Internationale Zusammenarbeit zur verbesserten Strafverfolgung und zum verbesserten Schutz für Opferzeuginnen von Frauenhandel
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/2089 02.12.2004 Schriftliche Anfrage um für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen sowie dem Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Ver- der Abgeordneten Simone Tolle BÜNDNIS 90 DIE GRÜ- braucherschutz wie folgt: NEN vom 11.10.2004 Zu 1.: Um das Delikt Menschenhandel effektiv zu verfolgen, zur Internationale Zusammenarbeit zur verbesserten Straf- Anklage zu bringen und die Verurteilung der Täter zu errei- verfolgung und zum verbesserten Schutz für Opferzeu- chen, wurde in Bayern im Rahmen der Interministeriellen ginnen von Frauenhandel Arbeitsgruppe Frauenhandel die „Zusammenarbeitsverein- barung der Polizei, Staatsanwaltschaft, Fachberatungsstel- Eine effektivere Bekämpfung von Frauenhandel, insbeson- len, Sozialbehörden, Ausländerbehörden und Agenturen für dere auch ein verbesserter Schutz von Opferzeuginnen, setzt Arbeit zum Schutz von Opferzeuginnen und Opferzeugen in eine enge Kooperation mit Behörden, Beratungsstellen etc. Menschenhandelsfällen“ als gemeinsame Bekanntmachung in den Heimatländern der betroffenen Frauen voraus. Die der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Justiz und Opferzeuginnen, deren persönliche Aussagen vor Gericht für für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen erarbeitet. eine erfolgreiche Strafverfolgung von zentraler Bedeutung Diese Vereinbarung ist mit Wirkung vom 24. März 2004 in sind, sind bei der Rückkehr in ihr Heimatland oftmals mas- Kraft getreten. Die ermittlungsführende Dienststelle der Po- siv gefährdet. Hinzu kommt, dass sie von den Behörden dis- lizei wendet sich in Absprache mit der Staatsanwaltschaft im kriminiert bzw. nochmals strafverfolgt werden (z.B. in Zuge polizeilicher Ermittlungen in Menschenhandelsfällen Rumänien wegen illegaler Ausreise/Verbot von Prostituti- möglichst frühzeitig im Zusammenhang mit polizeilichen on). Einsätzen, bei denen mit Aufgriffen von Betroffenen zu rechnen ist, an die örtliche Fachberatungsstelle mit der Bitte Ich frage daher die Staatsregierung: um weitere Betreuung. 1. Bestehen Kooperationsvereinbarungen der Staatsregie- Die internationale Zusammenarbeit zur Strafverfolgung er- rung mit Behörden, Beratungsstellen etc. aus den Her- folgt im Rahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsa- kunftsländern von Opferzeuginnen von Frauenhandel? chen. Die strafrechtliche Zusammenarbeit sowohl mit eu- Wenn ja, welche, mit welchen Staaten (bitte die beteilig- ropäischen als auch nichteuropäischen Staaten ist in zahlrei- ten Behörden, Beratungsstellen etc. angeben) und mit chen Übereinkommen und Verträgen geregelt und umfasst welchen Zielen (z.B. Entwicklung von gemeinsamen neben der Verfolgung der Taten u. a. den Opferschutz und Strategien zur Organisation einer sicheren Wiedereinrei- die Sicherung von aus den Taten erlangten Vermögenswer- se, Informationsaustausch, gegenseitige Sensibilisie- ten. Sofern keine Übereinkommen bzw. Verträge bestehen, rungsmaßnahmen)? kommt die Leistung von Rechtshilfe auch auf vertragloser Grundlage in Betracht. Übereinkommen, die sich speziell 2. Mit welchen Staaten wurden bislang gemeinsame Strate- mit der Verfolgung des Menschenhandels befassen, wurden gien zur Bekämpfung von Frauenhandel und zum besse- nicht abgeschlossen. Die Staatsregierung wäre für den Ab- ren Schutz von Opferzeuginnen entwickelt und durchge- schluss derartiger Übereinkommen nicht zuständig, da es führt? Um welche Strategien handelt es sich dabei kon- sich hierbei um Auswärtige Angelegenheiten handelt, die kret? Welche Behörden und andere Stellen waren daran nach Artikel 32 Grundgesetz Sache des Bundes sind. beteiligt? Eine enge Zusammenarbeit der bayerischen Strafverfol- gungsbehörden besteht beispielsweise mit polnischen und 3. Welche gemeinsamen Maßnahmen zur Bekämpfung von tschechischen Behörden. Es existiert ein permanenter Kon- Frauenhandel plant die Staatsregierung in Zusammenar- takt der tangierten Behörden, sodass hier u. a. Abstimmun- beit mit den Herkunftsstaaten der betroffenen Frauen für gen mit den zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder die nächsten 5 Jahre? zum strafrechtlichen und polizeitaktischen Vorgehen erfol- gen. Es sind feste Ansprechpartner vorhanden, zudem erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch. Für Opferzeuginnen und Opferzeugen von Menschenhandel, Antwort die einer besonderen Gefährdung ausgesetzt sind, besteht die des Staatsministeriums der Justiz Möglichkeit, in polizeiliche Zeugenschutzprogramme aufge- vom 15.11.2004 nommen zu werden. Hierüber entscheiden die Polizeipräsi- dien in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Vorausset- Die schriftliche Anfrage beantworte ich im Einvernehmen zung ist, dass die Opfer zur Aufnahme in Zeugenschutzpro- mit dem Staatsministerium des Innern, dem Staatsministeri- gramme geeignet und auch hierzu gewillt sind. Auch inso-
Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/2089 weit ist internationale Zusammenarbeit möglich. In einem Im Rahmen des Modellprojektes „Rückkehrberatung und Fall wurde z. B. eine tschechische Opferzeugin nach dem Hilfe bei der Integration von ausländischen Frauen und Ausscheiden aus dem Zeugenschutzprogramm in Deutsch- Kindern“ ist eine solche Kooperation als spezielle Rein- land in der Tschechischen Republik in das dortige Zeugen- tegrationshilfe für Opfer von Menschenhandel vorgese- schutzprogramm übernommen. hen. Sobald die Genehmigung des Modellprojektes vor- liegt, sollen Verhandlungen zu den teilweise bereits be- Da – wie bereits angeführt – der Abschluss von Kooperati- kannten Institutionen in den MOE-Staaten aufgenommen onsverträgen mit auswärtigen Staaten Sache des Bundes ist, werden. hat die diesjährige Konferenz der Gleichstellungs- und Frau- – Eine konkrete Zusammenarbeit besteht bereits mit: enministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der • Litauen: Caritasberatungsstelle in Kaunas Länder einen Beschluss zur Stärkung der Kooperation mit • Rumänien: Grado und Reaching Out mittel- und osteuropäischen Ländern zur Problematik häusli- • Tschechien: La Strada cher und sexueller Gewalt gegen Frauen und Kinder an die • Bulgarien: Animus Association Foundation, KHAM dafür zuständige Bundesregierung gerichtet. (Roma Organisation), Unternehmerinnenverband • Polen: Caritas Warschau, La Strada Kooperationsverträge der Staatsregierung mit ausländischen • Ukraine: La Strada, Vinrock, Women’s consortium of Staaten, Behörden oder Beratungsstellen betreffend den Ukraine, Nadesha Schutz und die Betreuung von Frauenhandelsopfern sind • Republik Moldau: La Strada nicht abgeschlossen. Die Staatsregierung arbeitet auf diesem • Weißrussland: La Strada, Young Women Christian Gebiet zusammen mit der Internationalen Organisation für Association Migration (IOM) und Beratungsstellen wie Jadwiga und Sol- • Mazedonien: Caritas, Nadez, Terre Amica wodi. Diese Einrichtungen kooperieren auch mit Behörden • Albanien: Medica Mondiale Tirana und Beratungsstellen und sonstigen Organisationen der Her- • Kosovo: Malteser Auslandsdienst, Safe House Gja- kunftsländer von Frauenhandelsopfern. Im Einzelnen: kova, Centre for Protection of Women and Children, medica mondiale kosova IOM: • Russland: Caritas Moskau und diverse andere Städte Der IOM gehören 102 Mitgliedsstaaten an, weitere 29 Staa- – Ziele der Zusammenarbeit sind: ten und 70 Nichtregierungsorganisationen (NRO) haben Be- • wirksame und nachhaltige Rückkehrhilfen für Opfer obachterstatus. Die Bekämpfung von Menschenhandel ist von Menschenhandel gemeinsam ausarbeiten und seit Jahren einer der Schwerpunkte der Arbeit von IOM welt- durchführen weit, die durch gezielte Projekte (insbesondere in den Her- • diese regelmäßig evaluieren und den sich veränderten kunftsländern) unterstützt wird. Diese umfassen die Bereiche Bedingungen anpassen Prävention, Informations- und Erfahrungsaustausch sowie • schulische/berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Beratung und Betreuung bei der Rückkehr und Reintegrati- die in Deutschland durchgeführt werden, auf die Be- on. dingungen und Erfordernisse im Herkunftsland ab- stimmen In Deutschland wurden im Juli 1999 die Förderkriterien im • gemeinsame Strategien entwickeln für wirksame Rahmen des Rückkehr-Programms REAG/GARP um „Op- Aufklärungskampagnen fer der Zwangsprostitution und des Menschenhandels“ er- • Erstellen von Marktanalysen mit NROs im Heimat- weitert. Seit dem 1. Januar 2002 beteiligen sich Bund und land, um neue einkommenschaffende Maßnahmen zu Länder jeweils zu 50 % an den Programmkosten. Neben der eruieren Organisation der Rückreise, der Übernahme der Reisekosten und Zahlung einer Reisebeihilfe und evtl. Starthilfe kann auf Jadwiga: Wunsch der Rückkehrerinnen von IOM eine Abholung vom – Bislang keine Kooperationsvereinbarungen mit Einrich- Flughafen im Heimatland, Aufnahme in eine sichere Unter- tungen anderer Staaten kunft und Aufnahme in Reintegrationsprogramme vermittelt – Zusammenarbeit mit NROs in den Heimatländern der werden. Reintegrationsprogramme werden in den wichtigs- Opfer von Menschenhandel, vor allem Bulgarien, Rumä- ten Herkunftsländern von IOM in Kooperation mit lokalen nien, Tschechien und Ukraine NROs durchgeführt und beinhalten z. B. rechtliche, medizi- nische und soziale Beratung, sowie Berufsberatung und -aus- Renovabis: bildung. Den Betroffenen wird eine Perspektive geboten und Im Bereich Prävention, Beratung, Opferschutz, Rückkehrer- verhindert, dass sie aufgrund ihrer verzweifelten Lebenssi- hilfe etc. bei Frauenhandel folgende Projektpartner: tuation erneut Opfer von Menschenhandel werden. • Caritas Litauen (Kaunas) – Programm gegen Frauenhan- del (überdiözesan; Prävention und Wiedereingliederung) IOM ist im Internet unter www.iom.int/germany vertreten. • Filiala Fundatiei „Regina Pacis“ – Chisinau, Moldawien (landesweite Präventionskampagne) Solwodi: • Rum.-orth. Kirche der Banater Metropolie (in Zusam- – Es gibt bisher von Solwodi e.V. keine festgeschriebenen menarbeit mit IOM) – Timisoara, Rumänien (Schutz- Kooperationsvereinbarungen mit Beratungsstellen, wohnung und sozialpäd. Betreuung, Wiedereingliede- NROs oder sonstigen Institutionen der Herkunftsländer. rungshilfen)
Drucksache 15/2089 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Seite 3 • Solwodi – Maßnahmen zur Rückkehrhilfe und Reinte- zeuginnen und Opferzeugen von Menschenhandel. Durch gration von Opfern des Frauenhandels aus MOE-Staaten den länderübergreifenden engen Kontakt der Ermittlungs- in Deutschland behörden, so z. B. mit Polen und der Tschechischen Repub- • Caritas Spes Ukraine – Kiew, Ukraine (Prävention, Hot- lik sowie den anderen EU-Mitgliedsstaaten, ist es möglich, line, Opferhilfen, Reintegration) rasch die entsprechenden Maßnahmen einleiten zu können. Alle genannten Partner arbeiten vor Ort mit weiteren, auch Die EU-Osterweiterung lässt, was die generellen Möglich- internationalen NROs (z. B. La Strada) und teilweise mit keiten der grenzüberschreitenden polizeilichen und justitiel- staatlichen Behörden zusammen. Gerade im Bereich der Ca- len Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Straftaten angeht, ritas gibt es diözesan- und länderübergreifende Vernetzung in Bezug auf die neuen EU-Staaten eine spürbare Verbesse- und Informationstransfers. rung erwarten. Dies begründet sich dadurch, dass die Neu- mitglieder mit dem Beitritt den gesamten Rechtsbestand der Die Bayerische Staatsregierung unterstützt ferner das Projekt EU (sog. Acquis Communautaire) übernehmen mussten. Sie „Jana“. „Jana“ ist ein binationales Aids-Präventionsprojekt sind damit automatisch Mitglied aller einschlägigen Polizei- mit dem Ziel der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung und Justizkooperationsformen geworden und haben sich an von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankhei- diesen so zu beteiligen, wie dies schon bisher zwischen den ten in der Prostitutionsszene entlang der deutsch-tschechi- „alten“ EU-Staaten der Fall war. schen Grenze. Die gesundheitliche, soziale und psychische Diesbezüglich wird auf die durch das Staatsministerium des Situation der Frauen in der Prostitution soll verbessert wer- Innern erfolgte Beantwortung der schriftlichen Anfrage der den. Hauptzielgruppe sind neben tschechischen Prostituier- Frau Abgeordneten Simone Tolle vom 20. September 2004 ten und deren deutschen Kunden die Bordellbetreiber auf betreffend „Auswirkungen der EU-Osterweiterung im Rah- tschechischer Seite. Die Bekämpfung von Frauenhandel ist men von Frauenhandelsdelikten“ verwiesen. nicht expliziter Bestandteil von „Jana“; sie würde den finan- ziellen Umfang des Projektes und die Leistungsfähigkeit der Solwodi hat an Tagungen in Rumänien, der Ukraine und der Beteiligten sprengen. Tschechischen Republik teilgenommen, um die Arbeit im Kampf gegen Menschenhandel bekannt zu machen und neue Bei „Jana“ handelt es sich um aufsuchende Präventions- und mögliche Partner bei Behörden und NROs kennen zu lernen. Aufklärungsarbeit. Zwei Streetworkerinnen bieten szenena- Eingeladen waren politische Entscheidungsträger aus den je- he Aufklärung und Beratung an. Daneben wird in der tsche- weiligen Ländern, aber auch die ausführenden Organe wie chischen psychosozialen Beratungsstelle in Domazlice kon- Polizei, Staatsanwaltschaften und NROs. Außerdem wurden krete Hilfe bei z. B. der Vermittlung von Kontakten zum Ar- zusammen mit dem Bundeskriminalamt verschiedene Semi- beitsamt, Sozialamt oder zu Versicherungen angeboten. Eine nare in Litauen und der Ukraine durchgeführt. Teilgenom- gynäkologisch-venerologische Sprechstunde, bei der die men haben Bedienstete von Polizei und Staatsanwaltschaft Frauen sich anonym und kostenlos untersuchen und behan- der jeweiligen Länder sowie Frauenschutzorganisationen deln lassen können, runden das Angebot ab. und Beratungsstellen. Die Projektleitung liegt bei der Regierung der Oberpfalz. Die dermatologisch-venerologische Klinik der Universitätskli- Ziel ist, über die tatsächliche Situation der Opfer von Men- nik Pilsen unterstützt und begleitet das Aids-Präventionspro- schenhandel in Deutschland aufzuklären, die Zusammenar- jekt in medizinischen Fragen und ermöglicht die gynäkolo- beit von Polizei, Behörden und Fachberatungsstellen für Op- gische Sprechstunde. Das Projekt wird vom Staatsministeri- ferzeuginnen vorzustellen und Kooperationsvereinbarungen um für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz derzeit mit und zwischen den dortigen Stellen anzuregen. mit 30.000,00 Euro im Jahr unterstützt. Die beiden Street- workerinnen werden vom Staatsministerium des Innern fi- Zu 3.: nanziert. Wie bereits angeführt, ist die Zusammenarbeit der bayeri- schen Strafverfolgungsbehörden mit den Behörden der Zu 2.: Nachbarstaaten als durchweg positiv zu bezeichnen. Auf- Gemeinsame Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung und grund dessen ist es daher auch möglich, in Einzelfällen rasch zur Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden wurden inner- und effektiv zu reagieren, um die geeigneten Strafverfol- halb der Europäischen Union in den sogenannten Staatsver- gungsmaßnahmen ergreifen zu können. trägen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit allen neuen EU-Mit- anderer schwerwiegender Deliktsformen oder in Staatsver- gliedsstaaten sowie mit Ländern wie beispielsweise Rumäni- trägen zur Polizei- und Justizzusammenarbeit festgeschrie- en und Bulgarien auf gleiches Niveau zu bringen. Es beste- ben. Zu nennen sind ferner u. a. entsprechende Vertragswer- hen bereits entsprechende Kontakte mit regelmäßigem Infor- ke, die von der Bundesrepublik Deutschland mit der Russi- mationsaustausch. schen Föderation, der Tunesischen Republik und der Ukrai- ne geschlossen worden sind. Das Delikt Menschenhandel ist Bezüglich der Vereinfachung der strafrechtlichen Rechtshil- hier nicht explizit aufgeführt, da es Ziel ist, alle relevanten fe und damit der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern Kriminalitätsformen abzudecken. Wie unter Frage 1 ange- von Opfern von Menschenhandel durch den Abschluss mul- führt, besteht bereits zum Teil eine enge Zusammenarbeit der ti- und bilateraler Vereinbarungen ist die Bundesregierung in Ermittlungsbehörden mit den Herkunftsländern von Opfer- der Pflicht.
Seite 4 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/2089 Die Europäische Union hat 2004 das Programm des Eu- allen Akteuren, die in Deutschland aktiv sind, zugänglich ropäischen Sozialfonds EQUAL um die Zielgruppe „Opfer gemacht werden (IOM-Teilprojekt) von Menschenhandel“ erweitert. IOM hat als Koordinator ei- – Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema Men- ner Entwicklungspartnerschaft zusammen mit 10 NROs ei- schenhandel in Deutschland durch Verbreitung relevan- nen Projektantrag mit folgenden Schwerpunkten eingereicht: ter Informationen – Bildung von nationalen und transnationalen Netzwerken – Konkrete Teilprojekte zur Beratung und Betreuung von zur Unterstützung von Opfern von Menschenhandel, bei Opfern von Menschenhandel, z. B. Angebot gezielter be- der die soziokulturelle und insbesondere berufliche Rein- rufsfördernder Maßnahmen sowohl für Opfer von Men- tegration in Deutschland oder im Heimatland im Vorder- schenhandel, die längere Zeit in Deutschland bleiben grund steht werden, als auch für Rückkehrerinnen – Vernetzung von Akteuren, NROs, staatlichen Stellen und internationalen Organisationen, die mit den Folgen und Dieses Projekt soll wesentlich dazu beitragen, die Betreuung der Bekämpfung des Menschenhandels befasst sind von Opfern von Menschenhandel und damit ihre Zukunfts- – Erstellung einer Webseite und eines (elektronischen) perspektiven zu verbessern. Das Staatsministerium für Ar- Handbuchs zu „Best Practices“ einer nachhaltigen sozio- beit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat (unter haus- kulturellen Reintegration der Menschenhandelsopfer so- haltsrechtlichem Finanzierungsvorbehalt) zugesagt, zur Ko- wie eines Verzeichnisses von Kontaktadressen von Finanzierung der Teilprojekte der IOM und der bayerischen NROs in den Herkunftsländern und deren Projekten, die Fachberatungsstellen beizutragen.