Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/7692 08.11.2001 Schriftliche Anfrage und wie wird gewährleistet, dass die Vereine eine kon- stante und kostendeckende Förderung erhalten? der Abgeordneten Narnhammer SPD vom 26.07.2001 3. Erfüllen die Betreuungsvereine nach Ansicht der Regie- rung damit eine wichtige Aufgabe im Betreuungssystem Rolle der Betreuungsvereine im Betreuungswesen und ist man daher bereit, die Stellung der Vereine zu stär- ken und die notwendige Planungssicherheit zu geben? Betreuungsvereine haben seit der Einführung des Betreu- ungsrechts einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung dieses 4. Welchen Stellenwert misst die Staatsregierung der ehren- Rechts geleistet. Der Betroffene wurde in den Mittelpunkt amtlichen Betreuung im Gegensatz zur Berufsbetreuung gestellt. Die persönliche Betreuung hat Vorrang erhalten. zu? Die Situation bei der Versorung der Betreuten hat sich da- durch deutlich verbessert. Die demographische Entwicklung, Auflösungstendenzen der familiären Zusammenhänge etc. lassen weiterhin einen erheblichen Bedarf an gesetzlicher Betreuung erwarten. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Aufgabe der Vereine ist es, planmäßig ehrenamtliche Be- Familie und Frauen treuer zu gewinnen, in die Arbeit einzuführen, fortzubilden vom 18.10.2001 und zu beraten. Vereinsbetreuer gewährleisten dies optimal, da die Erfahrung aus der eigenen Betreuungsführung in die Zu 1.: ehrenamtliche Beratung mit einfließt. Sie bieten fallbezoge- Nach Meinung der Staatsregierung ist ein Angebot eines ge- ne und fachliche Unterstützung. Dies sichert die Qualität in eigneten Netzes für Ehrenamtliche vor Ort, wie dies die Be- der ehrenamtlichen Arbeit. Ehrenamtliche werden dadurch treuungsvereine garantieren, sehr wichtig, um bürgerschaft- befähigt, die Betreuung zum Wohle der Betroffenen zu liches Engagement zu stärken bzw. zu erhalten. führen. Durch die Werbetätigkeit in der Öffentlichkeit tragen die Vereine zur Gewinnung von „echten“ Ehrenamtlichen, Zu 2.: also keine Angehörigen, bei. Nach Art. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft für Betreuungsvereine stellen in der Betreuerlandschaft einen Volljährige (Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes, stabilen Faktor dar. Sie gewähren Kontinuität, z.B. werden AGBtG) vom 27. Dezember 1991 fördert der Staat aner- Berufserfahrungen langjähriger Mitarbeiter an neue weiter- kannte und gemeinnützige Betreuungsvereine nach Bestim- gegeben. Einarbeitung und Fortbildung von Mitarbeitern ist mung des Staatshaushaltes. Hieraus ergibt sich die gesichert. Die wirtschaftliche Sicherheit der Mitarbeiter grundsätzliche Anerkennung der Betreuungsvereine und ih- kommt den Betreuten zugute, das heißt die Betreuungszahl rer Aufgaben. In Bayern gibt es zurzeit 132 Betreuungsver- bleibt gering. Vereine können flexibel auf Veränderungen eine. Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige – steigender Bedarf – reagieren, was Behörden im ähnlichen Leistung des Freistaates Bayern, die sich auf die Erfüllung Umfang nicht möglich ist. Das gegenwärtige Interesse an der der sog. Querschnittsaufgabe nach § 1908 f Abs. 1 Nr. 2 Ausübung des Berufs als Betreuer, kann u.U. aufgrund der BGB hinsichtlich der planmäßigen Gewinnung ehrenamtli- niedrigen Stundensätze nachlassen. Die Anzahl der Berufs- cher Betreuer und deren Einführung, Fortbildung und Bera- betreuer kann daher schwanken. tung bezieht. Ohne eine solche stützende Struktur können eh- renamtlich tätige Betreuer nur schwer gewonnen und auf Deshalb frage ich die Staatsregierung: Welche Rolle spielen Dauer in dieser komplexen und verantwortungsvollen Tätig- die Betreuungsvereine zukünftig im Betreuungswesen? keit gehalten werden. 1. Ist es nach Meinung des Staatsregierung möglich, auch Mittel aus dem Sozialhaushalt zur Förderung von Betreu- ohne das Angebot eines geeigneten Netzes für Ehrenamt- ungsvereinen standen von Beginn an zur Verfügung. Sie liche vor Ort, wie dies die Betreuungsvereine garantie- wurden von DM 400.000 im Jahr 1992 auf DM 1,3 Mio. DM ren, bürgerliches Engagement auch zukünftig zu stärken im Jahr 2001 gesteigert. bzw. zu erhalten? Die Betreuungsvereine finanzieren sich aus Vergütungen für 2. Gesteht die Regierung im Hinblick auf die Querschnitts- Betreuungen (Justizhaushalt bzw. Vermögen der/des Betreu- aufgaben – Gewinnung, Fortbildung und Schulung von ten), aus Zuschüssen der Kommunen und aus Zuschüssen Ehrenamtlichen – den Vereinen eine wichtige Rolle zu des Sozialministeriums. Auf diese Weise ist die Finanzie- rung der Vereine gesichert.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/7692 Zu 3.: stelle der Stadt Nürnberg zur Anwerbung ehrenamtlicher Be- Zweifelsfrei erfüllen die Betreuungsvereine im Rahmen des treuer aus diesem Haushaltsansatz gefördert. Diese Förde- Vollzugs des Betreuungsgesetzes eine wichtige Aufgabe. rung scheint deshalb besonders notwendig zu sein, weil die- Planungssicherheit für die Vereine besteht insofern, als mit ses Aktionsprogramm Modellcharakter für andere Regionen den staatlichen Zuschüssen aus dem Sozialhaushalt gerech- in Bayern hat und bereits jetzt eine größere Anzahl von eh- net werden kann und diese auch praktisch von Jahr zu Jahr renamtlich tätigen Betreuern als Erfolg zu verzeichnen ist. gestiegen sind. Im Jahr 2001 erschwerte sich die finanzielle Situation durch eine zusätzliche Haushaltssperre, was im Zu 4.: Nettoergebnis eine Minderung des zur Verfügung stehenden Auf die ehrenamtliche Betreuung hat der Bundesgesetzgeber Betrags gegenüber dem Jahr 2000 bedeutet. Darüber hinaus im Rahmen des Betreuungsgesetzes gegenüber allen anderen wird seit dem Jahr 2000 auch ein Aktionsprogramm der Be- möglichen, professionellen Formen der Betreuung, beson- treuungsvereine in der Stadt Nürnberg und der Betreuungs- ders abgestellt. Dem schließt sich die Staatsregierung an.