Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1192 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Schmidt-Sibeth Waltraud SPD des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 01.03.1999 vom 14.06.1999 Organisation und Förderung der Mittagsbetreuung an Die Abgeordnete Frau Schmidt-Sibeth stellt Fragen, die sich Grundschulen auf die Förderrichtlinien der „Mittagsbetreuung an Volks- schulen“ beziehen. In der Anlage füge ich die Bekanntma- Die Regierungserklärung vom 11.02.1999 zur künftigen chung des Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wis- Schulpolitik in Bayern hat bisher viele Fragen offen gelas- senschaft und Kunst vom 4. Juni 1993 (Nr. IV/2-S1680-4/78 sen. Einer schnellen Klärung bedarf vor allem die Organisa- 006) bei, die im wesentlichen die Grundlage der staatlichen tion und Förderung der Schülerbetreuung im Rahmen der Förderung darstellt. verläßlichen Halbtagsschule von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr und die darüber hinausgehende Mittagsbetreuung bis 15.00 Uhr. Zu den Fragen nehme ich wie folgt Stellung: Ich frage die Staatsregierung: Zu 1.: Die kind- und familiengerechte Halbtagsgrundschule wird 1. Soll die verläßliche Halbtagsschule von 7.30 Uhr bis im Schuljahr 1999/2000 bedarfsgerecht eingeführt. Das be- 13.00 Uhr flächendeckend von und in der Schule organi- deutet, daß überall wo ein Bedarf gegeben ist, eine verläßli- siert werden? che Betreuung der Kinder gewährleistet werden sollte. Die Planung und Organisation der Betreuungsformen wird in en- 2. Wie soll künftig die Organisation der Schülerbetreuung ger Kooperation von Schule und örtlichem Jugendhilfeträger an den Schulen aussehen, für die bereits ein Betreuungs- vorgenommen werden. angebot vom bisher variablen Schulschluß an bis 15.00 Uhr besteht? Zu 2.: Die Gruppen der Mittagsbetreuung, die an den Schulen 3. Welcher Personenkreis ist für die Schülerbetreuung bis schon jetzt bestehen, werden selbstverständlich weiterge- 13.00 Uhr bzw. bis 15.00 Uhr vorgesehen? führt. Die Betreuungszeiten der bestehenden wie der neuen Gruppen sollen auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt 4. Wie soll die pädagogische Qualität der Betreuung sicher- sein. Für alle Mittagsbetreuungsgruppen gelten die in der Be- gestellt werden? kanntmachung vom 4. Juni 1993 (Nr. IV/2-S1680-4/78 006) festgelegten Förderrichtlinien. 5. Welche Räumlichkeiten sind für die Betreuung bis 13.00 Uhr bzw. bis 15.00 Uhr vorgesehen und wer kommt für Zu 3.: die Bereitstellungskosten auf? Gemäß der Bekanntmachung vom 4. Juni 1993 kommt für die Mittagsbetreuung „vor allem sozialpädagogisches Perso- 6. Wie soll die finanzielle Förderung aussehen? nal in Betracht. Die Betreuung kann auch von anderen pädagogisch geeigneten Personen übenommen werden, die 7. Werden Kommunen oder sonstige Träger, die bisher über entsprechende pädagogische Qualifikation oder ausrei- schon eine Schülerbetreuung bis 15.00 Uhr mitfinanziert chende Erfahrung in Erziehungs- oder Jugendarbeit verfü- haben, finanziell stärker belastet als Kommunen, die oh- gen.“ Die Entscheidung über die Qualifikationsanforderun- ne bisheriges Engagement sich lediglich für die Betreu- gen und die Auswahl der Personen liegt beim jeweiligen An- ung bis 13.00 Uhr entscheiden? stellungsträger. 8. Welche Maßnahmen sieht die Staatsregierung vor, damit Zu 4.: nicht nur bereits bestehende Mittagsbetreuungen bis Der Aufenthalt in der Mittagsbetreuung ist mit sozial- 15.00 Uhr erhalten bleiben, sondern damit darüber hinaus pädagogischen und freizeitpädagogischen Ansätzen zu ge- weitere, für halbtags berufstätige Eltern dringend stalten. Die Verantwortung für die Umsetzung des pädagogi- benötigte Schülerbetreuungen bis 15.00 Uhr geschaffen schen Konzepts liegt beim jeweiligen Träger. Es können werden? auch schulische Räume und Anlagen (z.B. Musik- und Werkraum, Sporthalle) mitgenutzt werden. Auf eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleiter, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Haus- meister, Eltern) ist zu achten.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/1192 Zu 5.: 1999/2000 sowohl den neugebildeten Gruppen als auch den Die Mittagsbetreuung findet grundsätzlich in Räumen statt, Gruppen gewährt werden, die schon bisher eingerichtet wa- die nicht regelmäßig als Klassenzimmer genutzt werden. Für ren. die Betriebskosten (Reinigung, Strom etc.) kommt der Sach- aufwandsträger auf. Zu 8.: Zum Zeitpunkt der Schuleinschreibung fanden an allen Zu 6.: Grundschulen Bedarfserhebungen statt, die allen Eltern Ge- Es ist von einer Kostenbeteiligung des Staates, der Kommu- legenheit boten, ihren Betreuungsbedarf für das Schuljahr ne und der Eltern auszugehen, wobei jeder der drei Partner 1999/2000 anzumelden. Auf dieser Grundlage werden von etwa ein Drittel tragen soll. den Grundschulen in enger Zusammenarbeit mit den örtli- Für Einrichtungen zur Mittagsbetreuung, die ohne weitere fi- chen Jugendhilfeträgern und den Eltern Betreuungskonzepte nanzielle staatliche Unterstützung unterhalten werden, kön- entwickelt, die eine Deckung des örtlichen Betreuungsbe- nen bei Erfüllung der in der Bekanntmachung vom 4. Juni darfs anstreben. 1993 dargestellten Vorgaben auf Antrag Zuschüsse für Per- sonalkosten gewährt werden. Der Bayerische Ministerrat hat Den staatlichen Zuschuß werden alle Mittagsbetreuungs- in seiner Sitzung am 09. Februar 1999 beschlossen, die Zu- gruppen erhalten, die den Förderrichtlinien entsprechen und schüsse für die Mittagsbetreuung von DM 5.000 auf DM die Kinder bis mindestens 13.00 Uhr betreuen. Die Mittags- 6.500 je Gruppe und Jahr zu erhöhen. betreuung kann bedarfsgerecht über 13.00 Uhr hinaus ausge- dehnt werden. Über eine längere Betreuungszeit bis 14.30 Zu 7.: Uhr oder 15.00 Uhr entscheidet der örtliche Träger der Ju- Der staatliche Zuschuß von DM 6.500 wird ab Schuljahr gendhilfe.