Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12559 18.07.2012 Schriftliche Anfrage Antwort des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung vom 11.04.2012 und Kunst vom 16.05.2012 Kulturgüter des Staates Bayern und der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft Zu 1.: Kulturgüter, die ursprünglich aus dem Besitz des Hauses Ich frage die Staatsregierung: Wittelsbach stammten und nun im Eigentum des Bayeri- schen Staates stehen, werden überwiegend in den staatlichen 1. Wo werden Kulturgüter der Wittelsbacher, die im Besitz Museen und Sammlungen – einschließlich der Zweigmuse- des Bayerischen Staates und nicht im Besitz der Wittels- en und Zweiggalerien –, der Bayerischen Staatsbibliothek bacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft sind, sowie den Einrichtungen der Bayerischen Verwaltung der gelagert? staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in ganz Bayern auf- bewahrt. Eine abschließende Auflistung ist nicht möglich, da 2. Gibt es Verhandlungen zwischen dem Freistaat Bay- diese eine Provenienzrecherche aller Kulturgegenstände im ern und der Wittelsbacher Landesstiftung bezüglich der Eigentum des Freistaates Bayerns erfordern würde. Übertragung von Wittelsbacher Kulturgütern in den Be- sitz der Wittelsbacher Landesstiftung? Zu 2.: Verhandlungen zwischen dem Freistaat Bayern und der Wittelsbacher Landesstiftung für Kunst und Wissenschaft bezüglich der Übertragung von Kulturgütern werden nicht geführt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.