Hygienevorschriften für stationäre Pflegeeinrichtungen

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                               Drucksache      16/13432 23.08.2012 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner, Sabine Ditt­ mar SPD vom 21.06.2012 Hygienevorschriften für stationäre Pflegeeinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: Hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozial­ ordnung, Familie und Frauen bereits eine Rechtsgrundlage zum Erlass von Hygienevorschriften für stationäre Pflege­ einrichtungen in das Bayerische Pflege­ und Wohnqualitäts­ gesetz aufgenommen? a) Wenn ja, mit welchem Inhalt? b) Wenn nein, in welchem zeitlichen Rahmen ist mit einer Rechtsgrundlage zu rechnen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 17.07.2012 Zu a): Nein. Das PfleWoqG normiert in seiner jetzigen Fassung lediglich die Verpflichtung stationärer Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen sowie für Menschen mit Behinderung, die einschlägigen hygienerechtlichen Anforderungen einzu­ halten (Art. 3 Abs. 2 Nr. 10 PfleWoqG). Zu b): Zur Gewährleistung eines umfassenden Infektionsschutzes in stationären Pflege­ und Behinderteneinrichtungen hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen einen Entwurf zur Änderung des Pfle­ WoqG erarbeitet, der sich derzeit in der Abstimmung inner­ halb der Staatsregierung befindet. Der Entwurf sieht eine Er­ mächtigung des Staatsministeriums für Umwelt und Ge­ sundheit vor, durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Fami­ lie und Frauen hygienerechtliche Bestimmungen zu erlassen, die einen ausreichenden und dem Konzept der stationären Einrichtung angepassten Schutz der Bewohnerinnen und Be­ wohner vor Infektionen sowie die Einhaltung der für ihren Aufgabenbereich einschlägigen Anforderungen der Hygiene durch die Beschäftigten gewährleisten. Der Gesetzentwurf soll nach den derzeitigen Planungen nach der parlamentari­ schen Befassung zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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