Zweitbeschäftigung von Angestellten der CAP

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Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode                                                                                                     Drucksache     16/4405 28.04.2010 Schriftliche Anfrage                                                          geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses der Zustimmung der CAP als Arbeitgeber. Die Mitarbeiter der CAP werden des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/                             dabei bei verschiedenen Unternehmen – sowohl bei Sicher­ DIE GRÜNEN                                                                    heitsdienstleistern als auch bei anderen Unternehmen – tätig. vom 17.02.2010                                                                Die CAP hat grundsätzlich keine Kenntnis darüber, bei wel­ chen Unternehmen ihre Mitarbeiter eine Nebentätigkeit Zweitbeschäftigung von Angestellten der CAP                                   wahrnehmen. Aufgrund der Abrechnung der zuletzt mit Si­ cherheitsaufgaben der CAP beauftragten Firmen Herba Rei­ Ich frage die Staatsregierung:                                                nigungs GmbH, der aus diesem Unternehmen im Jahr 2005 ausgegliederten Herba Protect GmbH und der Securitas 1. Bei welchen Unternehmen sind seit wann jeweils wie                         Flugservices GmbH (ehemals Renful Flugverkehr Services viele Angestellte der CAP „geringfügig beschäftigt“?                      GmbH) ist der CAP bekannt, dass bei diesen Unternehmen in der Zeit von 2001 bis zu der Aussetzung der Beschäfti­ 2. Mit der Durchführung welcher Sicherheitsleistungen                         gungspraxis im Oktober 2009 durchschnittlich jährlich zwi­ werden diese Fremdfirmen im Bedarfsfall beauftragt                        schen rd. 90 und rd. 330 Mitarbeiter „geringfügig beschäf­ (vgl. Pressemitteilung der FMG vom 08.10.2009)?                           tigt“ und in ihrem Hauptarbeitsverhältnis bei der CAP ange­ stellt waren. Für die Zeit vor 2001, in der die CAP seit 1993 3. Wie ist diese Übertragung von Aufgaben vertraglich ge­                     das Beschäftigungsmodell mit unterschiedlichen Partnerfir­ regelt?                                                                   men praktizierte, liegen nach Auskunft der FMG keine Auf­ zeichnungen mehr vor. 4. Welche Sicherheitsaufgaben führen diese Fremdfirmen am Flughafen München generell aus?                                        Zu 2.: Die CAP hat Aufträge von der Flughafen München GmbH 5. Seit wann führen diese Firmen am Flughafen München                         und Drittfirmen. Zur Erledigung der Aufträge hat die CAP welche Aufgaben aus?                                                      für Spitzenlasten und Kapazitätsengpässe zum Teil Subun­ ternehmerleistungen von Minijob­Arbeitgebern (zuletzt Her­ 6. Wie viele Beschäftigte der Herba Protect GmbH, die                         ba und Securitas) und auch von anderen Partnerfirmen (ohne nicht bei der CAP angestellt sind, sind am Flughafen                      Minijobber der CAP) bezogen. München mit Sicherheitsaufgaben betraut? Die Sicherheitsdienstleistungen umfassten Eigensicherungs­ 7. Teilt die Staatsregierung die Auffassung der FMG, dass                     pflichten des Flughafenunternehmers oder von Fluggesell­ eine geringfügige Beschäftigung von CAP­Angestellten                      schaften nach §§ 8 und 9 des Luftsicherheitsgesetzes (z. B. bei der Securitas Flugverkehr Services GmbH, die zu                       Zaunstreifen, Flugzeugbewachung). Darüber hinaus hat es 23,9 % Miteigentümerin der Cap ist, den rechtlichen Vor­                  sich um Aufgaben gehandelt, die nicht im Luftsicherheitsge­ gaben, wie sie in Landtags­Drucksache 16/3356 mitge­                      setz verankert sind (z.B. Absicherung von Baustellen, Bau­ teilt wurden, entspricht, vor allem hinsichtlich der Forde­               stellenbewachung, Zugangskontrolle zu Baustellen, Absi­ rung, die beiden Arbeitgeber dürften keinen Gemein­                       cherungen von Veranstaltungen, Schließdienste, Sicherheits­ schaftsbetrieb führen, es müsse sich um zwei voneinan­                    begleitungen, Einweisung in das Automaten­Check­in­Ver­ der getrennt agierende Arbeitsorganisationen handeln?                     fahren). 8. Praktizieren noch andere Tochterfirmen der FMG dieses                      Zu 3.: Beschäftigungsmodell, wenn ja, welche, in welchem                         Mit den zuletzt beauftragten Partnerfirmen Herba Protect Umfang und seit wann?                                                     und Securitas Flugservices GmbH bestand laut Auskunft der FMG ein Dienstleistungsvertrag auf Abrufbasis. Der Abruf der Leistung erfolgte anhand der in den Schichtplänen der CAP festgelegten Bedarfszeiten. Die einzelnen Mitarbeiter Antwort                                                                       waren durch die CAP und die jeweiligen privaten Partnerfir­ men ermächtigt, entsprechende Schichtzeiten wahlweise im des Staatsministeriums der Finanzen                                           Rahmen der geringfügigen Tätigkeit für die Partnerfirmen vom 29.03.2010                                                                oder im Rahmen ihrer Hauptbeschäftigung bei der CAP zu übernehmen. Am Monatsende erfolgte auf Basis der von der Zu 1.:                                                                        CAP erstellten Zeiterfassungslisten die Abrechnung zwi­ Nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Mitarbei­                    schen der CAP und den Partnerfirmen. ter der CAP unterliegen Nebentätigkeiten im Rahmen eines ______ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de ­ Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de ­ Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Seite 2                         Bayerischer Landtag      · 16. Wahlperiode                             Drucksache 16/4405 Zu 4. und 5.:                                                 tigungsmodells der CAP durch die KPMG Rechtsanwalts Soweit der FMG bekannt, führten die Firmen Herba Reini­       GmbH wurde die Securitas Flugverkehrs Services GmbH gungs GmbH seit 1999 und Herba Protect seit 2005 Sicher­      erst ab dem Jahr 2007 in das Beschäftigungsmodell einge­ heitsaufgaben nahezu ausschließlich für die CAP aus. Die      bunden, bei dem Mitarbeiter der CAP neben ihrem Hauptar­ Firma Herba Reinigungs GmbH ist darüber hinaus seit 1991      beitsverhältnis eine Nebenbeschäftigung als geringfügig Be­ mit Reinigungsaufgaben am Flughafen München beschäf­          schäftigte bei der Securitas Flugverkehrs Services hatten und tigt.                                                         dabei wiederum bei der CAP für Sicherheitstätigkeiten ein­ gesetzt wurden. Die rechtliche Beurteilung der KPMG Die Firma Securitas Flugservices GmbH ist seit 2007 am        kommt zu dem Ergebnis, dass das Beschäftigungsmodell in Flughafen München tätig und hat – soweit der FMG bekannt      der tatsächlichen Durchführung nicht den einschlägigen – neben der CAP auch andere Kunden, zumeist im Bereich        Vorschriften des Sozialversicherungs­, Lohnsteuer­ und Ar­ von Luftverkehrsgesellschaften, die entsprechende Sicher­     beitsrechtes entspricht. Nach der festgestellten Art und Wei­ heits­ und Servicedienstleistungen benötigen. Die Vorgän­     se der Durchführung des Beschäftigungsmodells hat es sich gerfirma Renful, deren Geschäftsbetrieb die Firma Securitas   bei der Nebentätigkeit der CAP­Mitarbeiter auch bei der Se­ Flugservices GmbH im Jahr 2007 übernommen hatte, war          curitas Flugverkehrs Services GmbH um kein echtes zweites bereits 2003 für die CAP tätig.                               Beschäftigungsverhältnis gehandelt. Vielmehr bestand ins­ besondere aufgrund fehlender eigenständiger Wahrnehmung Zum Tätigkeitsbeginn und Tätigkeitsumfang früherer Part­      des Direktions­ und Dispositionsrechtes durch die Securitas nerfirmen der CAP lassen sich heute keine verlässlichen An­   Flugverkehrs Service GmbH auch die Nebentätigkeit fak­ gaben mehr machen.                                            tisch bei der CAP als Arbeitgeber des Hauptarbeitsverhält­ nisses. Zu 6.: Am 30.09.2009, kurz vor Aussetzung des Beschäftigungs­ modells, waren 227 Mitarbeiter der CAP als geringfügig Be­    Zu 8.: schäftigte bei der Herba Protect GmbH beschäftigt. Nach       Ein ähnliches Beschäftigungsmodell mit zuletzt 12 geringfü­ Kenntnis der FMG hatte die Herba Protect GmbH darüber         gig Beschäftigten hatte die Tochtergesellschaft MediCare hinaus nur einige wenige weitere Mitarbeiter. Genaue Aus­     Flughafen München Medizinisches Zentrum GmbH begin­ kunft hierzu kann nur die Firma Herba Protect GmbH ertei­     nend ab 2002 praktiziert. Umgehend nach Bekanntwerden len.                                                          der Ermittlungen bei der CAP hat die MediCare die Behör­ den hierüber informiert, um die Frage der Rechtmäßigkeit Zu 7.:                                                        der konkreten Praxis zu klären. Unabhängig davon wurden Nach dem Ergebnis der aktuellen Überprüfung des Beschäf­      die Beschäftigungsverhältnisse vorsorglich beendet.
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