Virtueller Marktplatz Bayern - Anforderung und Angebote für regionale Betreiber

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Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                               Drucksache   14/4598 Schriftliche Anfrage                                           wirtschaft und Forsten wie folgt: des Abgeordneten Dr. Kaiser SPD Zu 1.: vom 27.08.2000 Die Anforderungen und Angebote für regionale Betreiber er- füllen die Anforderungen der Ausschreibung nach offenen Virtueller Marktplatz Bayern – Anforderung und Ange- Schnittstellen und nicht-proprietären Standards. bote für regionale Betreiber Zu 2.: In einer Reihe von bayerischen Regionen und Landkreisen, Die Preis- und Konditionenliste vom 15. Juni 2000 ist nicht insbesondere in Unterfranken, sind bereits durch örtliche Ini- mehr aktuell. Die Staatsregierung hält die aktuelle Preis- und tiativen mittelständischer Unternehmen virtuelle Marktplät- Konditionenliste vom 16. August 2000 des Konsortiums Sie- ze entstanden oder in einem fortgeschrittenen Planungsstadi- mens/SAP für eine geeignete Grundlage für die Kooperati- um. Das zentrale Modell des Virtuellen Marktplatzes Bayern onsverhandlungen mit den regionalen Betreibern. Die Staats- der Staatsregierung droht nun diese regionalen Initiativen regierung hat entgegen dem ursprünglichen Preis- und Kon- aus dem Markt zu drängen, was zum Verlust der teils erheb- ditionenmodell erreicht, dass lichen Anfangsinvestitionen führen würde. – das Leistungsentgelt nicht pro Kopf der Bevölkerung be- rechnet, sondern bezogen auf die örtlichen Gegebenhei- Ich frage die Staatsregierung: ten im Gebiet des jeweiligen Marktplatzes zwischen dem dezentralen Betreiber und dem Konsortium ausgehandelt 1. Wie beurteilt die Staatsregierung die vom Betreiber Sie- wird; mens/SAP bisher vorgelegten „Anforderungen und An- – dieses Entgelt nicht jährlich im Voraus, sondern viertel- gebote für regionale Betreiber“? jährlich im Nachhinein entrichtet wird. Dies gewährleistet, dass die regionalen Betreiber nicht fi- 2. Hält die Staatsregierung die „Preis- und Konditionslisten. nanziell überlastet werden. Das Entgelt ist zu entrichten als Version 01 – 15. Juni 2000“ mit einer Gebühr von 1,– Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte technische DM je Einwohner und Jahr für eine tragfähige wirt- Infrastruktur des VMB und des Behördenwegweisers, die schaftliche Basis regionaler Betreiber? überregionale Vermarktung sowie die Bereitstellung zentra- ler Dienstleistungen und Informationen. Soweit diese Leis- 3. Wie sehen die Kriterien des Konsortiums für die vorge- tungen des Konsortiums vom dezentralen Betreiber nicht in sehene notwendige Lizenzierung und Zertifizierung des Anspruch genommen werden, vermindert sich das Entgelt. regionalen Betreibers im Einzelnen aus? Es wird darauf hingewiesen, dass bereits die Preis- und Kon- ditionenliste Version 01 vom 15. Juni 2000 lediglich als Ver- 4. In welcher Weise sollten nach Auffassung der Staatsre- handlungsgrundlage gedacht war, die den Besonderheiten gierung die getätigten Investitionen und Vorleistungen des Einzelfalles anzupassen war. Hierauf haben Staatskanz- regionaler Betreiber in einem Kooperationsmodell lei und Konsortium schriftlich und mündlich immer wieder berücksichtigt werden? hingewiesen. Es findet ein angemessener Leistungs- und Risikoausgleich 5. Wie begründet die Staatsregierung die Vereinbarkeit der zwischen den Verhandlungsparteien statt. Die wirtschaftli- öffentlich-rechtlichen Funktionen des VMB mit dem chen Chancen und Risiken müssen potenzielle regionale Be- Wettbewerbsrecht? treiber im Rahmen eines Businessplans für sich selbst ab- schätzen. Eine Garantie für die Rentabilität kann von Seiten 6. Steht die Vergabe des Subdomains in den Landkreisen der Staatsregierung weder für den Betrieb des zentralen noch und Regionen mit dem kommunalen Wirtschaftsrecht im der dezentralen Marktplätze gegeben werden. Einklang? Zu 3.: Die Anforderungen des Konsortiums Siemens/SAP liegen dieser Antwort bei. Antwort der Bayerischen Staatskanzlei                                  Zu 4.: vom 23.10.2000                                                 Den Verhandlungen liegen wirtschaftliche Erwägungen bei- der Seiten zugrunde, die in dem gegenseitigen Willen einer Die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Heinz Kaiser     Zusammenarbeit austariert werden. Die Staatsregierung beantworte ich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium       kann insoweit keine Vorgaben machen. Entscheidend ist, des Innern und dem Staatsministerium für Ernährung, Land-      dass der regionale Marktplatz errichtet wird. Findet sich kein
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Seite 2                           Bayerischer Landtag       · 14. Wahlperiode                             Drucksache 14/4598 regionaler Betreiber, so ist das Konsortium aufgrund der         zu nutzen. Soweit erkennbar, beschaffen sich die Landkrei- Ausschreibung verpflichtet, die Errichtung und den Betrieb       se/kreisfreien Städte nichts gegen Entgelt. Daher ist das Ver- des regionalen Marktplatzes selbst zu organisieren.              gaberecht nicht anwendbar. Zu 5.:                                                           Umgekehrt erhalten sie für die Vergabe der Subdomain auch Der Virtuelle Marktplatz Bayern soll wie die öffentlich-         keine Zahlung. Unter Umständen können sie jedoch andere rechtlichen Marktplätze der Gemeinden grundsätzlich allen        Vorteile ziehen, z.B. Informationsmöglichkeiten der Nutzer potenziellen Anbietern zugänglich sein. Damit sind willkür-      über die Behörde oder erweiterte Möglichkeiten der Aufga- liche Ausschlüsse von Wettbewerbern unzulässig. Dass ne-         benerfüllung. Eine Ausschreibung ist in solchen Fällen nicht ben den kommerziellen Angeboten auch soziale und behörd-         vorgeschrieben. Sowohl der Grundsatz der Sparsamkeit und liche Angebote auf dem Marktplatz zu finden sind, ist für ei-    Wirtschaftlichkeit als auch das Gebot der Gleichbehandlung nen gemeindlichen Marktplatz typisch.                            möglicher Interessenten lassen es jedoch empfehlenswert er- scheinen, die örtlichen Partner möglichst im Wettbewerb zu Zu 6.:                                                           ermitteln, wenn mit einer Mehrheit von solchen Interessen- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit        ten zu rechnen ist. Die Vergabevorschriften können Anre- nicht in der Lage, eigene virtuelle Marktplätze zu errichten,    gungen für ein zweckmäßiges Verfahren bieten. wie dies zurzeit vermehrt z. B. die Großen der Automobil- branche tun. Der VMB eröffnet dem Mittelstand die Mög-           Die Vergabe der Subdomain im Rahmen eines Vertrages des lichkeit, am zukunftsträchtigen Business-to-Business-Ge-         Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt mit dem regionalen schäft teilzuhaben. Die Staatsregierung sieht daher dieses Pi-   Betreiber bedarf intern einer Entscheidung des Kreistags lotprojekt als ein Instrument der Mittelstandsförderung.         bzw. des Stadtrates (oder eventuell eines Ausschusses). Eine Maßnahmen indirekter Wirtschaftsförderung dienen einem           Zuständigkeitsabgrenzung im Einzelnen kann durch die Ge- öffentlichen Zweck und gehören grundsätzlich zu den frei-        schäftsordnung erfolgen. Der Landrat bzw. der Oberbürger- willigen Aufgaben der Gemeinden und Landkreise. Der Auf-         meister vertritt aber in jedem Fall seine Gebietskörperschaft bau eines Kooperations- und Informationsnetzes, durch das        nach außen und ist insoweit Adressat der Staatsregierung. die wirtschaftliche und soziale Struktur in den kreisfreien Städten sowie in den Landkreisen durch die Förderung der Wirtschaft, die Begünstigung von Industrieansiedlungen und       Zu 8.: die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbessert wird, stellt eine   Die Förderung der Telezentren im 5b-Gebiet Bayern erfolgt zulässige kommunale Aufgabe dar. Unzulässig ist allerdings       nach den von der Europäischen Kommission (EU-KOM) am ein kommunales Tätigwerden insbesondere dann, wenn eine          20.03.1995 genehmigten Grundsätzen des Staatsministeri- Unternehmenstätigkeit mit der alleinigen Absicht, Gewinn         ums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die För- zu erzielen, betrieben wird oder in Bereichen außerhalb der      derung von Projekten zur Diversifizierung, Neuausrichtung Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaft-       und Anpassung des landwirtschaftlichen Sektors in struktur- lich durch einen Dritten erfüllt werden kann (Art. 87 Abs. 1     schwachen Gebieten nach Ziel 5 b entsprechend Art. 5, 6 und Satz 1 Nr. 4, Satz 2 GO, Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Satz 2     8 der VO (EWG) Nr. 2085/93 vom 20.07.1993 und steht da- LkrO).                                                           mit in Einklang mit der Europäischen Beihilfekontrolle. Zu 7.:                                                           Im Konzept des Virtuellen Marktplatzes Bayern ist nicht Die Konzeption des Virtuellen Marktplatzes Bayern sieht          vorgesehen, dass die regionalen Marktplatzbetreiber natio- vor, dass von den Landkreisen und kreisfreien Städten das        nale oder europäische Fördermittel erhalten sollen. Somit ist Recht vergeben wird, die Subdomain auf regionaler Ebene          die Gefahr einer Doppelförderung nicht gegeben.
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