Prognostizierte Corona-Entwicklung im Herbst und vorbereitende Maßnahmen
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5769 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2055 des Abgeordneten Ronny Kretschmer (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/5631 Prognostizierte Corona-Entwicklung im Herbst und vorbereitende Maßnahmen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integra- tion und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Expertinnen und Experten vermuten bzw. befürchten spä- testens im Herbst diesen Jahres wieder eine deutliche Zunahme der Coronafälle. In Portugal steigen aufgrund des dort vorherrschenden Subtyps BA 5 der Omikron Variante aktuell die Zahlen massiv an. Verbunden sind damit ein Anstieg der Krankenhauseinweisungen und leider auch wieder ein Anstieg der Todesfälle. 1. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung getroffen bzw. gedenkt zu treffen für den Herbst dieses Jahres, um auf einen möglichen Anstieg der Coronazahlen zu rea- gieren? Zu Frage 1: Spätestens im Herbst wird auch in Deutschland ein erneuter Anstieg der SARS- CoV-2-Infektionen sowie eine Zunahme anderer schwerer Atemwegserkrankungen erwar- tet. Im Ergebnis der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022 wurde von Bund und Ländern vereinbart, die Sommermonate zu nutzen, um auf der Grundlage der Empfehlungen des ExpertInnenrates der Bundesregierung den Herbst und Winter gut vorzubereiten. Dazu gehören die Schaffung der Rechtsgrundlagen für gegebenenfalls nötige Maßnahmen für den Herbst/Winter im In- fektionsschutzgesetz und im Arbeitsschutzgesetz sowie die Überarbeitung der Nationalen Teststrategie. Daneben werden Vorkehrungen getroffen, um größere Ausbruchsgeschehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu verhin- dern. Bund und Länder werden dafür sorgen, dass die nötigen Daten zur Einschätzung des Infektionsgeschehens und der Situation in den Krankenhäusern tagesaktuell zur Verfügung stehen. Für den Herbst/Winter werden Bund und Länder eine umfassende Impfkampagne vorbereiten. Geplant ist weiterhin, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen offenzuhal- ten. Ein wichtiger Beitrag zur Entscheidung darüber, welche Vorbereitungen auf den Herbst/Win- ter 2022/2023 zu treffen sind, ist zum einem die 11. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19 vom 08. Juni 2022. Zugleich wird ein wichtiger Impuls in der externen Evaluation nach § 5 Absatz 9 IfSG gesehen, deren Ergebnis bis zum 30. Juni 2022 der Bundesregierung vorgelegt werden. Eingegangen: 28.06.2022 / Ausgegeben: 04.07.2022
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5769 2. Plant die Landesregierung gesonderte Werbemaßnahmen zu einer Impfkampagne für die 2. Boosterimpfung? 3. Vor dem Hintergrund einer nunmehr klaren Impfempfehlung der STIKO für Kinder ab 5 bis 11 Jahren und einer offiziellen Impfquote von nur 8 Prozent in dieser Altersgruppe in Brandenburg, plant die Landesregierung eine gesonderte Impfkampagne bzw. Wer- bemaßnahmen? Zu Frage 2 und 3: Die Fragen 2 und 3 werden des Sachzusammenhangs wegen gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung unterstützt alle Maßnahmen, die zu einer Erhöhung des Impfschutzes gegen COVID-19 beitragen. Dazu gehören auch Aktionen, die die Bevölkerung dazu aufru- fen, sich impfen zu lassen. In diesem Zusammenhang haben Bund und Länder während der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022 verabredet, eine umfassende Impfkampagne für den Herbst/Winter vorzubereiten. Niedrigschwellige Impfangebote und Impfzentren vor Ort gehören dazu. In- sofern bleiben die Vorschläge der Bundesregierung abzuwarten. Eigene Impfkampagnen bzw. Werbemaßnahmen der Landesregierung sind nicht geplant. 4. Wie viele Schulen bzw. Klassenräume und wie viele Kindertagesstätten sind in Bran- denburg in der Zwischenzeit mit Luftfilteranlagen ausgestattet? Welche dieser Anlagen wurden eingerichtet aufgrund einer Förderung durch das Land Brandenburg? Zu Frage 4: Im Land Brandenburg gibt es eine geteilte Zuständigkeit für den Bereich Schule. Für die inneren Schulangelegenheiten ist das Land (Beschäftigung Lehrkräfte, Bildungs- und Erziehungsziele, etc.) und für die äußeren Schulangelegenheiten der jeweilige Schul- träger einer Schule verantwortlich. Gemäß § 99 Brandenburgisches Schulgesetz (Bbg- SchulG) ist vorgesehen, dass der Schulträger seine Schulangelegenheiten in eigener Ver- antwortung nach Maßgabe des Schulgesetzes verwaltet (pflichtige kommunale Selbstver- waltungsaufgabe: Er stellt insbesondere die Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Lehr- mittel und das sonstige Personal.). Schulträger sind bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe grundsätzlich in der Pflicht, auch die ordnungsrechtlichen Vorgaben und Vorschriften einzuhalten (Brandschutz, Arbeits- und Un- fallschutz, Gesundheitsschutz etc.). Die Aufsicht liegt jeweils bei den entsprechend zustän- digen Ordnungsbehörden. Für eine gesonderte Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport besteht keine Rechtsgrundlage, so dass keine flächendek- kend vollständigen Informationen über alle Ausstattungsmerkmale von Einzelschulen zur Verfügung stehen. Das Land Brandenburg unterstützt mit Hilfe des Bundes die Schulträger und Kommunen über die zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung (VV Mobile Luftreiniger 2021) in der Wahrnehmung ihrer pflichtigen Selbstverwaltungsauf- gabe mit einem Gesamtvolumen von rund 6 Millionen Euro. Entsprechend der vorliegenden Empfehlungen und Leitlinien konnten auf Grundlage einer Förderrichtlinie Zuwendungen für die Beschaffung von mobilen Endgeräten in Schulen und Kitas oder die Verbesserung der Lüftungssituation beantragt werden. Im Bereich Schule wurden von 325 potenziellen An- tragstellern 28 Anträge in Höhe von insgesamt etwa 1,1 Millionen Euro beantragt. -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5769 Darunter befanden sich 19 Anträge von öffentlichen Schulträgern und 9 Anträge von freien Schulträgern. Die Richtlinie des MBJS zur Förderung von Investitionen für Maßnahmen zur Verbesserung der Innenraumlufthygiene in Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen (RL Kitaluft) vom 26. Oktober 2021 wurde im Amtsblatt des MBJS vom 1. November 2021 ver- öffentlicht. Bis zum 25. November 2021 sind insgesamt 44 Anträge von neun Landkreisen und zwei kreisfreien Städten eingegangen. Das Antragsvolumen beläuft sich auf insgesamt 416.009,38 Euro. Zurzeit wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das Verfahren für die Ver- wendungsnachweisprüfung durch das Erstellen eines Verwendungsnachweisformulars für die Antragsteller im Bereich Schule eingeleitet. Somit können erst nach der Verwendungs- nachweisprüfung und nach dem Abschluss des Förderprogramms abschließende Ergeb- nisse über die Anzahl der geförderten Maßnahmen gegeben werden. 5. Wie viele Testkits sind an den Schulen noch jeweils vorhanden und ist geplant, wieder eine ausreichende Zahl vorrätig zu beschaffen, um notfalls die Testpflicht ad hoch wie- der einsetzen zu können? Zu Frage 5: An den Schulen des Landes Brandenburg sind aktuell rd. 9,4 Mio. Antigen Schnelltests vorhanden. Diese Tests stehen zur Absicherung der in der ersten Woche nach den Sommerferien beabsichtigten Schutzwoche als auch für weitere Testbedarfe zur Verfü- gung. 6. Der Bundesgesundheitsminister, Prof. Karl Lauterbach, hat angekündigt das Infekti- onsschutzgesetz zu überarbeiten. Die brandenburgische Gesundheitsministerin hat in den vergangenen Sitzungen des ASGIV deutlich gemacht, dass auch sie Kritik an den bestehenden gesetzlichen Regelungen hat. Welchen konkreten Änderungsbedarf sieht die Landesregierung beim Infektionsschutzgesetz? 7. Welche Änderungsvorschläge wird die Landesregierung beim Gesetzgebungsverfah- ren in der Gesundheitsministerkonferenz und im Bundesrat einbringen? Zu Frage 6 und 7: Die Fragen 6 und 7 werden des Sachzusammenhangs wegen gemeinsam beantwortet. Die Befugnisgrundlagen des § 28a Abs. 7 und Abs. 8 IfSG sind nach aktueller Rechtslage bis zum Ablauf des 23. September 2022 befristet. Erforderlich ist daher, dass bei der Über- arbeitung des IfSG - anders als bei der vorangegangenen Novelle im März 2022 - die Länder das (Gesetzgebungs-)verfahren aktiv mitgestalten können und fachliche Beiträge und Emp- fehlungen der für den Vollzug verantwortlichen Länder und der im Gesetzgebungsverfahren angehörten Experten berücksichtigt werden. Sowohl die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) als auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) stehen dazu mit dem Bund im Austausch. Ziel ist die Schaffung geeigneter und gleichzeitig rechtssicherer gesetzlicher Be- fugnisgrundlagen, insbesondere für besonders effektive flächendeckende Basisschutzmaß- nahmen für die Länder. -3-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5769 Um adäquat und rechtzeitig auf ein sich veränderndes Infektionsgeschehen reagieren zu können, müssen die Länder auf ein geeignetes Instrumentarium an Infektionsschutzmaß- nahmen zurückgreifen können. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit der Anordnung einer generellen Maskenpflicht in Innenräumen und im öffentlichen Nahverkehr (medizini- sche Maske oder FFP2-Maske), die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G/2G-Regelungen) mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risiko- gefährdete Bereiche und Einrichtungen sowie die Verpflichtung zur Erstellung von verbind- lichen Infektionsschutzkonzepten. 8. Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Infektionsschutzgesetz nur bis zum 31.12.2022 befristet ist, wird die Landesregierung auf eine Abschaffung oder auf eine Beibehaltung dieser Impfpflicht drängen oder wird sie auch hier Änderungen vorschla- gen? Wenn Änderungen vorgeschlagen werden, welche wären das? Zu Frage 8: Die Entscheidung über eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impf- pflicht obliegt dem Bund und bedarf einer entsprechenden Entscheidung des Bundesge- setzgebers. -4-