Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/378 04.02.99/12.02.99 Schriftliche Anfrage a) Wenn ja: In welcher Weise wird der Freistaat bzw. die BEG dies sicherstellen? der Abgeordneten Paulig, Scharfenberg BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN b) Wenn nein: Warum nicht? Welche Mindestanforde- vom 10.11.98 rungen werden ersatzweise festgelegt? Bayerische Oberlandbahn Auf der Bayerischen Oberlandbahn (Lenggries/Tegern- see/Bayrischzell-Holzkirchen-München) hat die Bayerische Antwort Eisenbahngesellschaft erstmals Schienenverkehrsleistungen des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und ausgeschrieben und den Zuschlag einem Konsortium priva- Technologie ter Betreiber, der Deutschen Eisenbahn-Gesellschaft (DEG) erteilt. Ziel war eine deutliche Attraktivitätssteigerung auf Bis Ende Juli 1998 traten keine Probleme auf, die darauf den für Touristen, Naherholer und Berufspendler interessan- schließen ließen, daß eine Beeinträchtigung der planmäßigen ten Strecken und eine Entlastung des regionalen Straßennet- Betriebsaufnahme mit Integral-Fahrzeugen eintreten könnte. zes. Bei der Übernahme des Betriebs durch die Betreiberge- Die seit Anfang 1997 mindestens einmal monatlich stattfin- sellschaft am 29.11.98 war ein dichteres Fahrplanangebot denden Sitzungen der projektbegleitenden Arbeitsgruppe und Komfortverbesserungen durch den Einsatz neuer Fahr- unter Beteiligung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft zeuge vom Typ „Integral“ zugesichert. Am 30.10.98 wurde wiesen stets auf einen ordnungsgemäßen Produktionsablauf beschlossen, die Fahrplanverbesserung bis Frühjahr 1999 hin. Abweichungen vom Produktionsablaufplan traten ver- auszusetzen. einzelt auf, stellten den Zeitpunkt der Inbetriebnahme jedoch nicht in Frage. Ich frage die Staatsregierung: Erst Ende Juli erhielt die Bayerische Eisenbahngesellschaft 1. Seit wann war die Staatsregierung bzw. die bayerische ernstzunehmende Hinweise, daß wegen Problemen im Fahr- Eisenbahngesellschaft darüber informiert, daß der ge- zeugbereich, die insbesondere bei Abnahme und Zulassung plante Termin für Fahrplanverbesserungen/Einsatz des zu Tage traten, zum 29.11.1998 möglicherweise nicht alle 17 Integral nicht eingehalten werden kann? Integralzüge zur Verfügung stehen würden. Das neue Fahr- plankonzept der Oberlandbahn hätte allerdings schon mit 11 2. Welche Konsequenzen wird das Nichteinhalten der mit Integral-Triebzügen und mit Hilfe eines vertraglich verein- der Bayerischen Eisenbahngesellschaft abgeschlossenen barten Auffangskonzepts in den Grundzügen realisiert wer- vertraglichen Verpflichtungen durch die DEG nach sich den können. Die Verfügbarkeit von zumindest 14 Zügen – ziehen? die restlichen 3 Züge sind als Reservezüge vorgesehen – und die betriebliche Realisierbarkeit wurden vom Hersteller im- 3. Welche Mittel hat der Freistaat der DEG bisher für Inve- mer wieder zugesagt. stitionen und Betrieb der Oberlandbahn zugesagt? Für welchen Zeitraum? Wieviel davon sind Bundesmittel, Erst ab Ende August 1998 verdichteten sich auf Fachebene wieviel landeseigene Mittel? Zweifel, ob die für das Auffangkonzept erforderliche Anzahl von Integral-Fahrzeugen rechtzeitig zur Verfügung stehen 4. Sind Informationen aus der Presse richtig, daß der Frei- würde. Nach umgehender Information durch die BEG über staat der DEG kurzfristig zusätzliche Mittel zur Verfü- diesen Sachverhalt reagierte das Staatsministerium für Wirt- gung stellen wird? schaft, Verkehr und Technologie unverzüglich und beraum- Wenn ja: Wieviel, wofür, für welchen Zeitraum und aus te für den 11. September 1998 eine Dringlichkeitsbespre- welcher Quelle? chung unter Vorsitz des Amtschefs mit hochrangigen Ver- tretern der Bayerischen Oberlandbahn GmbH und der Her- 5. Wann ist mit der vollständigen Lieferung und Zulassung stellerseite (Vorstands- bzw. Geschäftsführerebene) an. Bei der Integral-Zuggarnituren zu rechnen? dieser Besprechung bestätigten die Vertreter der BOB und der Jenbacher Werke AG, daß im August überraschend Pro- 6. Hält die Staatsregierung an den Ausschreibungskriterien bleme bei der Abnahme durch den TÜV und das Eisenbahn- „Anwendung der DB-Tarife“ und „Erhöhung des Sitz- Bundesamt aufgetreten seien. Trotz eindringlicher Nachfra- platzangebotes im Berufsverkehr um 20 %, im sonstigen ge hielten die Vertreter der Herstellerseite an ihrer Überzeu- Verkehr um 100 %“ fest? gung fest, daß die für Mitte September geplante Bauartzulas- sung des Integrals positiv verlaufen werde und unter dieser Voraussetzung bis Ende November die für das Auffangkon-
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/378 zept notwendigen Fahrzeuge mit der erforderlichen betrieb- Zu 4.: lichen Zuverlässigkeit zur Verfügung stehen würden. Alle Die Behauptung der Presse, der Freistaat würde der Ober- technischen Vorkehrungen für die Bauartzulassung seien ge- landbahn kurzfristig zusätzliche Mittel zur Verfügung stel- troffen worden. Nach der Bauartzulassung könnten Produk- len, entbehrt jeglicher Grundlage. tion und Tests voll anlaufen; entsprechende Personalverstär- kungen seien vorgesehen, um den eingetretenen Zeitverlust Zu 5.: auszugleichen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat für den Fahrzeugtyp „Inte- Tatsächlich ist die Bauartzulassung für den Integral am gral“ eine Bauartprüfung durchgeführt. Die einzelnen Fahr- 16.09.1998 erteilt worden. Am 23.09.1998 wurde ich über zeuge werden vor ihrer Überstellung zur BOB gemäß § 32 diesen Sachverhalt erstmals informiert. Im Laufe der folgen- Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung einer Einzelabnahme den Wochen mehrten sich aufgrund permanenter Nachfor- durch den Landesbevollmächtigten für Bahnaufsicht unter- schungen der BEG jedoch die Hinweise, daß trotz der er- zogen. Diese Einzelabnahme bildet – in Verbindung mit der folgten Bauartzulassung möglicherweise weniger neue Fahr- Bauartprüfung – die Voraussetzung für die Erlaubnis zum zeuge als für das Auffangkonzept benötigt zur Verfügung Betriebseinsatz der Fahrzeuge bei der BOB, die von der zu- stehen würden, weil die sog. Mehrfachtraktion v.a. aufgrund ständigen Aufsichtsbehörde, dem Staatsministerium für von Softwareproblemen nicht einwandfrei funktionierte. Wirtschaft, Verkehr und Technologie gemäß Art. 10 Bayeri- sches Eisenbahn- und Bergbahngesetz, erteilt wird. Für Aufgrund dieser Hinweise habe ich die Verantwortlichen der zwölf Fahrzeuge liegt diese Betriebserlaubnis bisher vor. Die Bayerischen Oberlandbahn GmbH, der Herstellerseite und Auslieferung der restlichen Fahrzeuge und ihre Zulassung der BEG, sowie den Landesbevollmächtigten für Bahnauf- sollen Ende Februar/Anfang März abgeschlossen sein. sicht und die Landräte der Landkreise Miesbach sowie Bad Tölz – Wolfratshausen kurzfristig zu einer Besprechung am Zu 6.: 29.10.1998 unter meinem Vorsitz eingeladen. Erstmals rück- Bei der Ausschreibung der SPNV-Leistungen auf den ten die Vertreter der BOB und der Jenbacher Werke AG von Strecken der Oberlandbahn wurde gefordert, daß der Deut- ihrer bisher geäußerten Auffassung ab und räumten uneinge- sche Eisenbahn-Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif schränkt ein, daß zum 29.11.1998 auch die für das Auffang- (sog. DPT) zugrundezulegen ist. Das bedeutet, daß das Ei- konzept notwendige Mindestzahl von Integral-Fahrzeugen senbahnverkehrsunternehmen einen eigenen Tarif aufzustel- nicht bereitstehen würde und daß vor allem die erforderliche len hatte, der sich inhaltlich an den bisher geltenden DPT der Fahrzeugerprobung und Personalschulung nicht mehr aus- DB AG anlehnen mußte. Diese Voraussetzung erfüllt das Ta- reichend möglich sein werde. Angesichts dieser Sachlage rifwerk der Oberlandbahn. Die Bayerische Oberlandbahn wurde bei dieser Besprechung und bei einem zusätzlichen GmbH wurde im November 1998 als NE-Blatt 534 in den Gespräch am 30.10.1998 unter Hinzuziehung der Vertreter Personen-, Gepäck- und Expreßguttarif Deutsche Bahn AG – der Deutschen Bahn AG einvernehmlich entschieden, im In- Deutsche Nichtbundeseigene Eisenbahnen (DPT II DB/NE) teresse der Kunden und mit Blick auf eine seriöse und siche- aufgenommen. re Einführung des Oberlandbahnkonzeptes einen gleitenden Übergang auf die neuen Integral-Fahrzeuge bis zum Fahr- Das Tarifangebot der Bayerischen Oberlandbahn GmbH ori- planwechsel Ende Mai 1999 zu schaffen. entiert sich an der Produktpalette des DPT und beinhaltet ein breites Sortiment von Fahrkarten für sämtliche relevanten Zu 2.: Zielgruppen. BAYERN-TICKET und BahnCard werden an- Der Freistaat Bayern wird die im Verkehrsdurchführungs- erkannt; das Schöne-Wochenende-Ticket der DB AG gilt im vertrag vorgesehene Vertragsstrafe gegenüber dem als Ver- Wechselverkehr, im Binnenverkehr wird insoweit ein beson- tragspartner aufgetretenen Bieterkonsortium von DEG Ver- deres, preisgünstiges BOB-Ticket verkauft. Für die Benut- kehrs-GmbH (DEG) und Bayerische Zugspitzbahn AG zung von Bus und Bahn werden kombinierte Zeitfahraus- (BZB) geltend machen. weise vertrieben. Offene Punkte im Tarifbereich konnten im übrigen rechtzeitig zum Betriebsbeginn ausgeräumt werden. Zu 3.: Der Verkehrsdurchführungsvertrag mit dem Bieterkonsorti- Die Ausschreibungskriterien für die Bemessung des Sitz- um läuft über 15 Jahre. In diesem Zeitraum sind 329,2 Mio. platzangebotes werden erfüllt. Grundlage bilden die Fahr- DM an Ausgleichszahlungen aus Regionalisierungsmitteln gastzahlen, die der Ausschreibung beigefügt waren. In der vorgesehen. Die Investitionskostenzuschüsse nach dem Zwischenzeit wurden im Juli und November 1997 sowie im GVFG für die Fahrzeuge und Anlagen (Wartungsstützpunkt März 1998 weitere Fahrgastzählungen und -befragungen in Lenggries, Betriebsleitsystem) betragen 41,4 Mio. DM. Es durchgeführt. Anhand dieser Ergebnisse sollen die Sitzplatz- handelt sich hierbei um Mittel, die aufgrund gesetzlicher Re- kapazitäten in den einzelnen Zügen dem aktuellen Bedarf an- gelungen den Ländern für den ÖPNV aus dem Mineralöl- gepaßt werden. steueraufkommen des Bundes zur Verfügung stehen (Regio- nalisierungsmittel) oder die der Bund den Ländern für Inve- stitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (GVFG) gewährt.