Beschaffung, Verbleib und Kosten von Beatmungsgeräten im Kontext der Corona-Pandemie im Land Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5818 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2066 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Drucksache 7/5660 Beschaffung, Verbleib und Kosten von Beatmungsgeräten im Kontext der Corona- Pandemie im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integra- tion und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Jahr 2020 bestellte die Bundesregierung mehr als 20 000 Beatmungsgeräte, um Kliniken ausreichend Geräte für eine potenzielle Beatmung von Covid-19-Patienten zur Verfügung zu stellen. Weil der Bedarf an Beatmungsgeräten deutlich geringer war als angenommen, stornierte die Bundesregierung einen Teil der Be- stellungen. Schlussendlich wurden 13 738 Geräte geliefert mit einem Auftragsvolumen von über insgesamt 241 Millionen Euro. Brandenburg erhielt davon 216 Respiratoren. 1 Anmerkung: Wenn im Nachfolgenden von „Landkreisen“ die Rede ist, sind damit auch die kreisfreien Städte gemeint. Wenn von „Gemeinden“ die Rede ist, sind damit auch die Ämter gemeint. 1. Wie viele Beatmungsgeräte welcher Hersteller hat das Land Brandenburg vom Bund bis heute mit Bezug zur Corona-Pandemie erhalten? Wie viele Respiratoren davon waren jeweils für eine invasive Beatmung vorgesehen, wie viele davon für eine ECMO, wie viele für eine nichtinvasive Beatmung und bei wie vielen handelte es sich um ein- fache bzw. Notfallbeatmungsgeräte? Bitte tabellarisch auflisten. Sollte aus schützens- werten Interessen Dritter eine offene Antwort nicht möglich sein, bitte anonymisierte Angaben der Firmen verwenden. Zu Frage 1: Der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, wie viele Beatmungsge- räte welcher Hersteller das Land Brandenburg vom Bund bis heute mit Bezug zur Corona- Pandemie erhalten hat. Aus der Tabelle geht ebenfalls hervor, wie diese Beatmungsgeräte eingeteilt werden. 1 Vgl. „Bestellung und Verwendung von Beatmungsgeräten während der COVID-19-Pandemie 2“, in: https://dserver.bundestag.de/btd/19/316/1931603.pdf (19.07.2021), abgerufen am 09.06.2022. Eingegangen: 05.07.2022 / Ausgegeben: 11.07.2022
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5818 Einzel- Preise Summe Hersteller Produktbezeichnung Einteilung Anzahl in EUR in EUR Löwenstein ELISA 500 18 20.000 360.000 High-End Löwenstein ELISA 800/600 31 20.000 620.000 Beatmungsgeräte Dräger Evita V600 43 28.500 1.225.500 Löwenstein VENTIlogic LS Klinikvariante 23 7.500 172.500 Dräger Savina 300 Life-support 28 18.500 518.000 Philips Trilogy Evo O2 Beatmungsgeräte 11 7.650 84.150 Fritz Stephan Eve IN 2 12.785 25.570 einfaches Löwenstein prismaVENT 50-C LM Beatmungsgerät 59 6.850 404.150 Notfall- Dräger Oxylog VE300 Beatmungsgerät 1 8.000 8.000 216 3.417.870 2. Welche Kosten fielen für die Beatmungsgeräte an und von welchen Akteuren und zu welchen Teilen wurden diese getragen? Bitte tabellarisch darstellen. Zu Frage 2: In der Tabelle zu Frage 1 sind in der Spalte 5 die Einzelpreise und in Spalte 6 die Summen der Geräte aufgeführt. Der Gesamtbetrag von 3.417.870 EUR wurde vom Mi- nisterium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Bran- denburg an das Bundesministerium für Gesundheit gezahlt. 3. Welche märkischen Kliniken haben wie viele der unter Frage 1 aufgeführten Respira- toren erhalten? Entstanden den Kliniken dabei Kosten, und wenn ja, welche und in welcher Höhe? Falls die Kliniken die Geräte unentgeltlich erhalten haben, wurde dafür von den Kliniken eine Gegenleistung gefordert und wenn ja, welche, und inwieweit kamen die Kliniken den Forderungen nach? Zu Frage 3: 31 Krankenhäuser und 2 Rehabilitationskliniken erhielten 207 Beatmungsge- räte. 9 Beatmungsgeräte wurden im April 2022 der Ukraine gespendet. Empfänger Anzahl der Zahlung Beatmungsgeräte an den Bund 31 Krankenhäuser 202 3.316.770 EUR 2 Reha-Kliniken 5 36.200 EUR Ukraine-Hilfe 9 64.900 EUR Summe: 216 3.417.870 EUR Die Geschäftsführer der 31 Krankenhäuser und 2 Reha-Kliniken mussten nach dem Erhalt der gelieferten Geräte erklären, dass die Geräte in ihren Häusern ordnungsgemäß und be- stimmungsgemäß betrieben wurden. -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5818 Absaug- und Beatmungsgeräte sind Medizinprodukte, die nur ihrer Zweckbestimmung ent- sprechend und nach den Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBe- treibV) sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und angewen- det werden dürfen. Sowohl für den Betrieb als auch für die Aufbereitung sind die Angaben des Herstellers (Ge- brauchsanweisung) zu berücksichtigen. Durch Bewilligungsbescheide an die Geschäftsführer dieser 33 Klinken wurden sie ver- pflichtet, die erhaltenen Geräte zweckentsprechend - zur Bewältigung der Corona-Pande- mie - zu verwenden. Den Kliniken entstanden dabei keine weiteren Kosten. Die folgende Tabelle zeigt, welche Empfänger im Einzelnen die Beatmungsgeräte erhalten haben: -3-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5818 Beatmungsgeräte vom Bund Löwenstein Medical Dräger Fritz Philips ELISA VENTIlogic prisma Oxylog Stephan Trilogy EVO Empfänger ELISA 500 800/600 LS VENT 50-C Evita V600 Savina 300 VE300 Eve IN O2 Summe Ruppiner Kliniken 7 2 4 5 18 Kreiskrankenhaus Prignitz 1 1 Oberhavel Kliniken 4 2 6 KMG Klinikum Mitte Standort Pritzwalk 5 5 ASKLEPIOS Klinik Birkenwerder 3 7 2 12 ASKLEPIOS Klinikum Uckermark 1 1 ASKLEPIOS Fachklinikum Lübben 1 1 ASKLEPIOS Fachklinikum Teupitz 4 4 8 Brandenburg Klinik Bernau bei Berlin 3 1 2 6 Carl-Thiem-Klinikum Cottbus 4 17 21 Elbe-Elster-Klinikum 6 6 Helios Klinikum Bad Saarow 2 3 2 7 Immanuel Klinik Rüdersdorf 2 1 2 5 Johanniter-Krankenhaus Treuenbrietzen 6 1 2 9 KH Märkisch-Oderland 1 1 6 1 9 Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig 3 3 6 Klinikum Barnim 2 4 6 Klinikum Dahme-Spreewald 1 1 2 Klinikum Ernst von Bergmann 7 4 7 18 Klinikum Frankfurt (Oder) 1 2 3 Klinikum Niederlausitz 3 3 6 Krankenhaus Angermünde 2 2 Krankenhaus Spremberg 2 1 3 Kreiskrankenhaus Prenzlau 3 1 4 Lausitz Klinik Forst 3 3 Naemi-Wilke-Stift Guben 3 1 4 Sana Krankenhaus Gottesfriede Woltersdorf 1 2 3 Sana-Herzzentrum Cottbus 1 3 3 7 Städt. Krankenhaus Eisenhüttenstadt 2 2 Städtisches Klinikum Brandenburg 15 2 17 St-Josefs-KH Potsdam 1 1 REHA Klinik VAMED Hohenstücken 2 2 REHA „Hoher Fläming“ im Oberlinhaus 3 3 Ukraine-Hilfe 5 4 9 18 31 23 59 43 28 1 2 11 216 4. Wie viele Respiratoren entsprechend Frage 1 wurden nicht an märkische Kliniken aus- geliefert und welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über deren Verbleib? Wurden Beatmungsgeräte eingelagert, verschenkt oder weiterverkauft? Bitte Anzahl und Verbleib (bei Verkauf bzw. Schenkung begünstigte Institution/Organisation/Bun- desland/Staat angeben) tabellarisch darstellen. Bitte auch Warenwert und gegebenen- falls den erzielten Verkaufserlös angeben. -4-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/5818 Zu Frage 4: Insgesamt wurden 9 Beatmungsgeräte im Wert von 64.900 EUR an das Koor- dinierungszentrum Krisenmanagement der Landesregierung Brandenburg und von dort über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ) des Bundes in Verbindung mit dem EU Civil Protection Mechanism (UCPM) an die Ukraine abgegeben (Details siehe Ta- belle zu Frage 3). 5. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über den Einsatz der in Frage 1 be- schriebenen Respiratoren in den märkischen Kliniken? Kamen diese zum Einsatz bzw. sind diese in den Kliniken noch vorhanden bzw. im Betrieb? Wie viele wurden bereits wieder von den Kliniken eingelagert bzw. veräußert bzw. verschenkt? Zu Frage 5: Ein Antrag auf Nutzung außerhalb der Zweckbindung wurde durch die 31 Klini- ken und 2 Reha-Kliniken noch nicht gestellt. Weitergehende Informationen liegen der Lan- desregierung aktuell nicht vor. 6. Welche Kosten musste das Land Brandenburg durch die Lieferungen der Beatmungs- geräte nach Frage 1 tragen, zum Beispiel durch Verwaltungsaufwand, Logistik, Einla- gerung etc.? Bitte entsprechend aufschlüsseln mit kurzer Erläuterung und Höhe der Kosten. Zu Frage 6: Das Land Brandenburg musste keine zusätzlichen Kosten außerhalb der Be- schaffungskosten der Beatmungsgeräte tragen (siehe hierzu Frage 2). 7. Wie wurde sichergestellt, dass genügend ausgebildetes Personal für die Beatmungs- geräte vorhanden ist? Gab es spezielle Schulungen, Nachschulungen etc.? Welche Probleme gab es nach Kenntnis der Landesregierung mit den gelieferten Respiratoren bzw. der Beatmungssituation in märkischen Kliniken, weil nicht genügend ausgebilde- tes Personal zur Verfügung stand? Zu Frage 7: Der bestimmungsgemäße Betrieb der Beatmungsgeräte wird laut Medizinpro- duktebetreiberverordnung durch die jeweilige Gesundheitseinrichtung, in der das Gerät be- trieben wird, sichergesellt. Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäf- tigten müssen einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bestimmen. Dieser ist Kon- taktperson für Behörden und Hersteller im Zusammenhang mit der Meldung von Risiken mit Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von korrektiven Maßnahmen und koordiniert die erforderlichen internen Prozesse in der Einrichtung. Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse bezüglich Problemen bei der Betreibung der Geräte vor, weil nicht genügend ausgebildetes Personal zur Verfügung stand. -5-