WD 2 - 124/18 Verhandlungsstand zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration
Auswärtiges, Völkerrecht, Verteidigung, Menschenrechte
Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Verhandlungsstand zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration Der Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (zu deutsch: Globaler Vertrag für si- chere, geordnete und geregelte Migration) soll die erste globale, zwischen Regierungen unter der Ägide der Vereinten Nationen (VN) ausgehandelte Übereinkunft zur Abdeckung aller Aspekte internationaler Migration werden. Der Entwicklungsprozess des Abkommens begann im April 1 2017. Auf einer von der VN-Generalversammlung veranstalteten Regierungskonferenz im Dezem- ber 2018 könnte gemäß Arbeitsplan die Verabschiedung erfolgen. 2 Die finale Abstimmungsgrundlage stellt das "Intergovernmentally negotiated and agreed outcome of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration" vom 13. Juli 2018 dar. Es ist ab- rufbar unter https://www.un.org/pga/72/wp-content/uploads/sites/51/2018/07/180713_Agreed- Outcome_Global-Compact-for-Migration.pdf. Folgende Entwicklungsstadien hat das Dokument in der Verhandlungsphase durchlaufen: 3 • Zero draft of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (5. Februar 2018) • Zero draft plus of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (5. März 2018) • Revised draft of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (26. März 2018) 1 Siehe dazu auch die Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste vom 19. April 2013: WD 2 - 3000 - 052/18 „Global Compact on Migration“. 2 Ankündigung der Internationalen Organisation für Migration, verfügbar unter https://www.iom.int/global-com- pact-migration (zuletzt abgerufen am 22. August 2018). 3 Aufstellung der VN über den Verfahrensgang und die bisherigen Versionen das Dokuments, abrufbar unter https://refugeesmigrants.un.org/intergovernmental-negotiations (zuletzt abgerufen 22. August 2018). WD 2 - 124/18 (22. August 2018) © 2018 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.
Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Verhandlungsstand zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration • Revised draft of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (28. Mai 2018) • Revised draft of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (29. Juni 2018) • Final draft of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (11. Juli 2018) • Intergovernmentally negotiated and agreed outcome of the Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration (13. Juli 2018) *** Fachbereich WD 2: Auswärtiges, Völkerrecht, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Verteidigung, Menschenrechte und humanitäre Hilfe