auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/2161 - Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung - II

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                   – 11 –                          Drucksache 20/2467 Das BMWK beabsichtigt das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung in Industrie und Gebäuden (KEDi) in Halle (Saale) aufzubauen. Die organisatorischen Grundlagen werden im Jahr 2022 geschaffen, damit KEDi seine Arbeit aufnehmen kann. Außerdem beabsichtigt das BMWK die Einrichtung von zwei Außenstellen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Borna und Mer- seburg. Der Standort Borna wird nach der Schaffung der organisatorischen Grundlagen im Jahr 2022 seine Arbeit aufnehmen. Für die neue Außenstelle des BAFA am Standort Merseburg wird derzeit ein Konzept erarbeitet. Details werden in diesem Rahmen zu konkretisieren sein. Im Geschäftsbereich des BMUV wird das Umweltbundesamt voraussichtlich im Laufe der Legislaturperiode das Nationale Umweltinformationszentrum in Merseburg ansiedeln. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit plant in Magdeburg einen neu- en Standort anzusiedeln. c) Welche Forschungseinrichtungen beabsichtigt die Bundesregierung, in Ostdeutschland anzusiedeln, und wie sehen die jeweiligen Zeitpläne aus? Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen sieht die Gründung je eines Groß- forschungszentrums in der sächsischen Lausitz und dem Mitteldeutschen Re- vier vor. Vorgesehen ist laut Förderrichtlinie zum Ideenwettbewerb „Wissen schafft Perspektiven für die Region“ (Bundesanzeiger vom 8. Januar 2021) eine dreijährige projektgeförderte Aufbauphase. Diese soll 2023 beginnen. Die Überführung in die institutionelle Förderung erfolgt nach einer Evaluation, ggf. im Jahr 2026. Eine Verlängerung der Projektförderung um weitere drei Jahre ist möglich. Mit dem Aufbau der ebenfalls im Strukturstärkungsgesetz Kohler- egionen verankerten Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) mit Institutsteilen u. a. in der brandenburgischen und sächsi- schen Lausitz sowie dem Aufbau eines „Center for Advanced Systems Under- standing (CASUS)“ in Görlitz wurde begonnen. Die Errichtung des IEG wird an den Standorten in BB und SN voraussichtlich im Jahr 2028 abgeschlossen sein. Das Center for Advanced Systems Understanding (CASUS) wurde bereits zum 1. April 2022 verstetigt durch die Aufnahme in das Helmholtz-Zentrum Dres- den Rossendorf (HZDR). d) Warum hat die Bundesregierung die im Geschäftsbereich des Bundes- ministeriums für Bildung und Forschung geplanten zwei Großfor- schungszentren in Ostdeutschland nicht in ihrer Auflistung aufgeführt? In der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Inte- ressenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung“ auf Bundestags- drucksache 20/1127 wurde nach neuen und zu erweiternden Bundes- und For- schungseinrichtungen der Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsver- trag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gefragt. Der ge- plante Aufbau der beiden Großforschungszentren in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier ist aber bereits im Strukturstärkungsgesetz Koh- leregionen aus dem Jahr 2020 verankert. 17. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik an der inhaltli- chen Ausrichtung des „Zukunftszentrums für Europäische Transformati- on und Deutsche Einheit“, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus (https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnu
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Drucksache 20/2467                                      – 12 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode egen/debatte/zukunftszentrum-fuer-deutsche-einheit-und-europaeische-tr ansformation-historiker-warnen-europas-geschichte-hat-nicht-erst-1990- begonnen-li.221859?pid=true)? a) Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für die Durchführung des Standortwettbewerbes des avisierten „Zukunftszentrums für Europä- ische Transformation und Deutsche Einheit“ aus? Die Fragen 17 und 17a werden gemeinsam beantwortet. Es ist geplant, dass der Standortwettbewerb im Sommer 2022 startet und nach Qualifizierung der eingegangenen Bewerbungen eine Standortempfehlung durch eine unabhängige Jury im Zeitraum bis Anfang 2023 erfolgen kann. b) Hat die Bundesregierung mit den Unterzeichnern des Briefes ein Ge- spräch geführt, und wenn ja, mit wem, und wann, und wenn nein, wa- rum nicht? c) Plant die Bundesregierung, die Kritik an der Konzeption aufzugreifen, und wenn ja, in welcher Form? d) Mit welchen zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich die Bundes- regierung über die Konzeption bislang ausgetauscht bzw. will sie sich austauschen? Gab es seitens der Bundesregierung dazu bislang mit Vertretern osteu- ropäischer Staaten einen Austausch, und wenn ja, mit welchen? e) Befürwortet die Bundesregierung eine breite und öffentliche Debatte zu dem Vorhaben für ein „Zukunftszentrum Europäische Transformati- on und Deutsche Einheit“? Die Frage 17 sowie die Frage 17b bis 17e werden aufgrund des Sachzusam- menhangs gemeinsam beantwortet. Die inhaltlichen Überlegungen zur Gründung des Zukunftszentrums für Deut- sche Einheit und Europäische Transformation beruhen auf einem anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Deutschen Einheit angestoßenen, intensiven Arbeits- prozess, an dem auch viele der Unterzeichner des in dem o. g. Artikel erwähn- ten Briefes beteiligt waren und bei dem die Bedeutung Mittel- und Osteuropas für die Arbeit des Zentrums bereits mit bedacht wurde. Der Krieg in der Ukrai- ne hat diesem Anliegen noch einmal eine neue Dringlichkeit verliehen und wird daher auch bei der weiteren Aufbauarbeit des Zentrums eine zentrale Rol- le spielen. Mit einigen der Unterzeichner des Briefes, u. a. mit Uwe Schwabe, Basil Ker- ski und Maria Nooke, wurden in den letzten Wochen Gespräche über die in dem Brief formulierten Vorschläge geführt. Es ist beabsichtigt, diese Gespräche fortzusetzen und auch andere Unterzeichner dabei einzubeziehen. Der Vorschlag für ein Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation entstand in einer Kommission, die mit Mitgliedern zahlreicher zivilgesellschaftlicher Gruppen besetzt war. Seitdem hat die Bundesregierung Gespräche mit Vertretern von Kommunen, Kultureinrichtungen, Aufarbeitungs- institutionen und auch Initiativen über das geplante Zentrum geführt. Darüber hinaus gab es Gespräche mit Vertretern aus mittel- und osteuropäischen Län- dern. Das Zukunftszentrum befindet sich noch im Gründungsprozess. Vor dem Hin- tergrund versteht die Bundesregierung die Vorschläge weniger als Kritik denn als wichtige Anregungen für den weiteren Arbeitsprozess zur inhaltlichen Pro- filierung des Zentrums, zu dem auch eine breite öffentliche Debatte über Ziele und Inhalte gehört.
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                      – 13 –                         Drucksache 20/2467 f) Wurden der Bundesregierung auf Initiative des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung am 19. Mai 2021 Mittel für das Vorhaben „Zukunftszentrum Europäische Transformation und Deutsche Einheit“ bereitgestellt, und wenn ja, in welcher Höhe, und in welchem Etat? Im Haushaltsentwurf für den Haushalt 2022 wurden im Kapitel 0415 bei Titel 539 99 Ausgabemittel i. H. v. 1 250 000 Euro für die Durchführung eines Standortwettbewerbs sowie die Vorbereitung der Gründung eines Zukunftszent- rums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation veranschlagt. 18. Welchem Ressort innerhalb der Bundesregierung obliegt die Federfüh- rung bei der Erarbeitung des von der Bundesregierung bis Ende des Jah- res 2022 angekündigten Konzeptes zur „Verbesserung der Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen auf der Ebene des Bundes (siehe Antwort zu den Fragen 40 und 41 auf Bundestagsdrucksache 20/1481)? Die Federführung für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung der Repräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen auf der Ebene der Bundes- verwaltung obliegt innerhalb der Bundesregierung dem Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland. 19. Plant die Bundesregierung, den Ländern die im Baugesetzbuch veranker- te Kompetenz bei der Festlegung von Abstandsregelungen von Wind- kraftanlagen zu entziehen (https://www.spiegel.de/wirtschaft/windkraft-a nlagen-bundesregierung-will-laendern-neue-abstandsregeln-verbieten-a- 3fabe47f-48d4-44ca-843b-a5f3a779f32e)? a) Falls ja, warum strebt die Bundesregierung eine etwaige Kompetenz- verschiebung an? b) Falls ja, steht die Bundesregierung mit den Ländern und kommuna- len Spitzenverbänden hierzu im Kontakt, und wie sieht der Zeitplan aus? c) Falls ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in etwaigen Planungsprozessen sicherzustel- len? d) Falls ja, wie wird sich dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf bereits abgeschlossene Planungsverfahren auswirken, bei denen Windvorranggebiete bzw. Standorte für Windenergieanlagen mit grö- ßeren Abständen zur Wohnbebauung festgelegt worden sind? Die Fragen 19 bis 19d werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf den Kabinettbeschluss vom 15. Juni 2022 über eine Formulierungs- hilfe für ein Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Wind- energieanlagen an Land und die zugehörige Begründung verwiesen. Den Bundesländern ist danach weiterhin möglich, landesgesetzliche Mindest- abstände auf der Grundlage der Länderöffnungsklausel beizubehalten oder neu einzuführen. Sie müssen dabei aber sicherstellen, dass sie trotz dieser Ab- standsregelungen die mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) neu einzuführenden Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Bestehende Mindestabstandsregelungen sind bis zum 31. Mai 2023 anzupassen. Tun die Länder dies nicht oder werden die Flächen- ziele verfehlt, werden die pauschalen landesgesetzlichen Abstandsregeln nicht angewandt. Den Planungsträgern in den Ländern steht es jedoch auch zukünftig frei, für die Windenergie nur solche Flächen planerisch auszuweisen, die einen
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Drucksache 20/2467                                       – 14 –              Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode bestimmten Mindestabstand zu sonstigen Siedlungsbereichen aufweisen. Eben- falls bleiben bauordnungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Abstands- vorgaben unberührt. Die Notwendigkeit von Anpassungen oder Neuplanungen wird in der Regel für das Erreichen der Flächenziele notwendig sein. An der auch bisher schon vorgesehenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bür- ger an den Planverfahren nach dem Raumordnungsgesetz oder dem Baugesetz- buch ändert sich nichts. Das Gesetzesvorhaben wurde den Ländern im Vorhinein im EEG Bund-Länder- Kooperationsausschuss vorgestellt und mit ihnen erörtert. Eine Länder- und Verbändebeteiligung wurde durchgeführt. 20. Hat die Bundesregierung eine Übersicht über den Aufwuchs von erneu- erbaren Energien seit 1990 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und falls ja, wie viele Speicherkapazitäten existieren in den Bundeslän- dern? Die Entwicklung des Ausbaus der erneuerbaren Energien wird in den Zeitrei- hen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ab dem Jahr 1990 dargestellt. Die Daten in den Zeitreihen werden fortlaufend aktualisiert und sind auf einer Webseite des BMWK unter folgendem Link verfügbar https://ww w.erneuerbare-ener-gien.de/EE/Navigation/DE/Service/Erneuerbare_Energien_ in_Zahlen/Zeitreihen/zeitreihen.html. Der Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Strombereich nach Bun- desländern ist im Bericht des im letzten eingerichteten EEG-Bund-Länder- Kooperationsausschuss dokumentiert. Der erste Bericht des Kooperationsaus- schusses von Bund und Ländern mit dem Berichtszeitraum 2020 ist auf der BMWK-Webseite unter https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/erneuerb are-energien.html eingestellt. Zeitreihen über die Ausbauentwicklung nach Bundesländern liegen nicht vor. 21. Wird die Bundesregierung energieintensive Unternehmen in Ostdeutsch- land aufgrund der steigenden Energiepreise und der wegzubrechen droh- enden Energieimporte gezielt unterstützen, und wenn ja, wie, wann, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung hat bereits vielfältige Maßnahmen beschlossen, um die Unternehmen im gesamten Bundesgebiet zu entlasten, welche durch die Ent- wicklung der Energiepreise und die Sanktionen gegen Russland in Notlage ge- raten. So haben Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesfi- nanzminister Christian Lindner am 8. April 2022 ein zielgerichtetes Maßnah- menpaket vorgestellt, um die von den Folgen des Ukraine-Kriegs besonders be- troffenen Unternehmen zu unterstützen. Teil davon ist ein temporäres, eng ge- fasstes Kostenzuschussprogramm, um extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen, denen eine Preisweitergabe an Kunden nicht möglich ist, unmittelbar zu dämpfen. Das Programm liegt aktuell der EU-Kommission zur Genehmigung vor. Darüber hinaus beobachtet die Bundesregierung die aktuelle Lage und reagiert entsprechend. 22. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Bau von LNG-Terminals in Mecklenburg-Vorpommern (MV) zu fördern, um im Falle wegbrechen- der Energieimporte die erwartbaren erheblichen Auswirkungen in Ost- deutschland abfedern zu können?
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                       – 15 –                      Drucksache 20/2467 Falls nein, wie wird Ostdeutschland unter den aktuellen Umständen einer nicht vorhandenen Anbindung an das westdeutsche Gasnetz aus Sicht der Bundesregierung im Falle ggf. wegbrechender Energieimporte künftig mit Gas versorgt werden? Die Bundesregierung prüft derzeit den Einsatz einer der von ihr gecharterten schwimmenden LNG-Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Stora- ge and Regasification Unit, FSRU) in Mecklenburg-Vorpommern. 23. Beabsichtigt die Bundesregierung den Bau von Gas-Pipelines zwischen West- und Ostdeutschland? a) Falls ja, welche Gas-Pipelines befinden sich in Planung, und bis wann wird mit einer Fertigstellung gerechnet? b) Falls ja, welche Schritte der Planungsbeschleunigung sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich? c) Falls nein, wie gedenkt die Bundesregierung, kurz- und mittelfristig die Versorgungssicherheit in Ostdeutschland mit Energie sowie Ar- beitsplatzsicherheit und Preisstabilität sicherzustellen? Die Fragen 23 bis 23c werden gemeinsam beantwortet: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keinen Neubau von Gaspipelines zwischen West- und Ostdeutschland. Für die Versorgung Ostdeutschlands kön- nen die Pipelines, die derzeit in der Flussrichtung Ost nach West bestehen in der Flussrichtung West nach Ost genutzt werden. 24. Wie stellt die Bundesregierung die Energieversorgung der Hauptstadtre- gion und von Ostdeutschland im Falle ausbleibender Ölimporte sicher? a) Plant die Bundesregierung gezielte Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in betroffenen Regionen, die im Falle von Energieversor- gungsengpässen erhebliche Mehrbelastungen zu schultern hätten? Die Fragen 24 und 24a werden gemeinsam beantwortet. Aktuell zeichnet sich keine Beeinträchtigung der Öllieferungen nach Deutsch- land ab, auch wenn in den letzten Monaten die russischen Ölimporte nach Deutschland bereits gesunken sind, da viele Importeure von russischem Öl be- reits ihre Einkäufe am Spotmarkt eingestellt und durch Importe aus anderen Ländern schrittweise ersetzt haben. Vor diesem Hintergrund sind nach derzeiti- ger Einschätzung weiterhin keine Ölversorgungsengpässe zu befürchten, die konkrete Planungen für weitere Entlastungen notwendig erscheinen lassen. b) Gibt es konkrete Vereinbarungen, damit die Raffinerie in Schwedt auf Öllieferungen aus anderen Ländern als aus Russland zugreifen kann, und wenn ja, welche? c) Welche Transportkapazität besitzen die Lieferungen von Öl über die Häfen Rostock und Danzig, die der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck in Aussicht gestellt hat, und wie hoch ist der Anteil der bisherigen Produktion, der damit aufgefangen wer- den kann maximal? d) Kann mit Öllieferungen über die Häfen Danzig und Rostock die Min- destkapazität für die Produktion der Raffinerie verlässlich abgesichert werden?
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Drucksache 20/2467                                       – 16 –             Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode e) Welche konkreten Planungen gibt es für den in Aussicht gestellten Preisausgleich für die Raffinerie Schwedt durch die Umstellung der Belieferung von russischem Pipeline-Gas zu anderen Lieferquellen (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/raffinerie-schwedt-habeck-10 1.html)? f) Wie hoch ist aktuell die Importabhängigkeit Ostdeutschlands von rus- sischem Öl? g) Welcher Anteil der russischen Ölimporte kann durch vertragliche Ab- sicherungen mit anderen Lieferregionen demnächst ersetzt werden? h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Absicherung der Öllieferungen für die Raffinerie in Leuna durch von Russland unab- hängige Bezugsquellen? i) Auf welchem Weg wird das Öl zur Raffinerie in Leuna transportiert, nachdem die russischen Öllieferungen beendet werden? Die Fragen 24b bis 24i werden gemeinsam beantwortet. Für die Versorgung der Raffinerien Schwedt und Leuna mit Rohöl sind die An- teilseigner entsprechend ihrer Anteile zuständig. Alle Anteilseigner bis auf Rosneft haben dem BMWK glaubhaft versichert, dass sie Schritte eingeleitet haben, bestehende Lieferbeziehungen mit Russland sukzessive zu beenden. Viele Langzeitverträge über Rohöl und Mineralölprodukte laufen zum Ende des Jahres aus und werden nicht verlängert; einige Unternehmen haben auch bereits Einkäufe von russischem Öl am Spotmarkt eingestellt und ersetzen russische Importe schrittweise. Der Mindestlastbetrieb der Raffinerie PCK in Schwedt (ca. 60 Prozent) kann durch Belieferung über Rostock sichergestellt werden. Für den hierüber hinaus- gehenden sicheren Volllastbetrieb der PCK ohne russisches Rohöl sind zusätz- lich ca. 2,5 Millionen t/a. über Gdansk erforderlich. Dazu führt die Bundesregierung bereits Gespräche mit der polnischen Regie- rung. Eine zur Optimierung der gesamten Transport- und Logistikkette einge- richtete Arbeitsgruppe hat am 3. Juni 2022. erstmals zu einem Informationsaus- tausch getagt. Seit Ende April 2022 wird die Raffinerie in Leuna – neben der Belieferung über die Drusbha – zusätzlich über Gdansk beliefert und könnte über diesen Transportweg – vertraglich abgesichert – zu 75 Prozent ausgelastet werden. Für den hierüber hinausgehenden sicheren Volllastbetrieb der Raffinerie in Leuna ohne russisches Rohöl sind zusätzlich ca. 2 Millionen t/a. über Gdansk erfor- derlich. 25. Welche kurzfristig wirksamen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen in Ostdeutschland infolge der steigenden Lebenshaltungskosten spürbar und gezielt zu ent- lasten? Die Bundesregierung hat bereits umfangreiche fiskalpolitische Maßnahmen er- griffen. Ein umfassender aktueller Überblick findet sich hier: https://www.bund esfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/entlastun gen.html. Bereits am 23. Februar 2022 hat man sich im Koalitionsausschuss auf ein Entlastungspaket mit Blick auf die Kaufkraft privater Haushalte verständigt („10 Entlastungsschritte für unser Land“, u. a.: vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1 200 Euro, Anhebung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10 347 Euro, Einmalzahlung von 100 Euro für erwachsene Bezie- hende von existenzsichernden Leistungen, Verlängerung von pandemiebeding-
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                    – 17 –                         Drucksache 20/2467 ten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022, Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent, Mindestlohnerhö- hung). Im Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 wurden weitere Entlastun- gen beschlossen. Dazu gehören eine Energiepreispauschale i. H. v. 300 Euro für alle erwerbstätigen Steuerpflichtigen, 100 Euro Einmalzahlung für Transferleis- tungsempfänger, Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auf EU-Mindestsät- ze für drei Monate sowie Einführung eines ÖPNV-Tickets für 9 Euro im Monat befristet auf 90 Tage. Die Bundesregierung beobachtet die aktuellen Preisstei- gerungen sowie ihre Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft sowie spezifische Einkommensgruppen genau. In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung prüft sie, ob bisherige Entlastungsmaßnahmen gegebenenfalls durch zusätzliche er- gänzt werden sollten. Des Weiteren wurde am 17. März 2022 der Gesetzent- wurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und Emp- fänger von Wohngeld, BAföG, Bundesausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld parlamentarisch beschlossen. Mithin beträgt der Heizkostenzuschuss für wohn- geldbeziehende 1-Personen-Haushalte 270 Euro, für 2-Personen-Haushalte 350 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro. 26. Wie bewertet die Bundesregierung aus sicherheitspolitischer Sicht die öf- fentlich zugänglichen Informationen über eine etwaige Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf Entscheidungen der Landesregie- rung von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV? Die Bundesregierung bewertet nicht die Entscheidungen der Landesregierun- gen. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über etwaige Versu- che der Einflussnahme des Unternehmens Nord Stream 2 auf Ent- scheidungen der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zur Einrichtung und Ausgestaltung einer sogenannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV vor? Die Bundesregierung hat über die öffentlich zugänglichen Informationen hi- naus keine Kenntnisse. b) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn des rus- sischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der so- genannten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer, Ge- sprächsort auflisten)? c) Haben Gespräche zwischen Vertretern der Bundesregierung und Ver- tretern des Unternehmens Nord Stream 2 seit Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Kontext der Arbeit der sogenann- ten Stiftung Klima- und Umweltschutz MV stattgefunden, und wenn ja, welche (bitte tabellarisch Datum, Gesprächsteilnehmer, Gespräch- sort auflisten)? d) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen ge- genüber der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern vertre- ten? Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden?
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Drucksache 20/2467                                       – 18 –               Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode e) Welche Position hat die Bundesregierung in etwaigen Gesprächen ge- genüber Vertretern des Unternehmens Nord Stream 2 vertreten? Welche Gesprächsergebnisse konnten erzielt werden? Die Fragen 26b bis 26e werden gemeinsam beantwortet. Die Abfrage hat keine Gespräche mit „Vertretern der Bundesregierung“ (nur Leitungsebene) i. S. der Fragestellung ergeben. Hinsichtlich der Durchführung der Abfrage wird auf die allgemeinen Ausführungen auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann nicht sichergestellt wer- den. 27. Gibt es Bestrebungen bzw. Aktivitäten von Staatsminister Carsten Schneider, in dem Konflikt zu vermitteln? Aktuell werden keine Aktivitäten geführt. 28. Wie viele der im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP als Zielstellung aufgeführten 400 000 Wohnungen pro Jahr, davon 100 000 öffentlich geförderte Wohnungen, beabsichtigt die Bundesregierung, in den Jahren 2022 bis einschließlich 2025 in den ostdeutschen Ländern zu bauen (bitte tabellarisch entlang der ostdeut- schen Länder für die Jahre 2022 bis einschließlich 2025 auflisten)? Im Rahmen des am 27. April 2022 gestarteten Bündnisses bezahlbarer Wohn- raum sollen mit einer Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive gemeinsam die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Bau von Wohnungen zu be- schleunigen und die Potentiale im Bestand für zusätzlichen Wohnraum zu he- ben. Die Bundesregierung baut die Wohnungen aber nicht selbst, sondern schafft hierfür gute und verlässliche Rahmenbedingungen. Die regionale Verteilung der Wohnungsbautätigkeit ergibt sich aus den Entscheidungen der relevanten Akteure vor Ort. a) Wie viele öffentlich geförderte Wohnungen beabsichtigt die Bundes- regierung, im Jahr 2022 zu bauen? Die Bundesregierung errichtet nicht selbst Sozialwohnungen. Vielmehr richtet sich der mit Bundesfinanzhilfen unterstützte soziale Mietwohnungsbau der Länder an private und öffentliche Investoren, die im Gegenzug zu der erhalte- nen Förderung für einen vereinbarten Zeitraum Miet- und Belegungsbindungen eingehen. In den Jahren 2022 bis 2026 unterstützt die Bundesregierung den sozialen Wohnungsbau mit Programmmitteln in Höhe von insgesamt 14,5 Mrd. Euro. Bereits im Programmjahr 2022 stehen bundesseitig 2 Mrd. Euro für den sozia- len Wohnungsbau bereit, davon 1 Mrd. Euro Programmmittel für den klimage- rechten sozialen Wohnungsbau. Damit wird ein wichtiger Impuls gegeben, um das Abschmelzen des Sozialwohnungsbestandes zu beenden und den dringlich erforderlichen Wiederaufbau des Sozialwohnungsbestandes einzuleiten. b) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die regiona- len Immobilienmärkte in Ostdeutschland? Die regionalen Wohnungsmärkte in Ostdeutschland entwickeln sich unter- schiedlich. So hatten beispielsweise viele ostdeutsche Großstädte in den letzten
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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode                    – 19 –                        Drucksache 20/2467 Jahren im Gegensatz zu den meisten Landkreisen in Ostdeutschland Bevölke- rungszuwächse und damit eine spürbare Steigerung der Wohnungsnachfrage zu verzeichnen. Die Bautätigkeit von Wohnungen in den letzten zehn Jahren hat sich auch in Ostdeutschland auf diese Wachstumsräume konzentriert. Dort kann zusätzli- ches Wohnungsangebot dazu beitragen, den häufig beobachteten Anstieg der Angebotsmieten zu dämpfen bzw. einer Anspannung des Wohnungsmarktes vorzubeugen. 29. Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für den von Staatsminister Carsten Schneider angekündigten Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner aus (siehe auch https://www.superillu.de/magazin/politik/deutschland/sp d/neuer-ostbeauftragter-carsten-schneider-ostrentner-werden-gerecht-beh andelt-1796)? a) Wann stellt die Bundesregierung Eckwerte u. a. zum Personenkreis, zu Auszahlungskriterien und Auszahlungsbeträgen eines etwaigen Härtefallfonds vor? b) Welche Haushaltsmittel stehen für einen etwaigen Härtefallfonds im Bundeshaushalt zur Verfügung? Die Fragen 29 bis 29b werden gemeinsam beantwortet. Die Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern zu den vom Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales in der vergangenen Legislaturperiode erar- beiteten Eckpunkten für einen Härtefallfonds in der Rentenüberleitung sowie für Spätaussiedlerinnen, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge sind noch nicht abgeschlossen, insbesondere die Frage der Finanzierung des ge- planten Fonds ist noch nicht geklärt. Grundvoraussetzung für die Umsetzung des geplanten Härtefallfonds ist eine hälftige Finanzierung durch Bund und Länder. Der Bund hat für den Härtefallfonds im Bundeshaushalt 2022 einen Ti- tel eingerichtet und mit 500 Mio. Euro veranschlagt. 30. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Wasserrechte in Ostdeutschland? Zuständig für die Erteilung von Wasserrechten sind die Bundesländer. Die Bundesregierung hat keinen allgemeinen Überblick über die Erteilung von Wasserrechten in Deutschland. Im Übrigen ist unklar, was mit „Entwicklung der Wasserrechte“ gemeint ist.
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Ressort Frage 12                                Wann und wie oft haben sich in der laufenden Legislaturperiode Mitglieder der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft sowie mit politischen Verantwortungsträgern der vom Strukturwandel betroffenen Regionen aus der kommunalen Familie und auf Landesebene getroffen (bitte um tabellarische Auflistung entlang der Ressorts)? Datum (Zeitraum 8.12.2021 – 8.6.2022)                                      Teilnehmer / Teilnehmerinnen 23.03.2022                             Kommunalrat Ruhr, Oberbürgermeister und Landräte des Ruhrgebiets 29.03.2022                             Sabine Preiser-Marian, Bürgermeisterin Bad Münstereifel und Markus Ramers, Landrat des Kreises Euskirchen 01.04.2022                             Burkhard Jung, Oberbürgermeister Stadt Leipzig anlässlich des Gesprächs mit Vertreter/innen der Kommunalen Spitzenverbände BKAmt 10.05.2022                             Spatenstich der DB AG für das „Neue Werk Cottbus“: Dietmar Woidke, Ministerpräsident Land Brandenburg; Dr. Richard Lutz, Vorstandsvorsitzender DB AG; Daniela Gerd tom Markotten, Vorständin Digitalisierung und Technik DB AG; Michael Theurer, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesministerium für Digitales und Verkehr; Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung Land Brandenburg; Jörg Steinbach, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie Land Brandenburg 03.02.2022                             Telefonat mit Wolfram Günther, Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Sachsen 04.02.2022                             Telefonat mit Michael Kretschmer, Ministerpräsident Sachsen 15.02.2022                             Mehrere Landtagsabgeordnete und Fraktionsvertreter, Schleswig-Holstein und Niedersachsen 22.02.2022                             Hendrik Wüst, Ministerpräsident, und Staatssekretär Nathanael Liminski, Chef der Staatskanzlei, BMWK                                           Nordrhein-Westfalen 10.03.2022                             Telefonat mit Jan Philipp Albrecht, Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Schleswig-Holstein 11.03.2022                             Daniel Günther, Ministerpräsident, Schleswig-Holstein 11.03.2022                             Telefonat mit Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Schleswig-Holstein ...
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