auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2173 - Autobahn 20 - Stand bei Küstenautobahn und Nord-West-Umfahrung Hamburg
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2741 20. Wahlperiode 07.07.2022 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 20/2173 – Autobahn 20 – Stand bei Küstenautobahn und Nord-West-Umfahrung Hamburg Vorbemerkung der Fragesteller Der Neubau der Autobahn 20 (A 20) ist eines der größten Autobahnprojekte Deutschlands. Nach der Fertigstellung in Mecklenburg-Vorpommern (Ost- seeautobahn) und in Teilen Schleswig-Holsteins soll die A 20 durch Schles- wig-Holstein (Nord-West-Umfahrung Hamburg) und Niedersachsen (Küsten- autobahn, mit Teilstück der A 26) führen. Die Fraktion DIE LINKE. hatte bereits 2021 zu wesentlichen Problemen des Neubaus eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/28259 wurde offenbar, dass die Kosten für die verbliebenen Neubauabschnitte auf 5,17 Mrd. Euro in die Höhe geschnellt sind. Die Fragestellenden nehmen an, dass damit noch lange nicht das Ende der Kostensteigerungen erreicht ist. Zu anderen Problemen wie dem unsiche- ren Baugrund lieferte die Antwort der Bundesregierung aus Sicht der Frage- stellenden keine befriedigende Antwort. Die Kleine Anfrage soll den Stand des Neubaus und offene Fragen klären. Dies gilt auch für die Vereinbarkeit des Neubaus mit dem Klimaschutzgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu. 1. Wie ist der aktuelle Bau- und Planungsstand bei der A 20 (hier und im Folgenden einschließlich der Abschnitte 5a und 5b der A 26 der Küsten- autobahn gemeint; bitte getrennt nach Bauabschnitten, analog der Ant- wort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/28259, auflisten)? Die Planungsstände der einzelnen Abschnitte der A 20 einschließlich des Ab- schnitts 5 der A 26 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 7. Juli 2022 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 20/2741 –2– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorhaben Planungsstand BA 1 Der Planfeststellungsbeschluss ist beklagt. Westerstede – Jaderberg BA 2 Im Planfeststellungsverfahren seit Dezember 2017. Jaderberg – Schwei BA 3 Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. Schwei – Weserquerung BA 4a Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. Weserquerung – Stotel BA 4 Der RE-Entwurf ist in Aufstellung. Stotel – Heerstedt BA 5 Heerstedt – Bremervörde Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. BA 6 Im Planänderungsverfahren seit 2020. Bremervörde – Elm A 20, Küstenautobahn BA 7 Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit. Elm – AK Drochtersen BA 8 Der Planfeststellungsbeschluss (Strecke und Bauwerk) von 2015 ist seit AK Drochtersen – LGr. SH/NI (Elb- 2016 unanfechtbar. Für die Vollziehbarkeit des Beschlusses ist noch der mitte) Planfeststellungsbeschluss für das AK Kehdingen erforderlich (seit 2017 im Planfeststellungsverfahren). A 26, AK Kehdingen – Stade-Ost BA 5a Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2010, Teilung des Ab- AK Kehdingen – Freiburger Straße/ schnitts 5 in 5a und 5b, Fortführung Planfeststellung im Februar 2019. L 111 BA 5b Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Dezember 2020. Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg BA 3 Planfeststellungsbeschluss von 2012 ist beklagt, Planänderungsverfah- Weede – Wittenborn ren im Dezember 2020 eingeleitet. BA 4 Planfeststellungsbeschluss von 2017 ist beklagt, Planänderungsverfah- Wittenborn – A 7 ren erforderlich. BA 5 Planfeststellungsverfahren ruht. A 7 – L 114 BA 6 Planänderungsverfahren ruht. L 114 – A 23 BA 7 Planfeststellungsverfahren seit 2007, 3. Änderungsverfahren ist einge- A 23 – Glückstadt leitet. BA 8 Der Planfeststellungsbeschluss aus 2014 ist nicht vollziehbar, Plan- Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) änderungsverfahren wurde Ende 2020 eingeleitet; Erörterungstermin hat am 25. Januar 2022 stattgefunden. In Bau befindet sich derzeit keiner der genannten Abschnitte.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –3– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Wie erklärt die Bundesregierung die viel niedrigere Kostenangabe (1 146,6 Mio. Euro) für die A-20-Elbtunnelabschnitte (Teilprojekte A20-G10-NI-SH-T8-NI und A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH) im Bundesver- kehrswegeplan (BVWP) 2030 gegenüber dem Finanzierungs- und Rea- lisierungsplan (FRP) 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH des Bundes (2 187 Mio. Euro, also rund 91 Prozent mehr) angesichts der Tatsache, dass weder die Kostenangabe im BVWP 2030 (Antworten zu den Fra- gen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/9205) noch die Kostenanga- be im FRP (S. 33, kein ÖPP-Vermerk; siehe auch Antwort zu den Fra- gen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 19/28259) auf der Annahme einer Realisierung der A-20-Elbtunnel-Abschnitte als ÖPP-Projekt beruhen, angesichts der Tatsache, dass sowohl im BVWP 2030 als auch im FRP Planungskosten berücksichtigt worden sind (Antworten zu den Fragen 12 und 15 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), angesichts der Tatsache, dass auch der FRP für dieses Projekt keinen Baupreisindex berücksich- tigt (FRP, S. 33, kein entsprechender Vermerk) sowie angesichts der Tat- sache, dass der im FRP veranschlagte Risikozuschlag maximal 20 Pro- zent beträgt (FRP, S. 10)? Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) genannten Projektkosten von 1 146,6 Mio. Euro für den Abschnitt AK A 20/A 26 bis Glückstadt (B 431) (Elbtunnel und Strecke) stellen die durch das seinerzeitige Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigten Kosten (Preis- stand: 1. Januar 2014) dar. Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes betragen die aktuellen Kosten rd. 1 512,4 Mio. Euro (1 375,1 Mio. Euro für die beiden Abschnitte der Elbque- rung in Niedersachsen und Schleswig-Holstein und 137,3 Mio. Euro für das AK Kehdingen). Im Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH des Bundes wurde das Vorhaben zudem mit gesonderten Risikozuschlägen be- aufschlagt. 3. Warum wurden in der Antwort der zu Frage 12 auf Bundestagsdruck- sache 19/28259 die Kosten des Abschnitts 8a „AK Kehdingen – Elbque- rung Nds. (Strecke)“ der Küstenautobahn in der „Kostenschätzung III/ 2020“ zum Abschnitt 8 „Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte)“ der Nord- West-Umfahrung Hamburg einbezogen? Waren dort in der Kostenangabe für Abschnitt 8 der Nord-West-Umfah- rung Hamburg auch die Kosten für den niedersächsischen Teil des Elb- tunnels enthalten, und wenn ja, warum wurde dann dieser Bauabschnitt nicht umbenannt? Bei der geplanten A 20-Elbquerung handelt es sich um ein landesgrenzenüber- greifendes Projekt. Daher war eine planungsrechtliche Teilung der Abschnitte an der Landesgrenze erforderlich. Da der Abschnitt 8 inklusive des AK Kehdingen im Finanzierungs- und Reali- sierungsplan 2021 bis 2025, Teil B, lfd. Nr. 38 mit der Abschnittsbezeichnung „AK A 20/A 26 (m) – Glückstadt (B 431) enthalten ist und von der Niederlas- sung Nord der Autobahn GmbH des Bundes gebaut werden wird, werden die Kosten nicht weiter getrennt nach Ländern geführt. In der Kostenschätzung III/2020 sind die gesamten Kosten des 8. Abschnitts in NI und SH ohne das AK Kehdingen enthalten. Eine Änderung der Abschnitts- bezeichnung ist bisher nicht vorgesehen. Ggf. wird eine Änderung nach dem Abschluss des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens geprüft.
Drucksache 20/2741 –4– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Wie ist der Stand der Ausschreibung für die Elbquerung (welche Aus- schreibungsmaßnahmen sind getätigt, welche in Vorbereitung), und wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Derzeit werden Unterlagen zur Vorbereitung der Vergabe erstellt. Der Baube- ginn ist für 2025 vorgesehen. 5. Sind inzwischen alle nötigen Maßnahmen zum Artenschutz infolge der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Bauabschnitten 3 und 4 in Schleswig-Holstein (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/28259) in das Fehlerheilungsverfahren eingeflossen, und welche Maßnahmen sind dies? 6. Was sind die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2021 (Az. 9 A 8.20) zum Bauabschnitt 4 in Schleswig-Hol- stein? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind nach Abschluss der Kla- geverfahren Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren zur Fehlerheilung im Hinblick auf den Fachbereich Wasserrecht sowie die beanstandeten Teile der Planfeststellung im Bereich des Artenschutzes (Haselmäuse, Fledermäuse und Schleiereule) und Habitatschutzes erforderlich, in denen die gerichtlich festge- stellten Fehler des Planfeststellungsverfahrens geheilt werden müssen, um Bau- recht zu erlangen. Die Anträge für die durchzuführenden Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren sollen im 2. Halbjahr 2022 gestellt werden. Vorgezogene CEF-Maßnahmen wurden bzw. werden bereits realisiert. 7. Liegt inzwischen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechts- widrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bauabschnitt 1 der Küstenautobahn vor, und was sind ggf. die Fol- gen? Die mündliche Verhandlung hat am 31. Mai 2022 stattgefunden. Das Bundes- verwaltungsgericht hat eine Entscheidung zur A 20, Bauabschnitt 1 für den 7. Juli 2022 angekündigt. 8. Gibt es inzwischen konkrete Planungen für einen ÖPP-Abschnitt bei der A 20 (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)? Nein. 9. Hält die Bundesregierung die Planungen für die A 20 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Klimazielen der Bundesregierung aus dem Klima- schutzgesetz und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dazu (Urteile vom 24. März 2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20) für vereinbar? Ja.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –5– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Inwiefern ist die A 20, deren Verkehr ausweislich des Projektinforma- tionssystems (PRINS) zum BVWP 2030 vorwiegend aus induziertem Verkehr besteht, nach Ansicht der Bundesregierung mit der Notwendig- keit der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs vereinbar, die vom Sachverständigenrat für Umweltfragen im Sondergutachten zum Klimaschutz im Verkehrssektor konstatiert wird (https://www.umweltra t.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2016_2020/2017_ 11_SG_Klimaschutz_im_Verkehrssektor.pdf)? 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Diens- te (WD) des Deutschen Bundestages, es werde zur Erreichung der Kli- maziele des Bundes „auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030 und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein“ (Sachstand: Bun- desverkehrswegeplanung und Klimaschutz; Az. WD 8 - 3000 - 088/21, vom 5. November 2021, https://www.bundestag.de/resource/blob/87100 4/91bc4ca821dac25aab702399eec0d5fa/WD-8-088-21-pdf-data.pdf. S. 21)? 12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen Diens- te des Deutschen Bundestages, dass „die Bedarfsplanüberprüfung einen Anpassungsbedarf ergeben könnte“, erscheine „vor dem Hintergrund der seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die Klimaschutzleistun- gen des Verkehrssektors nicht als fernliegend“ (Sachstand: Klimaschutz im Verkehrssektor. Rechtliche Implikationen für die Verkehrswegepla- nung des Bundes; Az. WD 8 - 3000 - 094/21, vom 10. Dezember 2021, https://www.bundestag.de/resource/blob/876920/9cc667177300ba2c283 45a598d0a5571/WD-8-094-21-pdf-data.pdf, S. 11)? 13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die A 20 einerseits im Vordring- lichen Bedarf des BVWP 2030 steht, andererseits aber ausweislich der Klimawirkungsanalyse für die Bundesverkehrswege des BMDV-Exper- tennetzwerks (BMDV = Bundesministerium für Digitales und Verkehr) aufgrund ihrer niedrigen Verkehrsbelastung lediglich von geringer ver- kehrlicher Relevanz ist (https://www.bmdv-expertennetzwerk.bund.de/ DE/Publikationen/TFSPTBerichte/SPT102.pdf)? 14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der A 20 im BVWP 2030 eine hohe Raumwirksamkeit zugeschrieben worden ist, obgleich die A 20 ausweislich einer Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung, in der die im BVWP 2030 vorgenommene Raumwirk- samkeitsanalyse dargestellt wird, durch keinen einzigen Landkreis mit einem hohen Erreichbarkeitsdefizit, sondern überwiegend durch Land- kreise ohne Erreichbarkeitsdefizit führt (https://www.bbsr.bund.de/BBS R/DE/veroeffentlichungen/analysen-kompakt/2018/ak-04-2018-dl.pdf)? Die Fragen 10 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die A 20 ist Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) und dient in besonderem Maße der Abwicklung weiträumiger nord- und nordosteuropäi- scher Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20 Lü- beck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen zur A 28 bei Westerstede wird sie zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden Deutsch- lands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als Hinterlandan- bindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser Bedeutung ist das Vorhaben in dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplan 2016 im Vordrin- glichen Bedarf eingeordnet Demnach besteht ein gesetzlicher Auftrag, das Vor- haben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten umzuset- zen.
Drucksache 20/2741 –6– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hinsichtlich der im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 erfolgten Bewer- tung (u. a. der raumordnerischen Beurteilung) von Projekten, darunter auch die betreffenden Abschnitte der A 20, wird auf das Projektinformationssystem (PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (https://www.bvwp-projekte.de/) und das Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (https://www. bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-methodenhandbuch.html) verwiesen. Die raumordnerische Beurteilung im Rahmen des BVWP 2030 um- fasst die Bewertung der Qualität der An- und Verbindungen sowie der Erreich- barkeiten. Dabei werden zum einen die Mängel der Verbindungsqualitäten auf Ebene der Oberzentren und Metropolkerne beurteilt. Zum anderen wird die Er- reichbarkeit von Regionen in Bezug auf die nächstgelegene Infrastruktur (z. B. Autobahnanschluss, Flughafen, Fernverkehrsbahnhof etc.) bewertet. Im Pro- jektdossier des Gesamtprojekts A 20, AD A 28/A 20 (Westerstede) – AK Ho- henfelde (A 23/A 26) ist das Gesamtergebnis der raumordnerischen Beurteilung aufgeschlüsselt. Im Hinblick auf die Klimawirkungsanalyse für die Bundesverkehrswege des BMDV-Expertennetzwerks ist nicht ersichtlich, dass die dort ausgewiesenen Verkehrsbelastungen von den im Rahmen der Einstufung des Gesamtprojekts im BVWP 2030 berücksichtigten Verkehrsbelastungen abweichen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüft gemäß § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes nach Ablauf von fünf Jahren, ob der Bedarfs- plan für die Bundesfernstraßen an die Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Es wird angestrebt, die Untersuchungen zur Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) im Jahr 2023 abzuschließen. Nach Abschluss der Untersuchungen wird dem Deut- schen Bundestag über die Ergebnisse der BPÜ berichtet. Bis zu etwaigen An- passungen durch den Gesetzgeber gelten die aktuellen Bedarfspläne fort. Mit den Ergebnissen der BPÜ und der methodischen Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung werden zudem wichtige Vorarbeiten für den im Koalitionsvertrag angekündigten Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan (BVMP) 2040 geleistet. 15. Wurden für die A 20 Kostenvergleiche mit Alternativen wie einem Aus- bau der vorhandenen Bundesstraßen auf 2+1-Spurigkeit, Ausbau paralle- ler Schienenwege, Ausbau der Radinfrastruktur oder anderem vorgenom- men? Alternativen wurden im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 geprüft und bei der Projektauswahl berücksichtigt. 16. Wie ist der Sachstand bei der „gemeinsamen Abstimmung über die laufenden Projekte“, die gemäß Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 38) bis zur Bedarfsplanüber- prüfung vorgenommen werden bzw. gelten soll? a) Bis wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der innerhalb der Bundesregierung abgestimmten „laufenden Projekte“ des Be- darfsplans Straße, und nach welchen Kriterien soll die Auswahl der Projekte erfolgen? b) Gab es eine „gemeinsame Abstimmung“ zur A 20, und wie lautet ggf. das Ergebnis, bzw. wenn nein, warum nicht, und soll dies noch erfolgen?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –7– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Wird die Bundesregierung vor der weiteren Planung der A 20 den im Koalitionsvertrag (S. 48) vorgesehenen „Dialogprozess mit Verkehrs-, Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden“ abwarten? Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die konkrete Gestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten Dialogprozes- ses mit Verbänden wird derzeit noch geprüft. Unabhängig davon wird das Vor- haben entsprechend dem gesetzlichen Auftrag weitergeplant. Auf die Antwor- ten zu den Fragen 10 bis 14 wird verwiesen. 18. Wie fließen in die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswege- plans zur A 20 (oder allgemein) neue Trends bei Mobilität wie mehr Homeoffice oder mehr Radverkehr ein, und wie schlägt sich das in den Prognosen nieder? Trends wie etwa Homeoffice und Radverkehr fließen in die Verkehrsprognose (VP) 2040 ein. Die VP 2040 befindet sich noch in Bearbeitung. 19. Wird bei der Bedarfsplanüberprüfung auch eine neue Seeverkehrspro- gnose erstellt, und erwartet die Bundesregierung, dass dies Folgen für die A 20 haben wird? Im Rahmen der VP 2040 wird auch eine Seeverkehrsprognose erarbeitet. 20. Wann und wo ist bei der A 20 jeweils mit einem Baubeginn in Nieder- sachsen und in Schleswig-Holstein zu rechnen? Erst nach Vorliegen von vollziehbarem Baurecht ist zu entscheiden, wann die Maßnahme zum Bau freigegeben werden kann. 21. Wird es einen separaten Baubeginn für einzelne Bauabschnitte der A 20 geben, auch wenn noch nicht für alle Abschnitte ein vollziehbares und rechtskräftiges Baurecht vorliegen würde? Wie wäre ggf. ein separater Baubeginn nach Ansicht der Bundesregie- rung damit vereinbar, dass die A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur A 7 in Schleswig-Holstein laut PRINS nur im Gesamtzusammenhang be- wertbar ist? Da die Einzelabschnitte der A 20 eine eigenständige Verkehrsbedeutung und -funktion besitzen, könnte mit dem Bau einzelner Abschnitte auch dann begon- nen werden, wenn noch nicht für alle Abschnitte Baurecht vorliegt, sofern die jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse nicht miteinander verknüpft werden. 22. Was ist die Kostenschätzung der Bundesregierung für die geplanten Ab- schnitte der A 20 auf Basis der aktuellsten verfügbaren Preise (bitte mit verwendetem Preisstand insgesamt und nach Bauabschnitten angeben, analog der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)? Die aktuell genehmigten Baukosten sowie eine Kostenschätzung mit Stand I/ 2022 (aktuell vorliegender BPI) für alle Bauabschnitte der A 20 und der A 26 zwischen dem AK Kehdingen und Stade-Ost sind der folgenden Tabelle zu ent-
Drucksache 20/2741 –8– Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. nehmen. Die Höhe der Planungskosten je Bauabschnitt ist der Bundesregierung nicht bekannt. BA Bezeichnung Genehm. Kosten- Kosten I/ Bemerkung Kosten stand 2022 [Mio. €] [Schätzung in Mio. €] A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – Kostenfortschreibung 1 243,0 2021 258,1 Jaderberg (A 29) 24.08.2021 Jaderberg (A 29) – Gesehenvermerk RE- 2 406,7 2016 557,5 Schwei (B 437) Entwurf, 28.09.2016 Schwei (B 437) – östl. Gesehenvermerk RE- 3 133,3 2016 182,7 Weserquerung (L 121) Entwurf, 30.12.2016 östl. Weserquerung Gesehenvermerk RE- 4a (L 121) – A 27 (nördl. 180,0 2019 236,2 Entwurf, 08.02.2019 AD Stotel) A 27 (nördl. AD Stotel) – 4 166,5 2014 228,2 BVWP, 01.01.2014 Heerstedt (B 71) Heerstedt (B 71) – Gesehenvermerk RE- 5 271,9 2020 313,6 Bremervörde (B 495) Entwurf, 14.10.2020 Bremervörde (B 495) – 6 133,3 2014 190,1 BVWP, 01.01.2014 Elm (L 114) Elm (L 114) – AK A 20/ Gesehenvermerk RE- 7 302,8 2016 415,1 A 26 (östl. Drochtersen) Entwurf, 19.02.2016 Teil-Kostenfortschreibung 8 AK Kehdingen 109,6 2019 134,6 Gesehenvermerk 11.03.2019 BVWP, 01.01.2014, Ab- AK Kehdingen – 8 684,7 2014 - schnitt in Kostenschätzung LGr. SH/NI (Elbmitte) in BA 8 SH enthalten A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost AK Kehdingen – Kostenaktualisierung, 5a 312,3 2020 351,5 Freiburger Straße/L 111 21.12.2020 Freiburger Straße/L 111 – Gesehenvermerk RE- 5b 216,3 2020 247,6 Stade-Ost Entwurf, 22.04.2020 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 149,5 2014 287,0 BVWP, 01.01.2014 (RE- Entwurf 09/2006); Kosten- aktualisierung aus 2017 auf 222,3 Mio. € 4 Wittenborn – A 7 125,6 2014 278,0 BVWP, 01.01.2014 (RE- Entwurf 02/2009); Kosten- aktualisierung aus 2017 auf 215,3 Mio. € 5 A 7 – L 114 127,5 2014 175,5 BVWP, 01.01.2014 (RE-Entwurf 06/2009) 6 L 114 - A 23 114,5 2014 157,0 BVWP, 01.01.2014 (RE-Entwurf 10/2007) 7 A 23 – Glückstadt 207,4 2014 284,3 BVWP, 01.01.2014 (Kos- tenfortschreibung 07/2010) 8 Glückstadt – LGr. SH/NI 374,8 2014 1.589,1 BVWP, 01.01.2014; Kos- (Elbmitte) tenaktualisierung aus 2017 auf 1.230,9 Mio. € Summe 4.259,7 5.886,1
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode –9– Drucksache 20/2741 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In dem veröffentlichten Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2021 bis 2025 für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind in den Teilen B und C auch Bauabschnitte der A 20 und A 26 aufgeführt. Da die Autobahn GmbH des Bundes bei der Kostenermittlung auch Risikozuschlä- ge, Preisindexierungen, Planungskosten und ggf. weitere Zuschläge berück- sichtigt hat, sind die dort genannten Kosten teilweise höher als die in der Tabel- le dargestellten Kosten. 23. Welche Kosten wurden durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bzw. durch die Autobahn GmbH des Bundes für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenbe- rechnung, Kostenanschlag) im Laufe der unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen für die geplanten Abschnitte der A 20 zu welchem Zeitpunkt (bitte Datum der jeweiligen Kostenermittlung angeben) ermit- telt (bitte einzeln für jeden Abschnitt über alle Kostenermittlungsstufen benennen)? Um eine Vergleichbarkeit aller Straßenneu- und Ausbaumaßnahmen sicherzu- stellen, werden die Kostenermittlungsstufen der A 20 mit dem einheitlichen Preisniveau zum Zeitpunkt der Aufstellung des BVWP angegeben. Da zu die- sem Zeitpunkt nur für die Abschnitte 3 bis 5 in Niedersachsen keine Vorent- wurfsunterlagen vorlagen, sind für diese drei Abschnitte die Kosten gemäß der Kostenschätzung angegeben. Den übrigen Kosten ist eine Kostenberechnung zugrunde gelegt. BA Bezeichnung Kosten BVWP Kostenberechnung [Mio. €] [Mio. €] (1.1.2014) (Stand) A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – 161,0 189,5 1 Jaderberg (A 29) (RE 10/2013) (KFS 02/2019) 406,7 406,7 2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) (aus RE-VE) (RE 09/2016) Schwei (B 437) – 137,8 133,3 3 östl. Weserquerung (L 121) (Kostenschätzung) (RE 12/2016) östl. Weserquerung (L 121) – 169,0 4a A 27 (nördl. AD Stotel) 259,5 (RE 02/2019) A 27 (nördl. AD Stotel) – (Kostenschätzung) 4 Heerstedt (B 71) Heerstedt (B 71) – 192,1 271,9 5 Bremervörde (B 495) (Kostenschätzung) (RE 10/2020) 138,7 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) (RE 06/2012*) Elm (L 114) – 299,2 302,8 7 AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) (aus RE-VE) (RE 02/2016) 76,1 109,6 8 AK Kehdingen + 684,7 (1. KFS 03/2019) AK Kehdingen – 760,8 8 LGr. SH/NI (Elbmitte) (RE 02/2008*) A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost AK Kehdingen – 156,8 312,3 5a Freiburger Straße/L 111 (RE 07/2009*) (gen. Aktualis. 12/2020) 80,6 5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 243,2 (RE 04/2020) (RE 07/2009*)
Drucksache 20/2741 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. BA Bezeichnung Kosten BVWP Kostenberechnung [Mio. €] [Mio. €] (1.1.2014) (Stand) A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 149,5 (FD, RE 09/2006) 4 Wittenborn – A 7 125,6 (FD, RE 02/2009) 5 A 7 – L 114 127,5 (RE 06/2009) 6 L 114 – A 23 114,5 (RE 10/2007) 7 A 23 – Glückstadt 207,4 (KFS 07/2010) 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 374,8 (RE 02/2008*) * Kosten aus RE-Vorentwurf wurden mit BPI auf I/2014 hochgerechnet 24. Für welche Bauabschnitte der A 20 arbeitet die Bundesregierung bzw. die Autobahn GmbH des Bundes gerade an einer Kostenfortschreibung bzw. einer Aktualisierung der Baukosten, und bis wann soll diese abge- schlossen werden (bitte die betreffenden Abschnitte benennen)? In den folgenden, in der Tabelle dargestellten Abschnitten wird derzeit eine Kostenfortschreibung erarbeitet. Vsl. Vorlagezeitpunkt Kostenfortschreibung oder BA Bezeichnung Aktualisierung der Baukosten A 20, Küstenautobahn NI Westerstede (A 28) – 1 4. Quartal 2022 Jaderberg (A 29) 6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) Ende 1. Quartal 2023 8 AK Kehdingen 1. Quartal 2023 A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg 3 Weede – Wittenborn 1. Halbjahr 2023 4 Wittenborn – A 7 1. Halbjahr 2023 5 A 7 – L 114 2. Halbjahr 2023 6 L 114 – A 23 2. Halbjahr 2023 7 A 23 – Glückstadt 4. Quartal 2022 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4. Quartal 2022