WD 9 - 054/13 Zur rechtlichen Qualifizierung der Vergabe von Fördermitteln an Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung nach § 65 b SGB V
Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 11 WD 9 – 3000 – 054/13 Das Einflussnahmeverbot bezieht sich hingegen ausdrücklich nur auf die konkrete Beratungstä- tigkeit. Aus der Begründung des Gesetzesentwurfs ergeben sich zudem Hinweise auf die notwendige Ausgestaltung der Beratung: „Information und Beratung sind so zu strukturieren, dass sie zu ei- ner Orientierung der Ratsuchenden und Klärung ihrer Anliegen führen, sich jedoch von der an- waltlichen sowie der ärztlichen Tätigkeit abgrenzen. Die unabhängige Verbraucher- und Patien- tenberatung ist als ein niedrig schwelliges, thematisch breit aufgestelltes Angebot einzurichten, das sich in die bestehende Beratungslandschaft einfügt. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen soll die unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung im Einzelfall auf andere qualifizierte Beratungs- und Informationsmöglichkeiten verweisen. […] Die Beratungstätigkeit einer unabhän- gigen Verbraucher- und Patientenberatung muss einer dauerhaften Verpflichtung zur Evaluation und Prozessoptimierung unterliegen.“ 30 Obwohl auch diese gesetzgeberischen Vorgaben Inhalt und Umfang der Beratungstätigkeit betref- fen, wäre ihre Übernahme in ein Ausschreibungsverfahren sicherlich als zulässig anzusehen. Vor diesem Hintergrund ist nicht ersichtlich, dass mit der Durchführung einer (sozialrechtlichen) Ausschreibung notwendigerweise gegen das Verbot der Einflussnahme auf die konkrete Bera- tungstätigkeit verstoßen würde. Ob sich aus dem Ablauf des konkreten Verfahrens oder Bestimmungen der spezifischen Förder- vereinbarung ein Verstoß gegen das Einflussnahmeverbot ergibt, ist jeweils im Einzelfall zu prü- fen. 3. Wer hätte die Pflicht zu handeln, wenn es um Einhaltung der Gesetze geht? Adressat der Regelung des § 65b SGB V ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Die Rechtsaufsicht liegt nach § 217d SGB V beim Bundesministerium für Gesundheit. 4. Anwendbarkeit von § 17 oder § 22 der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozi- alversicherung (SVHV) im Rahmen des § 65b SGB V Nach § 22 SVHV ist beim Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen, die nicht der Erbringung gesetzlicher oder satzungsmäßiger Versicherungsleistungen dienen, eine öffentli- che Ausschreibung durchzuführen. Die Vergabe nach § 65 b Absatz 1 SGB V stellt wie dargelegt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 99 GWB dar. § 22 SVHV ist nicht einschlägig. Da es sich vielmehr um eine Zuwendung handelt, sind die Vorgaben des § 17 SVHV zu beachten. Danach dürfen Zuwendungen nur im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben (§ 30 Absatz 1 SGB IV) gewährt werden dürfen. Bei der Gewährung ist zu bestimmen, wie die zweckentsprechende Leistung nachzuweisen ist. Außerdem ist ein Prüfungsrecht des Versicherungsträgers oder seines Beauftragten festzulegen. Danach darf der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen des § 65b SGB V im Wege der Zuwendung Fördermittel vergeben; hierbei sind Verwendungsnachweise und ein Prüfungsrecht vorzusehen. 30 Bundestagsdrucksache 17/2413, S. 25.
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 12 WD 9 – 3000 – 054/13 5. Literaturverzeichnis Becker, Ulrich; Kingreen, Thorsten (Hrsg.). SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung. Kommentar. 3. Auflage 2012. München: Verlag C. H. Beck. Hauck, Karl; Noftz, Wolfgang; Luth, Ernst-Wilhelm (Hrsg.). Sozialgesetzbuch. Kommentar. Lose- blattausgabe. Stand 09/2012. Berlin: Erich Schmidt Verlag. Heiermann, Wolfgang; Zeiss, Christopher (Hrsg.). juris Praxiskommentar Vergaberecht (jurisPK- VergR), 4. Aufl. 2013. Kaltenborn, Markus. Der kartellvergaberechtliche Auftragsbegriff im Vertragswettbewerb des SGB V. In: GesundheitsRecht 2011, 1-8. Leitherer, Stephan (Hrsg.). Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 77. Ergänzungs- lieferung 2013, München: Beck-Online. Otting, Olaf; Sormani-Bastian, Laura. Die Anwendbarkeit des Vergaberechts im Gesundheitsbe- reich, Zeitschrift für das gesamte Medizin- und Gesundheitsrecht (ZMGR) 2005, S. 246. Rolfs, Christina; Giesen, Richard; Kreikebohm, Ralf; Udsching, Peter (Hrsg.). Beck’scher Online- Kommentar Sozialrecht, Stand: 1. März 2013. München: Beck-Online.