Verkerhsspezifische Kostensätze für die Berechnung von Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG

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Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode                                                                Drucksache 15/1232 20.07.2004 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 19.05.2004 Verkehrsspezifische Kostensätze für die Berechnung von Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruk- tur, Verkehr und Technologie hat im Januar 2004 einen Dienstleistungsauftrag zur Ermittlung verkehrsspezifischer Kostensätze für die Berechnung von Ausgleichsansprüchen nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) aus- geschrieben. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Kosten sind für den Dienstleistungsauftrag ange- fallen? 2. Welche verkehrsspezifischen Kostensätze wurden ermit- telt? 3. Welche Unterschiede zu den bisher angewandten sind aufgetreten? 4. Welche finanziellen Auswirkungen sind mit der Anwen- dung der ermittelten Kostensätze verbunden? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 16.06.2004 Zu 1.: Die Kosten des Gutachtens betragen 56.840 € (einschl. 16 % Umsatzsteuer). Zu 2. bis 4.: Aussagen zu den Fragen 2 – 4 können erst getroffen werden, wenn das Gutachten vorliegt. Dies wird voraussichtlich En- de Juni 2004 der Fall sein. Danach ist zu entscheiden, inwieweit die Ergebnisse des Gutachtens umgesetzt werden.
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