Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1685 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Hartenstein, Schammann des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN und Forsten vom 03. 06. 1999 vom 26. 08. 1999 Gentechnisch verändertes Saatgut 1. Welche Kenntnisse haben bayerische Aufsichtsbehörden Zur schriftlichen Anfrage verweise ich zunächst auf die Be- darüber, ob, und gegebenenfalls auf welchem Wege in antwortung der mündlichen Anfragen der Abgeordneten Deutschland bislang nicht zugelassene(s) gentechnisch Heidi Lück und Ruth Paulig in der 19. Vollversammlung des veränderte(s) Landtags am 09.06.1999 (Plenarprotokoll 14/19, Anlage 7). a) Saatgut, Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Landesent- b) Pflanzen und/oder wicklung und Umweltfragen nehme ich zu den Fragen wie c) Feldfrüchte folgt Stellung: in Bayern angebaut bzw. in Verkehr gebracht worden Zu 1.: ist/sind? Den für den Vollzug des Gentechnikrechts in Bayern zustän- digen Behörden liegen keine Erkenntnisse vor, die auf eine 2. Welche Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls aus ungenehmigte Verwendung von gentechnisch verändertem den Fällen 1. a) bis c) in haftungsrechtlicher Hinsicht? Saatgut oder gentechnisch veränderten Pflanzen bzw. Feld- früchten hinweisen. Auch im Rahmen der in der Vergangenheit in Bayern durch- geführten Saatgutverkehrskontrolle ergaben sich keine An- haltspunkte für derartige Verstöße gegen das Gentechnikge- setz oder das Saatgutverkehrsgesetz. Zu 2.: Mangels Vorliegen von Verstößen ergeben sich keine kon- kreten haftungsrechtlichen Konsequenzen. Generell ist im Bereich der Gentechnik – von den allgemein geltenden haf- tungsrechtlichen Bestimmungen abgesehen – die in §§ 32 ff. des Gentechnikgesetzes normierte Gefährdungshaftung von besonderer Bedeutung.