WF III G – 012/06 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste

Verfassung, Verwaltung

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- 11 - gemeinsames parlamentarisches Kontrollgremium (délégation parlementaire au renseig- nement) einsetzen, dem jeweils vier Abgeordnete und vier Senatoren angehören. Die Vorsitzenden der für innere Sicherheit und Verteidigung zuständigen Ausschüsse der Nationalversammlung und des Senats gehören ihm von Amts wegen an. Die anderen vier Mitglieder werden von den Präsidenten der Nationalversammlung und des Senats so bestimmt, dass eine pluralistische Zusammensetzung gewährleistet ist. Unbeschadet der Zuständigkeit der ständigen Ausschüsse hat das parlamentarische Kontrollgremium die Aufgabe, die allgemeine Tätigkeit und die Mittel der Spezial- dienste, die den für innere Sicherheit, Verteidigung, Wirtschaft und Haushalt zuständi- gen Ministern unterstehen, zu überwachen. Letztere übermitteln zu diesem Zwecke dem Gremium Informationen und für die Beur- teilung notwendige Fakten bezüglich des Haushalts, der allgemeinen Tätigkeit und der Organisation der ihnen unterstehenden Geheimdienste. Diese Informationen und Fakten dürfen indes weder die operativen Aktivitäten der Dienste noch die ihnen von den staat- lichen Stellen diesbezüglich erteilten Anweisungen und die entsprechende Finanzierung noch den Austausch mit ausländischen Geheimdiensten oder internationalen für nach- richtendienstliche Aufgaben zuständigen Organisationen betreffen. Ferner kann das Gremium den Premierminister, die Minister und den Generalsekretär für Nationale Verteidigung anhören. Im Falle von Mitarbeitern, die Funktionen in den Spezialdiensten bekleiden oder bekleidet haben, können jedoch nur die jeweils amtie- renden Leiter dieser Dienste angehört werden. Die Arbeit des Gremiums unterliegt der Geheimhaltung. Die Mitglieder und die sie unterstützenden Mitarbeiter von Nationalversammlung und Senat sind entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet. Jedes Jahr erstellt das Gremium einen öffentlichen Bericht über seine Tätigkeit, der keinerlei der Geheimhaltung unterstehende Informationen oder Fakten enthalten darf. Das Gremium darf ferner dem Präsidenten der Republik und dem Premierminister http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=69E5B7D7426DDC45A4D5D4AE623A4B3 9.tpdjo01v_1?cidTexte=LEGITEXT000006057064&dateTexte=# (Zugriff 4.3.2008).
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- 12 - Empfehlungen geben oder Anmerkungen mitteilen, die auch den Präsidenten der Natio- nalversammlung und des Senats übermittelt werden. Das Gremium gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, die der Billigung der Präsidien von Nationalversammlung und Senat bedarf. 3.4.        Sonstige Gremien der Nachrichtendienstkontrolle Die Arbeit der Inlandsnachrichtendienste wird außerdem kontrolliert durch den haut conseil de déontologie de la police nationale. Dieser besteht aus 11 Mitgliedern, davon ein conseil d’Etat, ein Richter, drei so genannte personnalités qualifiées und Beamte des Innenministeriums bzw. der nachgeordneten Stellen. Der Conseil wird tätig auf Anfrage der Staatsminister oder des Innenministeriums. Er fertigt einen jährlichen Bericht, den er dem Staatsminister und dem Innenminister vorlegt. Die Eingriffe der Nachrichtendienste in die Telekommunikation werden von der Com- mission Nationale de Controle des Interceptions de Securité kontrolliert.
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- 13 - 4.            Israel 4.1.          Überblick über die Nachrichtendienste in Israel Die Nachrichtendienste Israels entsprechen organisatorisch eher einzelnen Abteilungen eines Geheimdienstes, dessen Leiter traditionsgemäß der Chef der Abteilung "Mossad" 8 ist, des israelischen Auslandsnachrichtendienstes . Diese "Abteilungen" sind:      Der Mossad ist zuständig für weltweite Nachrichtenbeschaffung, Geheimaktionen und Terrorismusbekämpfung.      Der Aman ist der militärische Nachrichtendienst mit der Aufgabe, Israel über den Stand der Kriegsvorbereitungen seiner Gegner zu informieren.      Der Shabak oder Shin Beth ist verantwortlich für die innere Sicherheit Israels und die Spionageabwehr.      Der Nachrichtenstelle des Außenministeriums obliegt die Sammlung und Aus- wertung sicherheitsrelevanter Informationen zur politischen Lage vornehmlich aus arabischen Staaten.      Die Dienststelle für jüdische Angelegenheiten kümmert sich um die Angelegen- heiten von jüdischen Minderheiten in solchen Staaten, in denen sie Verfolgungen ausgesetzt sind. 4.2.          Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Israel Basierend auf den „Knesset- Basic-Law`s“ (Grundgesetz der Knesset) wurde 1994 ein 9 Unterausschuss (Subcommittee) zur Kontrolle der Geheimdienste in Israel gebildet . Dieser Unterausschuss untersteht, wie weitere acht Unterausschüsse, dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung. Der Ausschuss wurde aus Gründen der inneren Sicherheit, auswärtigen Beziehungen sowie zur Berücksichtigung von Verteidi- gungsangelegenheiten gebildet. Der Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung besteht derzeit aus 19 Mitgliedern, wobei vier von ihnen nur periodisch an den Sitzungen teilnehmen bzw. andere Mitglieder bei deren Fernbleiben ersetzen. Der 8     Die folgenden Informationen stammen aus http://www.geheimdienste.org/israel.html (Stand: 19.01.2005). 9     Die folgenden Informationen beruhen auf einer Auskunft der israelischen Botschaft in Berlin vom 19. Januar 2006.
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- 14 - Vorsitzende des Ausschusses ist derzeit Dr. Yuval Steinitz. Dieser hat das Recht zu entscheiden, welche der im Ausschuss besprochenen Themen in dem Unterausschuss zur Kontrolle der Geheimdienste besprochen werden sollen. Der Unterausschuss für die Geheimdienste ist das am meisten geheim agierende Gremi- um der Knesset. Der Unterausschuss nimmt keine öffentlichen Termine wahr und pu- bliziert auch keine Informationen für die Öffentlichkeit. Lediglich die Knesset wird durch Berichte über bestimmte Sachverhalte in Kenntnis gesetzt. Der Unterausschuss besteht aus 6 Mitgliedern, deren Namen bis auf den des Vorsitzenden nicht bekannt sind; der Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten ist auch der Vorsitzende des Unterausschusses (derzeit Dr. Yuval Steinitz). Einer der Sonderberater für den Unterausschuss war für die Jahre von 2003 bis 2005 Herr Shabtai Shavit, der ehemalige Leiter des Mossad. Die Mitglieder des Unterausschusses beaufsichtigen und kontrollieren die Arbeit der Geheimdienste und sind berechtigt, das Budget der Geheimdienste, mit Ausnahme des militärischen Geheimdienstes AMAN (der Haushalt wird hier vom Ministerium für Verteidigung bestimmt), zu verabschieden. In den vergangenen Jahren beschäftigte sich der Unterausschuss mit folgenden Sach- verhalten:     dem Irak-Krieg;     dem iranischen Atomprogramm;     der militärischen Lage in Ägypten, Saudi Arabien, Syrien und weiteren Ländern in der Region;     die neue Gesetzgebung für den SHIN BEIT (israelischer Inlandsgeheimdienst);     dem Austausch eines entführten israelischen Geschäftsmannes (Tennenbaum);     dem Austausch von drei getöteten Soldaten der israelischen Armee gegen mehrere Gefangene der libanesischen Terrororganisation HIZBOLLAH, u. a. der deutsche Steven Smyrnek (der Austausch wurde unter Vermittlung deutscher Behörden durchgeführt).
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- 15 - 5.            Italien Das italienische Parlament besteht aus zwei Kammern. Beide Kammern sind laut Ver- fassung mit exakt den gleichen Kompetenzen ausgestattet. Die erste der beiden Kam- mern, das Abgeordnetenhaus, hat sich als das einflussreichere Gesetzgebungsorgan herausgebildet. Die zweite Kammer, der Senat, tritt trotz formal gleichlautender gesetz- geberischer Kompetenzen und der Maßgabe, dass die Gesetzgebung gemeinsam ausge- übt werden soll, in den Hintergrund. Neben der Gesetzgebungskompetenz kommt dem italienischen Parlament die Aufgabe der Regierungskontrolle zu. Dazu verfügen die Abgeordneten über die Möglichkeit, Anfragen an die Regierung zu richten und parla- mentarische Untersuchungen einzuleiten und durch Vertrauens- oder Misstrauensvoten die parlamentarische Unterstützung zu geben oder zu entziehen. 5.1.          Überblick über die Nachrichtendienste In Italien gibt es zwei Nachrichtendienste SISDE und SISMI (Servizio per le informa- 10 zioni e la sicurezza militare) . Nach Artikel 1 des Gesetzes Nr. 801 ist der Ministerprä- sident für die Leitung und Koordinierung der Geheimdienste zuständig. Er hat die poli- tische Verantwortung für die Arbeit der Geheimdienste. Ein Ausschuss, der aus dem Ministerpräsidenten sowie dem Außen-, Innen-, Justiz-, Verteidigungs-, Wirtschafts- und Finanzminister besteht, ist nach Artikel 2 des Gesetzes 801 für das Monitoring und die Koordinierung der Geheimdienstaktivitäten zuständig. SISMI ist der militärische Geheimdienst. Er untersteht dem Verteidigungsministerium. Er ist zuständig für die militärische Sicherheit und Spionageabwehr. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter kommt von den Carabinieri. SISMI ist dem Verteidigungsminister unter- stellt. SISDE (Servizio per le informazioni e la sicurezza democratica) ist für den Ver- fassungsschutz zuständig. SISDE untersteht dem Innenminister. Beide Dienste berich- ten an ihre jeweils vorgesetzten Minister. Die Arbeit der Nachrichtendienste wird im Regierungskomitee für die Nachrichten und Sicherheitsdienste CESIS (Comitato Esecutivo per i Servizi di Informazione e di Sicu- rezza) koordiniert. Der Ministerpräsident ist Vorsitzender von CESIS und beruft per Dekret die Mitglieder (Direktoren von SISMI und SISDE, Leiter der Carabinieri, Gene- ralsekretär des Außenministeriums, Polizeichef, Leiter der Zollfahndung und den Leiter des Kabinetts des Ministerpräsidenten). 10   Die Informationen wurden zusammengestellt nach                     , 1995; „Intelligence services and parliamentary control in the European Union and in some applicant countries“, Zu- sammenstellung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Deutschen Bundestages, Stand: No- vember 2005, S. 43-50, Gesetz Nr. 801 vom 24. Oktober 1977.
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- 16 - In Italien sind die Nachrichtendienste nicht nach dem Territorialprinzip (In- land/Ausland), sondern nach dem Funktionsprinzip organisiert. Es ist nicht bekannt, wie viele Mitarbeiter die beiden Nachrichtendienste haben. Die Mitarbeiter der Nachrichtendienste sollen zur Hälfte aus dem Militär kommen und zur anderen Hälfte zivile Berufe haben. Mitglieder des Parlaments oder regionaler Parla- mente oder Stadträte dürfen weder als Zeitbedienstete noch als fest angestellte Mitarbei- ter bei den Nachrichtendiensten arbeiten. 5.2.        Allgemeine Bemerkungen zur Kontrolle der Exekutive durch das Parlament Das italienische Parlament besteht aus Senat und Abgeordnetenkammer. Beide Kam- mern tagen unabhängig voneinander. In jeder Kammer gibt es ständige Ausschüsse und Sonderkommissionen. Jede Kammer hat das Recht, in Fragen öffentlichen Interesses Untersuchungen zu veranlassen. Zu diesem Zwecke setzt sie einen Untersuchungsaus- schuss ein, dessen Zusammensetzung sich nach dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen zu richten hat. Die Abgeordneten können auch Anfragen an die Regierung stellen. 5.3.        Parlamentarische Gremien der Geheimdienstkontrolle Es gibt einen parlamentarischen Ausschuss, der aus je vier Mitgliedern beider Kammern besteht. Die Abgeordneten und Senatoren werden von den jeweiligen Präsidenten der Kammern auf der Grundlage des Prinzips der Verhältnismäßigkeit nominiert. Dieser parlamentarische Ausschuss kann nach Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes 801 Informati- onen über die Grundzüge der strukturellen Gliederung und der grundlegenden Aktivitä- ten der Nachrichtendienste verlangen, Vorschläge unterbreiten und Kritiken äußern. Der Ministerpräsident kann sich dem Informationswunsch des parlamentarischen Ausschus- ses widersetzen, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass es sich um geheimhaltungs- bedürftige Informationen handelt. Die ablehnende Entscheidung muss begründet wer- den. Der parlamentarische Ausschuss kann mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder dennoch zu der Einschätzung gelangen, dass der Geheimschutz in einem bestimmten Fall nicht begründet ist. Dann leitet er den Fall für eine politische Bewertung an beide Kammern des Parlaments.
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- 17 - 5.3.1.       Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Nachrichtendienste ist das Gesetz Nr. 801 vom 24.10.1977. 5.3.2.       Berichtspflichten der Exekutive bzw. des Geheimdienstes Nach Artikel 11 des Gesetzes Nr. 801 vom 24.10.1977 ist die Regierung gehalten, halbjährlich in schriftlicher Form über die Arbeit der Nachrichten- und Sicherheits- dienste und über die erzielten Ergebnisse zu berichten. SISMI und SISDE sind verpflichtet, alle Informationen, Berichte und Analysen, die sie erhalten oder erarbeiten, an den Innenminister weiterzugeben. 5.3.3.       Budgetkontrolle Informationen zum Budget und zur Budgetkontrolle liegen nicht vor. 5.3.4.       Initiative zur Untersuchung Der Parlamentarische Ausschuss ist befugt, den Ministerpräsidenten und den Intermi- nisteriellen Ausschuss um Informationen über die Grundzüge der strukturellen Gliede- rungen und der grundlegenden Aktivitäten der Nachrichtendienste zu ersuchen, Vor- schläge zu unterbreiten und Kritik zu äußern (Art. 11 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 801). 5.3.5.       Transparenz/Öffentlichkeit Die Ausschussmitglieder unterliegen der Pflicht zur Geheimhaltung. Die Berichte des Ausschusses sind geheim. Gemäß Artikel 12 und 13 des Gesetzes 801 sind Beamte, Angestellte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes verpflichtet, Aussagen über Staatsgeheimnisse zu verweigern. Durch die Verschwiegenheitspflicht der Mitarbeiter der Nachrichtendienste besteht wenig Transparenz. In der Vergangenheit war insbeson- dere umstritten, wann ein geheimhaltungsbedürftiges Staatgeheimnis vorliegt.
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- 18 - 6.           Kanada    11 6.1.         Die Nachrichtendienste Der 1984 gegründete Canadian Security Intelligence Service (CSIS) ist der Inlands- nachrichtendienst. Er hat aber auch ein Mandat zur Auslandsaufklärung für die Bereiche Terrorismus, Proliferation und Organisierte Kriminalität, die auch operativ bearbeitet werden. Der CSIS untersteht dem Minister for Public Safety and Emergency Prepared- ness, arbeitet jedoch auch dem Außen- und dem Verteidigungsministerium zu. Teil des CSIS ist das 2004 eingerichtete Integrated Threat Assessment Center. Dort laufen In- formationen von Polizei und Nachrichtendiensten zusammen und werden ausgewertet. Das Ziel ist, terroristische Gefahren frühzeitig zu erkennen. Das Communications Security Establishment (CSE) ist zuständig für die Fernmelde- und elektronische Aufklärung („Signals Intelligence“ – SIGINT) und Informationssi- cherheit. Diese Institution ist einer der Hauptlieferanten für nachrichtendienstliche Informationen über das Ausland. Das CSE liegt im Verantwortungsbereich des Vertei- digungsministers. Teile der kanadischen Bundespolizei, der Royal Canadian Mounted Police (RCMP), führen nachrichtendienstliche Aktivitäten in den Bereichen Terrorismusbekämpfung und Organisierte Kriminalität aus. Das Directorate for Security and Intelligence im Außenministerium sammelt zum Teil mit kooptiertem Botschaftspersonal nicht konspirativ Informationen im Ausland. Dazu zählt auch ein Befragungswesen für kanadische Beamte. Das Intelligence Assessment Secretariat im Privy Council Office, das dem Premier- minister und dem Kabinett zuarbeitet, ist eine reine Auswertungsabteilung für Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, die Informationen vom Directorate for Security and Intelligence des Außenministeriums und vom CSE sowie offenes Material zu Ana- lysen für die politische Führungsebene verarbeitet. J2 ist die nachrichtendienstliche Komponente im Verteidigungsministerium. Dazu zählt das National Defence Intelligence Centre, welches globale Ereignisse rund um die Uhr verfolgt. Auch Unterstützung für die kanadischen Truppen in Form von Karten, Schau- bildern und anderen geografischen Informationen wird hier geleistet. 11   Eingefügt Februar 2008.
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- 19 - 6.2.        Kontrolle durch das Parlament Hervorzuheben sind hier zwei Ausschüsse. Das Standing Committee on Public Safety and National Security besteht aus Abgeordneten des House of Commons und ist zu- ständig für die Richtlinien, Programme und Gesetze für den CSIS, SIRC, das Ministeri- um für Public Safety, die RCMP sowie deren Complaint Commission. Das Standing Committee on National Security and Defence im Senat besteht aus acht Mitgliedern. Der Ausschuss befasst sich mit Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und Vertei- digung. Seit Beginn der konservativen Regierung HARPER im Januar 2006 wird über die Ein- führung eines National Security Committee of Parlamentarians diskutiert. Dieser Ausschuss soll sich um die Überprüfung des Nachrichtendienst- und Sicherheitsappara- tes kümmern und die Aufgabenerfüllung der Dienste sicherstellen. Er soll aus bis zu neun Parlamentarien aus dem House of Commons und dem Senat bestehen, die sowohl aus der Regierungspartei als auch aus der Opposition stammen sollen. Die Mitglieder sollen vom Premierminister ernannt werden. Der Ausschuss soll regelmäßig vertrauli- che Briefings der Nachrichtendienste erhalten und einen jährlichen Bericht für das Parlament fertigen. Dem Premierminister soll das Recht vorbehalten sein, besonders vertrauliche Informationen vor einer Veröffentlichung zu bewahren. Die Rolle des Parlaments bei der Aufsicht über die Nachrichtendienste soll so gestärkt und Untersu- chungen ermöglicht werden, welche die Arbeit aller Dienste umfassen. Der entspre- chende Gesetzesvorschlag ist allerdings bislang noch nicht eingebracht worden. 6.3.        Sonstige Kontrolleinrichtungen Das Security Intelligence Review Committee (SIRC) ist eine unabhängige Stelle, die stichprobenartig abgeschlossene Aktivitäten des CSIS auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Außerdem geht sie Beschwerden von Bürgern nach. Auch Personen, die eine Sicherheitsüberprüfung für eine Tätigkeit im Staatsdienst nicht bestanden haben oder wegen Sicherheitsbedenken nicht eingebürgert wurden, können sich an das SIRC wen- den. Das 1984 geschaffene SIRC besteht aus fünf Mitgliedern, die vom Kabinett (Governor in Council) ernannt werden und für diese Zeit dem Privy Council Office angehören.Das SIRC darf Befragungen durchführen und eidesstattliche Erklärungen abverlangen. Außerdem erhält es Zugang zu allen Dokumenten des CSIS, außer „cabi- net confidences“ (vertrauliche Kabinettsberatungen). Das SIRC berichtet regelmäßig dem Minister of Public Safety and Emergency Preparedness. Das Parlament erhält jährlich einen Bericht.
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- 20 - Der Inspector General of the CSIS ist eine unabhängige, dem Deputy Minister of Public Safety zugeordnete Stelle innerhalb der Regierung. Er untersucht die operativen Aktivitäten und deren Übereinstimmung mit dem jährlichen Bericht des CSIS- Direktors. Dazu hat er Zugang zu allen Dokumenten des CSIS außer „cabinet con- fidences“. Er kann auch Untersuchungen auf Weisung des SIRC einleiten. Der unabhängige CSE Commissioner soll die Rechtmäßigkeit der Aktivitäten des CSE überprüfen. Er erhält Zugang zu allen Personalien und Datensätzen (außer „cabinet confidence“) der CSE und informiert bei Verstößen den Verteidigungs- und den Justiz- minister. Der CSE Commissioner erstellt einen jährlichen Bericht für den Verteidi- gungsminister, der ihn dem Parlament vorstellt. Die Commission for Public Complaints Against the RCMP ist eine von der Bundes- polizei (RCMP) unabhängige Institution, die Beschwerden aus der Bevölkerung nach- geht. 1988 vom Parlament eingesetzt führen die 44 Mitglieder unabhängige Untersu- chungen über die Arbeitsleistung und Pflichterfüllung der RCMP, auch soweit sie nach- richtendienstlich tätig wird, durch. Die Kommission berichtet dem Parlament regelmä- ßig durch den Minister for Public Safety and Emergency Preparedness. Das Cabinet Committee on Security, Public Health and Emergencies ist zuständig für alle Angelegenheiten der nationalen Sicherheit und der Nachrichtendienste und koordiniert den behördenübergreifenden Austausch bei sicherheitsrelevanten oder ge- sundheitlichen Notfällen einschließlich Naturkatastrophen. Den Vorsitz führt der Minis- ter of Public Safety und Emergency Preparedness. Das 2005 ins Leben gerufene Advisory Council on National Security besteht aus 15 von der Regierung ernannten Sicherheitsexperten. Es soll die Regierung und den Vor- sitzenden des Cabinet Committee on Security, Public Health and Emergencies über die Verbesserungsmöglichkeiten in Bezug auf die Sicherheitsarchitektur Kanadas beraten.
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