Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4813 10.06.2010 Schriftliche Anfrage Dienst stehenden Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtli chen Tätigkeit zu schützen. des Abgeordneten Ludwig Wörner SPD vom 11.03.2010 Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass die Beamtinnen und Beamten der Forstverwaltung Unterstützung bei ihrer kon Einfluss des Jagdverbandes auf die Beamten der fliktbehafteten Arbeit durch ihre Vorgesetzten wie auch Bayerischen Staatsforsten durch das Staatsministerium erfahren. Durch meine politi sche Arbeit und im Kontakt mit Waldbesitzerinnen und Ich frage die Staatsregierung: Waldbesitzern, Jägerinnen und Jägern sowie anderen betei ligten Gruppen und Verbänden stelle ich sicher, dass dieser 1. Wie wird sichergestellt, dass fachlich korrekt handelnde Grundsatz beachtet wird, und stärke dabei den Forstbeamtin Beamte (Bayerische Staatsforsten) nicht unqualifizierten, nen und beamten in der Öffentlichkeit den Rücken. manipulativen Angriffen durch den Bayerischen Jagd verband ausgesetzt sind, wenn sie Gesetze (Wald vor Soweit Dienstaufsichtsbeschwerden über Beamtinnen und Wild) korrekt vertreten? Beamte an mein Haus herangetragen werden, wird diesen nachgegangen. Der Sachverhalt wird geklärt. Dem Be 2. Welche Maßnahmen hat die Leitung der Bayerischen schwerdeführer und der betroffenen Beamtin oder dem be Staatsforsten eingeleitet, um sich öffentlich vor die fach troffenen Beamten wird das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt. lich korrekt handelnden Beamten zu stellen? Bisherige Vorwürfe haben sich als unberechtigt erwiesen; dies wurde unmissverständlich herausgestellt. 3. Wurde in dieser Frage dem Bayerischen Jagdverband öf Auch die nach dem Zeitpunkt der Schriftlichen Anfrage be fentlich deutlich gesagt, wie die Position des Ministeri kannt gewordenen Vorwürfe im Zusammenhang mit einem ums ist? Projektgruppenbericht wurden aufgearbeitet. 4. Wie wird sichergestellt, dass der Bayerische Jagdverband Ebenfalls geht das Staatsministerium Vorhaltungen nach, das geltende Recht – Wald vor Wild –, das von dem Prä dass einzelne Forstliche Gutachten nicht korrekt erstellt wor sidenten des Verbandes mitbeschlossen wurde, umge den seien. Diese Gutachten werden vom Staatsministerium setzt wird? als oberster Forstbehörde geprüft. Sämtliche Überprüfungen von aktuellen Gutachten konnten die Vorwürfe nicht bestäti gen, sodass diese zurückgewiesen wurden. Antwort Erforderlichenfalls gebietet die Fürsorgepflicht dem Dienst vorgesetzten, bei ehrverletzenden und beleidigenden Angrif des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft fen in Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit die ge und Forsten eigneten Maßnahmen zur Abwehr zu ergreifen. Derartige vom 28.04.2010 Entwicklungen sind dem Staatsministerium bisher nicht be kannt geworden. Ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 12. März 2010 und beantworte die Anfrage des Herrn Abgeordneten Ludwig Zu 2.: Wörner wie folgt. Vorweg schicken möchte ich, dass nach Die Vertreter meines Hauses und ich selbst haben bei zahl dem Inhalt der Anfrage mit den darin ursprünglich genann reichen Veranstaltungen und in Gesprächen darauf hinge ten „Beamten der Bayerischen Staatsforsten“ die Beamtin wiesen, dass an der jagd und forstpolitischen Linie meines nen und Beamten der Bayerischen Forstverwaltung gemeint Hauses gemäß dem gesetzlichen Grundsatz „Wald vor Wild“ sind; dies wurde nach Rücksprache bestätigt und deshalb die eindeutig festgehalten wird. Antwort entsprechend formuliert. Durch diese eindeutigen Aussagen wird allen Beamtinnen Zu 1.: und Beamten der Forstverwaltung bei ihrer täglichen Arbeit Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Forstverwaltung, vor Ort der Rücken gestärkt. die den in Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 BayWaldG gesetzlich veran kerten Grundsatz „Wald vor Wild“ in ihrer täglichen Arbeit Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu Nr. 1. umsetzen, erfüllen ihre dienstliche Pflicht. Daher können sie auf den Schutz des Freistaats Bayern als Dienstherrn bei der Zu 3.: Ausübung ihrer Aufgaben vertrauen. Gemäß § 45 Beamten Die jagd und forstpolitische Linie „Wald vor Wild“ meines statusgesetz ist der Dienstherr verpflichtet, die in seinem Hauses ist dem Bayerischen Jagdverband und seinen Gliede ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Drucksache 16/4813 rungen seit Jahren bekannt. Bei unzähligen Veranstaltungen 2 Nr. 3 BayJG mit dem „Waldverjüngungsziel“ konkreti wurde dieser Grundsatz durch die Forstverwaltung gegen siert. Demnach soll die Bejagung die natürliche Verjüngung über allen Ebenen des Jagdverbandes klar herausgestellt. standortgemäßer Baumarten im Wesentlichen ohne Schutz Auch bei den aktuellen Gesprächen mit der Spitze und Funk maßnahmen ermöglichen. tionären des Bayerischen Jagdverbandes ist dieser Grundsatz eindeutig vertreten worden. Für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften nach Art. 52 Abs. 3 BayJG sind die unteren Jagdbehörden sachlich zu Es ist mir ein wichtiges Anliegen, die aktuellen emotionalen ständig. Um die Vollzugstätigkeit der nachgeordneten Jagd Diskussionen zu versachlichen und wieder eine Vertrauens behörden noch weiter zu verbessern, hat mein Haus bereits basis zwischen Jägern, Waldbesitzern und Forstleuten zu mit vielfältigen Maßnahmen reagiert: schaffen. Es gibt keine Alternative zur konstruktiven Zu • Die Forstlichen Gutachten und deren Umsetzung in der sammenarbeit: Wir brauchen auch die Jäger, wenn wir unse Abschussplanung der Jagdjahre 2010 bis 2013 sind ein re Wälder fit für den Klimawandel machen wollen. gehend im Obersten Jagdbeirat mit dem Ergebnis beraten worden, dass die im Jahr 2006 zum ersten Mal ange Deshalb habe ich mich mit den Spitzenvertretern des Jagd wandte 3PhasenStrategie bei der Abschussplanung zur verbands, des Waldbesitzerverbands, des Bauernverbands Verbesserung beigetragen hat und daher im Wesentli und der Jagdgenossenschaften zusammengesetzt und ein Ak chen fortgesetzt werden soll. Dabei sind auch Berichts tionsprogramm mit Arbeitsschwerpunkten und vertrauens pflichten für die nachgeordneten Jagdbehörden vorgese bildenden Maßnahmen für die folgenden Monate erstellt. hen. • Den nachgeordneten Behörden wurden die Vollzugshin Zu 4.: weise einschl. 3PhasenStrategie am 26. November Die rechtlichen und fachlichen Vorgaben für das Jagdwesen 2009 übermittelt. in Bayern sind in den einschlägigen Jagdgesetzen (BJagdG, • Das StMELF hat am 10. Dezember 2009 eine Dienstbe BayJG), Verordnungen (AVBayJG), Richtlinien (z. B. sprechung mit den höheren Jagdbehörden und den Äm Richtlinie zur Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bay tern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit über ern) sowie entsprechenden Vollzugsschreiben geregelt. Im regionalen Aufgaben der Jagd mit dem Ziel durchgeführt, Zuge der Forstverwaltungsreform 2005 wurde der forst und einen effektiveren Vollzug zu gewährleisten. jagdpolitische Grundsatz „Wald vor Wild“ nach einstimmi • Die z. T. bestehenden fachlichen Defizite bei den nach ger Beratung im Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten geordneten Jagdbehörden werden durch eine verstärkte des Bayerischen Landtags im Waldgesetz für Bayern gesetz Informationsarbeit verringert. lich verankert. Dieser Grundsatz wurde zudem in Art. 1 Abs.