Entwicklung der Hegegemeinschaften

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Landtag Brandenburg                                          Drucksache 7/5884 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2080 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/5715 Entwicklung der Hegegemeinschaften Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Kli- maschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im zurückgezogenen Entwurf des Jagdgesetzes war vor- gesehen, die gesetzliche Grundlage der Hegegemeinschaften zu streichen. Im Dezember 2001 wurde im Amtsblatt des Landes Brandenburg die Gemeinsame Richtli- nie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklen- burg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) veröffentlicht. In dieser Richtlinie heißt es unter dem Punkt Landesspezifische Ziele und Grundsätze der Schalenwildbewirtschaf- tung: „Schalenwild ist Bestandteil der heimischen Natur; ihm soll durch die Hege in seinen natür- lichen Lebensräumen die Lebensgrundlage gesichert werden. Dazu ist es notwendig, den Wildbestand an landschaftliche und landeskulturelle Verhältnisse anzupassen und einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten. Die Hege muss so durchgeführt wer- den, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nut- zung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden. Zur Hege gehören weiter- hin die Biotopgestaltung, die Schaffung von Ruhezonen und, sofern erforderlich, die Besu- cherlenkung.“ 1.    Wie hat sich die Anzahl der Hegegemeinschaften in Brandenburg seit 2010 entwickelt? Bitte konkrete Zahlen pro Jahr nennen. zu Frage 1: Mit Stand vom Mai 2013 gab es 161 Hegegemeinschaften in Brandenburg, mit Stand Januar 2017 142 Hegegemeinschaften und im August 2018 139 Hegegemeinschaf- ten. Zu anderen Zeitpunkten wurde seit 2010 keine landesweite Übersicht erstellt. 2.    Gab es bezüglich der Erfüllung der oben genannten Ziele eine Evaluation der Arbeit der Hegegemeinschaften? Wenn ja bitte die Studie mit deren Ergebnissen benennen. zu Frage 2: Die Arbeit der Hegegemeinschaften wurde nicht durch eine Studie evaluiert. Der Gesetzesauftrag für die Hegegemeinschaften ist in § 12 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg normiert. Eingegangen: 12.07.2022 / Ausgegeben: 18.07.2022
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Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 7/5884 3.    Welche Hegegemeinschaften haben ein Lebensraumgutachten für ihre Hegegemein- schaft erarbeitet, mit dem Ziel den Lebensraum zu verbessern und den Wildbestand zu regulieren? Für welche Wildarten wurden solche Gutachten erstellt? zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Lebensraumgutachten einzelner Hegegemeinschaften vor. Die Wildbewirtschaftung in Hegegemeinschaften be- schränkt sich generell nur auf das Schalenwild, insbesondere auf die Wildarten Rotwild, Damwild und Muffelwild. 4.    Gibt es in Brandenburg oder über die Landesgrenzen hinaus nach Kenntnis der Lan- desregierung ein koordiniertes jagdliches Vorgehen benachbarter Hegegemeinschaf- ten, beispielsweise in Form gemeinsamer Hegerichtlinien? zu Frage 4: Die gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) vom 24. September 2001 gilt weiterhin in Brandenburg und stellt die Basis für Hegerichtlinien in Brandenburg dar. Der Landesregierung liegen keine Hegerichtlinien vor, die über die einzel- nen Territorien der Hegegemeinschaften hinausgehen. 5.    Welche Aufgaben haben die untere und oberste Jagdbehörde gegenüber den Hege- gemeinschaften? zu Frage 5: Die Aufgaben der unteren Jagdbehörden in Bezug auf die Hegegemeinschaften sind im § 12 Absätze 2 bis 9 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg geregelt. Die unteren Jagdbehörden wirken auf die Bildung von Hegegemeinschaften hin und genehmi- gen deren Satzungen. Sie prüfen sämtliche Abschussplanungen im Gebiet der Hegege- meinschaften und koordinieren die Wildbewirtschaftung nach einheitlichen Kriterien. Auch die nicht in der Hegegemeinschaft organisierten Jagdbezirke werden in die Betrachtung der Gesamtplanung einbezogen. Die untere Jagdbehörde kann im Bedarfsfall von Amts wegen Hegegemeinschaften bilden. Die oberste Jagdbehörde ist bei Betroffenheit mehrerer unte- rer Jagdbehörden dafür zuständig, die Wildbewirtschaftung nach einheitlichen Kriterien si- cherzustellen. 6.    Aus wie vielen Hegegemeinschaften ist der Landesforstbetrieb in den letzten zehn Jahren ausgetreten und aus welchen Gründen? Nach welchen Kriterien wird von wem über Verbleib oder Austritt entschieden? zu Frage 6: Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist seit 2012 aus zwei Hegege- meinschaften ausgetreten. Gründe für den Austritt aus einer Hegegemeinschaft sind vor- handen, wenn die Ziele der Hegegemeinschaft in wesentlichen Punkten von den Zielen des LFB abweichen. Sollte ein Austritt nötig werden, wendet sich die Leitung der Landeswal- doberförsterei an die Betriebszentrale des LFB, Abteilung Landeswaldbewirtschaftung. Das Vorhaben wird nach Prüfung zur weiteren Entscheidung im Einzelfall mit dem Fachaufsichts- referat im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz abgestimmt. 7.    Gibt es mit den angrenzenden Bundesländern, im besonderen Mecklenburg-Vorpom- mern, Gespräche bzw. Abstimmungen zur Zukunft der Hegegemeinschaften? Wenn ja mit welchen inhaltlichen Ergebnissen? -2-
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Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 7/5884 zu Frage 7: Die Hegegemeinschaften können sich bilateral mit den benachbarten Hegege- meinschaften abstimmen. Für eine Abstimmung zur Zukunft der Hegegemeinschaften be- steht kein Gesprächsbedarf mit dem Nachbarbundesland Mecklenburg-Vorpommern, da die jagdrechtlichen Grundlagen ausschließlich landesrechtlich normiert sind. 8.    Welche Unterstützung erhalten die bestehenden Hegegemeinschaften von Seiten der Jagdbehörden auf Landes- und Kreisebene? (z.B. Schulung, finanzielle Unterstüt- zung, Kartenmaterial usw.) zu Frage 8: Im Jahr 2013 wurden alle damals bestehenden Hegegemeinschaften durch die oberste Jagdbehörde in einer Veranstaltung geschult. Eine finanzielle Unterstützung erfolgt nicht. Kartenmaterial ist den Hegegemeinschaften bei Bedarf über das Amtliche Liegen- schaftskataster Informationssystem (ALKIS) öffentlich zugängig. Die unteren Jagdbehörden unterstützen die Arbeit der Hegegemeinschaften im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, siehe Antwort zur Frage 5. -3-
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