Prüfungsbedingungen an Haupt- und Mittelschulen

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                  Drucksache      16/9129 01.08.2011 Schriftliche Anfrage                                                         führen können und dass die neue Bezeichnung Mittelschule auch in den Unternehmen vor Ort bekannt ist, wird ggf. neu der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER                                  über die Bezeichnung des qualifizierenden Hauptschulab­ vom 13.05.2011                                                               schluss zu entscheiden sein. Prüfungsbedingungen an Haupt­ und Mittelschulen                              Eine evtl. Änderung der Bezeichnung „erfolgreicher Haupt­ schulabschluss“ muss im Kontext der Entscheidungen aller Da nun fast alle Hauptschulen in Mittelschulen umgewandelt                   Bundesländer auf Ebene der Ständigen Konferenz der Kul­ worden sind, frage ich die Staatsregierung:                                  tusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) gesehen werden, da auch Bundesländer ohne die 1. Wird die Bezeichnung „Qualifizierender Hauptschulab­                      Schulart Hauptschule nach erfolgreichem Bestehen der Jahr­ schluss“ auch in Zukunft beibehalten und wird dieser                     gangsstufe 9 einer allgemeinbildenden Schule diesen Ab­ auch in den neuen Mittelschulen verliehen oder umgeän­                   schluss verleihen. dert? Wie ist die Regelung für die noch bestehenden Hauptschulen?                                                            Zu 2.: Die Projektprüfung wird erstmals im Schuljahr 2011/12 und 2. Wie wird die neu installierte Projektprüfung an den Schu­                 damit im Juni/Juli 2012 durchgeführt. Dabei fließen Lehr­ len durchgeführt und welche Bewertungskriterien gibt es                  planinhalte aus dem Fach Arbeit­Wirtschaft­Technik und für diese Prüfungen?                                                     dem besuchten berufsorientierenden Zweig Technik, Wirt­ schaft oder Soziales ein. Die Leistungen beider Fachbereiche 3. Wie wurden die Schülerinnen/Schüler und Lehrerin­                         führen zur Bildung einer Gesamtnote. Die Haupt­/Mittel­ nen/Lehrer auf diese Prüfungsform vorbereitet?                           schulen legen – wie bisher im arbeitspraktischen Fach und im Fach AWT – Organisation, Durchführung und Bewertung 4. Von welchen zeitlichen Vorgaben ist das Staatsministeri­                  dieser schulhausinternen Prüfung vor Ort fest. Dabei erhal­ um für Unterricht und Kultus für die Organisation und                    ten die Schülerinnen und Schüler einen Leittext, der ein Be­ Durchführung der Projektprüfungen ausgegangen und                        arbeitungsszenario vorgibt. Bewertet werden in Verantwor­ haben sich diese Vorgaben in der Praxis bestätigt?                       tung der Schule vor Ort • in der Phase der Zielsetzung und Planung das selbststän­ 5. Seit wann gibt es eine Aufnahmeprüfung für den Über­                          dige Planen und Vorbereiten des Arbeitsprozesses sowie tritt in den M­Zweig und wie sehen die aktuellen Über­                       die Dokumentation des Vorgehens innerhalb und/oder trittsbedingungen konkret aus?                                               außerhalb der Schule in einer Projektmappe, • in der Phase der Durchführung die praktische Arbeit ent­ 6. Wann und in welcher Form wurden Schüler und Eltern                            sprechend der Aufgabenstellung an der Schule und über die neuen Übertrittsbedingungen informiert?                         • in der Phase der Präsentation und Reflexion die Präsenta­ tion der Ergebnisse und das Reflexionsgespräch an der 7. Wie lassen sich die unterschiedlichen Übertrittsbedin­                        Schule. gungen für die Aufnahme in die M 8 (Durchschnittsnote 2,33) und den Übertritt in die Wirtschaftsschule (Durch­                 Zu 3.: schnittsnote 2,66) erklären?                                             Die Schülerinnen und Schüler erfahren Projektarbeit als eine mögliche Arbeitsform im Regelunterricht. Seit 2004 ist die Antwort                                                                      Projektarbeit und das fächerübergreifende Arbeiten im Lehr­ plan der Hauptschule sowie im Schulleben und Unterricht des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus                             der Haupt­/Mittelschule verankert. vom 27.06.2011 Lehrkräfte von Haupt­/Mittelschulen haben bereits im Jahr Zu 1.:                                                                       2008 in Arbeitskreisen des Staatsinstituts für Schulqualität Die Bezeichnung „Qualifizierender Hauptschulabschluss“                       und Bildungsforschung begonnen, eine Projektprüfung zu ist ein – insbesondere in der Wirtschaft – bekannter und an­                 entwickeln. Nach praktischen Erprobungen und Modifika­ erkannter Begriff, der für eine besondere Leistungsfähigkeit                 tionen durch die beteiligten Pilotschulen hat das Staatsminis­ der Absolventinnen und Absolventen der Haupt­/Mittelschu­                    terium für Unterricht und Kultus allen Haupt­/Mittelschulen le nach Jahrgangsstufe 9 steht. Die Mittelschulen verleihen                  zu Beginn des Schuljahres 2010/11 umfangreiche Materiali­ damit ebenfalls den qualifizierenden Hauptschulabschluss.                    en, Hinweise, Musterprüfungen und Bewertungsbögen zur Im Hinblick darauf, dass schon im kommenden Schuljahr die                    Verfügung gestellt. Fortbildungen an der Akademie für allermeisten Hauptschulen die Bezeichnung „Mittelschule“                     Lehrerfortbildung und Personalführung, auf Ebene der Staat­ ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Seite 2                           Bayerischer Landtag    · 16. Wahlperiode                                       Drucksache 16/9129 lichen Schulämter und in schulhausinternen Lehrerfortbil­     in die Jahrgangsstufe M10 ist die Aufnahmeprüfung bereits dungen unterbreiten zahlreiche Angebote im Themenbereich      seit Einführung des Mittlere­Reife­Zugs ein erprobtes In­ Projektarbeit und Projektprüfung.                             strument. Alle Haupt­/Mittelschulen im aktuellen Schuljahr haben        Der Großteil der in den vergangenen Schuljahren durch den 1 mindestens ein Übungsprojekt durchgeführt, um Erfahrun­       Beschluss der Lehrerkonferenz aufgenommenen Schülerin­ gen mit der neuen Prüfungsform zu sammeln und die The­        nen und Schüler ist nun durch die Absenkung der Noten­ matik Projektarbeit als aktuelle Arbeitsweise und Unter­      schnitte um jeweils 0,33 Notenpunkte bereits ohne Aufnah­ richtsform nochmals deutlich herauszustellen. Anregungen      meprüfung zugangsberechtigt. der Schulen aus dieser „Testphase“ wurden vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Erstel­   Das neu eingeführte Aufnahmeverfahren durch eine Prüfung lung einer zusammenfassenden Kurzübersicht zur Projekt­       besitzt eine höhere Objektivität und der Schüler kann nun un­ prüfung aufgegriffen, die in Kürze an alle Haupt­/Mittel­     abhängig von einer von ihm nicht beeinflussbaren Entschei­ schulen versendet wird.                                       dung seine Leistungen nochmals unter Beweis stellen. Durch das neu geregelte Übertrittsverfahren wurde erreicht, dass im Zu 4.:                                                        Bereich der Notendurchschnitte ab 2,66 rund 33 Prozent Zeitliche Vorgaben werden nur für die Durchführungsphase      mehr Schülerinnen und Schülern der Weg in den M­Zug des praktischen Teils der Projektprüfung an der Schule ge­    eröffnet wurde. geben. Die anderen Prüfungsteile, wie Vorbereitungszeit, Präsentation und Reflexion werden von der Feststellungs­      Die Aufnahmeprüfungen werden von den Verantwortlichen bzw. Prüfungskommission der Schule festgelegt. In einer       vor Ort (Lehrkräfte der beteiligten Schulen und Staatliches Ergänzung der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern     Schulamt als Koordinator) konzipiert, um sicherstellen zu werden ab dem Schuljahr 2011/12 folgende Zeiträume je         können, dass die Leistungsanforderung in den Prüfungen nach gewähltem berufsorientierenden Wahlpflichtfach ana­      zum behandelten Unterrichtsstoff passt. Somit liegen Um­ log den Zeiträumen der früheren arbeitspraktischen Prüfung    fang, Inhalt und Bearbeitungszeit in der Verantwortung der festgesetzt:                                                  Schule vor Ort. • Technik: 240 Min. • Wirtschaft: 100 Min.                                        Bei der Konzeption der Aufnahmeprüfung wurde – auch im • Soziales: 150 Min.                                          Sinne der Monitoring­Strategie – viel Wert darauf gelegt, Dabei werden die zusätzlichen Zeiten für Vorbereitung, Prä­   den Aufwand für beteiligte Schülerinnen und Schüler sowie sentation und Reflexion individuell von der Schule vor Ort    Lehrkräfte möglichst gering zu halten: festgelegt.                                                   • Die Aufnahmeprüfung muss nur in einzelnen Fächern durchgeführt werden, bis der erforderliche Notenschnitt Nachdem die Projektprüfung im Rahmen des qualifizieren­             erreicht ist. den Hauptschulabschlusses und des mittleren Schulab­          • Eine Verschlechterung der bereits im Zwischenzeugnis schlusses der Haupt­/Mittelschule erstmals im Schuljahr             erreichten Bewertung findet nicht statt. 2011/12 durchgeführt wird, liegen noch keine Erkenntnisse hinsichtlich der Umsetzung vor.                               Darüber hinaus kann der Zugang zum M­Zug auch mit den erforderlichen Notenschnitten im Jahreszeugnis ermöglicht Zu 5.:                                                        werden. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung erfolgt nicht. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Hauptschule zur bayerischen Mittelschule wurden (mit dem Gesetz vom           Zu 6.: 23.07.2010 zur Änderung des Bay­EUG u. weiterer Vor­          Im Schuljahr 2009/10 gab es bereits zahlreiche Informati­ schriften, GVBl 2010, S. 334 ff.) auch die Zugangsmodalitä­   onsveranstaltungen für die Regierungen, Staatlichen ten zum Mittlere­Reife­Angebot ab dem Schuljahr 2010/11       Schulämter und Schulleitungen, bei denen die geänderten modifiziert:                                                  Zugangsmodalitäten ausführlich dargestellt und diskutiert wurden. Die Schulen wurden im Juli 2010 schriftlich über Zum einen wurden die erforderlichen Notenschnitte um je­      die Neuerungen, die erstmals ab März 2011 zu beachten wa­ weils 0,33 Punkte gesenkt, sodass für den Zugang zum M­       ren, informiert. Im Juli 2010 wurde die Schulordnung für die Zug                                                           Volksschulen in Bayern mit diesen Neuerungen aktualisiert • in Jahrgangsstufe 7 ein Notendurchschnitt aus den           und veröffentlicht. Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwi­ schenzeugnis von 2,66 und                                 Die Aufnahmeprüfung ist eine schulhausinterne Prüfung, die • in Jahrgangsstufen 8 und 9 von 2,33                         vor Ort in Absprache mit den unterrichtenden Lehrkräften notwendig ist.                                                erstellt und nach dem Zwischenzeugnis durchgeführt wird. Zentrale Termine werden nicht vorgegeben. Die Schülerin­ Zum anderen entscheidet bei Nichterreichen des erforderli­    nen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigten werden chen Notenschnitts hinaus nun eine Aufnahmeprüfung an der Schule mit M­Zug auch in den Jahrgangsstufen 6 bis 8 der      _________ Regelklasse über den Zugang in den M­Zug. Für den Eintritt    1 Bis Schuljahr 2009/10: aus Jgst. 6 mit 2,66 bzw. Jgst. 7 und 8 mit 2,33.
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Drucksache 16/9129                           Bayerischer Landtag    ·  16. Wahlperiode                            Seite 3 von den Haupt­/Mittelschulen im Rahmen von Übertrittsver­   einfach nebeneinander gestellt werden. Während der Schüler anstaltungen, Elternabenden, Elterngesprächen und Informa­  in einen laufenden mittleren Bildungsgang an der Haupt­/ tionsschreiben beraten.                                     Mittelschule wechselt und damit höhere Leistungsanforde­ rungen (von 2,33) als in der Eingangsstufe erfüllen muss, gilt Zu 7.:                                                      der Notendurchschnitt von 2,66 nur für den Einstieg – analog Die Übertrittsbedingungen zu mittleren Bildungsangeboten    zum Einstieg in die Jahrgangsstufe 7 des M­Zugs – in die 3­ an allgemeinbildenden Schulen wurden zwischen den           stufige Wirtschaftsschule. Schularten abgestimmt und gemeinsam formuliert. Im Bereich der Jahrgangsstufen 8 und 9 der 4­stufigen Wirt­ Bewusst wurde der Einstieg in den mittleren Bildungsgang    schaftsschule und des M­Zugs sind die Zugangsvorausset­ von Haupt­/ Mittelschulen und Wirtschaftsschule mit einer   zungen identisch. Durchschnittsnote von 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathe­ matik und Englisch im Zwischenzeugnis der vorangehenden     Die Modalitäten zur Aufnahme in den M­Zug und in die Jahrgangsstufe festgelegt.                                  Wirtschaftsschule dürfen nicht nur auf Notenschnitte redu­ ziert verglichen werden. Haupt­/Mittelschule und Wirt­ Die Aufnahmebedingungen in die Jahrgangsstufen 8 der        schaftsschule sind eigenständige Schularten mit eigenen Pro­ Haupt­/Mittelschule und der Wirtschaftsschule dürfen nicht  filen, Anforderungen, Stundentafeln und Vorgehensweisen.
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