Stärkung der privaten Schulen durch Gleichstellung in Finanzierungsfragen
Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/6881 12.06.2001 Schriftliche Anfrage wird, sollten auch die Fördermöglichkeiten für private Schulen, die hier schon seit langem intensive Leistun- der Abgeordneten Paulig BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN gen erbringen z.T. mit ABM-Kräften und ehrenamtlich vom 02.04.2001 Tätigen, überarbeitet und gestärkt werden. a) Welche Förderung der Schulsozialarbeit gibt es derzeit Stärkung der privaten Schulen durch Gleichstellung in für private Schulen? Finanzierungsfragen b) Welche künftigen Fördermöglichkeiten sieht die Staats- regierung, um künftig den Einsatz von SozialarbeiterIn- Die privaten Schulen in Bayern tragen in prägender Weise nen und BetreuerInnen im Schulalltag an privaten Schu- zur Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen len zu stärken? bei. Durch die Umsetzung pädagogischer Reformen, durch c) Welche gesetzlichen Änderungen im EUG bezüglich Profilbildung und Qualitätsmanagement, durch besondere des Sonderungsverbotes wären gegebenenfalls notwen- Organisationsangebote wie Mittags- und Nachmittagsange- dig? bote, durch Ausprägung von Wertegemeinschaften sind die- se Schulen ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Bil- 6. a) Beabsichtigt die Staatsregierung, im Sinne von Pla- dungssystems. nungssicherheit privaten Schulen zur Umsetzung der Integration von Behinderten ein festes Kontingent von Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, dass diese Lei- SonderschullehrerInnen zuzuteilen? stungen vom Staat anerkannt werden durch eine Gleichstel- b) Da sich bei LehrerInnen-Zuweisungen an Volks- und lung, in finanziellen Förderungen, bei Klassenbildung und Förderschulen trotz rechtzeitiger Anmeldung der vor- LehrerInnen-Zuweisung. aussichtlichen Klassenbildung bei den Regierungen, die Verhandlungen oft bis zum Schulbeginn hinziehen, Ich frage deshalb die Staatsregierung: können die privaten Schulen oft erst zum Schulanfang 1. a) Zu welchem Prozentsatz bieten die privaten Schulen private Anstellungen vornehmen. Mittags- und Nachmittagsbetreuung an (bitte gegliedert Wäre es nicht sinnvoll, im Sinne von Planungssicher- nach Schultypen)? heit und Profilbildung privaten Schulträgern die Mög- b) Welche Förderungen werden hierfür derzeit gezahlt? lichkeit zu geben, eigenständig die LehrerInnen auszu- c) Gibt es in der Staatsregierung Überlegungen, diese be- suchen und vertraglich zu binden? sonderen Betreuungsleistungen finanziell angemessen zu unterstützen? 7. a) Wann wird die Staatsregierung den Personalkostenzu- schuss für Lehrerinnen und Lehrer in der Bemessens- 2. a) Warum gelten die Programme zur Schulhofgestaltung grundlage an das echte Alter der Lehrkräfte angleichen? und Schulhofbegrünung nicht auch für private Schulen? b) Wann wird die Staatsregierung im Personalkostenzu- b) Welche Fördersätze gibt es derzeit für staatliche Schu- schuss die Kinderzahl berücksichtigen? len und welche Mittel werden hierfür jährlich bereitge- c) Wann wird die Staatsregierung die Zusage von März stellt und abgerufen? 1999, die pauschalierte Zuweisung eine Dienstaltersstu- fe höher unter Einbeziehung eines Kindes auszugestal- 3. Welche finanziellen Fördermöglichkeiten und Zuschüs- ten, umsetzen? se gibt es für private Schulen, um auch diese mit mo- dernen EDV-Geräten auszustatten? 8. a) Wann wird die Staatsregierung bei Volks- und Förder- schulen angesichts eines durchschnittlichen Verwal- 4. Private Schulen stellen gemäß ihrem Schulprofil beson- tungsaufwands von ca. 35.000 DM pro Förderschule dere Anforderungen an die Fort- und Weiterbildung ih- und Jahr einen Zuschuss für Verwaltungskosten (z.B. rer Lehrkräfte, die mit dem Bildungsangebot in Dillin- Personalverwaltung, Sachkostenabrechnung) den Trä- gen nicht abgedeckt werden können. gern freier Schulen gewähren? a) Welche Fördermöglichkeiten gibt es in diesem Bereich b) Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, privaten für private Schulträger? Schulen bei notwendigen Baumaßnahmen an Volks- b) Könnten umgekehrt nicht auch die Weiterbildungsan- und Förderschulen Entlastung von hohen Zwischenfi- gebote privater Schulträger eine sinnvolle Ergänzung nanzierungskosten zu geben, da diese durch nachträgli- der Bildungsangebote für Lehrkräfte staatlicher Schu- che und häufig verzögerte Bezuschussung bereits bei 30 len sein? bis 40 Prozent Kosten der Bausumme liegen können und dadurch notwendige Investitionsmaßnahmen an 5. Da die Schulsozialarbeit zunehmend aus der Tabu-Ecke privaten Schulen von den Schulträgern nicht mehr ge- herauskommt und an staatlichen Schulen ausgebaut schultert werden können?
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/6881 Antwort fördert werden, es werden also 100.000,– DM an Förder- geldern bereitgestellt. Da die beantragten Fördermittel des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die tatsächlich verfügbaren bislang übertreffen, kann da- vom 17.05.2001 von ausgegangen werden, dass jährlich 100.000,– DM abgerufen werden. In der schriftlichen Anfrage wird es für geboten gehalten, die Leistungen der privaten Schulen in Bayern vom Staat durch Zu 3.: eine Gleichstellung speziell in finanziellen Förderungen an- Gegenwärtig werden Zuschüsse zur Ausstattung der Schulen zuerkennen. mit Informations- und Kommunikationstechnologie im Rah- men der High-Tech-Offensive (HTO) gewährt. Das Förder- Diese „Gleichstellung“ dürfte die staatlichen Schulen im programm wurde Anfang 2000 gestartet und läuft bis Ende Blick haben. In der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- 2002. gerichts ist anerkannt, dass zwar die Länder verpflichtet sind, Alle Schulen, also auch die privaten Schulen, können im das private Ersatzschulwesen neben dem öffentlichen Schul- Rahmen der HTO entsprechende Zuschüsse beantragen. Mit wesen zu fördern und in seinem Bestand zu schützen. Aller- Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus dings ist der Gesetzgeber nur verpflichtet, einen Beitrag bis vom 22.12.2000 Nr. III/4-O1350-1/132897 wurden alle zur Höhe des Existenzminimums der Institution „Privatschu- Schulen über die Förderrichtlinien informiert. Dieses Schrei- le“ zu leisten; die Förderpflicht besteht, wie alle aus Frei- ben ist auch im Internet über die Startseite des Ministeriums heitsrechten abgeleiteten Leistungsansprüche, von vorneher- abrufbar. ein unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann. Zu 4.: a) Lehrkräfte privater Schulen werden bereits jetzt bei der Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung und wegen der staatlichen Fortbildung berücksichtigt; der Anteil von Tatsache, dass eine Förderung privater Schulen in der Höhe Lehrkräften privater Schulen an der Akademie für Lehr- der vom Staat für die staatlichen Schulen aufzubringenden erfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen ist Kosten finanziell nicht realisierbar ist, erscheint eine durchschnittlich 5 %. „Gleichstellung“ nicht geboten. Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist Ausgehend von diesen Vorbemerkungen ist zu den einzelnen für nichtstaatliche Lehrkräfte grundsätzlich kostenfrei, Fragen Folgendes auszuführen: lediglich für Unterkunft und Verpflegung wird der übli- che Tagessatz der ALP (70,– DM) in Rechnung gestellt. Zu 1.: Lehrerfortbildungsangebote privater Träger können je- a) Mittagsbetreuung wird an 36 von insgesamt 91 doch grundsätzlich nicht mit staatlichen Finanzmitteln privaten Volksschulen angeboten (knapp 40 %). gefördert werden. Für die Fortbildung des jeweils eige- An Gymnasien und Realschulen gibt es keine vom nen Personals ist der jeweilige Dienstherr verantwortlich, Staat geförderte Mittagsbetreuung. für die Fortbildung des Personals anderer Dienstherren Nachmittagsbetreuung in Einrichtungen der Ju- fehlt die haushaltsrechtliche Ermächtigung. Bei der der- gendarbeit und an Schulen wird von privaten zeitigen Haushaltslage werden sich hiervon abweichende Schulen nicht angeboten. An einigen Privatschu- Regelungen nicht realisieren lassen. len existieren punktuelle Angebote, die oftmals nur an einzelnen Tagen und ohne finanzielle För- Auf Grund der Bekanntmachung vom 23. Januar 2001 derung durchgeführt werden. (KWMBeibl Nr. 3*/2001 S. 35*) können jedoch Projekt- mittel für innovative schulinterne Lehrerfortbildung im b) und c) Private Schulen erhalten die gleiche Förderung Rahmen der Möglichkeiten auch an nichtstaatliche Schu- wie öffentliche Schulen (Mittagsbetreuung: len vergeben werden. Da diese Projektmittel von DM 6.500,-- DM pro Gruppe; Nachmittagsbetreuung: 200.000,–- im Haushaltsjahr 2000 auf ca. DM bis 30.000,– DM pro Gruppe). 1.000.000,– für das Jahr 2001 angehoben worden sind, wird sich diese Mittelerhöhung auch positiv für die Zu- Zu 2.: teilung an private Schulen auswirken. a) Zurzeit ist ein Programm zur Förderung schulischer Innovative Lehrerfortbildung in diesem Sinne soll der Außenanlagen ausgeschrieben, das „100-Schulhöfe-Pro- Profilbildung der einzelnen Schule dienen. gramm für bayerische Schulen“. Gemäß Ausschreibung vom 19. Mai 2001 können sich alle bayerischen Schulen b) Die Weiterbildungsangebote privater Schulträger können um eine Förderung bemühen. durchaus eine sinnvolle Ergänzung der Bildungsangebo- te für Lehrkräfte staatlicher Schulen sein. Für private b) Im Sinne einer Festbetragsförderung erhalten die Sach- Schulträger besteht beispielsweise die Möglichkeit, Fort- aufwandsträger der geförderten Schulen 5.000,– DM für bildungsveranstaltungen als die staatliche Lehrerfortbil- die voraussichtlichen Planungskosten. Nach Maßgabe dung ergänzende Maßnahmen anerkennen zu lassen. Re- eingehender Sponsorengelder können nach Abschluss gierungen und Ministerialbeauftragte werden in einem der Bauarbeiten weitere Mittel – bis zu 5.000,– DM – ge- solchen Fall mit Abdruck des Anerkennungsschreibens währt werden. Das im Jahr 2000 begonnene Programm darauf aufmerksam gemacht; ggf. kann ein Veranstal- ist auf 5 Jahre ausgelegt. Pro Jahr können 20 Schulen ge-
Drucksache 14/6881 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Seite 3 tungsprogramm oder eine Kontaktadresse im Staatsan- nichtstaatliche Personal erst relativ spät getroffen wer- zeiger bzw. im Beiblatt zum Amtsblatt des Kultusmini- den. Ein zeitliches Vorziehen ist daher nur bedingt mög- steriums veröffentlicht werden. In Fällen von besonde- lich. rem fachlichen oder pädagogischen Interesse kann dafür im Rahmen der vorhandenen Mittel ausnahmsweise ein Im Rahmen des bisherigen und quantitativ unveränderten finanzieller Zuschuss gewährt werden. Auch Kooperati- Kontingents einer Schule an privat angestelltem Personal onsveranstaltungen der ALP in Dillingen und privater sind seitens des Schulträgers Personalentscheidungen Träger sind möglich. auch schon zu einem früheren Zeitpunkt möglich. Zu 5.: Grundsätzlich hat der private Schulträger bei der Zuord- a) Dem Kultusministerium stehen für Jugendsozialarbeit an nung staatlichen Personals ein Mitbestimmungsrecht Schulen derzeit keine Mittel zur Verfügung. (Art. 33 Abs. 2 des Bayerischen Schulfinanzierungsge- setzes – BaySchFG –), für die Auswahl privat angestell- b) Ob der Einsatz von Sozialpädagogen an öffentlichen ten Personals – nach Maßgabe der erforderlichen Schulen zukünftig gefördert wird und ggf. in welchem schulaufsichtlichen Genehmigung – ohnehin das alleini- Rahmen, ist noch nicht entschieden. ge Auswahlrecht. c) Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unter- Zu 7.: richtswesen (BayEUG) kennt ein „Sonderungsverbot“ a) Der staatliche Lehrpersonalzuschuss bzw. Zuschuss für bei Schülern privater Schulen nur in Art. 96. Diese Rege- den Personalaufwand bzw. Betriebszuschuss für kommu- lung dürfte allerdings mit dem „Sonderungsverbot“ der nale und private Schulen stellt im Interesse der Verwal- Schriftlichen Anfrage nicht gemeint sein. Es ist nicht er- tungsvereinfachung in pauschalierter Form u.a. auf die 8. sichtlich, welche gesetzlichen Änderungen im BayEUG Stufe der Besoldungsgruppe einer entsprechenden staat- gegebenenfalls notwendig sein sollten. lichen Lehrkraft ab. Eine Abrechnung nach dem tatsäch- lichen Alter der Lehrkräfte wäre eine mit enormem Ver- Zu 6.: waltungsaufwand verbundene Abkehr von dem Prinzip a) Nach Art. 21 Abs. 1 BayEUG können an allgemeinen – der pauschalierten Bezuschussung. Im Übrigen sind die öffentlichen und privaten – Schulen Mobile Pädagogi- Leistungen des Staates zu Gunsten privater Schulen nach sche Dienste der Förderschulen eingesetzt werden, um der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dort Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, nicht in erster Linie als eine Art Kostenersatz zu sehen, die den Lernzielen der allgemeinen Schule im Wesentli- auch insoweit ergibt sich keine Verpflichtung, nach den chen entsprechen können, die zusätzlich benötigte son- tatsächlichen Verhältnissen abzurechnen. derpädagogische Förderung zuteil werden zu lassen. Da- durch dürfen insgesamt jedoch nicht mehr Lehrerstunden b) Berechnungsgrundlage für die unter Buchstabe a) aufge- aufgewendet werden als bei einer Förderung und Unter- führten Leistungen des Staates ist in ebenfalls pauscha- richtung an einer Schule für Behinderte, Art. 21 Abs. 3 lierter Form der Familienzuschlag der Stufe 1 der Bezü- BayEUG. ge einer entsprechenden Lehrkraft. Gegen eine Abrech- nung nach der tatsächlichen Kinderzahl sprechen die un- Der Einsatz der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste ter Buchstabe a) dargestellten Gesichtspunkte. richtet sich zum einen nach dem konkreten Förderbedarf der einzelnen Schüler, zum anderen nach den für diese c) Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage der staatlichen Aufgabe im Staatshaushalt ausgebrachten Ressourcen – Zuschüsse an die nichtstaatlichen Schulen von der 8. auf nach Art. 19 Abs. 2 Nr. 4 BayEUG stehen die Mobilen die 9. Stufe würde nach einer Schätzung auf der Basis der Sonderpädagogischen Dienste unter dem Vorbehalt der Haushaltsansätze 1998 jährliche staatliche Mehrkosten im Haushalt verfügbaren Stellen und Mittel. von rd. 43 Mio. DM bedeuten, eine Erhöhung des Fami- lienzuschlags um eine Stufe (von Stufe 1 auf Stufe 2) Weder öffentlichen noch privaten allgemeinen Schulen jährliche Mehrkosten von knapp 40 Mio. DM verursa- können daher feste Kontingente von Sonderschullehrer- chen. Derartige staatliche Mehrausgaben sind speziell im stunden zugewiesen werden. Hinblick auf das Ziel eines ausgeglichenen Staatshaus- halts finanziell nicht realisierbar. Eine Zusage der Staats- b) Die Personalausstattung der Volks- und Förderschulen regierung vom März 1999, die staatlichen Zuschüsse ent- erfolgt generell in der Regel zum Ende des Schuljahres, sprechend zu erhöhen, ist nicht feststellbar. in einzelnen Fällen auch erst – nach der Festlegung der endgültigen Schülerzahl – zu Beginn eines neuen Schul- jahres. Für die privaten Schulen kann daher auch erst – Zu 8.: zum Ende der Einstellungsverfahren und nach Auswer- a) Die staatlichen Leistungen an Träger privater Volks- und tung der Examensnoten – zu einem relativ späten Zeit- Förderschulen sind im BaySchFG abschließend beschrie- punkt staatliches Personal zugewiesen werden, das von ben. Der Ersatz trägerinterner Verwaltungskosten ist dort den privaten Trägern im allgemeinen bevorzugt wird. nicht vorgesehen. Daher ist nach der geltenden Rechtsla- Demzufolge können auch Entscheidungen über das vom ge eine staatliche Förderung dieser Aufwendungen nicht Schulträger ggf. neu einzustellende oder zu ersetzende möglich.
Seite 4 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/6881 Soll der Staat auch trägerinterne Verwaltungskosten er- Volksschulen und Förderschulen vorgesehenen Förder- statten, wäre daher eine Änderung des BaySchFG erfor- mittel im Staatshaushalt obliegt dem Bayerischen Land- derlich. Die Staatsregierung strebt keine derartige Geset- tag. Der betreffende Haushaltstitel wurde in der Vergan- zesänderung an. Sie ist auch verfassungsrechtlich nicht genheit nicht gekürzt, sondern stetig erhöht, wie es nach geboten, da es nach der Rechtsprechung nicht erforder- den Haushaltsgegebenheiten noch möglich war. lich ist, dass der Staat einem Träger einer privaten Er- satzschule sämtliche im Zusammenhang mit dem Schul- betrieb anfallenden Kosten ersetzt. Im Übrigen müssen auch die öffentlichen Schulaufwands- träger für die Erlangung von Zuschüssen nach dem Finan- b) Im Staatshaushalt 1979/1980 wurde die Förderung von zausgleichsgesetz zumindest die Genehmigung des vor- Schulbauten für private Volksschulen und Förderschulen zeitigen Baubeginns abwarten. Hingegen bedürfen die von der gesetzlichen „Sofortförderung“ auf eine Förde- Träger privater Volksschulen und Förderschulen keiner rung „nach Maßgabe des Staatshaushalts“ umgestellt. Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns, sondern kön- Grund hierfür war eine kontinuierliche Planung des nen zuschussunschädlich sofort bauen, sobald die För- Staatshaushalts. In der Rechtsprechung sowohl des Bun- derzusage erteilt ist. Das Ministerium kann die privaten desverfassungsgerichts als auch des Bayerischen Verfas- Baumaßnahmen nicht koordinieren, sondern den priva- sungsgerichtshofs wurden keine Bedenken dagegen gel- ten Trägern obliegt die Entscheidung, wann sie bauen tend gemacht, dass ein Privatschulträger Leistungen vor- wollen; sie müssen allerdings einkalkulieren, dass die zufinanzieren hat und erst später Zuschüsse erhält. Der staatlichen Zuschüsse nur nach Maßgabe des Staatshaus- Gesetzgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum; er halts gewährt werden können, d. h. die Vorfinanzierung hat eine Abwägung vieler Gesichtspunkte und Interessen vom privaten Träger geleistet werden muss. wahrzunehmen. Auch bei der Förderung von Privatschu- Im Übrigen konnten einer Vielzahl von privaten Schul- len können die jeweiligen Haushaltsangelegenheiten trägern durch ein besonderes Programm der Bayerischen nicht außer Betracht bleiben. Landesbank zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung ge- stellt werden, welche die Zwischenfinanzierungskosten Die Ausweisung der für den Schulbau von privaten dieser Schulträger deutlich senken.