Sicherstellung der Rechtsaufsicht bei der Bayerischen Versorgungskammer

/ 2
PDF herunterladen
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode                                                                             Drucksache   15/1159 08.07.2004 Schriftliche Anfrage                                        8. Welche rechtsaufsichtlichen und personellen Konse- quenzen wurden bisher von der Aufsichtsbehörde aus des Abgeordneten Ludwig Wörner SPD                              den offenkundigen erheblichen Mängeln bei der Versor- vom 20.04.2004                                                  gungskammer gezogen? Sicherstellung der Rechtsaufsicht bei der Bayerischen Versorgungskammer Anlässlich der Mieterhöhungen bei den Immobilien der Bayerischen Versorgungskammer hat uns in einem Brief vom 8.8.03 das Staatsministerium des Innern versichert, es bestünde kein Anlass für rechtsaufsichtliches Einschreiten gegenüber der Versorgungskammer von Seiten des Innenmi- Antwort nisteriums. In letzter Zeit hat die Versorgungskammer je-   des Staatsministeriums des Innern doch einige Prozesse gegen Mieter verloren, bzw. Verglei-   vom 09.06.2004 che schließen müssen, die unter der ursprünglichen Forde- rung der Versorgungskammer lagen.                           Zu 1.: Außerdem häufen sich in letzter Zeit Berichte über Pannen   Bei insgesamt 1.415 Mieterhöhungen im Raum München bei der Auszahlung der Zusatzversorgung /Rente der Versor-  von 2003 bis heute wurde in 87 Fällen Klage gegen Mieter gungskammer, was darauf schließen lässt, dass bei der Ver-  der von der Bayerischen Versorgungskammer verwalteten sorgungskammer nicht genügend Aufsicht geführt wird.        Versorgungseinrichtungen erhoben. Ich frage deshalb die Staatsregierung:                      Zu 2.: Von den insgesamt 1.415 Mieterhöhungen wurde in 1.290 1. Wie viele Klagen gegen Mieter der Versorgungskammer      Fällen der Mieterhöhung ohne weiteres zugestimmt. wurden seit dem letzten Mieterhöhungsbegehren einge-    In den übrigen 125 Fällen wurde von den Mietern die Zu- reicht?                                                 stimmung zunächst nicht erklärt. Nachdem eine Mieter- höhung nach den einschlägigen Vorschriften des Bürgerli- 2. Wie viele Mieter haben Einspruch oder Rechtsmittel ge-   chen Gesetzbuches die ausdrückliche Zustimmung des Mie- gen die Mietpreiserhöhung erhoben?                      ters erfordert, muss diese im Streitfall im Klageweg durch- gesetzt werden. Einsprüche oder Rechtsmittel der Mieter ge- 3. Wie viele Vergleiche mussten geschlossen werden und in   gen Mieterhöhungen sind also weder vorgesehen noch erfor- wie vielen Prozessen ergingen Urteile gegen die Versor- derlich. gungskammer?                                            Von den 125 Fällen, in denen zunächst keine Zustimmung erklärt wurde, wurde nur in 87 Fällen Klage erhoben. Im 4. Seit wann besteht bei der Versorgungskammer das neue     Übrigen erfolgte in acht Fällen eine außergerichtliche Eini- Berechnungssystem, das zur Berechnung der Versor-       gung, in 25 Fällen eine Kündigung durch die Mieter und in gungsleistungen benötigt wird, und was wurde unter-     fünf Fällen ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die nommen, um eine korrekte Leistungsberechnung sicher-    Mieterhöhung aus sozialen Gründen (Härtefälle). zustellen? Zu 3.: 5. Welche Bemühungen werden derzeit bei der Versor-         In den 87 Klageverfahren wurde in 26 Fällen im Lauf des gungskammer ergriffen, um eine Verbesserung des Sys-    Verfahrens der Mieterhöhung zugestimmt. In 13 Fällen wur- tems und damit eine Beschleunigung der reibungslosen    de durch Urteil zugunsten der Versorgungskammer entschie- Auszahlung der den Versicherten tatsächlich zustehen-   den. In 14 Fällen wurde ein Vergleich geschlossen. In sechs den Zusatzrenten zu gewährleisten?                      Fällen wurde das Verfahren durch Klagerücknahme oder an- derweitige Erledigung (z.B. Auszug der Mieter) abgeschlos- 6. Wird den bei der Versorgungskammer Zusatzversicher-      sen. In zwei Fällen wurde die Klage abgewiesen, wobei in ei- ten ein Ausgleich für die Falschberechnung angeboten?   nem Fall gegen das Urteil Berufung eingelegt wurde. Die a) Wenn ja, in welcher Form?                            übrigen 26 Klageverfahren sind noch anhängig. b) Wenn nein, warum nicht und ist etwas geplant? Zu 4.: 7. Ist das Staatsministerium des Innern, das die Rechtsauf- Durch Tarifvertrag vom März 2002 und März 2003 wurde sicht über die Versorgungskammer hat, seiner Rechtsauf- rückwirkend zum 01.01.2002 das bis dahin in der Zusatzver- sicht in welcher Form nachgekommen?                     sorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gelten-
1

Seite 2                            Bayerischer Landtag      · 15. Wahlperiode                            Drucksache 15/1159 de Gesamtversorgungssystem auf ein betriebsrentenrechtli-        Bisher erst vorläufig berechnete Renten für die seit der Sys- ches Punktemodell umgestellt. Für alle 1,1 Millionen Versi-      temumstellung in Rente gegangenen Versicherten werden cherten und Rentner mussten deshalb die bis zur Systemum-        bevorzugt bearbeitet; die endgültigen Rentenberechnungen stellung erworbenen Versorgungsanwartschaften berechnet          werden bis Ende 2004 abgeschlossen sein. und als so genannte Startgutschrift in das neue Punktemodell überführt werden. Die Neuentwicklung der dafür notwendi- gen Rechenprogramme konnte erst nach Abschluss der Ta-           Zu 6.: rifverhandlungen begonnen werden und war weitestgehend           „Falschberechnungen“ bei der Auszahlung der Renten der bis Ende 2003 abgeschlossen. Bis dahin haben die seit dem        Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden hat es Umstellungsstichtag in Rente gegangenen Anspruchsberech-         nicht gegeben. Soweit den seit der Systemumstellung in Ren- tigten von der Zusatzversorgungskasse zunächst vorläufige        te gegangenen Berechtigten vorläufige Rentenbescheide er- Rentenberechnungen und Vorschüsse erhalten.                      teilt werden mussten, wurde auf deren Vorläufigkeit aus- drücklich hingewiesen. Soweit sich bei den endgültigen Ren- Zu 5.:                                                           tenberechnungen Nachzahlungen ergeben, werden diese ver- Die Zusatzversorgungskasse hat weitreichende organisatori-       zinst. sche Maßnahmen getroffen, um die mit der Systemumstel- lung verbundene Mehrarbeit bewältigen zu können. Neben der Einrichtung eines Service-Centers wurden Überstunden         Zu 7. und 8.: und Samstagsarbeit angeordnet sowie 40 zusätzliche Mitar-        Das Staatsministerium des Innern hat beide Angelegenheiten beiter befristet eingestellt. Dabei wurde ein spezielles Sach-   im Rahmen der Rechtsaufsicht überprüft und festgestellt, gebiet zur Ermittlung der so genannten rentennahen Start-        dass zu keiner Zeit Anlass zur Beanstandung bestand. Dies gutschriften eingerichtet und die Personalkapazität im Be-       gilt sowohl im Hinblick auf die Mieterhöhungen im Raum reich der Leistungssachgebiete vorübergehend um 50 % er-         München als auch auf die vorläufigen Rentenzahlungen bei höht.                                                            der Zusatzversorgungskasse der Bayerischen Gemeinden.
2