Hepatitis C in Haftanstalten

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Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                                Drucksache  14/8455 01.02.2002 Schriftliche Anfrage                                          lungsmaßnahmen in den bayerischen Justizvollzugsanstal- ten. Aufgrund von Berichten über steigende Fallzahlen wur- der Abgeordneten Schopper, Köhler Elisabeth                   de 1998 eine Arbeitsgruppe zu Fragen im Zusammenhang BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN                                         mit der Krankheit Hepatitis gebildet. Diese legte im Novem- vom 21.09.2001                                                ber 2000 einen umfangreichen Bericht vor, der den Themen- kreis „Hepatitis im Strafvollzug“ umfassend behandelt. Die- Hepatitis C in Haftanstalten                                  ser Bericht, der den Justizvollzugsanstalten zur Verfügung gestellt wurde und bei Bedarf fortlaufend aktualisiert werden Seit einiger Zeit werden in bayerischen Haftanstalten Inhaf-  wird, ist Grundlage sämtlicher getroffener Maßnahmen im tierte auf eine Infektion mit Hepatitis C untersucht. Vermu-  Zusammenhang mit der Krankheit Hepatitis und enthält auch tungen gehen davon aus, dass vor allem Drogenschwerstab-      Informationen zu den aufgeworfenen Fragen der schriftli- hängige mit Hepatitis C infiziert sind.                       chen Anfrage vom 21. September 2001. Ich erlaube mir da- her, bei der Beantwortung der einzelnen Fragen auf diesen Daher frage ich die Staatsregierung:                          Bericht Bezug zu nehmen, der als Anlage*) beigefügt ist. 1 . Seit wann, in welchen Haftanstalten, auf welchen Rah-     Vor diesem Hintergrund beantworte ich im Einvernehmen menbedingungen (z.B. Freiwilligkeit, Information des      mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Betroffenen) werden die Inhaftierten auf eine Infektion   Familie und Frauen die schriftliche Anfrage wie folgt: mit Hepatitis C untersucht? Sind die forensischen Statio- nen/Unterbringungsmöglichkeiten in diese Untersuchun-     Zu 1.: gen mit einbezogen?                                       Jedenfalls seit 1996 ist in größeren Haftanstalten mit lang- strafigen Gefangenen sowie in sämtlichen Justizvollzugsan- 2. Welche Ergebnisse liegen hier vor? (Bitte nach Haftan-     stalten für Jugendliche, Heranwachsende und junge Strafge- stalten, Personengruppen, Alter, Geschlecht, zusätzli-    fangene eine Zugangsuntersuchung aller Gefangenen auf chen Erkrankungen wie Drogenabhängigkeit aufschlüs-       Hepatitis-C-Infektionen gewährleistet. Auch zuvor und in seln.)                                                    sämtlichen anderen Justizvollzugsanstalten wurden und wer- den grundsätzlich entsprechende Untersuchungen beim Vor- 3. Welche präventiven Maßnahmen werden ergriffen, um          liegen von konkreten Verdachtsmomenten oder bei An- Mithäftlinge vor einer Infektion zu schützen?             gehörigen einer Risikogruppe (z.B. Abhängige mit intra- venösem Drogenkonsum) durchgeführt. Bei Bedarf werden 4. Welche medizinische Betreuung und Behandlung wird          auch während der Haft entsprechende Tests angeboten. In den Hepatitis-C-Infizierten angeboten?                    dem Entwurf einer überarbeiteten Verwaltungsvorschrift zu § 5 StVollzG, der derzeit mit der Vollzugspraxis abgestimmt 5. Wie ist der Zugang zu Kondomen in den einzelnen Haft-      wird, ist vorgesehen, dass sich die ärztliche Zugangsuntersu- anstalten geregelt und erhalten bestimmte Personengrup-   chung bei allen Gefangenen grundsätzlich auch auf eine pen (Hepatitis-C-Infizierte, HIV-Positive, Drogenkranke   Blutentnahme zur Feststellung von HIV-, Hepatitis B- und usw.) automatisch Kondome?                                Hepatitis-C-Antikörpern erstrecken soll. Gemäß § 36 Abs. 4 Satz 7 Infektionsschutzgesetz ist jede Person, die in eine Justizvollzugsanstalt aufgenommen wird, Antwort                                                       verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare des Staatsministeriums der Justiz                             Krankheiten zu dulden. Bei einer Verweigerung der Blutent- vom 07.01.2002                                                nahme, die nur in sehr seltenen Fällen (weniger als 2 % der Neuaufnahmen) erfolgt, wird allerdings derzeit auf eine Der Antwort zu der schriftlichen Anfrage der Abgeordneten     zwangsweise Durchführung der Untersuchung verzichtet. Schopper und Köhler ist Folgendes vorauszuschicken: Auch in allen 14 bayerischen Maßregelvollzugseinrichtun- Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat sehr früh die gen ist derzeit gewährleistet, dass bei allen Maßregelvoll- Bedeutung der Hepatitis-C-Infektion für den Strafvollzug er-  zugspatienten mit entsprechender Indikation eine Untersu- kannt. Bereits Anfang 1992 beauftragte es deshalb seinen      chung auf Hepatitis-C-Infektion durchgeführt wird. Als Indi- ärztlichen Fachberater für den Bereich des bayerischen Straf- kation für eine Untersuchung wurden u.a. genannt: intra- vollzugs, eine Stellungnahme zur Gesundheitsfürsorge für      venöser Drogenkonsum oder Prostitution (aktuell oder in der Gefangene mit Hepatitis-C-Infektion abzugeben. Diese Stel-    ________ lungnahme war nachfolgend die Grundlage der Behand-           *) Von einem Abdruck wurde Abstand genommen.
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Seite 2                              Bayerischer Landtag  · 14. Wahlperiode                               Drucksache 14/8455 Vorgeschichte), häufig wechselnde Intimpartner, wiederhol-     bereits infizierte Hepatitis-C-Virusträger wurden besondere ter bzw. längerer Strafvollzug, pathologische Leberwerte. In   Aufklärungsmaterialien erstellt. Diese Aufklärungsmateria- einer der 14 Einrichtungen wird auf die Untersuchung ver-      lien, die im Bericht enthalten sind (vgl. Teil II)*), wurden zichtet, wenn bei bekannter Hepatitis-C-Infektion verlässli-   den Anstalten zudem elektronisch übermittelt, so dass sie che Angaben über entsprechende Voruntersuchungen vorlie-       den jeweiligen Bedürfnissen der Anstalt angepasst werden gen. In vier dieser 14 Einrichtungen werden zusätzlich sämt-   können. Darüber hinaus wurden die Aufklärungsmaterialien liche nach § 64 StGB untergebrachten Patienten bzw. Sucht-     in die wichtigsten Fremdsprachen übersetzt und den Anstal- patienten auf eine Hepatitis-C-Infektion untersucht. In wei-   ten entsprechende Druckvorlagen sowohl in Papierform als teren acht Maßregelvollzugseinrichtungen werden derzeit        auch elektronisch gespeichert zur Verfügung gestellt. Ein sämtliche Maßregelvollzugs-Patienten auf eine Hepatitis-C-     Schwerpunkt der Präventionsarbeit ist die intensive Aus- und Infektion untersucht, meist im Rahmen der Aufnahmeunter-       Fortbildung der Bediensteten. Auch hierzu wurden Arbeits- suchung.                                                       materialien erarbeitet (vgl. Teil II 4. des Berichts)*). Zu 2.:                                                         Des Weiteren wurden umfangreiche Hygienemaßnahmen Im Rahmen der Arbeiten der Arbeitsgruppe „Hepatitis im         angeordnet, die eine Verbreitung der Hepatitisinfektion in Strafvollzug“ wurden in vier bayerischen Justizvollzugsan-     den Anstalten durch Prophylaxe verhindern sollen. Auf Teil stalten (Justizvollzugsanstalten Nürnberg, Bernau, Kaisheim    III des Berichtes „Hepatitis im Strafvollzug“ wird insoweit und Aichach) Prävalenzuntersuchungen zu Hepatitis A, B         hingewiesen. und C sowie HIV durchgeführt. Die Einzelergebnisse bitte ich dem Teil I des Berichts*) „Hepatitis im Strafvollzug“ zu   Ein ganz entscheidender Faktor für das Ausmaß des Infekti- entnehmen. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die     onsrisikos ist die Verfügbarkeit von Drogen, da insbesonde- Prävalenzrate bei Hepatitis C bezogen auf alle Gefangenen      re bei einem gemeinsamen intravenösen Konsum eine hohe zwischen 12 und 20 % bewegt. Besonders betroffen sind          Ansteckungsgefahr besteht. Um Neuinfektionen wie bisher Drogenabhängige und als besondere Risikogruppe Spätaus-        auf niedrigstem Stand zu halten, ist weiterhin eine konse- siedler aus der ehemaligen UdSSR. Die Ergebnisse der vor-      quente Bekämpfung des Rauschgiftmissbrauchs geboten. liegenden Untersuchung lassen darauf schließen, dass fast al-  Zur Prävention vor Infektionskrankheiten ist es daher erfor- le Infektionen außerhalb des Vollzugs erworben werden.         derlich, auch repressive Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere bei der Bekämpfung des Drogenkonsums und Von der Erhebung und Aufschlüsselung der entsprechenden        -handels innerhalb der Anstalt, aber auch für Tätowieren und Informationen in weiteren Justizvollzugsanstalten musste       subkulturelle Verhaltensweisen wie „Blutsbrüderschaften“, abgesehen werden, da dies mit einem außerordentlichen Ver-     die konsequent disziplinarisch geahndet werden. waltungsaufwand verbunden wäre, den die Bediensteten, die mit der Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen ausgelastet     Zu 4.: sind, ohne Vernachlässigung ihrer eigentlichen Dienstaufga-    Die medizinische Versorgung von Hepatitis-C-infizierten ben nicht leisten können.                                      Gefangenen richtet sich nach dem jeweils aktuell geltenden Standard der medizinischen Praxis sowie nach den vom An- Zu 3.:                                                         staltsarzt zu beurteilenden Gegebenheiten des Einzelfalls. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe       Generelle Aussagen hierzu lassen sich aufgrund der ver- „Hepatitis im Strafvollzug“ ist die Staatsregierung davon      schiedenen Erscheinungsformen und der jeweiligen Kriteri- überzeugt, dass das wichtigste Instrument im Kampf gegen       en des Einzelfalls nicht machen. Allgemeine Hinweise über das Risiko von Neuinfektionen in den Anstalten eine intensi-   den derzeitigen Stand zur Therapie von Hepatitis finden sich ve Aufklärung sowohl der Bediensteten als auch der Gefan-      im Teil IV unter Punkt 4 des Berichtes*) „Hepatitis im Straf- genen ist. Deshalb wurden von der Arbeitsgruppe umfang-        vollzug“. reiche Aufklärungsmaterialien für alle Gefangenen und ins- besondere jugendspezifische Aufklärungsschriften für Ge-       Zu 5.: fangene im Jugendvollzug bzw. -arrest erarbeitet. Auch für     Die Ausgabe von Kondomen erfolgt auf Anfrage durch die Krankenabteilungen der Justizvollzugsanstalten anonym und *) Von einem Abdruck wurde Abstand genommen.                   kostenlos (vgl. hierzu auch Teil III Punkt 2 des Berichtes*) „Hepatitis im Strafvollzug“).
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