Chrombelastung in Lohr - Sanierung des Geländes

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Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                               Drucksache   14/8759 13.03.2002 Schriftliche Anfrage                                          Die Sanierung des Schadensbereiches 2 (Tiefchrombäder auf der Galvanik-Freifläche) läuft seit November 1992. Bis En- des Abgeordneten Wörner SPD                                   de 2000 wurden 182 kg Chrom aus dem Boden entfernt. vom 11.01.2002 Zur Sanierung des Chromschadens wird die hohe Wasserlös- Chrombelastung in Lohr – Sanierung des Geländes               lichkeit des Chrom VI (Chromat) ausgenützt. Dabei wird Chromat aus dem Boden gelöst und über die gleichzeitige Ich frage die Staatsregierung:                                hydraulische Grundwassersanierung in der Chromatredukti- ons- und Neutralisationsanlage zurück gewonnen. Das ein- 1.    Aus welchen Gründen verzögert sich die Sanierung des    gesetzte Sanierungsverfahren war ein Pilotvorhaben; Erfah- Werksgeländes der Fa. H. nach den Chrom (VI) Unfäl-     rungswerte aus anderen Fällen lagen nicht vor, eine exakte len 1985 und 1986 bis heute?                            Prognose über die notwendige Laufzeit einer solchen Sanie- rung war deshalb nicht möglich. Die Auswahl des Sanie- 2. a) Hat das Landratsamt seine Kontrollfunktion zuverlässig  rungsverfahrens (Hydraulische Sanierung mit Verflüssi- und entsprechend der Vorschriften ausgeübt?             gung, Abpumpen und Reinigen) erfolgte in Abstimmung mit den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden. b) Wer ist im Landratsamt für die Kontrolle der Sanierung verantwortlich, und welche weiteren Institutionen außer Trotz des zu Beginn der segmentweisen Spülung der unge- dem Landratsamt sind hierfür mit verantwortlich?        sättigten Bodenzone erfreulich hohen Austrags zeigte sich im Laufe der Zeit, dass die Sanierung der noch im Unter- 3.    Wie erklären die Fa. H. das Landratsamt und die Staats- grund befindlichen Restverunreinigungen einen längeren regierung die Verzögerung der Sanierung?                Zeitraum in Anspruch nehmen wird, als dies ursprünglich angenommen werden konnte. Aus den Erkenntnissen der Sa- 4.    Welche rechtlichen Sanktionen oder sonstigen Maßnah-    nierung einer Vielzahl von Grundwasserschäden sind Lauf- men können ergriffen werden, um die Sanierung voran-    zeiten von mehr als zehn Jahren als nicht unrealistisch anzu- zubringen?                                              sehen. 5.    Wie beurteilt die Staatsregierung die Tatsache, dass    Vorteile beim gewählten Sanierungsverfahren wurden und weiterhin erhöhte Chromkonzentrationen in Wasser aus    werden darin gesehen, dass der bauliche Aufwand der Reini- Brunnen auf benachbarten Grundstücken gefunden          gung relativ gering ist und die betrieblichen Belange des Un- werden?                                                 ternehmens wenig behindert werden. Unter Abwägung der im Verlauf der Sanierung gewonnenen Erkenntnisse wurde 6.    Hat es weitere Verunreinigungen durch Chrom gege-       von dem ehemals vorgesehenen kontinuierlichen Betrieb auf ben?                                                    einen an die geänderten Arbeitszeiten der Fa. H. angepassten Betrieb umgestellt. 7.    Wie soll der nur 80 m entfernt fließende Main vor Ver- unreinigungen geschützt werden?                         Auf Vorschlag der Fa. G. hat sich der Sanierungsverpflichte- te in Absprache mit den Fachbehörden mittlerweile entschie- 8.    Welche Maßnahmen sind im Fall eines Hochwassers         den, die bisherige Chromatreduktions- und Neutralisations- vorgesehen?                                             anlage durch eine neue Ionentauscher-Anlage zu ersetzen, die kontinuierlich betrieben werden kann. Zu 2. a): Antwort                                                       Nach den dem Landratsamt vorliegenden Unterlagen und des Staatsministeriums für Landesentwicklung und              Angaben sind die bislang ergriffenen Sanierungsmaßnah- Umweltfragen                                                  men als sinnvoll und fachtechnisch korrekt einzustufen. Dies vom 14.02.2002                                                wurde auch durch ein im Auftrag des Landgerichtes Würz- burg bestelltes Gutachten der Fa. B. bestätigt. Zu 1.: Die Grundwassersanierung bei der Fa. H., läuft seit 1990 und  Zu 2. b): umfasst zwei Schadensbereiche. Der Schadensbereich 1          Die rechtliche Betreuung des Sanierungsfalles fällt in die Zu- (Halle 2 auf dem Werksgelände) ist seit Oktober 1992 abge-    ständigkeit des Sachgebiets Wasserrecht im Landratsamt, schlossen wobei insgesamt rd. 250 kg Chrom aus dem Boden      das sich stets der fachlichen Mitwirkung des Wasserwirt- entfernt wurden.                                              schaftsamtes Würzburg bedient. Das Konzept zur Sanierung
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Seite 2                           Bayerischer Landtag     · 14. Wahlperiode                           Drucksache 14/8759 wurde seinerzeit mit dem Wasserwirtschaftsamt Würzburg         weitere Vorgehen (Umfang und Art der weiteren Sanierung) und dem Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft abge-       entschieden. stimmt. Die fachliche Betreuung (Kontrolle) der Sanierung obliegt seitdem dem Wasserwirtschaftsamt Würzburg. Fach-       Zu 6.: lich geleitet wird die Sanierung von der Fa. G., die im Auf-   Dafür gibt es keine Hinweise. trag der Fa. H. handelt. Zu 3.:                                                         Zu 7. und 8.: Siehe Ausführungen zu Punkt 1.                                 Das Konzept der Sanierung sieht vor, dass durch das Ab- pumpen des mit Chrom belasteten Grundwassers eine Verla- Zu 4.:                                                         gerung der Bodenverunreinigung vermieden wird. Das abge- Siehe 2. a).                                                   pumpte, mit Chrom verunreinigte Wasser wird in einer spe- ziellen Anlage gereinigt und dann in den Main geleitet. Der Zu 5.:                                                         bei der Reinigung anfallende Schlamm wird entsprechend In den Jahren 1998 und 2001 wurde bei drei Messungen im        den gesetzlichen Vorgaben entsorgt. Grundwasser in Brunnen aus benachbarten Grundstücken Chromat nachgewiesen. In Kürze wird ein von der Fa. H. be-     Der Sanierungsbereich liegt außerhalb des amtlich festge- auftragtes Gutachten vorliegen. Nach der Bewertung des         setzten Überschwemmungsgebietes des Mains. Bei Hoch- Gutachtens durch die Fachbehörden wird kurzfristig über das    wasser sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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