HGAA - Haftungsfreistellung

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                   Drucksache     16/3918 17. 03. 2010 Schriftliche Anfrage                                                          Antwort des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr                                                des Staatsministeriums der Finanzen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                                         vom 19.02.2010 vom 15.01.2010 Zu 1. und 1.1: HGAA – Haftungsfreistellung                                                   Die Fragestellung wird so verstanden, dass Herr Abgeordne- ter Dürr mit „Haftungsfreistellung“ sog. Abgeltungs- oder Ich frage die Staatsregierung,                                                Erledigungsklauseln in Aufhebungsverträgen mit ehema- ligen Vorständen der BayernLB meint. Allerdings möchte 1.    ob es zutrifft, dass sie ehemalige Mitglieder des Vor-                  ich darauf hinweisen, dass für Vorstandsangelegenheiten der stands von Haftung freigestellt hat?                                    Verwaltungsrat als Organ der BayernLB und nicht die 1.1 Wenn ja, warum und um wen handelt es sich?                                Bayerische Staatsregierung zuständig ist. 2.    Wurde eine eventuelle Haftungsfreistellung auch für                     Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich in einer Stellungnah- noch amtierende Mitglieder des Vorstands oder ehe-                      me, die veröffentlicht werden soll, aus Gründen des Persön- malige und derzeitige Mitglieder des Verwaltungsrats                    lichkeitsschutzes keine Detailangaben zum Ausscheiden von erteilt?                                                                Vorständen der BayernLB machen kann. Wie in der Vergan- 2.1 Wenn ja, auf welcher Grundlage?                                           genheit bin ich auch künftig bereit, in einer nicht öffent- 2.2 Um wen handelt es sich?                                                   lichen und geheimen Sitzung des Haushaltsausschusses oder der Kommission zur parlamentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB die Modalitäten des Ausscheidens von Vorständen der BayernLB zu erläutern. Dies habe ich bereits in der Sitzung der Kontrollkommission am 29.01.2009 und in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 17.12.2009 getan. Der nächste Bericht u. a. zu dieser Thematik wird in der Sitzung der Kommission zur parla- mentarischen Begleitung der Krisenbewältigung bei der BayernLB am 25.02.2010 erfolgen. Zu 2., 2.1 und 2.2: Hinsichtlich der Haftung von Verwaltungsratsmitgliedern gilt v. a. die Satzung der BayernLB. Im Übrigen erfolgten keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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