sexismus“ konkret erfolgen? a) In welcher Zeitschiene soll die Umsetzung erfolgen (bitte einzelne Schritte, die bis zur Vorlage eines Referenten- bzw. Gesetzentwurfs oder entsprechender Projektvorlagen erfolgen, ausführen)? b) Sind für die Umsetzung des Vorhabens Gesetzesänderungen notwen- dig? Wenn ja, ist die Gesetzesänderung beratungs- bzw. zustimmungs- pflichtig im Bundesrat? Wenn nein, in welchem Rechtsrahmen soll das Vorhaben umgesetzt werden? c) Wer ist an der Umsetzung des Vorhabens beteiligt? Welche Verantwortung obliegt dem Bund bzw. Ländern oder Kom- munen?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/2750 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. d) Welche Kosten sind mit der laufenden Umsetzung des Vorhabens ver- bunden (bitte detailliert ausführen und nach Bund, Ländern, Kommu- nen aufschlüsseln)? In welchem Kapitel und Titel des Bundeshaushaltes sind die Ausgaben im Falle eines Beitrages des Bundes abgebildet? e) Welcher Erfüllungsaufwand ist mit der Umsetzung und Begleitung des Vorhabens verbunden (bitte für das BMFSFJ bzw. dessen nachgelager- te Behörden oder das BAFzA aufschlüsseln)? f) Welche Formen der Beteiligung sind zur Vorbereitung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüs- seln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. BAFzA durchgeführt oder von Drit- ten (bitte ausführen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? g) Welche Formen der Beteiligung sind im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens vorgesehen (bitte jeweils nach Ländern bzw. Kommunen, Verbänden, Wissenschaft, Träger, Expertinnen und Experten, sonstige aufschlüsseln)? Wird der Beteiligungsprozess durch das Bundesministerium bzw. des- sen nachgelagerte Behörden bzw. das BAFzA durchgeführt oder von Dritten (bitte ausführen und Gründe benennen)? Mit welchen Kosten ist der Beteiligungsprozess verbunden (bitte de- tailliert ausführen)? h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, bitte detailliert ausführen? Die Fragen 9 bis 9m werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet. Sexismus hat in einer modernen, gleichberechtigten Gesellschaft keinen Platz. Um Sexismus wirksam zu bekämpfen, braucht es einen Kulturwandel, den nur breite gesellschaftliche Bündnisse bewirken können.
Drucksache 20/2750 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Grundstein für das im Koalitionsvertrag vereinbarte starke Bündnis gegen Sexismus wurde 2020/2021 mit den „Dialogforen gegen Sexismus“ und der Er- klärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ u. a. mit Part- nern wie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Unternehmen wie der Microsoft Corporation, der Volkswagen AG, der Volkswagen AG, der BASF SE und der Charité gelegt. Inzwischen haben bereits über 340 Unterneh- men, Verbände und Organisationen die Erklärung unterzeichnet. Für ein star- kes, lebendiges und wirksames Bündnis gegen Sexismus sollen weitere Partner und Partnerinnen aus allen Teilen der Wirtschaft und Gesellschaft für das Bündnis gewonnen werden. Die Bündnispartner sollen sich aktiv einbringen in einer Partnerschaft auf Augenhöhe. Das Prinzip der Intersektionalität soll durchgehend berücksichtigt werden. Über das Bündnis sollen auf vielfältige Weise Wissen und Handlungsanleitun- gen für wirksame Maßnahmen gegen Sexismus vermittelt, Vernetzung ermög- licht und effektive Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden, damit Unterneh- men und Organisationen gegen Sexismus vorgehen und Betroffene wirksam unterstützt werden. Ein Fokus soll auf die kommunale Ebene gelegt werden, so werden z. B. die kommunalen Verwaltungen und lokale Medien erreicht. Dane- ben soll der Mittelstand gezielt einbezogen werden. Aufgrund der Neubesetzung der Ministeriumsspitze kam es zu keiner Neube- wertung des Vorhabens.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333