Familienservicestellen

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Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                            Drucksache  14/11613 11.03.2003 Schriftliche Anfrage                                          Antwort der Abgeordneten Narnhammer SPD                               des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, vom 19.12.2002                                                Familie und Frauen vom 10.02.2003 Familienservicestellen Zu 1.: Familienservicestellen sind ein neues Informationsangebot     Die Familienservicestellen wurden durch die Verteilung von in Bayern für Familien. Die Staatsregierung hat veröffent-    Informationsmaterial und durch Öffentlichkeitsarbeit be- licht, dass die Familienservicestellen den Familien helfen    kannt gemacht. wollen, aus der Vielzahl von Leistungen, Unterstützungen, Beratungsangeboten und Regelungen für Familien, die für       Zu Beginn der Arbeit der Familienservicestellen am 1. Au- ihr Anliegen richtige Stelle zu finden.                       gust 2002 wurden 500.000 Faltblätter, 35.000 Handzettel und 20.000 Plakate hergestellt und an Einrichtungen mit Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung:         Kontakt zu den Familien versandt. Material erhielten die Ämter für Versorgung und Familienförderung, die Landrats- 1. Wie wurde vom Staatsministerium für Arbeit und Sozial-     ämter und kreisfreien Städte, Ehe- und Familienberatungs- ordnung, Familie und Frauen sichergestellt, dass die In-  stellen, Erziehungsberatungsstellen und Schwangerenbera- formation über die Einrichtung der so genannten Fami-     tungsstellen sowie über die Landratsämter die kreisangehöri- lienservicestellen die Adressaten auch erreicht?          gen Gemeinden, Kindergärten und Horte in Bayern. Dane- ben wurden auch Krankenkassen und Entbindungsstationen 2. Hat es besondere Gründe, dass es auf die Familienser-      von Krankenhäusern mit Informationsmaterial versorgt. vicestellen keinen „Zugriff“ aus dem Mobilfunknetz und aus dem Internet gibt und ist es richtig, dass die Fami-  Die Faltblätter wurden bei den Ämtern für Versorgung und lienservicestellen „nur“ telefonische Auskunft über fami- Familienförderung von August bis Dezember 2002 allen aus- lienbezogene Leistungen und Hilfen, aber keine inhalt-    laufenden Erziehungsgeldbescheiden beigelegt, teilweise lich-fachliche Beratung geben?                            auch Sendungen anderer Sachgebiete dieser Ämter. Im Be- reich des Erziehungsgeldes wurden auf diesem Weg rund 3. Welche Qualifikation(en) haben die Beraterinnen und        100.000 Faltblätter an junge Familien gesandt. Berater, mit denen die Familienservicestellen besetzt sind.                                                     Sowohl beim Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen als auch bei den Ämtern 4. Wie viele MitarbeiterInnen stehen allen Familienservice-   für Versorgung und Familienförderung wurde Öffentlich- stellen bayernweit insgesamt zur Verfügung, welches Fi-   keitsarbeit betrieben. Zum Auftakt der Arbeit der Familien- nanzvolumen brauchen diese Einrichtungen zu ihrem         servicestellen habe ich am 1. August 2002 im Amt für Ver- Unterhalt und ist die derzeitige personelle Besetzung und sorgung und Familienförderung München II eine Pressekon- finanzielle Ausstattung der Servicestellen ausreichend?   ferenz durchgeführt. Bei diversen Veranstaltungen wurde auf die Familienservicestellen hingewiesen. Die Medien be- 5. Gibt es konkrete Zahlen (reale Zahlen und Prozentzah-      richteten entsprechend über die Familienservicestellen. Bei len) bezüglich der Frequentierung bzw. Nutzung und der    den Schriftmedien waren neben Tageszeitungen auch Ver- Akzeptanz der AdressatInnen der bayernweit zu errei-      bandsblätter und spezielle Elternzeitschriften vertreten. chenden Familienservicestellen?                           Auch im Internet wurde und wird unter www.stmas.bay- ern.de/familie/service.htm und www.lvf.bayern.de auf die 6. Welche Folgerungen lassen sich aus gewonnenem Zah-         Familienservicestellen hingewiesen. lenmaterial aus Sicht des zuständigen Fachministeriums ableiten?                                                 Zu 2.: Zielsetzung der Familienservicestellen ist es, Familien in 7. Sind signifikante Häufelungen bezüglich anfragender        Bayern Auskunft zu geben, welche Leistungen und Unter- Personengruppen (z.B. Familien; allein Erziehende etc.)   stützungen es für Familien in Bayern gibt und welche Stelle sowie anstehender Fragen und Problemlagen zu erken-       im Einzelnen zuständig ist. Auskünfte an Bürger anderer nen?                                                      Länder sind nicht beabsichtigt. Sie sind auch fachlich nicht möglich, weil dort zum Teil für dieselbe Leistung andere Be- 8. Welche Prognose bezüglich der künftigen Entwicklung        hörden als in Bayern zuständig sind, zum Teil gibt es dort an- der genannten Stellen ist gemäß der Auffassung des zu-    dere oder – etwa beim Landeserziehungsgeld – keine ent- ständigen Ressortministeriums zu stellen?
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Seite 2                           Bayerischer Landtag       ·   14. Wahlperiode                                Drucksache 14/11613 sprechenden Landesleistungen. Die regionale Begrenzung              Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für der Servicestellen auf Bayern erfolgt durch ein Verkehrsfüh-        Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Bayeri- rungsprogramm der Telefonanlage anhand der Vorwahlnum-              schen Landesamt für Versorgung und Familienförderung mern der Anrufer. Nachdem Anrufe aus Mobilfunknetzen                (IVZ) entwickelt wurde. Die Software enthält rund 290 Leis- bzw. dem Internet nicht der Region Bayern zugeordnet wer-           tungen und Hilfen sowie über 4.000 Anschriften zuständiger den können, wurden diese Anschlussarten generell ausge-             Stellen. schlossen. Die Familienservicestellen sind räumlich und technisch in den acht Ämtern für Versorgung und Familienförderung in- Ein weiterer wesentlicher Grund für den Ausschluss von An-          tegriert. Unterhaltskosten können nicht beziffert werden. Für rufen aus Mobilfunknetzen bzw. dem Internet liegt in den ho-        das Betreiben der Servicerufnummern (monatliche Grundge- hen Kosten, die der Freistaat Bayern sonst tragen müsste. Die       bühren und Anteil an den Gesprächsgebühren) fielen im Jahr Familienservicestellen sind bayernweit zum Ortstarif er-            2002 insgesamt 1.404,84 Euro an Kosten an. reichbar. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt der Frei- staat. Diese Kosten wären bei Anrufen aus Mobilfunknetzen           Sowohl die personelle als auch die finanzielle Ausstattung bzw. dem Internet besonders hoch.                                   der Servicestellen ist ausreichend. Die Familienservicestellen sind telefonische Wegweiser              Zu 5.: durch die vielfältigen Beratungs- und Leistungsangebote, die        Bis Ende Januar 2003 haben insgesamt 2.455 Personen bei für Familien in Frage kommen. Dabei wurde der Rahmen be-            den Familienservicestellen angerufen. Die Anrufe verteilen wusst sehr weit gezogen. Es sind nicht nur familienbezogene         sich wie folgt auf die Kalendermonate: Kernleistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Erziehungs- geld, Unterhaltsvorschuss, Erziehungsberatung, Eheschlie-           August September Oktober      November Dezember Januar    gesamt ßung, Eheberatung, Mutter-Kind-Kuren, Haushaltsfreibe-              628     502         455       322        207       341     2.455 trag, Schwangerenberatung, Mutterschaftsgeld, Leistungen            26 %    20 %        19 %      13 %       8%        14 %   100 % der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ und Fami- lienferienstätten enthalten, sondern auch eine Fülle weiterer       Die Verteilung der Anrufe über die Tageszeit wurde eben- Leistungen und Hilfen, die auch für Familien in Frage kom-          falls erfasst. Erreichbar sind die Familienservicestellen vor- men. Beispiele für diese zweite Gruppe sind Wohngeld, So-           mittags von Montag mit Freitag von 8 bis 12 Uhr und nach- zialhilfe, Rundfunkgebührenbefreiung, Wohnungsbauförde-             mittags Montag mit Mittwoch von 13 bis 15 Uhr und Don- rung, BAföG, private Altersvorsorge, Parkerleichterungen            nerstag von 13 bis 18 Uhr. Die größte Nachfrage ergab sich für behinderte Menschen, Suchtberatung und Schulberatung.           zwischen 9 und 12 Uhr. Zwischen 13 und 15 Uhr war die Aufgrund der Fülle der Leistungen und Hilfen ist es den Ser-        Nachfrage ebenfalls erhöht. vicekräften faktisch nicht möglich, inhaltlich-fachlich zu be- raten. Dies können nur die jeweils zuständigen Behörden             Um Rückschlüsse auf die Akzeptanz der Familienservice- leisten. Darüber hinaus ist zu beachten, dass fehlerhafte fach-     stellen zu erhalten, wurde in die Auskunftssoftware eine liche Auskünfte zum Verlust von Ansprüchen und Regres-              nicht personenbezogene Bewertung des Anrufs integriert. sansprüchen führen könnten.                                         Bei jedem Anruf wurde danach unterschieden, ob die Bera- tung positiv (gewünschte Information vollständig gegeben), Zu 3.:                                                              neutral (Teilinformation) oder negativ (Information nicht In den Familienservicestellen werden engagierte Mitarbei-           möglich) verlaufen ist und ob es sich um eine familienbezo- terinnen und Mitarbeiter des gehobenen und mittleren Diens-         gene Anfrage, eine fachfremde Anfrage oder um einen sons- tes aus den acht Ämtern für Versorgung und Familienförde-           tigen Anruf (hier nur neutrale Bewertung) gehandelt hat. Un- rung eingesetzt, die zum großen Teil aus dem Fachbereich            ter „Sonstiges“ fallen z. B. Anrufe mit allgemeinen Äuße- Familienförderung kommen. Sie sind im Umgang mit mo-                rungen ohne konkrete Frage. derner Kommunikationstechnik und der eingesetzten Soft- ware geschult und wurden mit einem Seminar „Fit am Tele-            Bewertung    familienbezogene fachfremde     Sonstiges* Summe Anfrage           Anfrage fon“ auf die telefonische Beratungstätigkeit vorbereitet. positiv      81,5 %            4,8 %                    86,3 % neutral       6,3 %            2,0 %         2,8 %      11,1 % Zu 4.:                                                              negativ       1,7 %            0,9 %                     2,6 % Bayernweit stehen für den wechselnden Einsatz in den Fa-            gesamt       89,5 %            7,7 %         2,8 %       100 % milienservicestellen zurzeit 135 Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter zur Verfügung, von denen 55 der Laufbahn des geho-           Um die Akzeptanz weiter zu erhöhen, wurden bei familien- benen und 80 der des mittleren Dienstes angehören. Diese            bezogenen Anfragen, die nicht vollständig beantwortet wer- nur auf den ersten Blick hohe Zahl rechtfertigt sich durch die      den konnten, eine weitere Klärung und ein späterer Rückruf Wechseltätigkeit zwischen Familienservicestelle und „nor-           angeboten. Dies wurde von den Anrufern in Anspruch ge- maler“ Arbeit. Neues Personal wurde nicht eingestellt. Die          nommen, konkrete Zahlen liegen hierzu aber nicht vor. Die Aufgabe Familienservicestelle wurde von den bisherigen              Rückrufe wurden anschließend anonymisiert fachlich ausge- Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusätzlich übernommen.            wertet, um das Informationsangebot zu verbessern. Die Familienservicestellen arbeiten mit einer Software, die         Zu 6.: vom Informationsverarbeitungs- und Servicezentrum für den           Nach dem Beginn im August 2002 ist die Zahl der Anrufe bis
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Drucksache 14/11613                             Bayerischer Landtag   ·  14. Wahlperiode                           Seite 3 Jahresende kontinuierlich zurückgegangen. Im Januar 2003      lfd. Nr. Zahl der Leistung / Hilfe ist die Nachfrage wieder gestiegen. Die hohe Zahl positiv be-           Anfragen werteter Anrufe zeigt, dass das vorhandene Angebot den In- formationsbedarf gut abdeckt. Es bleibt abzuwarten, wie sich  7         94        Mutterschaftsgeld – Entbindungsgeld die weitere Verteilung von Informationsmaterial und der ho-   8         83        Ehe- und Familienberatung he Anteil positiver Auskünfte auf die weitere Nachfrage aus-  9         72        Rundfunkgebührenbefreiung wirken.                                                       10        65        Platz in Kindertagesstätte 11        53        Mütterkur, Mutter-Kind-Kuren Zu 7.:                                                        12        52        Broschüren zu finanziellen Leistungen Die Anrufer werden nicht befragt, ob sie zu einer bestimm- ten Personengruppe gehören. Jedoch werden die abgefragten     Fragen nach finanziellen Leistungen stehen eindeutig im Leistungen und Hilfen durch die Mitarbeiter der Familien-     Vordergrund. Die Spitzenposition von Erziehungsgeld dürf- servicestellen mit Hilfe der Software erfasst. Dabei ergeben  te mit der Zusendung der Faltblätter zusammen mit den Er- sich deutliche Schwerpunkte.                                  ziehungsgeldbescheiden zusammenhängen. Die Fragen nach Wohngeld und Sozialhilfe weisen auf Familien mit geringem lfd. Nr. Zahl der Leistung / Hilfe                            Einkommen hin. Fragen nach Unterhalt (49 Fragen, Rang Anfragen                                            13) und Unterhaltsvorschuss (45 Fragen, Rang 17) werden vorwiegend von Alleinerziehenden gestellt. 1         579        Erziehungsgeld 2         209        Kindergeld 3         195        Wohngeld                                 Zu 8.: 4         147        Sozialhilfe                              Eine Prognose bezüglich der künftigen Entwicklung der Fa- 5         118        Landesstiftung „Hilfe für Mutter         milienservicestellen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht und Kind“                                möglich. Nach einem Jahr Laufzeit wird eine Bewertung er- 6         98         Kosten der Kinderbetreuung               folgen.
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