Partizipation von Kindern - eine Herausforderung für Erwachsene
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/5471 07.06.2006 Schriftliche Anfrage 5. Sind der Staatsregierung erfolgreiche Modelle und Pro- jekte zur verstärkten Mitbestimmung von Kindern aus der Abgeordneten Bärbel Narnhammer SPD anderen Bundesländern bekannt, die in Bayern umgesetzt vom 24.03.2006 werden könnten? Partizipation von Kindern – eine Herausforderung für 6. Müssen im genannten Zusammenhang insbesondere die Erwachsene Aus-, Fort- und Weiterbildungsinhalte für Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer erweitert werden, Partizipation von Kindern bedeutet deren Beteiligung an und um bessere Voraussetzungen zur Umsetzung von Partizi- ihre Mitbestimmung in allen Angelegenheiten, die sie be- pationsrechten für Kinder zu schaffen? treffen. Das Recht dazu wird ihnen durch Art. 12 der United Nation (UN) Kinderrechtskonvention und über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 8 SGB VIII) zugesichert. Antwort Kinder sind bereits im frühen Alter in der Lage, sich eine ei- des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, gene Meinung zu bilden, weswegen ihre Einbeziehung in Familie und Frauen Entscheidungsprozesse unbedingt geboten ist. vom 05.05.2006 Partizipationsmöglichkeiten sind für Kinder zudem ein Die schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Bärbel wichtiger Schlüssel zum Erwerb zwischenmenschlicher Narnhammer beantworte ich in Abstimmung mit dem Staats- Kompetenzen, zu ihrer individuellen Bildung und zur He- ministerium für Unterricht und Kultus wie folgt: rausbildung eines fundierten demokratischen Bewusstseins. Zu 1.: Die Beteiligung von Kindern an allen Entscheidungen, die In Art. 10 Abs. 2 des Bayerischen Kinderbildungs- und -be- ihr eigenes Leben betreffen, wird damit zur zentralen He- treuungsgesetzes (BayKiBiG) ist festgehalten, dass die Kin- rausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe, die Schul- der entwicklungsangemessen an Entscheidungen zum Ein- pädagogik und das Erziehungs- und Bildungsgeschehen im richtungsalltag und zur Gestaltung der Einrichtung beteiligt Elementarbereich. werden sollen. Nach § 2 der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG (AVBayKiBiG) ist vom pädagogischen Personal Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: die Basiskompetenz zu fördern, Verantwortung zu überneh- men und sich aktiv an Entscheidungen zu beteiligen. BayKi- 1. Welche Rechte zur Partizipation werden Kindern in wel- BiG und AVBayKiBiG betonen die Bedeutung der Ta- chem Umfang im Rahmen der institutionalisierten Ta- geseinrichtung als Lebensraum für die Kinder, in dem sie so- gesbetreuung in Bayern durch das Bayerische Kinderbil- ziales Verhalten erlernen. Sie erhalten auf diese Weise auch dungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und im Gelegenheit, den pädagogischen Prozess in der Tagesein- Bayerischen Erziehungs- und Bildungsplan (BEP) zuge- richtung insgesamt mitzugestalten. sichert? Der Bildungs- und Erziehungsplan verweist in seinem grundlegenden Teil auf die UN-Kinderrechtskonvention und 2. Sind aus der Sicht der Staatsregierung das BayKiBiG und unterstreicht das Recht der Kinder auf eine umfassende Mit- der BEP im Hinblick auf Partizipationsmöglichkeiten sprache bei den auf Bildung zielenden Abläufen in der Ein- von Kindern zu erweitern bzw. zu ergänzen? richtung und allen weiteren, sie betreffenden Entscheidun- gen. Zu dem im Plan vertretenen Bildungsverständnis gehört 3. Gibt es darüber hinaus andere ergänzende oder zusätzli- auch eine partizipatorische Dimension, bei der es ganz zen- che Bestimmungen, Verordnungen, Landesgesetze etc., tral um die Frage geht, welche Gelegenheiten Kinder brau- die Kindern und Jugendlichen in Bayern Partizipations- chen, Entscheidungsfähigkeit, Mitgestaltung und Verant- rechte zusichern und welche Rechte sind das genau? wortungsübernahme aufbauen zu können. Der Mitwirkung bzw. Partizipation der Kinder am Bildungs- 4. Welche grundsätzliche Haltung bezüglich des Rechtes und Einrichtungsgeschehen als einem Schlüsselprozess für von Kindern und Jugendlichen zur Partizipation in allen Qualität ist darüber hinaus im Bildungs- und Erziehungsplan sie betreffenden Lebensbereichen nimmt die Bayerische ein umfangreiches Kapitel gewidmet (siehe 8.1 „Mitwirkung Staatsregierung ein und wie sehen die nächsten konkre- der Kinder am Bildungs- und Einrichtungsgeschehen (Parti- ten Schritte zur Ausgestaltung von mehr Mitbestimmung zipation)“; 1. Auflage 2006, S. 401–426). Eine Kernaussage und Mitgestaltung in diesem Bereich in Bayern aus? darin ist, dass Kinderbeteiligung zentrales Element einer zu- kunftsweisenden Bildungs- und Erziehungspraxis ist und zu- gleich ein Schlüssel zur Demokratie.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/5471 Zu 2.: Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist also aus BayKiBiG und Bildungs- und Erziehungsplan räumen der Sicht der Bayerischen Staatsregierung nicht nur aus integra- Kinderbeteiligung als gelebter Alltagsdemokratie einen ho- tions- und wirkungsorientierten Gesichtspunkten von Be- hen Stellenwert für das Bildungs- und Erziehungsgeschehen deutung, sondern, wie in der Tradition des Jugendpro- in Kindertageseinrichtungen ein. Der Plan empfiehlt die Ent- gramms der Bayerischen Staatsregierung seit 1974, auch in wicklung einer umfassenden Partizipationskultur und deren der Wechselbeziehung zwischen Integration und Emanzipa- strukturelle Verankerung in der Einrichtung, damit Kinder tion junger Mitbürger zu sehen. ihre Beteiligungsrechte unabhängig von Personen regel- mäßig wahrnehmen können. Eine Erweiterung bzw. Ergän- Des Weiteren sichert die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes zung des BayKiBiG und des Bildungs- und Erziehungsplans in Verwaltung und Jugendhilfeausschuss auf örtlicher und im Hinblick auf Partizipationsmöglichkeiten von Kindern ist Landesebene (§ 70 SGB VIII und Artikel 5 ff. BayKJHG) in nicht erforderlich. mittelbarer Form die Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Zu 3.: Die Teilhabe und Mitgestaltung von Kindern und Jugendli- Auch die im April 2003 vom Landesjugendhilfeausschuss chen ergibt sich nach Auffassung der Bayerischen Staatsre- beschlossenen fachlichen Empfehlungen zur Heimerzie- gierung bereits aus der Verfassung des Freistaats Bayern. hung gemäß § 34 SGB VIII beschreiben grundlegende Der Landtag hat am 22.5.2003 einer entsprechenden Neure- Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Heimerzie- gelung zugestimmt; außerdem wurde die Verfassungsände- hung, darunter unter 2.1.9 die Notwendigkeit, eine Interes- rung von den Bürgerinnen und Bürgern in einer Volksab- senvertretung der Kinder und Jugendlichen in der Einrich- stimmung am 21.9.2003 angenommen. Dadurch wurde die tung zuzulassen und zu unterstützen. Eine Bildung von Gre- Rechtssubjektsqualität von Kindern durch eine Ergänzung mien, die der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in von Art. 125 Abs. 1 BV um einen Satz 2 und eine Neufas- allen Angelegenheiten des Heimlebens dienen, ist zu för- sung von Art. 126 Abs. 3 Satz 1 BV noch deutlicher gemacht. dern. Weiter heißt es dort unter 2.1.10: „Kinder und Jugend- So wurde ausdrücklich in die Bayerische Verfassung aufge- liche haben das Recht, sich zu beschweren. Wird ihrer Be- nommen, dass Kinder einen Anspruch auf Entwicklung zu schwerde einrichtungsintern oder vom zuständigen Jugend- selbstbestimmungs- und verantwortungsfähigen Persönlich- amt nicht abgeholfen, haben sie das Recht, sich an die für die keiten haben. In der Sache hat dies auch bis dahin schon ge- Aufsicht zuständige Stelle zu wenden.“ Unter der Beschrei- golten. Die Neuformulierung bringt insoweit aber eine Klar- bung von Qualitätsmerkmalen im Verlauf der Einzelfallhilfe stellung und Unterstreichung der Bedeutung zum Ausdruck. werden unter 3.2.3 Aspekte der Beteiligung ausführlich be- schrieben. Die rechtzeitige und umfassende Beteiligung der Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu sichern ist Angehörigen und vor allem des Kindes oder Jugendlichen außerdem eine Grundposition der Bayerischen Staatsregie- selbst ist maßgeblich für den Erfolg einer jeden Hilfelei- rung. So heißt es in der Fortschreibung des Kinder- und stung. Von Bedeutung ist eine wertschätzende Haltung ge- Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung von genüber den Leistungsbetroffenen als Experten in eigener 1998 unter der Überschrift „Kinderrechte beachten – mehr Sache. Indem die Beteiligten ihre Vorstellungen, Erwartun- Kinderfreundlichkeit“: „Die Staatsregierung weist insbeson- gen und Zielsetzungen selbst formulieren, bekunden sie ihre dere auf die Notwendigkeit hin, bei allen Planungen und Ent- Mitwirkungsbereitschaft. Sie werden eigenverantwortlich scheidungen der öffentlichen Hand die Belange von Kindern tätig und erarbeiten aktiv erste eigene Handlungsperspekti- und Jugendlichen verstärkt zu berücksichtigen. Vor allem ven. den Kommunen ist die Aufgabe gestellt, die Lebensbedin- gungen für Kinder und Jugendliche in den Städten kinder- Ganz bewusst konzentrieren sich diese Bestimmungen für freundlich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Kindern und fachliche Standards einer gelingenden stationären Erzie- Jugendlichen Gelegenheit gegeben wird, sich an den sie be- hungshilfe auf die Partizipationsrechte von jungen Men- treffenden Planungen und Entscheidungen (z. B. der Gestal- schen, die aufgrund ihrer Herkunfts- und Lebenssituation tung von Spielplätzen und Schulhöfen, aber auch weiterge- nicht ohne weiteres davon ausgehen können, dass ihre Rech- henden Fragen der Stadtentwicklung und Dorferneuerung) in te vertreten und verwirklicht werden. angemessener Weise zu beteiligen und ihre Wünsche und In- teressen einzubringen.“ Gemäß Art. 62 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Des Weiteren heißt es unter der Überschrift „Selbsthilfe – Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) soll allen Mitwirkung der Betroffenen u. a.“: „Eine stärkere Beteili- Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Un- gung und Einbeziehung der Leistungsempfänger erhöht de- terricht ihrer Schule ihrem Alter und ihrer Verantwortungs- ren Bereitschaft, am Hilfeprozess aktiv mitzuwirken. Wenn fähigkeit entsprechend mitzugestalten; hierfür werden Kommunen, Staat und Gesellschaft schon erhebliche Mittel Schülersprecher und Schülersprecherinnen sowie deren im Bereich der Jugendhilfe aufwenden, korrespondiert damit Stellvertreter und deren Stellvertreterinnen gewählt. auch die Verpflichtung der Betroffenen, für den Erfolg des Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören ins- Hilfeprozesses mit einzustehen.“ Moderne Jugendhilfeme- besondere: thoden, heißt es dort weiter, setzen nicht an den Defiziten, – die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen, sondern an den Selbsthilfepotenzialen und den Fähigkeiten – die Übernahme von Ordnungsaufgaben, der Betroffenen an. – die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler und
Drucksache 15/5471 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Seite 3 – die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen (Art. 62 Blick nehmen. Eine solche Strategie sollte dabei reflektiert Abs. 1 Satz 3 BayEuG). und in dosierten kleinen Schritten erfolgen. Ebenso sind for- melle Strukturen zu schaffen, die über den Tag und die Wir- Die „Schülermitverantwortung“ (SMV) trägt dazu bei, dem kungskraft von Einzelpersönlichkeiten hinaus Bestand ha- einzelnen Schüler grundlegende Erfahrungen für das Leben ben. Denn Beteiligungsprozesse sind nur dann erfolgreich, in der Gemeinschaft zu vermitteln. Die verantwortliche Lei- wenn sie Qualitätskriterien im Sinne der Kinder und Jugend- tung gemeinsamer Veranstaltungen kann vom Schulleiter ei- lichen erfüllen (mädchen-/jungengerecht; altersangemessen, nem nach Alter und Reife geeigneten Schüler übertragen den sozialen und kulturellen Hintergrund berücksichtigend, werden; Teilnehmer, die den Anordnungen dieses Schülers zeitlich überschaubar, verbindlich in den Ergebnissen, direk- nicht Folge leisten, begehen eine Pflichtverletzung. Eine te Beteiligung an Planung und Umsetzung, Spaß, keine Veranstaltung der SMV bedarf jedoch aus pädagogischen Überforderung, altersgemäße Mitverantwortung, Berück- und organisatorischen Gründen der vorherigen Zustimmung sichtigung des Prinzips des Gender Mainstreaming, Verzicht des Schulleiters. auf Instrumentalisierung etc.). Ferner stehen der SMV ein Informationsrecht in allen sie be- Nach Ansicht der Staatsregierung geht mit der Beteiligung treffenden Angelegenheiten, ein Vermittlungsrecht, ein Be- von Kindern und Jugendlichen folgender Nutzen einher: schwerderecht und ein Recht auf Vorschlagsunterbreitung • Die Beteiligung an Planungs- und Entscheidungsprozes- zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen zu sen vermittelt demokratische Grundfertigkeiten und ver- (Art. 62 Abs. 1 Satz 4 BayEUG). bessert die politische Bildung der Kinder und Jugendli- chen. Bei der Mitwirkung an lokalen Prozessen haben sie Die Aufgaben der Schülermitverantwortung werden insbe- die Möglichkeit, auf die nachhaltige Entwicklung ihres sondere durch folgende Einrichtungen der Schülervertretung Lebensraumes Einfluss zu nehmen und so frühzeitig die wahrgenommen: Klassensprecher und ihre Stellvertreter, Bedingungen für eine Generationen- und soziale Unter- Klassensprecherversammlung, erster, zweiter und dritter schiede übergreifende demokratische Meinungsfindung Schülersprecher und Schülerausschuss (Art. 62 Abs. 2 Bay- kennen zu lernen. EUG). • Durch die frühzeitige Beteiligung von Kindern und Ju- gendlichen in Fragen der Gestaltung ihres Lebensum- Der Schülerausschuss als ausführendes Organ der Klassen- felds entwickeln sie eine größere Bereitschaft, sich für sprecherversammlung kann im Rahmen der Aufgaben der die Gemeinschaft sozial und kulturell zu engagieren und Schülermitverantwortung und der Beschlüsse der Klassen- Verantwortung zu übernehmen. Insoweit wird durch die sprecherversammlung dem Schulleiter, der Lehrerkonferenz, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen der gesell- dem Elternbeirat, dem Schulforum und einzelnen Lehrkräf- schaftliche Zusammenhalt gestärkt. ten Wünsche und Anregungen vortragen. Der Schulleiter un- • Die Akzeptanz von Kindern und Jugendlichen als Exper- terrichtet den Schülerausschuss über Angelegenheiten, die tinnen und Experten in eigener Sache trägt zur Vermei- für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, sowie über dung oft kostenträchtiger Fehlplanungen bei. Rechts- und Verwaltungsvorschriften und Beschlüsse der • Der Bildungs- und Erziehungserfolg lässt sich durch die Lehrerkonferenz, soweit sie allgemeine Schülerangelegen- konsequente Einbindung in pädagogische Planungen und heiten betreffen (Art. 62 Abs. 5 BayEUG). Entscheidungen steigern. Insbesondere die Auseinander- setzung mit Gleichaltrigen festigt das Wissen und trägt Nach § 106 Gymnasialschulordnung und § 93 Realschul- zur Entwicklung einer besseren Urteilsfähigkeit bei. ordnung können die Schülervertretungen mehrerer Schulen • Die Maßnahmenplanung der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsame Veranstaltungen durchführen oder zum Aus- wird zunehmend auf die tatsächlichen Bedürfnisse junger tausch von Erfahrungen und zur gemeinsamen Aussprache Menschen abgestimmt. Dies ist unverzichtbarer Bestand- zusammentreten. teil einer modernen Dienstleistungsstruktur. • Durch projektorientierte Formen der direkten Beteili- Zu 4.: gung haben auch nichtorganisierte Kinder und Jugendli- Die Notwendigkeit, die Kinder und Jugendlichen an politi- che die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen zu vertreten schen wie gesellschaftlichen Gestaltungs- und Entschei- und gestalterischen Einfluss zu nehmen. Gleichzeitig hat dungsprozessen zu beteiligen, ist heute unbestritten. Das sich gezeigt, dass so die gleichberechtigte Beteiligung Thema gehört neben der Jugendbildung und dem ehrenamt- von Mädchen und Jungen besser realisierbar ist als in re- lichen Engagement zu den wichtigsten Themen in der Ju- präsentativen Formen, die noch immer überwiegend von gendarbeit. Hierzu gibt es in Bayern bereits seit einiger Zeit Jungen dominiert werden. Gespräche mit dem Bayerischen Jugendring sowie Modelle • Die Auseinandersetzung mit den Sichtweisen der Kinder und auch praktische Beispiele in der Umsetzung. und Jugendlichen legt den Reformbedarf von Verbänden, Institutionen und Parteien offen und fördert die Bereit- Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung darf sich schaft, sich den Interessen und Bedürfnissen der Kinder die Partizipation von Kindern und Jugendlichen nicht nur auf und Jugendlichen stärker zuzuwenden. die Felder von Politik, Kommune, Dorfgestaltung und Stadt- planung, Jugendarbeit und Schule beschränken, sondern Aktivitäten der Bayerischen Staatsregierung muss auch und gerade die Rechte und Interessen erziehungs- Die Bayerische Staatsregierung hat in den vergangenen Jah- und entwicklungshilfebedürftiger junger Menschen in den ren, aber auch gegenwärtig zahlreiche Initiativen ergriffen,
Seite 4 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/5471 um Mitbestimmung und Mitgestaltung junger Menschen zu mationsveranstaltung unter dem Titel „Was macht eigentlich fördern: ein Sprecherrat und eine Vollversammlung in einer sta- So wurde auf Initiative des Bayerischen Landesjugendamts tionären Einrichtung der Jugendhilfe? – Informationen vor 2003 im Rahmen eines Kooperationsprojektes mit dem Lehr- Ort“ in Zusammenarbeit mit dem Haus Marienthal in stuhl für allgemeine Pädagogik, Erziehungs- und Sozialisati- Schweinfurt durch. Dabei wird auf hilfreiche Erkenntnisse, onsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität Mün- aber auch auf Schwierigkeiten während der Erarbeitung, chen eine explorative Studie zu den formalen Strukturen der Einführung und regelmäßigen Praxis gelebter Partizipations- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in insgesamt strukturen eingegangen. Die Veranstaltung, die sich an Fach- zehn ausgewählten Einrichtungen der stationären Erzie- und Führungskräfte aus der freien und öffentlichen Jugend- hungshilfe in Bayern durchgeführt, die in der Schriftenreihe hilfe sowie eine interessierte Öffentlichkeit wendet, belegt des Bayerischen Landesjugendamts 2004 publiziert worden exemplarisch, dass die Fragestellung der Verwirklichung der ist. In den teilnehmenden Einrichtungen wurden Heimleitun- Partizipation von Kindern eine Herausforderung für Erwach- gen, Mitarbeiter und Heimbewohner befragt. Obwohl die Er- sene in jedweder Hinsicht darstellt. Denn Partizipation ist ei- gebnisse dieser Explorationsstudie keine Repräsentativität ne Frage von Haltung und Handwerkszeug, eine Leitungs- für sich in Anspruch nehmen können, deutet vieles darauf aufgabe par excellence und ein nachhaltiges, dauerhaftes hin, dass Partizipationsstrukturen, die Kindern und Jugendli- Projekt der Konzeptions-, Organisations- und Personalent- chen umfassende und effektive Möglichkeiten gewähren, wicklung in der Kinder- und Jugendhilfe in seinen verschie- sich im Sinne der §§ 8 und 9 SGB VIII einzubringen, in der denen Arbeitsfeldern und darüber hinaus. bayerischen Heimerziehung durchaus noch ausbaufähig Zum anderen wird derzeit auf Landesebene die Einrichtung sind. eines entsprechenden Forums (Landesheimrat) geprüft. Außerdem möchte die Bayerische Staatsregierung hinsicht- Um die Ergebnisse der Untersuchung zur formalen Partizi- lich des Themenfelds „Partizipation von Kindern und Ju- pation von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung gendlichen als Herausforderung für Erwachsene“ einen Dia- einer interessierten Fachöffentlichkeit vorzustellen, wurde log der verschiedenen freien Träger der Jugendhilfe und der im Februar 2004 vom Landesjugendamt eine Informations- Vertreter der öffentlichen Jugendhilfe anregen, um zu wei- veranstaltung im Münchner Waisenhaus durchgeführt, die tergehenden Perspektiven zu gelangen. Denn die Notwen- auf großes Interesse stieß. In deren Kontext zeigte sich auch, digkeit eines solchen Austauschs wird insbesondere in den dass das Thema Partizipation in der Heimerziehung auf lo- zahlreichen Fachveranstaltungen im Bereich der Einrich- kaler und regionaler Ebene von Belang ist, um die Rechte tungs- und Fachverbände auf Landes- und Bundesebene von Kindern nachhaltig zu verwirklichen. deutlich. Daher ist im Kontext der Befassungen im Bayeri- Im Rahmen des Projektes „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ schen Landesjugendhilfeausschuss avisiert, sich mittelfristig am Deutschen Jugendinstitut ist es gelungen, 2004 eine Voll- der Frage der Schaffung formaler Strukturen der Beteiligung erhebung bei mehr als 300 Heimeinrichtungen in Bayern zu von Kindern und Jugendlichen in der Kinder- und Jugend- Anspruch und Wirklichkeit der Partizipation in der bayeri- hilfe intensiver anzunehmen. schen Heimerziehung durchzuführen, auszuwerten und dar- zustellen. Dabei wurde deutlich, dass es die Einstellungen In der Jugendarbeit stößt das Thema „Partizipation“ in der der Fachkräfte, die Politik der Leitungsverantwortlichen und praktischen Umsetzung immer wieder auch auf Schwierig- nicht zuletzt die strukturellen Voraussetzungen sind, die da- keiten, wobei insbesondere die sachlichen, vor allem aber die rüber entscheiden, ob Partizipation als ernsthaftes Bemühen persönlichen Rahmenbedingungen vor Ort eine wesentliche um die Teilhabe junger Menschen an ihrer Lebensgestaltung Rolle spielen. Es gibt daher mancherorts Initiativen, aber und am gesellschaftlichen Zusammenleben unter erschwer- kein landesweites Projekt. Von den zahlreichen Projekten ten Bedingungen gelingt. Gelebte Partizipationskultur, ver- aus der Jugendarbeit vor Ort, die in den 90-er Jahren mit bunden mit den angemessenen institutionalisierten Formen großer Euphorie ins Leben gerufen wurden, sind ca. 50 % und Qualifizierungsmaßnahmen, wird, der Studie zu Folge, verschwunden, 30 % sind kaum mehr aktiv, nur 20 % arbei- zwar nur in einer relativ kleinen Zahl von 11% der bayeri- ten noch. Dabei ist im Gegensatz zu den früheren Jahren, als schen Einrichtungen praktiziert. Allerdings stehen alle einer die Kommunen noch strikt jede Beteiligung abgelehnt ha- Partizipation durchaus aufgeschlossen gegenüber. Im Ergeb- ben, eine große Offenheit mit vielen Angeboten der Kom- nis bedarf es daher gezielter Angebote und Aktivitäten für munen erkennbar, aber kaum eine Resonanz seitens der Ju- junge Menschen auf der Ebene örtlicher Einrichtungen, um gendlichen. Offensichtlich wurden Arbeit und Mühe, die sol- das Thema und die Entwicklung zu mehr Partizipation in der che Beteiligungen mit sich bringen, seitens der Jugendlichen Heimerziehung nachhaltig zu fördern. unterschätzt. Unterschätzt wurde sicher auch die notwendige Die Ergebnisse dieser qualitativen Studie, die Ergebnisse der Führung und Anleitung z. B. durch die kommunalen Jugend- genannten Vollerhebung und die Thematisierung von Parti- pfleger. Dort, wo es solche Anleitung gibt, funktioniert auch zipation in verschiedenen Fachverbänden und Trägerorgani- die Mitwirkungsinitiative. Es liegt damit an den Verantwort- sationen der Erziehungshilfe in jüngster Vergangenheit und lichen vor Ort, Kindern und Jugendlichen mehr Beteili- Gegenwart belegen nach Ansicht der Staatsregierung die gungsmöglichkeiten und -rechte einzuräumen und sie bei Notwendigkeit, die Frage der Kinder- und der Partizipati- diesbezüglichen Projekten zu unterstützen. onsrechte im Kontext der erzieherischen Hilfen künftig noch weiter voran zu bringen. Daher sind folgende Initiativen ge- Was den Schulbereich betrifft, ist es den Schülern bereits plant: jetzt möglich, mittels der Schülerzeitung als einer Einrich- Zum einen führt das Bayerische Landesjugendamt im Rah- tung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung men seines Fortbildungsprogramms im Juni 2006 eine Infor- von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu
Drucksache 15/5471 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Seite 5 machen. Gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 2 BayEUG in der noch Die Träger der freien Wohlfahrtspflege (Bayerischer Lan- geltenden Fassung ist die Schülerzeitung jedoch kein Druck- desverband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder werk im Sinn des Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Presse. und Tagespflege e.V.; Bayerisches Rotes Kreuz; Bayerischer Landesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder Dem Beschluss des Landtags vom 15.02.2005 folgend, ent- e.V.; Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer Wohlfahrtsver- hält der derzeit im Stadium der Verbandsanhörung befindli- band Landesverband Bayern e.V.) sowie die Bayerische Ver- che Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes waltungsschule bieten pädagogischen Kräften spezielle Fort- über das Erziehungs- und Unterrichtswesen auch eine Neu- bildungsangebote zum Themenbereich „Partizipation“ an (z. regelung zur Schülerzeitung. Gemäß Art. 63 Abs. 1 Satz 4 B. Seminare wie „Beteiligung von Kindern an Kinderkonfe- BayEUG-E hat die Redaktion der Schülerzeitung das Wahl- renzen“, „Können Kinder mitbestimmen?“, „Kinderkonfe- recht, ob die Schülerzeitung als Einrichtung der Schule im renzen“, „Kinderrechte“ u. v. m.). Rahmen der Schülermitverantwortung oder als Druckwerk im Sinne des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) er- scheint. Sie soll sich eine beratende Lehrkraft wählen, die die Auch in den Aus- und Weiterbildungsangeboten für die Schülerzeitung pädagogisch betreut. Erscheint die Schüler- Fachkräfte in der Jugendarbeit wird das Thema behandelt. zeitung als Druckwerk im Sinne des Bayerischen Pressege- setzes, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter die Heraus- Das Partizipationsrecht von Kindern als Ausbildungsgegen- geber und Redakteure über die presserechtlichen Folgen in- stand von Lehrerinnen und Lehrern sieht die Bayerische formieren, Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayEUG-E. Entscheidet Staatsregierung sowohl in der ersten als auch in der zweiten sich die Redaktion dafür, dass die Schülerzeitung als Druck- Phase der Lehrerausbildung ausreichend abgebildet. Die in- werk im Sinne des Bayerischen Pressegesetzes erscheinen haltlichen Prüfungsanforderungen für die Erste Staatsprü- soll, so müssen die Schüler auch selbstständig die Einhaltung fung im Fach Erziehungswissenschaften beinhalten z. B. fol- der presserechtlichen Bestimmungen beachten. gende Themen: Zu 5.: – Pädagogische Anthropologie und pädagogische Zielfra- gen – hier u. a. „Kindheit und Jugend“, „Erziehungs-, Im Auftrag und mit Förderung des Ministeriums für Frauen, Unterrichts- und Bildungsziele" (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein wurde in Buchst. a LPO I), sieben Modelleinrichtungen das wissenschaftlich begleitete Modellvorhaben „Die Kinderstube der Demokratie – Partizi- – Theorien pädagogischen Handelns – hier u. a. „Erzie- pation in Kindertagesstätten“ durchgeführt. Die Ergebnisse hungs- und Bildungsprozesse“; „Erziehungsmethoden“; dieses Projekts wurden Ende 2004 veröffentlicht. Im Kapitel „Erziehungsstile“ (§ 36 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b LPO I ), „Mitwirkung der Kinder am Bildungs- und Einrichtungsge- – Bildung, Erziehung, Förderung und Beratung in Schule schehen (Partizipation)“ des Bayerischen Bildungs- und Er- und Unterricht – hier u. a. „Schulkultur“, „Lehrerverhal- ziehungsplans wird auf dieses Modellvorhaben ausdrücklich ten" (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. d LPO I) Bezug genommen. – Sozialpsychologie der Schule und der Familie – hier u. a. „Lehrer-Schüler- und Schüler-Schüler-Interaktion“; „so- Im Übrigen führen alle Bundesländer Projekte im Bereich ziale Strukturen und Prozesse in Kleingruppen“ (Schul- der Partizipation durch. Ein Austausch hierüber erfolgt ins- klasse; Familie); „soziale Konflikte und deren Bewälti- besondere in länderübergreifenden Gremien wie der Arbeits- gung“ (§ 36 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c LPO I). gemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden (AGOL- JB) und der Jugendministerkonferenz JMK (z. B. JMK-Be- schluss vom 22./23.05.2003 zu Partizipation bei Kindern und Im Rahmen der Seminarausbildung sind in den Zulassungs- Jugendlichen). Dieser fachliche Dialog bestätigt, dass in al- und Ausbildungsordnungen für alle Lehrämter in den len Ländern vergleichbare Strategien und Wege eingeschla- Fächern Pädagogik und Psychologie u. a. folgende Ausbil- gen werden, um die Beteiligung und Mitgestaltung von Kin- dungsinhalte festgeschrieben: dern und Jugendlichen zu sichern und zu fördern. „Erzieherisches Handeln; soziale Interaktion und Kommuni- kation im Lehrer-Schüler-Verhältnis und in der Schulklasse; Zu 6.: Förderung der Eigeninitiative und der Bereitschaft zur Über- Das Thema Partizipation von Kindern wird in der Aus- und nahme von Eigenverantwortung von Schülern“ (exemplari- Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern bereits ausrei- scher Auszug aus § 15 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a und d der Zu- chend berücksichtigt. lassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen; entspre- Der lernfeldorientierte Lehrplan der Fachakademien für So- chende Themen sind in den Zulassungs- und Ausbildungs- zialpädagogik orientiert sich an den Inhalten des Bayeri- ordnungen für die anderen Lehrämter enthalten). schen Bildungs- und Erziehungsplans und beinhaltet damit ebenfalls das Thema Partizipation von Kindern. Die Studie- renden werden mit der Thematik z. B. im Lernfeld 4 (Me- Eine Ausbildung von Lehrkräften aller Schularten in Pä- thodisches Handeln) konfrontiert. Insbesondere im Rahmen dagogik und Psychologie auf wissenschaftlicher Grundlage, des Pflichtfaches Sozialkunde wird auch die Partizipation ohne in diesem Kontext die Partizipation von Kindern zu the- von Kindern und Jugendlichen als Element der politischen matisieren, ist für die Bayerische Staatsregierung nicht vor- Sozialisation behandelt. stellbar.