Sicherung unbelasteten Trinkwassers
Bayerischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/6834 21.12.2006 Schriftliche Anfrage Antwort der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und vom 11.09.2006 Verbraucherschutz vom 09.11.2006 Sicherung unbelasteten Trinkwassers Zu 1.: Die Antworten auf die Schriftlichen Anfragen Wörner vom Die Information der betroffenen Bürger ist in der Trinkwas- 11.04.05, Drs. 15/3592, und Biedefeld vom 21.09.05 zeigen serverordnung (TrinkwV 2001) geregelt. § 9 Abs. 11 einen ständigen Anstieg bei den nur noch mit Ausnahmege- TrinkwV 2001 bestimmt Folgendes: nehmigungen betriebenen Wasserversorgungsanlagen, der durchschnittlichen Dauer solcher Ausnahmegenehmigung „Das Gesundheitsamt hat bei der Zulassung von Abwei- und einen fatalen Trend, das Problem der Schadstoffbelas- chungen (Anm.: = Abweichungen von den Grenzwerten) tungen mit Verdünnungsstrategien zu bekämpfen. oder der Einschränkung der Verwendung von Wasser für den menschlichen Gebrauch durch entsprechende Anordnung si- Wir fragen die Staatsregierung: cherzustellen, dass die von der Abweichung oder Verwen- dungseinschränkung betroffene Bevölkerung von dem Un- 1. In welcher Form, wann und von wem werden die ange- ternehmer und dem sonstigen Inhaber einer Wasserversor- schlossenen Bürger bzw. Nutzer solcher Anlagen über gungsanlage oder von der zuständigen Behörde unverzüglich Grenzwertüberschreitungen und beantragte Ausnahme- und angemessen über diese Maßnahmen und die damit ver- genehmigungen informiert? bundenen Bedingungen in Kenntnis gesetzt sowie gegebe- nenfalls auf mögliche eigene Schutzmaßnahmen hingewie- 2. Wie viele und welche Anlagen mit welchen Fördervolu- sen wird. Außerdem hat das Gesundheitsamt sicherzustellen, men haben eine maximale dreijährige ggf. sechsjährige dass bestimmte Bevölkerungsgruppen, für die die Abwei- Ausnahmegenehmigung in welchem Ausmaß und warum chung eine besondere Gefahr bedeuten könnte, entsprechend überzogen? informiert und gegebenenfalls auf mögliche eigene Schutz- maßnahmen hingewiesen werden.“ 3. Welche Erfolge haben die in Zusammenhang mit Aus- nahmegenehmigungen vorgelegten Sanierungsmaßnah- § 21 Abs.1 TrinkwV 2001 legt fest: men bei welchen Anlagen erbracht? „Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasser- 4. In welchen Fällen ist zumindest anzunehmen, dass eine versorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 Buchstabe a oder Belastung auch durch die falsche Annahme der Fließrich- b (Anm.: = Wasserversorgungsanlagen mit mehr bzw. bis zu tung des Grundwassers zustande gekommen ist, und wel- 1000 m3/a) haben den Verbraucher durch geeignetes und ak- che Abhilfen bzw. Korrekturen sind dabei vorgesehen? tuelles Informationsmaterial über die Qualität des ihm zur Verfügung gestellten Wassers für den menschlichen Ge- 5. Inwieweit lässt der Anstieg der Beimischung einwand- brauch auf der Basis der Untersuchungsergebnisse nach § 14 freiem Wassers zur Verdünnung der Grenzwertüber- zu informieren. Dazu gehören auch Angaben über die ver- schreitung von Schadstoffen von 42 WVA’s im Jahre wendeten Aufbereitungsstoffe und Angaben, die für die Aus- 2001 auf 336 WVA’s – also das Achtfache – eine Abkehr wahl geeigneter Materialien für die Hausinstallation nach von der im Umweltschutz grundsätzlich angestrebten den allgemein anerkannten Regeln der Technik erforderlich Vermeidungsstrategie zu einer von der Fachwelt bei allen sind. Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Was- Umweltmedien abgelehnten Verdünnungsstrategie be- serversorgungsanlage im Sinne von § 3 Nr. 2 Buchstabe c fürchten? (Anm.: = Hausinstallation) haben die ihnen nach Satz 1 zu- gegangenen Informationen allen Verbrauchern in geeigneter 6. Will die Staatsregierung wirklich behaupten, dass auf ei- Weise zur Kenntnis zu geben.“ ne zentrale Erfassung aller Grenzwertüberschreitungen bei Trinkwasser aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Zu 2. und 3.: verzichtet werden muss, wenn andererseits alle Kfz’s re- Nach § 9 Abs. 6 TrinkwV 2001 kann bei einer Überschrei- gelmäßig einer Abgasuntersuchung unterzogen werden? tung der nach § 6 Abs. 2 TrinkwV 2001 festgesetzten Grenz- werte, die nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Ge- sundheit führt und die nicht innerhalb von 30 Tagen behoben werden kann, eine maximal dreijährige Ausnahmegenehmi- gung erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigung kann ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Drucksache 15/6834 nach § 9 Abs. 7 TrinkwV 2001 um maximal drei weitere Jah- den 4 weitere dreijährige Ausnahmegenehmigungen re verlängert werden. Die „Überziehung“ einer insgesamt nach § 9 Abs. 7 TrinkwV 2001 erteilt. Bei 1 WVA waren sechsjährigen Ausnahmegenehmigung ist derzeit nicht mög- die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich. Bei 1 WVA wur- lich, da die TrinkwV 2001 erst zum 1. Januar 2003 in Kraft de die Reduzierung der Schadstoffe erreicht. 1 WVA trat. wurde an die Fernwasserversorgung angeschlossen. Der Grund für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen – Regierungsbezirk Mittelfranken: liegt meist in der Belastung durch Nitrat und Pflanzen- Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 6 u. 7 TrinkwV schutzmittel. 2001 wurden bisher nicht erteilt. Die Beantwortung der Anfrage beruht auf einer verwal- – Regierungsbezirk Unterfranken: tungsaufwendigen Umfrage der Regierungen bei den Ge- Eine dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 6 sundheitsämtern. In Bayern gibt es über 47.000 Wasserver- TrinkwV 2001 haben 13 WVA mit mehr als 1000 m3/a sorgungsanlagen (WVA). Die überwiegende Mehrzahl da- und 25 WVA mit bis zu 1000 m /a erhalten. Bisher wur- 3 von sind Eigenversorgungsanlagen (Hausbrunnen) mit einer den 3 weitere dreijährige Ausnahmegenehmigungen geringen Fördermenge von weniger als 1.000 m /a. Allein im 3 nach § 9 Abs. 7 TrinkwV 2001 erteilt. Bei 16 WVA war Landkreis Rottal-Inn bestehen 6.174 WVA mit bis zu 1000 die Sanierung erfolgreich. 1 WVA wurde eingestellt. 1 m /a. 3 WVA wurde an eine andere WVA angeschlossen. 4 Nach § 9 Abs. 6 TrinkwV 2001 wurden insgesamt 94 drei- WVA dienen jetzt der Brauchwassergewinnung. jährige Ausnahmegenehmigungen für WVA mit mehr als 1000 m3/a und 484 dreijährige Ausnahmegenehmigungen für – Regierungsbezirk Schwaben: WVA mit bis zu 1000 m /a erteilt. Eine Verlängerung der 3 Eine dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 6 Ausnahmegenehmigung um drei Jahre nach § 9 Abs. 7 TrinkwV 2001 haben 48 WVA mit mehr als 1000 m3/a TrinkwV 2001 erhielten 12 WVA. Für die einzelnen Regie- und 1 WVA mit bis zu 1000 m /a erhalten. Bisher wurden 3 rungsbezirke lässt sich Folgendes feststellen: 2 weitere dreijährige Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 7 TrinkwV 2001 erteilt. In 4 Fällen war die Sanie- – Regierungsbezirk Oberbayern: rung erfolgreich. Eine dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 6 TrinkwV 2001 haben 7 WVA mit mehr als 1000 m /a und 3 162 WVA mit bis zu 1000 m3/a erhalten. Weitere drei- Zu 4.: jährige Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Abs. 7 Fälle, in denen eine Belastung „durch die falsche Annahme TrinkwV 2001 wurden bisher nicht erteilt. 1 WVA hält der Fließrichtung des Grundwassers zustande gekommen die Grenzwerte wieder ein. In vielen Fällen soll ein An- ist“, sind weder bekannt noch anzunehmen. Völlig unabhän- schluss an andere WVA oder der Einbau von Aufberei- gig von Wasserschutzgebieten verstoßen Belastungen des tungsanlagen erfolgen. Grundwassers gegen die Grundsätze und wasserrechtlichen Vorgaben des allgemeinen Grundwasserschutzes (§ 34 Abs. – Regierungsbezirk Niederbayern: 2 und § 33 a Abs. 1, Nr. 1 und 2 WHG) und sind durch ge- Eine dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 6 eignete Maßnahmen zu sanieren. Zweck eines Wasser- TrinkwV 2001 haben 4 WVA mit mehr als 1000 m3/a und schutzgebietes ist es hingegen, erhöhte Anforderungen fest- 225 WVA mit bis zu 1000 m /a erhalten. Bisher wurden 3 zulegen, die im Sinne einer besonderen Vorsorge über die 2 weitere dreijährige Ausnahmegenehmigungen nach § 9 Anforderungen des allgemeinen Grundwasserschutzes hi- Abs. 7 TrinkwV 2001 erteilt. Abgeschlossene Sanie- nausgehen. rungsmaßnahmen sind bisher nicht zu verzeichnen. Die möglichst genaue Kenntnis des Einzugsgebietes einer Durch die Schaffung neuer Brunnen bzw. die Erweite- Trinkwasserfassung ist eine wesentliche Voraussetzung für rung eines Wasserschutzgebietes lassen sich jedoch Er- die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes und den Erfolg folge absehen. von Sanierungsmaßnahmen. Bei älteren Wasserschutzgebie- ten standen neuere Methoden und Erkenntnisse zur Ermitt- – Regierungsbezirk Oberpfalz: lung der Grundwasserfließrichtungen nicht zur Verfügung. Eine dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 6 Auch modernste Methoden der hydrogeologischen und ma- TrinkwV 2001 haben 9 WVA mit mehr als 1000 m3/a und thematischen Modellrechnung können nur im Rahmen eines 11 WVA mit bis zu 1000 m /a erhalten. Bisher wurde 1 3 vertretbaren Aufwands genutzt werden. Sofern sich heraus- weitere dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 stellt, dass der Umgriff eines Wasserschutzgebietes verän- Abs. 7 TrinkwV 2001 erteilt. In 6 Fällen war die Sanie- dert werden muss, wird das Wasserversorgungsunternehmen rung erfolgreich. In 4 Fällen werden die Grenzwerte oh- aufgefordert, der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ne Sanierungsmaßnahmen wieder eingehalten. Vorschläge für die Anpassung zu unterbreiten. Die Bereit- stellung einwandfreien Trinkwassers ist Pflichtaufgabe der – Regierungsbezirk Oberfranken: Kommunen. Die Wasserwirtschaftsverwaltung ist als amtli- Eine dreijährige Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 6 cher Sachverständiger im wasserrechtlichen Verfahren betei- TrinkwV 2001 haben 13 WVA mit mehr als 1000 m /a 3 ligt und steht im Übrigen den Kommunen beratend zur Ver- und 60 WVA mit bis zu 1000 m /a erhalten. Bisher wur- 3 fügung.
Drucksache 15/6834 Bayerischer Landtag · 15. Wahlperiode Seite 3 Bereits in der Antwort vom 21.09.2005 auf die Schriftliche Es ist nicht zutreffend, dass mit der Mischung verschiedener Anfrage der Frau Abgeordneten Biedefeld vom 19.08.2005 Wässer die Vermeidungsstrategie unterlaufen wird. Sofern haben wir darauf hingewiesen, dass die generelle Behaup- eine Verdünnung mit unbelastetem Wasser tatsächlich als tung, eine Vielzahl bayerischer Wasserschutzgebiete sei Sofortmaßnahme notwendig ist, um den Verbrauchern Was- falsch ausgewiesen, nicht zutrifft, und dass es in der Natur ser zu liefern, das die Anforderungen der TrinkwV 2001 ein- der Sache liegt, wenn bei der Überprüfung älterer Wasser- hält, wird von den betroffenen Behörden stets die Forderung schutzgebiete Anpassungen vorgenommen werden müssen. erhoben, dass begleitend an den Belastungsursachen anset- zende Sanierungsmaßnahmen, wie z. B. eine Änderung der Zu 5.: Landbewirtschaftung nach Bodenuntersuchungen, Dünge- Die Zahl „336 WVA’s“ ist nicht zutreffend. Sie geht ver- empfehlungen und Beratungen im Rahmen von Kooperati- mutlich auf die Antwort zur Anfrage des Abgeordneten Wör- onsmodellen durchgeführt werden. Insofern kann von einer ner vom 11.04.2005 zurück (s. Drs. 15/3592 vom „Abkehr“ von der Vermeidungsstrategie keine Rede sein. 27.06.2005). Gefragt worden war dort nach Brunnen, also einzelnen Wasserfassungen. Eine Wasserversorgungsanlage Zu 6.: („WVA“) wird oft aus mehreren Wasserfassungen gespeist. Die Aussage des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit In der Antwort findet sich z. B. der Hinweis, dass allein 77 und Verbraucherschutz in der Antwort vom 21.09.2005 auf der aufgeführten 95 Brunnen in Schwaben zu einer einzigen die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Susann Bie- Wasserversorgungsanlage der Stadtwerke Augsburg zu defeld vom 19.08.2005, dass eine zentrale Erfassung aller zählen sind. Es handelt sich also nicht um 336 Wasserver- Grenzwertüberschreitungen nicht stattfindet, ist insoweit sorgungsanlagen, sondern um 336 Wasserfassungen, deren überholt, als sich derzeit eine zentrale Trinkwasserdatenbank Wasser in den zugehörigen Wasserversorgungsanlagen mit- im Aufbau befindet, welche die Grenzwertüberschreitungen einander verschnitten wird. beinhalten wird.