Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/16507 13.05.2013 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Ulrike Gote des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Familie und Frauen vom 12.03.2013 vom 17.04.2013 Todesfall in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbe- Für die Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 12. März werber in Hof 2013 wurde Drucklegung beantragt. Im Rahmen einer Ab- wägung zwischen dem Fragerecht der Abgeordneten und Am 07.03.2013 verstarb laut Auskunft der Regierung von dem auch postmortal vonseiten der Staatsregierung zu be- Oberfranken in der Gemeinschaftsunterkunft in Hof Herr T. achtenden Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen werden einzelne Details zu medizinischen Fragen nicht wiedergege- Ich frage die Staatsregierung: ben. 1.1 Was war die Ursache für den Tod von Herrn T.? Zu 1.1: 1.2 Wurde eine Obduktion durchgeführt? Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken habe die 1.3 Gibt es Hinweise dafür, dass es sich bei dem Tod des Obduktion des am 7. März 2013 tot in seinem Zimmer in der Herrn T. um eine Selbsttötung handeln könnte? Asylbewerberunterkunft in Hof aufgefundenen iranischen Asylbewerbers keine fassbare Todesursache ergeben. Be- 2. Wie, wann und von wem wurde der Tod des Herrn T. in reits nach den polizeilichen Ermittlungen sei eine Einwir- der Gemeinschaftsunterkunft Hof bemerkt? kung durch Dritte auszuschließen gewesen. Dies sei nun- mehr durch die Obduktion bestätigt worden. Im Auftrag der 3.1 Befand sich Herr T. in medizinischer Behandlung? Staatsanwaltschaft Hof werden derzeit noch toxikologische 3.2 Wenn ja, weshalb? Untersuchungen durchgeführt. Nach den bisher hierzu vor- 3.3 Welche Medikamente nahm Herr T. ein? liegenden vorläufigen Befunden sei von einer Medikamen- tenüberdosierung auszugehen. Ein endgültiges Obduktions- 4.1 Wann kam Herr T. nach Deutschland? ergebnis liegt der Regierung von Oberfranken noch nicht vor. 4.2 Seit wann lebte Herr T. in der Gemeinschaftsunterkunft in Hof? Zu 1.2: 4.3 Leben Familienangehörige des Herrn T. in Deutsch- Siehe hierzu die Antwort auf Frage 1.1. land? Zu 1.3: 5.1 Wie ist der Sachstand im Asylverfahren des Herrn T.? Der Regierung von Oberfranken liegen derzeit keine Er- 5.2 Stand eine Abschiebung bevor? kenntnisse darüber vor, dass es sich beim Tod von Herrn T. um eine Selbsttötung handeln könnte (z. B. Abschiedsbrief). 6.1 Trifft es zu, dass die persönlichen Gegenstände des Herrn T. Mitarbeitern der iranischen Botschaft überge- Zu 2.: ben wurden? Die Regierung von Oberfranken teilte mit, dass am Donners- 6.2 Ist es üblich, dass die Hinterlassenschaft eines Flücht- tag, den 7. März 2013, zwei Bewohnerinnen der Gemein- lings Vertretern des Landes übergeben wird, aus dem schaftsunterkunft Hof gegen 06:45 Uhr im Büro des Haus- dieser geflohen ist? verwalters erschienen seien und diesem mitgeteilt hätten, 6.3 Wie und wo wurde Herr T. bestattet? dass sich Herr T. nicht mehr melde. Ein Mitarbeiter habe sich daraufhin unverzüglich in das Zimmer von Herrn T. be- geben und diesen tot im Bett liegend aufgefunden. Zu 3.1: Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken habe sich Herr T. in regelmäßiger ärztlicher Behandlung befunden, und zwar bei einem Allgemeinarzt und einem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/16507 Zu 3.2: Zu 6.1: Im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Fragerecht Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken haben Mit- der Abgeordneten und dem auch postmortal vonseiten der arbeiter des Generalkonsulats der islamischen Republik Iran Staatsregierung zu beachtenden Persönlichkeitsschutz des in München vom Hausverwalter die Herausgabe der persön- Verstorbenen werden einzelne Details zu medizinischen Fra- lichen Gegenstände des Verstorbenen verlangt. Daraufhin gen nicht wiedergegeben. seien die persönlichen Gegenstände von Herrn T. an diese übergeben worden. Zu 3.3: Im Rahmen einer Abwägung zwischen dem Fragerecht Zu 6.2: der Abgeordneten und dem auch postmortal vonseiten der Nach Art. 5 des Wiener Übereinkommens über konsula- Staatsregierung zu beachtenden Persönlichkeitsschutz des rische Beziehungen gehört die Vertretung der Interessen von Verstorbenen werden einzelne Details zu medizinischen Fra- Angehörigen in Nachlasssachen ausdrücklich zu den konsu- gen nicht wiedergegeben. larischen Aufgaben. Zu 4.1: Eine Abfrage unter den Regierungen hat allerdings ergeben, Die Ersteinreise in das Bundesgebiet erfolgte (nach Mittei- dass es nicht üblich ist, dass der Nachlass eines verstorbenen lung der Regierung von Oberfranken) am 10. Juni 2011. Bewohners einer Unterkunft an konsularische Vertreter des Herkunftslandes übergeben wird. Zu 4.2: Herr T. lebte seit dem 4. August 2011 in der Gemeinschafts- Das Sozialministerium hat den Todesfall in Hof zum Anlass unterkunft Hof. genommen und den Regierungen mit AMS vom 20. März 2013 Hinweise zur Vorgehensweise bei einer Nachlasshe- Zu 4.3: rausgabe beim Ableben von Bewohnern von Asylbewerber- Die Regierung von Oberfranken teilt mit, dass sie dazu keine unterkünften gegeben. Erkenntnisse habe. Zu 6.3: Zu 5.1 und 5.2: Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken sei der Nach Mitteilung der Regierung von Oberfranken sei das Leichnam von Herrn T. am Mittwoch, den 12. März 2013, Asylverfahren noch nicht abgeschlossen gewesen, weswe- mit dem Flugzeug nach Teheran überführt worden. gen auch keine Abschiebung bevorgestanden habe.