auf die Kleine Anfrage
- Drucksache 20/2092 -
Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend - Vorhaben im Bereich "Alle Generationen im Blick - Eigenständige
Jugendpolitik"
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/2310 h) Ist eine Evaluation des Vorhabens geplant, und wenn ja, wer ist bzw. wird mit der Evaluation beauftragt, und welche Kosten fallen dafür an (bitte detailliert ausführen)? i) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Studien bzw. externe Expertisen eingefordert bzw. in Auftrag gegeben, und wenn ja, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? j) Werden bzw. wurden im Rahmen des Vorhabens externe Beraterinnen und Berater beauftragt, und wenn ja, warum waren externe Beraterin- nen und Berater erforderlich, wer wurde damit betraut bzw. beauftragt, welche Kosten sind dafür entstanden (bitte detailliert ausführen)? k) Sind bzw. waren zur Umsetzung bzw. Vorbereitung des Vorhabens öf- fentliche Ausschreibungen erforderlich, und wenn ja, welche (bitte de- tailliert ausführen)? l) Ersetzt bzw. ergänzt das Vorhaben bestehende Förderinstrumente bzw. Programme, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? m) Ist im Rahmen der Neubesetzung der Ministeriumsspitze eine Neube- wertung des Vorhabens vorgenommen worden oder beabsichtigt, bzw. wurden Änderungen bezüglich der Priorisierung vorgenommen, und wenn ja, welche (bitte detailliert ausführen)? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 5 bis 5m gemeinsam beantwortet. Für die Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) 2021 bis 2027 startet das BMFSFJ mit „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständig- keit“ („JUST Best“) ein Modellprogramm, das Kommunen dabei unterstützt, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die von Woh- nungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Zielgruppe sind junge Menschen, die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten und nach Beendigung die- ser Hilfen weitere sozialpädagogische Unterstützung benötigen, v. a. sog. Care Leaver (junge Menschen, die im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe einen Teil ihres Lebens in Einrichtungen der Jugendhilfe verbracht haben/verbringen und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden). Weitere Zielgruppe sind junge Menschen, die sozialpädagogische Unterstüt- zung benötigen, aber keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten, v. a. sog. entkoppelte (Jugendliche und junge Erwachsene in problematischen Lebenslagen, die aus allen institutionellen Kontexten herausgefallen sind). Geplant, gesteuert und koordiniert wird das Programm durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Diese sollen Strukturen und Angebote auf kommunaler Ebene schaffen, um junge Menschen in ihrer Per- sönlichkeit zu stärken, ihnen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen und sie in gesicherte Wohnverhältnisse zu bringen. Dabei sollen auch neue Wohnformen mit sozialpädagogischer Begleitung modellhaft erprobt werden. Im Rahmen der Programmumsetzung sollen folgende methodischen Bausteine angewendet werden: • Case Management (intensive sozialpädagogische Einzelfallarbeit) • Aufsuchende Jugendsozialarbeit (z. B. Street-Work oder Mobile Beratung) • Niedrigschwellige Beratung/Clearing (z. B. Anlaufstellen mit Lotsenfunk- tion, in denen Jugendliche eine Erstberatung erhalten) • Erprobung neuer Wohnformen (Schaffung/Erprobung verschiedener, in der jeweiligen Kommune noch nicht vorhandener Wohnformen für junge Men- schen, z. B. Housing First).
Drucksache 20/2310 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode Für die Umsetzung des Modellprogramms stellt das BMFSFJ von Mitte 2022 bis Ende 2027 ESF-Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 116 Mio. Euro zur Verfügung. Die Fördersätze betragen bis zu 40 Prozent für das Zielgebiet „Stär- ker entwickelte Regionen (alte Bundesländer, Land Berlin und Region Leipzig, ohne die Regionen Lüneburg und Trier) sowie bis zu 60 Prozent für das Zielge- biet „Übergangsregionen“ (neue Bundesländer mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig). Das Interessenbekundungsver- fahren wurde im Februar 2022 abgeschlossen. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie (14. Mai 2022) startete am 30. Mai 2022 das Antragsverfahren, im Rahmen dessen noch bis zum 25. Juli 2022 Förder- anträge eingereicht werden können. Das Programm läuft ab 1. August 2022 und endet am 31. Dezember 2027. „JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit“ ist das Nach- folgeprogramm des BMFSFJ zu „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, das am 31. Juli 2022 nach siebeneinhalbjähriger Laufzeit endet. Es dient der Umset- zung des Vorhabens „Jugendsozialarbeit/Housing First“. Eine Evaluation der Programme aus der ESF-Förderperiode 2021 bis 2027 er- folgt durch die ESF-Verwaltungsbehörde. Diese hat der Europäischen Kommis- sion gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/1057 bis zum 30. Juni 2025 und ein weiteres Mal bis zum 30. Juni 2028 Bericht über die Er- gebnisse einer strukturierten Erhebung bei den nationalen Zuwendungsempfän- gern zu erstatten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333