Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/2495 27.01.2005 Schriftliche Anfrage Übrigen partiell von der LfA auch selber bekundet wur- de (im Verkaufsprospekt für die Kapitalerhöhung 2000 des Abgeordneten Dr. Martin Runge BÜNDNIS 90 DIE heißt es auf den Seiten 16 und 17, die LfA sei aufgrund GRÜNEN ihrer Beteiligung und der Stimmrechtsbindung der Ge- vom 27.11.2004 brüder Schneider in der Lage, „wichtige unternehmeri- sche Entscheidungen, die der Zustimmung der Aktionäre Insolvenz/Verkauf Schneider Technologies AG und bedürfen, zu kontrollieren und maßgeblichen Einfluss Töchter – Aussagen der Staatsregierung zum Schneider- auf die Besetzung des Aufsichtsrates zu nehmen“. Darü- Engagement LfA (Schneider AG XV) ber hinaus könne sie zusammen mit Lehmann Brothers „wesentlichen Einfluss auf die Kursentwicklung der Ak- In Ergänzung zu unseren bisherigen schriftlichen Anfragen tien nehmen“.) mit den Aufgaben der LfA vereinbaren? im Zusammenhang mit der Insolvenz und der Zerschla- gung/dem Verkauf der Schneider Technologies AG (ST AG) und deren Töchter Schneider Laser Technologies AG (SLT AG) und Schneider Electronics AG (SE AG) vom 06.05.03, vom 07.09.03, vom 25.05.04 und vom 16.08.04 (Schneider 1 Antwort - XI) und deren Beantwortung bzw. Nichtbeantwortung so- des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, wie unseren neuerlichen Fragen vom 07.11.04 und 14.11.04 Verkehr und Technologie (Schneider XII - XIV) stellen wir folgende Fragen: vom 12.01.2005 1. Wie erklärt die Staatsregierung die Aussage von Wirt- Zu 1.: schaftsminister Otto Wiesheu auf der Sitzung des Wirt- Die gewünschte Erklärung habe ich bereits mit der Beant- schaftsausschusses des Bayerischen Landtages vom wortung der schriftlichen Anfrage vom 06.05.2003 (Schnei- 07.02.02, die LfA als Anteilseignerin habe sich wider der AG VII, Frage 2) gegeben. Im Übrigen stelle ich noch Willen als Kreditgeberin beteiligen müssen, wer hat der einmal klar, dass die LfA ihre Kreditentscheidungen in eige- LfA dann seinen Willen aufzwingen können und kom- ner Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmun- men solche „Kreditvergaben wider Willen“ bei der LfA gen, insbesondere des Gesetzes über das Kreditwesen, trifft. öfter vor? Zu 2.: 2. Wie erklärt die Staatsregierung, dass Wirtschaftsminister Die beiden Aussagen zur Frage der Kreditsicherheit sowie Otto Wiesheu in Beantwortung früherer schriftlicher An- zum Börsenkurs habe ich in meiner Antwort zu Frage 4 der fragen zur Causa Schneider-Niedergang und -Zerschla- schriftlichen Anfrage vom 06.05.2003 (Schneider AG VII) gung einerseits darlegt, für die LfA sei der Börsenkurs getroffen. Diese Aussagen wurden in der vorliegenden An- ausschlaggebend gewesen, an anderer Stelle dann aber frage willkürlich aus dem Zusammenhang gerissen. Wie sich behauptet, die Kreditsicherheit sei wesentliches Beurtei- aus meiner Antwort zur schriftlichen Anfrage vom lungskriterium für das Engagement der LfA gewesen? 06.05.2003 (Schneider AG VII) ergibt, besteht zwischen bei- den Aussagen kein Widerspruch. 3. Wie passen die Aussagen der Mitglieder der Staatsregie- rung Otto Wiesheu und Kurt Faltlhauser von September Zu 3.: 2003, die LfA habe keine dauerhafte Verbindung zur Fir- Die LfA als Förderbank des Freistaates Bayern beteiligt sich ma Schneider beabsichtigt, ihr Engagement „stellte von an der Finanzierung von Unternehmen grundsätzlich nur im Anfang an eine Brückenfinanzierung dar“, mit dem Wege zeitlich begrenzter Maßnahmen. Das LfA-Darlehen langjährigen Engagement der LfA bei der Schneider AG aus dem Jahr 1993 war Bestandteil eines Konsortialkredits (seit 1993 Darlehensgeberin und seit 1998 gleichzeitig der Poolbanken, der am 31.12.1999 planmäßig vollständig Anteilseignerin), vor allem aber mit ihrer massiven Ein- zurückgeführt wurde (vgl. auch die Antwort auf Frage 5 der flussnahme auf wesentliche Personalentscheidungen und schriftlichen Anfrage vom 07.11.2004; Schneider AG XII). auf Fragen der Unternehmensführung zusammen? Die Beteiligung der LfA am Grundkapital der Schneider AG von 1998 bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens Anfang 4. Lässt sich nach Ansicht der Staatsregierung eine massive 2002 steht der Aussage einer beabsichtigten Brückenfinan- Einflussnahme der LfA als Kreditgeberin bzw. als An- zierung ebenfalls in keiner Weise entgegen. teilseignerin privater Erwerbsunternehmen auf die Beset- Im Übrigen hat es die in der Frage unterstellte massive Ein- zung von Organen des betreffenden Unternehmens wie flussnahme der LfA auf Personalentscheidungen und Unter- auch auf Entscheidungen der Unternehmensführung, so nehmensführung der Schneider AG nicht gegeben. Dies hat wie dies bei der Schneider AG praktiziert wurde, was im Herr Staatsminister Dr. Wiesheu bereits im Rahmen der Be- handlung des Dringlichkeitsantrags der Fraktion BÜNDNIS
Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/2495 90/DIE GRÜNEN vom 29.11.2004 am 01.12.2004 im Land- zitierten Angaben geben die Beteiligung der LfA am Grund- tag dargelegt. kapital der Schneider AG sowie die Tatsache bestehender Stimmrechtsbindungen wahrheitsgemäß wieder. Zu 4.: Die Angaben betreffen die Stellung der LfA als Aktionärin Soweit mit dieser Frage die Unterstellung einer massiven und die Rechtsfolgen, die das Aktienrecht daran knüpft. Dar- Einflussnahme auf Personalentscheidungen und Unterneh- über hinaus wird der in Börsenprospekten übliche Risikohin- mensführung der Schneider AG wiederholt wird, verweise weis gegeben, dass die Inhaber größerer Aktienpakete mit ich auf meine Antwort zu Frage 3. ihren Portfolio-Entscheidungen erhebliche Kursschwankun- Die aus dem Verkaufsprospekt für die Kapitalerhöhung 2000 gen auslösen können.