Überschreitung der gültigen Grenzwerte hinsichtlich Stickstoffdioxid (NO2) entlang der BAB 8 in der Gemeinde Anger

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                   Drucksache     16/4831 21. 06. 2010 Schriftliche Anfrage                                                          4.    Welche Folgen für die Schadstoff- und Lärmbelastung hat nach Informationen der Staatsregierung die von der des Abgeordneten Sepp Daxenberger                                                   Gemeinde Anger im Falle des Ausbaus der Bundesau- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN                                                               tobahn 8 favorisierte Variante „Högl-Tunnel“ für die vom 25.03.2010                                                                      Bevölkerung? Überschreitung der gültigen Grenzwerte hinsichtlich Stickstoffdioxid (NO2) entlang der BAB 8 in der Gemeinde Anger Nach Informationen des Bayerischen Landesamts für Um-                         Antwort welt werden die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in                      des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit der Gemeinde Anger an den Ortsteilen Zellberg und Holz-                       vom 12.05.2010 hausen, sowie am Ortsteil Jechling überschritten. Im Ortsteil Aufham liegen betroffene Anwesen nur knapp unter dem                          Die Schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen Grenzwert. Diese Anwesen liegen direkt an einem Lärm-                         mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern wie folgt: schutzwall. Zu 1.: 1.    Welche sofortigen Entlastungsmaßnahmen zum Schutz                       Auf Anfrage des 1. Bürgermeisters der Gemeinde Anger der Bewohner der betroffenen Anwesen sind nach In-                      hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Ge- formationen der Staatsregierung generell durchführbar?                  sundheit (StMUG) das Bayerische Landesamt für Umwelt a) Welche sofortigen Entlastungsmaßnahmen zum Schutz                       (LfU) mit der Durchführung von Immissionsberechnungen der Bewohner der betroffenen Anwesen sind nach In-                      zur Schadstoffbelastung beauftragt. Das LfU hat die Ergeb- formationen der Staatsregierung konkret geplant?                        nisse der Berechnungen der Gemeinde Anger noch im De- zember 2009 mitgeteilt. Demnach wäre der ab 01.01.2010 2.    Welche konkrete Lärmschutzmaßnahmen mindern                             gültige Immissionsgrenzwert für NO2 für das Jahresmittel nach Erkenntnissen der Staatsregierung zugleich auch                    an mehreren autobahnnahen Wohnorten überschritten. Die die Schadstoffbelastung?                                                Grundlage der vom LfU dargestellten Berechnungen war a) Welche Erfahrungen hat die Staatsregierung diesbe-                      das Merkblatt für Luftverunreinigungen an Straßen mit oder züglich mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf be-                      ohne lockere Randbebauung MLuS 02, Fassung 2005, der stimmten Streckenabschnitten gemacht?                                   Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. b) Wie schätzt die Staatsregierung die Folgen einer Be-                    Dem Rechenmodell MLuS 02 liegen die Emissionsfaktoren grenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in bei-                   aus dem „Handbuch für Emissionsfaktoren, Version 2.1“ den Fahrtrichtungen auf der betroffenen Teilstrecke der                 zugrunde. Da die der Rechnung zugrunde liegenden Emis- Gemeinde Anger für die Entwicklung der Schadstoff-                      sionsfaktoren für den Straßenverkehr die derzeitigen Stick- belastung ein?                                                          stoffoxid (NOx)-Emissionen nicht ausreichend widerspie- c) Wie kann nach Informationen der Staatsregierung im                      geln, besitzen die berechneten Überschreitungen lediglich Ortsteil Aufham, wo bereits Lärmschutzmaßnahmen                         einen „hinweisenden“ Charakter und sind nicht abschlie- installiert wurden, die Stickstoffdioxidbelastung ge-                   ßend belastbar. Daher hat das StMUG das LfU beauftragt, senkt werden?                                                           eine Aktualisierung der Rechnung nach Vorliegen der neuen Emissionsfaktoren sowie des neuen Rechenprogramms vor- 3.    Welche gesundheitlichen Schäden können nach Infor-                      zunehmen. Nach Informationen des LfU werden die neuen mation der Staatsregierung durch die Stickstoffdioxid-                  Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 3.1, vo- belastung für die Anwohner entstehen?                                   raussichtlich erst bis Ende des Jahres 2010 in das Rechen- a) In welcher Form wurde die Gemeinde Anger bislang                        programm MLuS implementiert sein. In Abhängigkeit von über die hohen Stickstoffdioxidwerte in Kenntnis ge-                    dem Ergebnis der Rechnungen kann beurteilt werden, ob setzt und über mögliche Gesundheitsgefährdungen in-                     eine Immissionsgrenzwertüberschreitung belastbar vorliegt formiert?                                                               und ggf. Maßnahmen zu veranlassen sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Seite 2                            Bayerischer Landtag   ·   16. Wahlperiode                             Drucksache 16/4831 Für die Durchführung der ggf. zu veranlassenden Maß-            Zu 3.: nahmen wäre dann die Autobahndirektion zuständig. Als           Wie bei allen Stoffen gilt, dass Schadwirkungen vor allem sofortige Entlastungsmaßnahmen kämen grundsätzlich Ge-          von der Konzentration und der Dauer der Einwirkung ab- schwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsreduzierungen so-         hängen. wie die Erhöhung der Lärmschutzwände infrage. In jedem Fall bedürfte es einer detaillierten Prüfung der Wirksamkeit    Studien zu den gesundheitlichen Wirkungen von Stickstoff- in Verbindung mit einer Abwägung der Verhältnismäßigkeit.       dioxid belegen, dass dieses bei akuter Belastung vor allem als Reizgas auf die Atemwege und Schleimhäute wirkt. Nach den bisherigen LfU-Berechnungen wäre von 4 Über-           Chronische Einwirkung kann zu Bronchitis, Störung der schreitungsorten auszugehen. Der höchste berechnete NO2-        Lungenfunktion und Lungenschäden führen. Ähnlich wie Wert liegt bei 44 µg/m³. Unter der Heranziehung von MLuS,       bei Feinstaub beruht der Langzeitgrenzwert auf epidemi- ergäbe sich bei einer Lärmschutzwand von 4,5 Meter eine         ologischen Untersuchungen, die keine Wirkungsschwelle NO2Konzentration am Immissionsort von 40 µg/m³. Damit           zeigten, sondern auf einen annähernd linearen Wirkungs- wäre der Grenzwert der 22. BImSchV eingehalten. Eine            verlauf hinweisen. Das bedeutet, dass es keinen definierten ähnliche Reduktionswirkung würde bei einer Verkehrsmin-         Schwellenwert gibt, ab dem gesundheitliche Wirkungen auf- derung um 40% (DTV = 26.835 Kfz/24h und SV = 16,7%)             treten können. Daher sind bei geringfügigen Abweichungen erreicht. Nach Berechnungen mit MLuS wäre hierfür dann          von dem für das Jahresmittel gültigen Immissionsgrenzwert nur noch eine NO2-Konzentration am Immissionsort von 39                         3 von 40 µg/m keine feststellbaren qualitativen oder quan- µg/m³ zu erwarten.                                              titativen Wirkungsänderungen zu erwarten. Dass der in Deutschland gültige Immissionsgrenzwert eher niedrig an- Zu 1. a):                                                       gesetzt ist, zeigt der amerikanische Jahresmittelgrenzwert Das Ergebnis der LfU-Berechnungen wird zeigen, ob eine          für Stickstoffdioxid, der bei ca. 100 µg/m3 (53 ppb) liegt und Immissionsgrenzwertüberschreitung belastbar festgestellt        erst kürzlich bestätigt wurde (http://www.epa.gov/ttn/naaqs/ werden kann (siehe oben), die die Ergreifung von Maßnah-        standards/nox/fr/20100209.pdf). men auslösen würde. Für eine kurzzeitige Belastung mit Stickstoffdioxid gibt Zu 2.:                                                          die 22. BImSchV (Zweiundzwanzigste Verordnung zur Lärmschutzmaßnahmen wie Lärmschutzwände, -wälle und             Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) eine Untertunnelungen können grundsätzlich auch die Schad-                                              3 „Alarmschwelle“ von 400 µg/m über eine volle Stunde ge- stoffbelastung mindern.                                         mittelt an. Bei Überschreitung der Alarmschwelle ist eine Unterrichtung der Bevölkerung erforderlich, da bereits bei Zu 2. a):                                                       kurzfristiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Ge- Derzeit sind in Bayern keine Geschwindigkeitsbeschrän-          sundheit besteht. kungen zur Reduktion von NO2-Immissionen an Auto- bahnen in Kraft.                                                Zu 3. a): Das LfU hat die Gemeinde Anger am 22.12.2009 über die Zu 2. b):                                                       berechneten NO2-Werte in Kenntnis gesetzt (siehe Punkt 1). Diese Maßnahme dürfte eher eine geringe Wirkung zeigen. Berechnungen auf der Grundlage von MLuS 02 zeigen, dass         Zu 4.: eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h eine Ver-          Derzeit läuft der offene Planungsdialog zum 6-streifigen ringerung der NO2-Gesamtbelastung am höchst belasteten          Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und der Bundesgrenze. Immissionsort um 1,4 % bewirkt. Ferner zeigen Berech-           Dieser soll bis Ende 2010 abgeschlossen werden. Ab 2011 nungen mit MLuS 02, dass eine Begrenzung der zulässigen         soll in den ersten Planungsabschnitten mit der Vorentwurfs- Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h eine Reduzierung der          planung begonnen werden. Teil der Entwurfsplanung wer- NO2-Gesamtbelastung am höchst belasteten Immissionsort          den auch umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen sein, die um 1,8 % bewirkt.                                               sich positiv auf die Schadstoffbelastung auswirken dürften. Konkrete Aussagen zum Ausbau und über Art und Umfang Zu 2. c):                                                       der zu ergreifenden Lärmschutzmaßnahmen sind aufgrund Die NO2-Belastung kann z. B. durch Erhöhung der Lärm-           des frühen Planungsstadiums noch nicht möglich. Dies be- schutzwände weiter reduziert werden.                            trifft vor allem auch eventuelle Verlegungen, Tieferlegungen oder Einhausungen.
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