Transport bestrahlter Brennelemente

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Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                               Drucksache   14/2035 Schriftliche Anfrage                                            Zu 2.: Der Umgang mit Transportbehältern und das Beladen mit der Abgeordneten Hartenstein, Paulig                            abgebrannten Brennelementen sind im Umfang der Betriebs- BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN                                           genehmigungen für die bayerischen Kernkraftwerke vom 16.09.1999                                                  grundsätzlich – ohne Festschreibung eines Behältertyps – enthalten. Vor Verwendung eines neuen Behältertyps müs- Transport bestrahlter Brennelemente                             sen die entsprechenden Nachweise vorgelegt und die auf- sichtliche Zustimmung des StMLU eingeholt werden. 1.1 In welchen bayerischen Atomkraftwerken wurden bis- her die nach dem 3-Phasen-Konzept des Bundesum-           Für den Einsatz folgender Behältertypen liegen aufsichtliche weltministeriums (bzgl. Oberflächenkontamination) er-     Zustimmungen des StMLU vor: forderlichen Kalterprobungen durchgeführt? KKI 1:     NTL 11 und TN 17/2 1.2 Wann und mit welchem Behältertyp (z.B. TN 13/2 oder         KKI 2:     TN 13/2 CASTOR V/52) geschah dies ggf. bzw. für wann ist          KKG:       TN 13/2, TN 13/1 und NTL 10 dies beabsichtigt?                                        KRB II:    TN 12/1, TN 12/2, Castor S1, Castor Ic, Castor V/52 2.    Für welche Behältertypen existieren in den jeweiligen Kraftwerken (KKI 1 und 2, KKG, KRB B und C) Ge-           Zu 3.: nehmigungen zum Umgang bzw. zur Beladung mit be-          Am Standort des KKI 1 ist derzeit ein leerer Behälter vom strahlten Brennelementen?                                 Typ TN 17/2 abgestellt. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 3.    Stehen an den Kraftwerksstandorten gegenwärtig Behälter bereit? Wenn ja, welcher Typ an welchem Standort?                                                 Zu 4.: Die Fa. N. GmbH hat die nachstehenden Anträge auf Ertei- 4.    Sind Genehmigungen zum Abtransport bestrahlter            lung einer Beförderungsgenehmigung gemäß § 8 Strahlen- Brennelemente bzw. zum Antransport leerer Behälter        schutzverordnung beim Eisenbahnbundesamt (EBA) ge- beantragt oder bereits erteilt, ggf. für welchen Standort stellt: mit welchem Behältertyp? KKI 1:     Beförderung von 1 leeren Behälter vom Typ TN 17/2 von KKI 1 zur COGEMA, Beförderung von 8 leeren Behältern vom Antwort                                                                    Typ TN 17/2 von COGEMA zum KKI 1; des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen                                                KKI 2:     Beförderung von 9 leeren Behältern vom vom 29.10.1999                                                             Typ TN 13/2 von COGEMA zum KKI 2; Zu 1.:                                                          KKG:       Beförderung von 8 leeren Behältern vom In den bayerischen Kernkraftwerken wurden bislang keine                    Typ TN 13/1 sowie 8 leeren Behältern vom Kalterprobungen nach dem Phasenkonzept des Bundesmini-                     Typ TN 13/2 von COGEMA zum KKG. steriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit durchgeführt. Mit diesen Prüfungen wird rechtzeitig vor         Das EBA hat die Beförderungsgenehmigungen noch nicht Wiederaufnahme der Transporte begonnen.                         erteilt.
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