HCB-Belastung der Donau durch Einleitungen der SKW, Münchsmünster"

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Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                             Drucksache  14/1664 Schriftliche Anfrage                                         Antwort der Abgeordneten Dr. Runge, Kellner, Hartenstein             des Staatsministeriums für Landesentwicklung und BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN                                        Umweltforschung vom 15.06.1999 Zur schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Martin Run- HCB-Belastung der Donau durch Einleitungen der Fa.           ge, Emma Kellner, Volker Hartenstein nimmt das Staatsmi- S., Münchsmünster                                            nisterium für Landesentwicklung und Umweltfragen wie folgt Stellung: Im Zusammenhang mit der HCB-Belastung der Donau und dem dazu vor dem Ausschuß für Landesentwicklung und          Zu 1.: Umweltfragen am 10.6.1999 abgegebenen Bericht stellen        Im wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 26.07.88 wur- wir folgende Fragen an die Staatsregierung:                  de vorgegeben, die Ableitung von adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) zu verhindern oder – sofern 1. Welchen maximal zulässigen AOX-Wert beinhaltet der        dies nicht möglich ist – weitestgehend zu vermindern. wasserrechtliche Bescheid für die Chlorierungsanlage (CC-Anlage) der Fa. S. Münchsmünster?                    Der gültige wasserrechtliche Erlaubnisbescheid vom 18.11.98 für das Einleiten von Abwässern in die Donau 2. In welcher Höhe lagen die den Behörden übermittelten      durch die Fa. InfraSerV GmbH & Co., Münchsmünster KG Eigenüberwachungswerte für AOX für den Zeitraum seit     legt für das biologisch gereinigte Abwasser (Ablauf-Nach- Erteilung des wasserrechtlichen Bescheids?               klärbecken) einen AOX-Wert in der nicht abgesetzten ho- mogenisierten 2-Stunden-Mischprobe von 0,1 mg/l fest, für 3. Wurde die Fa. S. Münchsmünster seit Erteilung des was-    das Abwasser im Abschlämmwasserkanal von 1,5 mg/l. Die serrechtlichen Bescheids für die CC-Anlage von den       Einleitung in die Donau setzt sich aus diesen beiden Teil- Behörden (Landratsamt Pfaffenhofen, Wasserwirt-          strömen zusammen. schaftsamt Ingolstadt) aufgefordert, die relativ hohen AOX-Werte zu erklären, und wie hat ggf. das Unterneh-    Zu 2.: men reagiert?                                            Gemäß dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 26.07.88 war von der Erlaubnisinhaberin im Rahmen der Ei- 4. Ist der Staatsregierung bekannt, daß ein Kunde der Fa. S. genüberwachung der AOX-Gehalt einmal wöchentlich an- den HCB-Gehalt des Cyanurchlorids moniert hat?           hand einer Stichprobe aus dem Ablauf des Abschlämmka- nals zu bestimmen. Zusätzlich wurden mit gleicher Häufig- 5. Hätten die Verantwortlichen der Fa. S. nicht aus der      keit Untersuchungen aus dem Ablauf der Cyanurchlorid-An- Kenntnis des HCB-Gehalts des Cyanurchlorids einerseits   lage (CC-Anlage) durchgeführt. Der Abschlämmkanal leitet und der hohen AOX-Werte im Abwasser andererseits auf     neben dem in einer Neutralisationsanlage behandelten Ab- HCB im Abwasser schließen müssen?                        wasser der CC-Anlage Abwasser aus anderen Anlagenberei- chen, das nicht behandlungsbedürftig ist (z.B. Kühlwasser), 6. Was hat der Umweltgutachter bei der Validierung des S.-   direkt zur Donau ab. Werkes Münchsmünster nach der EG-Ökoaudit-Verord- nung zur HCB-Problematik gesagt?                         Die Berichte der Firma von 1988 bis 1998 zeigen einen sehr großen Schwankungsbereich, der im Falle des Abschlämm- 7. Ist der Staatsregierung die Mängelliste im Auditbericht   kanals von „nicht nachweisbar“ bis zu einem einmaligen bekannt und beinhaltet diese ggf. die HCB-Problematik?   Spitzenwert von 45 mg/l reichte. Als Durchschnittswert wur- de von der S. Trostberg AG für verschiedene Jahre ein Wert 8. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der HCB-Be-         von 5–10 mg/l AOX im Prozeßabwasser der CC-Anlage an- lastung der Donau infolge der Abwassereinleitung durch   gegeben. die Fa. S. Münchsmünster und dem aus Bayern nach Brandenburg (Großbeeren) verfrachteten Klärschlamm,      Zu Punkt 3: bei dem im Rahmen einer Untersuchung im November         Für die Bewertung der in Beantwortung von Punkt 2. aufge- 1998 ungewöhnlich hohe Konzentrationen an HCB fest-      führten Werte aus der Eigenüberwachung ist folgendes zu gestellt wurden?                                         beachten: – Im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht wurden vom Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt seit 1989 30 Pro- ben aus dem Abschlämmkanal auf AOX untersucht. Die
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Seite 2                           Bayerischer Landtag     · 14. Wahlperiode                            Drucksache 14/1664 Werte lagen zwischen „nicht nachweisbar“ und 2,6 mg/l,     Zu 4.: bei einem Mittelwert von 0,6 mg/l.                         Die Untersuchungsergebnisse, die auf eine HCB-Quelle am – Das Analysenverfahren für AOX ist stark störanfällig. So     Standort Petrochemie Münchsmünster hinwiesen, lagen am können insbesondere hohe Chloridkonzentrationen über-      27.01.99 vor. In einer daraufhin mit den betroffenen Firmen höhte AOX-Konzentrationen vortäuschen. Das Abwas-          des Standortes am 28.01.99 vorgenommenen Besprechung ser der CC-Anlage war stets durch entsprechend hohe        informierte die Firma S. die Behörden erstmals darüber, dass Chloridkonzentrationen bis etwa 35 g/l gekennzeichnet,     eine Verunreinigung des Produktes Cyanurchlorid mit HCB die sich zumindest zeitweise auch auf den Abschlämm-       der Firma bekannt sei. kanal auswirkten. – Nach dem Stand der Technik war im Ablauf der CC-An- lage ein AOX-Wert in dem von der S. genannten Durch-       Zu 5.: schnittskonzentrationsbereich zu erwarten (eine Konzen-    Hierzu kann keine Aussage getroffen werden. Die Frage ist tration von 10 mg/l entspricht einer produktionsspezifi-   Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. schen Fracht von 20 g AOX/t Cyanurchlorid; nach dem für die chemische Industrie einschlägigen Anhang 22 zur Abwasserverordnung gilt eine Anforderung von 20 g/t).      Zu 6.: – Der Begutachtung durch den amtlichen Sachverständi-          In der Umwelterklärung 1997 der S. Trostberg AG für die gen für die wasserrechtliche Erlaubnis lagen die Angaben   Standorte Trostberg und Münchsmünster, die der Umwelt- der Fa. S. zu den im Abwasser der CC-Anlage zu erwar-      gutachter abgezeichnet hat, ist keine Aussage zur HCB-Pro- tenden halogenorganischen Verbindungen zugrunde. Da-       blematik enthalten. nach waren im wesentlichen nur Cyanurchlorid und ge- ringe Mengen an Hypochlorit sowie Zersetzungsproduk- te des Cyanurchlorids zu erwarten. An-gaben bzw. Hin-      Zu 7.: weise auf andere Nebenprodukte aus der Cyanurchlorid-      Nein. herstellung lagen nicht vor. Zu 8.: Die Erlaubnisinhaberin wurde wiederholt aufgefordert,          Die Mitte Februar 1999 vorliegenden Analysenergebnisse Maßnahmen zur Minimierung der AOX-Fracht durchzu-              einer systematischen Untersuchung der Abwasseranlagen führen. Daraufhin wurden die eingesetzten Hilfs- und Ein-      am Standort Münchsmünster wiesen darauf hin, daß HCB- satzstoffe auf ihren AOX-Gehalt geprüft und solche mit si-     haltiges Abwasser aus dem Bereich der CC-Anlage nicht nur gnifikanten AOX-Anteilen durch AOX-arme Stoffe ersetzt         über den Abschlämmkanal direkt zur Donau abgeleitet wor- (z.B. Salzsäure, Reinigungsmittel). Nachfolgend wurden auf     den war, sondern auch über eine Zuleitung zur biologischen Betreiben der Behörde Möglichkeiten zur Eliminierung des       Kläranlage. Die Fa. S. gab daraufhin an, daß in der Vergan- AOX aus dem Abwasser erprobt, darunter die Mitbehand-          genheit fallweise behandlungsbedürftiges Abwasser aus der lung des Abwassers aus der CC-Anlage in der biologischen       CC-Anlage zur Kläranlage geleitet worden war. Wie aus den Kläranlage des Standortes Münchsmünster. Diese Versuche        Entsorgungsnachweisen hervorgeht, wurde im Zeitraum erwiesen sich jedoch als nicht zielführend. Daher wurde in     10.08.98 bis 09.11.98 eine Charge Klärschlamm aus der Zusammenhang mit der Genehmigung eines an die CC-An-           Kläranlage der Firma InfraServ als Abfall zur Verwertung lage gekoppelten Versuchsbetriebes 1994 vom Landratsamt        nach Großbeeren geliefert. Zuvor war der Klärschlamm auf Pfaffenhofen auf Vorschlag des Bayer. Landesamts für Was-      der Deponie Gallenbach der GSB Ebenhausen abgelagert serwirtschaft eine Untersuchung auf einzelne Organohalo-       worden. Stichproben aus einer Routineüberwachung in genverbindungen anhand der aus dem CC-Prozeß stammen-          Großbeeren durch das örtlich zuständige Amt für Immissi- den Salzsäure gefordert. Von der Firma wurde hierzu 1996       onsschutz Waldstadt ergaben im November 1998 Konzen- mitgeteilt, daß der genehmigte Versuchsbetrieb und daher       trationen an HCB im Klärschlamm. Daraufhin wurde die auch die geforderten Untersuchungen nicht durchgeführt         weitere Annahme des Klärschlammes aus Münchsmünster worden seien. Daraufhin wurde die Firma erneut aufgefor-       vorerst gestoppt und das Landesumweltamt Brandenburg mit dert, umgehend eine entsprechende Ursachenforschung            einer Verifizierung der Untersuchungsergebnisse beauftragt. durchzuführen und alle hierzu verfügbaren Daten vorzule-       Mit Schreiben vom 01.03.99 wurde das Landratsamt Pfaf- gen. Nachdem dies bis Mitte 1998 nicht erfolgt war, wurde      fenhofen vom Amt für Immissionsschutz Waldstadt über die dem Landratsamt Pfaffenhofen vom Bayer. Landesamt für          Ergebnisse der Beprobung im November 1998 unterrichtet. Wasserwirtschaft vorgeschlagen, durch Änderung des Er-         Die Ergebnisse der vom Landesumweltamt Brandenburg laubnisbescheides einen vorläufigen AOX-Überwachungs-          durchgeführten Analysen lagen Ende März vor und bestätig- wert von 1,5 mg/l für den Abschlämmkanal festzusetzen und      ten den HCB-Gehalt der ersten Untersuchungen. Das Land- die Vorlage eines Abwasserkatasters zu fordern. Durch das      ratsamt Pfaffenhofen unterrichtete die Firma InfraServ am Abwasserkataster sollte u.a. auch die Herkunft und Art der     25.03.99, dass der Klärschlamm nicht wie zuvor als Abfall AOX-Belastung im Abschlämmkanal endgültig offengelegt          zur Verwertung abgegeben werden darf. Der von November werden. Dieser Vorschlag wurde durch Bescheid vom              1998 bis Anfang Januar 1999 in Münchsmünster in Contai- 18.11.98 umgesetzt. Ein Katasterkonzept wurde von der Fir-     nern gelagerte Schlamm wurde über die GSB Ebenhausen ma InfraServ am 11.02.99 vorgelegt, nachdem die HCB-           zur Deponie Gallenbach verbracht. Der danach angefallene Quelle durch die behördlichen Untersuchungen bereits er-       Schlamm wurde Ende April 1999 in der Müllverbrennungs- mittelt worden war.                                            anlage Ingolstadt verbrannt.
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