Wer kontrolliert den Tiergesundheitsdienst?
Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/8462 01.02.2002 Schriftliche Anfrage beiter bzw. Tierärzte des TGD Arzneimittel an Land- wirte? des Abgeordneten Starzmann SPD vom 25.04.2001 4. Welche Probleme sieht die Staatsregierung darin, dass die Tierärzte des TGD einerseits Medikamente abgeben, Wer kontrolliert den Tiergesundheitsdienst? der TGD andererseits das Programm zur Früherkennung von Schadstoffen durchführt? Ich frage die Staatsregierung: a) Wie steht die Staatsregierung zu der häufig geäußer- ten Kritik, dass über den TGD als Selbsthilfeorgani- Im Zusammenhang mit dem Schweinemastskandal wird die sation der BBV in der Aktion „Offene Stalltür“ prak- Frage nach der Rolle des Tiergesundheitsdienstes gestellt. tisch sich selber kontrolliert? Offensichtlich war es so, dass in den von Dr. Fechter betreu- b) Hat es im Rahmen dieser Probenahmen in den Jahren ten landwirtschaftlichen Betrieben auch der Tiergesundheits- 1998, 1999, 2000 Hinweise auf illegalen Medika- dienst tätig war. Der TGD führte auch im Rahmen der Akti- menteneinsatz, Antibiotikarückstände, verbotene on „Offene Stalltür“ die Kontrollen durch. Substanzen bei Mastschweinen, Zuchtsauen oder Fer- keln gegeben? Ich frage die Staatsregierung: c) Wenn ja, was wurde von der Staatsregierung unter- nommen, um diese Gefährdung für die Gesundheit 1. In welcher Weise wird der mit staatlichen Zuschüssen der Verbraucher abzustellen? von ca. 20 Mio DM pro Jahr vom Landwirtschaftsminis- terium geförderte Tiergesundheitsdienst vom Staat kon- 5. Wie schätzt die Staatsregierung den Erfolg der vom trolliert? Landwirtschaftsministerium geförderten Aktion „Offene a) Gab, bzw. gibt es jährliche Rechenschaftsberichte Stalltür“ ein, wenn man beispielsweise berücksichtigt, bzw. Tätigkeitsberichte des TGD an das Ministeri- dass nur 30 % der Schweinehalter an der Aktion „Offene um? Stalltür“ sich beteiligen? b) Gab, bzw. gibt es Gespräche bzw. Gremien zwischen a) Wie hoch ist der Anteil des „QHB“ am Schweine- TGD und Landwirtschaftsministerium? fleisch? c) Welche Hinweise auf Medikamentenmissbrauch in b) Wie sinnvoll sind finanzielle, öffentliche Aufwen- der Schweinemast hat es in den letzten Jahren bei die- dungen für die Aktion „Offene Stalltür“, wenn damit sen Kontakten/Gesprächen gegeben? lediglich gesetzliche Regelungen eingehalten wer- den? 2. Wie viele Tonnen Antibiotika, Hormone und Arzneimit- tel haben Tierärzte das TGD an Landwirte in den Jahren 6. Auf welche Weise und zu welchen Zeitpunkten wurden 1998/1999/2000 abgegeben? Verstöße gegen die Richtlinien der Aktion „Offene Stall- tür“ gemeldet? a) Wie hoch waren dafür die jährlichen Einnahmen und a) vom TGD dem Bayerischen Bauernverband? wurden diese versteuert? b) vom BBV an die Landwirtschafts- oder Veterinär- b) Inwieweit teilt die Staatsregierung die Auffassung, behörden? der TGD bzw. dessen Tierärzte dürfen keinerlei Me- c) vom TGD den Veterinärbehörden oder den Landwirt- dikamentenverkauf betreiben? schaftsbehörden/Landwirtschaftsministerium direkt? c) Inwieweit ist die Abgabe bzw. der Verkauf von Arz- neimitteln mit der Gemeinnützigkeit des eingetra- 7. Inwieweit hat das Landwirtschaftsministerium als Träger genen Vereins Tiergesundheitsdienst zu vereinbaren? des QHB-Programms mit der Aktion „Offene Stalltür“ als wesentlichen Programmteil geworben? 3. Inwieweit hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, ob Tierärzte des TGD neben ihrer Anstellung oder Beschäf- tigung durch den TGD eine eigene Praxis als niederge- lassener Tierarzt betreiben? Antwort a) Wenn das zutrifft, wird die Staatsregierung gebeten, des Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und zu beurteilen, ob dies zulässig ist? Verbraucherschutz b) Inwieweit kann dabei von ungleichen Wettbewerbs- bedingungen für die sonstigen niedergelassenen Tier- Einleitend weise ich darauf hin, dass der Tiergesundheits- ärzte gesprochen werden? dienst Bayern e.V. (TGD) als eingetragener Verein nicht der c) Auf welcher rechtlichen Grundlage verkaufen Mitar- Aufsicht des Staatsministeriums für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (StMGEV) unterliegt. Der Freistaat
Seite 2 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/8462 Bayern überprüft den Tiergesundheitsdienst ausschließlich in einem erweiterten Arbeitskreis fort. im Rahmen der gesetzlichen Förderung nach § 14 Abs. 1 Landwirtschaftsförderungsgesetz (LwFöG). Zu 1. c): Im Gesprächskreis „Tierische Erzeugung“ im StMLF, beste- Die Fragen des Herrn Abgeordneten Starzmann beziehen hend aus TGD, Bayerischem Bauernverband (BBV), Lan- sich im Wesentlichen auf die bisherige Förderung des Tier- destierärztekammer und einem Vertreter der staatlichen Ve- gesundheitsdienstes durch das Bayerische Staatsministerium terinärverwaltung sowie dem StMLF wurden Verfahren und für Landwirtschaft und Forsten (StMLF). Gemäß Art. 3 Abs. Meldewesen des BBV-Programms „Offene Stalltür“ bespro- 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten in der Gesundheit, in chen. Aus den Protokollen der Gesprächskreise ist nicht zu der Ernährung und im Verbraucherschutz vom 9. April 2001 entnehmen, dass Hinweise auf Medikamentenmissbrauch in werden Fördermaßnahmen, die den ernährungsbezogenen der Schweinemast gegeben worden wären. und gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz betreffen, künftig nicht mehr über das StMLF, sondern über das StM- Zu 2.: GEV abgewickelt. Beim Tiergesundheitsdienst betrifft dies Eine mengenmäßige Erfassung der von Tierärzten des TGD derzeit die gesetzliche Förderung der Globalmaßnahmen abgegebenen Arzneimittel (einschließlich Antibiotika und gemäß § 14 Abs. 1 LwFöG. Ferner wurden die bisher im Hormone) ist nicht möglich, da die erforderlichen Unterla- Haushalt des StMLF bereitgestellten Mittel für das Pro- gen (Abgabebelege) aufgrund der staatsanwaltschaftlichen gramm „Offene Stalltür“ sowie für Auftragsuntersuchungen Ermittlungen derzeit nicht zugänglich sind. im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Schad- stoffen und zu Radioaktivitätsmessungen auf das StMGEV Zu 2. a): übertragen. Für das Jahr 2001 wurde die Förderung ein- Die Frage kann wegen des Steuergeheimnisses gemäß § 30 schließlich Erstellung des Förderbescheids durch das StMLF Abgabenordnung (AO) nicht beantwortet werden. Vom durchgeführt. Steuergeheimnis werden auch Feststellungen geschützt, ob die betreffende Einrichtung überhaupt als gemeinnützig an- Zu 1.: erkannt war oder ist bzw. ob die Gemeinnützigkeit ggf. wie- Die in der Frage enthaltene Aussage, der TGD werde mit der aberkannt wurde. Auf die bundeseinheitlichen Regelun- jährlich ca. 20 Mio. DM vom StMLF gefördert, trifft nicht gen zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber Parla- zu. Die Zuschüsse des StMLF an den Tiergesundheitsdienst menten wird insoweit hingewiesen. Eine Befreiung vom Bayern e.V. (TGD) in Höhe von bis zu 50 % der förderfähi- Steuergeheimnis von Seiten des TGD ist nicht erteilt worden. gen Kosten betrugen im Jahr 2000: • 6.688.000 DM für die Durchführung von Globalmaßnah- Zu 2. b): men zur Sicherung und Verbesserung der hygienischen Die Voraussetzungen für die Abgabe von Arzneimitteln Wertigkeit der vom Tier stammenden Nahrungsmittel durch den Tierarzt an den Tierhalter sind in den arzneimit- gemäß Artikel 14 Abs. 1 Landwirtschaftsförderungsge- telrechtlichen Vorschriften geregelt. Der Umfang der Abga- setz (LwFöG) be von Arzneimitteln richtet sich nach den Erfordernissen ei- • 900.000 DM für Betriebskontrollen und Laboruntersu- ner ordnungsgemäßen Behandlung der vom Tierarzt betreu- chungen im Rahmen des Programms „Offene Stalltür“. ten Tiere. Dies gilt für Tierärzte des TGD gleichermaßen wie für niedergelassene oder in Praxen angestellte Tierärzte. Zur Auftragsuntersuchungen im Rahmen des Programms zur Frage, inwieweit der Arzneimittelverkauf aus steuerrechtli- Früherkennung von Schadstoffbelastungen in der tierischen cher Sicht mit dem Status der Gemeinnützigkeit vereinbar Erzeugung hatten im Jahr 2000 ein Mittelvolumen in Höhe ist, wird auf die Antwort zu 2. a) und c) verwiesen. von 399.975 DM. Zu 2. c): Zu 1. a): Vereine können bei Erfüllung der gesetzlichen Vorausset- Für die zwei genannten Maßnahmen, die als Projektförde- zungen (§§ 51 – 68 AO) als gemeinnützigen Zwecken dien- rung laufen, hat der TGD einen Verwendungsnachweis end anerkannt und damit von der Körperschaft- und Gewer- gemäß Artikel 44 BayHO vorgelegt. Der TGD, als juristi- besteuer befreit werden. Die Anerkennung der Gemeinnüt- sche Person des Privatrechts, hat keine Verpflichtung zur zigkeit an sich verbietet der steuerbegünstigten Einrichtung Vorlage eines Rechenschafts- bzw. Tätigkeitsberichtes über nicht, gewerbliche Betätigungen als steuerpflichtige wirt- seine Gesamttätigkeit gegenüber dem StMLF. Hierfür gibt es schaftliche Geschäftsbetriebe im Rahmen der allgemeinen keine Rechtsgrundlage. Der TGD unterliegt nur insoweit der gesetzlichen Bestimmungen auszuüben. Dabei ist der Grund- Rechts- und Fachaufsicht des Staates, soweit er mit der satz der Selbstlosigkeit (§ 55 AO) zu beachten. Hieraus er- Durchführung von Globalmaßnahmen gemäß Artikel 14 gibt sich, dass die nichtbegünstigten, gewerblichen Zwecke Abs. 1 LwFöG beauftragt ist (vgl. Artikel 14 Abs. 5 LwFöG). im Vergleich zu den begünstigten Zwecken dem Verein nicht das Gepräge geben und nicht Satzungszweck sein dür- Zu 1. b): fen. Die Steuerbefreiung ist jedoch ausgeschlossen, soweit Zwischen dem TGD und dem StMLF gab es Gespräche im ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unter- Zusammenhang mit der Abwicklung von Fördermaßnahmen halten wird (§§ 14, 64 AO). und Untersuchungsaufträgen sowie in Bezug auf den Ge- sundheits- und Hygienestatus von Tierbeständen in landwirt- Die Abgabe von Arzneimitteln gegen Entgelt durch einen schaftlichen Betrieben. Das StMGEV setzt diese Gespräche steuerbegünstigten Verein ist ein solcher wirtschaftlicher
Drucksache 14/8462 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Seite 3 Geschäftsbetrieb. Diese Tätigkeiten unterliegen darüber hin- bar. Wird mit der Einhaltung bestimmter Programmvor- aus der Umsatzsteuer nach den einschlägigen gesetzlichen schriften geworben, so ist eine Trennung von Kontrolle und Bestimmungen. Beratung erforderlich. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu 7. verwiesen. Die amtliche Überwachung der Weitergehende, konkret auf den Tiergesundheitsdienst Bay- landwirtschaftlichen Betriebe durch die zuständigen Behör- ern e.V. bezogene Ausführungen sind im Hinblick auf die den ist weder durch das Eigenkontrollsystem der „Offenen Beschränkungen des Steuergeheimnisses (vgl. Antwort zu Stalltür“ noch das Monitoring-Programm berührt. 2. a) nicht möglich. Zu 4. b): Zu 3.: Nach den vom TGD bzw. Bauernverband dem StMLF zur Verfügung gestellten Informationen wurden sämtliche Hin- Zu 3. a): weise auf Anwendung verbotener Substanzen an die Vete- Die Staatsregierung hat keine Kenntnis, ob angestellte rinärverwaltung weitergeleitet. Seit 1998 waren dies folgen- Tierärzte des TGD in ihrer dienstfreien Zeit, also in Ne- de sieben Fälle: bentätigkeit, als in freier Praxis niedergelassene Tierärzte tätig sind. Berufsrechtlich und im Lichte des Grundsatzes der 1998: Bei 4.753 kontrollierte Betriebe, darunter Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 GG) ist dies – unter Beach- 571 Schweinehalter tung arbeitsvertraglicher Pflichten – möglich. Die Frage der 2 Fälle Abgabe von Tierarzneimitteln ohne Nebentätigkeit ist somit rein arbeitsvertraglicher Natur und Verschreibung liegt im ausschließlichen Ermessen der Vertragspartner. 1 Fall Nachweis von Chloramphenicol in der Milch Zu 3. b): 1999: Bei 5.202 kontrollierte Betriebe, darunter Auf die Antwort zu 3. a) wird verwiesen. Soweit angestellte 549 Schweinehalter Tierärzte außerhalb ihrer Tätigkeit im TGD als freie Tierärz- keine Hinweise auf Anwendung verbotener te tätig sind, unterliegen sie den selben Rechten und Pflich- Substanzen ten wie jeder niedergelassene Tierarzt, d.h. insbesondere auch hinsichtlich der Berufsordnung, der Liquidierung nach 2000: Bei 4.635 kontrollierte Betriebe, darunter der Gebührenordnung für Tierärzte und den einschlägigen 509 Schweinehalter Rechtsvorschriften zum Verkauf von Tierarzneimitteln, wie 1 Fall Verschreibung von Azepromazin das grundsätzlich auch für angestellte Tierärzte – des TGD – 1 Fall Verschreibung von Lidocain der Fall ist. Dies gilt allerdings nicht für den TGD, wenn er 2 Fälle Nachweis von Phenylbutazon in Milch. als Organisation tierärztliche Tätigkeiten ausführt. So ist er als Organisation nicht an die Gebührenordnung und an die Da die Akten von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Berufsordnung für Tierärzte in Bayern gebunden. Die För- sind, können die Angaben derzeit nicht überprüft werden. derung der Globalmaßnahmen ist im Übrigen Gegenstand ei- ner Anfrage der Europäischen Kommission. Sie wird derzeit Zu 4. c): vom StMGEV überprüft. Nach Abschluss der Überprüfung Die Veterinärbehörden haben aufgrund der Meldungen des wird das StMGEV ergänzend berichten. TGD entsprechende Ermittlungen in den landwirtschaftli- chen Betrieben und tierärztlichen Hausapotheken durchge- Zu 3. c): führt. Im Fall eines positiven Rückstandsbefund in der Milch Auf die Antwort zu 2. b) wird verwiesen. (Phenylbutazon) konnten bei den Nachforschungen vor Ort keine weiteren Hinweise auf die Anwendung nicht zugelas- Zu 4.: sener Arzneimittel gefunden werden; die Ermittlungen dau- Das Programm zur Früherkennung von Schadstoffbelastun- ern an. Zwischen den Feststellungen des TGD und der Mel- gen in der tierischen Erzeugung (Monitoring-Programm) be- dung an die Veterinärverwaltung lagen in der Vergangenheit inhaltet Auftragsuntersuchungen des StMLF und verfolgt häufig mehrere Wochen oder Monate, so dass eine Überprü- das Ziel, im Vorfeld der amtlichen Lebensmittelkontrolle die fung der Feststellungen des TGD nicht mehr möglich war. frühzeitige Erkennung von Schadstoffbelastungen und die Bei Auffinden nicht mehr zugelassener Arzneimittel wurden Nutzbarmachung der gewonnenen Erkenntnisse für die land- diese zum Teil vom TGD entsorgt. Das STMGEV hat den wirtschaftliche produktionstechnische Beratung und für Ab- TGD angehalten, Verstöße, die ihm vor Ort bekannt werden, hilfemaßnahmen. Die Verteilung der Stichproben erfolgt umgehend den Veterinärbehörden zu melden. Das StMGEV nach statistischen Vorgaben, auf die der TGD keinen Ein- hat inzwischen den TGD angehalten, Verstöße gegen fluss hat. Das Monitoring-Programm ist nicht mit dem Pro- Straftatbestände die im Vor Ort bekannt werden, umgehend gramm „Offene Stalltür“ zu verwechseln. den Regierungen zu melden. Zu 4. a): Zu 5.: Das Programm „Offene Stalltür“ des Bayerischen Bauern- Dem Programm „Offene Stalltür“ tritt der Tierhalter mit sei- verbandes ist ein Eigenkontrollsystem der dem Programm nem ganzen Betrieb bei, so dass eine Untergliederung nach beigetretenen landwirtschaftlichen Betriebe. Als Eigenkon- der Zahl der Teilnehmer bei den einzelnen Tierarten nicht trollsystem ist das Programm „Offene Stalltür“ Qualitätssi- möglich ist. Insgesamt haben Mitte 2000 rund 50.000 land- cherungssystemen in anderen Wirtschaftszweigen vergleich- wirtschaftliche Tierhalter an dem Programm teilgenommen.
Seite 4 Bayerischer Landtag · 14. Wahlperiode Drucksache 14/8462 Die Mehrzahl der Vermarktungsunternehmen in der bayeri- Zu 6.: schen Schlachtwirtschaft differenziert in den Auszahlungs- Der TGD meldet Verstöße gegen die Programmbedingungen preisen zwischen „Offene-Stalltür“-Teilnehmern und ande- sowie bei Kontrollen festgestellte Sachverhalte in folgender ren Landwirten. Art und Weise: Zu 5. a): 1. Alsbald nach der Kontrolle werden dem BBV zur Been- Im Jahr 2000 wurden von den rund 3,2 Mio. Schweinen, die digung der Programmteilnahme Landwirte gemeldet, die der Fleischprüfring Bayern e.V. in die gesetzlichen Handels- die Kontrolle nicht zulassen oder angesichts der Kontrol- klassen einreihte, rd. 1,246 Mio. Schweine (= 38,9%) als für le die Teilnahme am Programm gekündigt haben. das QHB-Programm geeignet bewertet. Der als QHB- 2. Die Meldung des TGD bei Verdacht auf Einsatz verbote- Fleisch vermarktete Anteil lag deutlich niedriger, da von den ner Stoffe und Verdacht auf illegalen Bezug von Arznei- Schlachttierkörpern nur Teile (Edelteilstücke) als Pro- mitteln erfolgt direkt an die Veterinärbehörden. Der BBV grammfleisch weiterverkauft werden. erhält nachträglich eine Mitteilung. 3. Nach Abschluss des Kontrolljahres meldet der TGD dem Zu 5. b): BBV zum Zweck des Programmausschlusses jene Land- Die Staatsregierung stand und steht der Einführung von Qua- wirte, die in der vereinbarten Zeit Mängel in den Berei- litätssicherungssystemen in der Landwirtschaft positiv ge- chen Tierschutz und Arzneimittelaufzeichnungen nicht genüber und fördert diese. Ein wesentlicher Bestandteil jedes beseitigt haben. Qualitätssicherungssystems ist die Kontrolle der Einhaltung 4. Seit dem Kontrolljahr 1999 meldet der TGD dem BBV gesetzlicher Vorgaben. Mängel können im Wege der Selbst- Feststellungen, die sich auf ein mögliches Fehlverhalten inspektion frühzeitig erkannt und abgestellt werden. Bei des Tierarztes beziehen (fehlender Abgabebeleg gemäß § Qualitätssicherungssystemen, die zukünftig durch die Staats- 13 Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung). Zuvor er- regierung gefördert werden, müssen klar definierte und ging die Meldung an die Bayerische Landestierärztekam- nachvollziehbare Qualitätskriterien eingehalten werden, die mer. Der Präsident der Bayerischen Landestierärztekam- deutlich über den gesetzlichen Vorgaben liegen. So sollen mer hat in der Sitzung der Arbeitgruppe „Tierische Er- künftig für den Bereich des Rindfleisches folgende überge- zeugung“ im Staatsministerium für Landwirtschaft und setzliche Qualitätskriterien vorgesehen werden: Forsten am 20. 10. 1999 vorgeschlagen, die betroffenen • ausschließliche Verfütterung zertifizierter Futtermittel, Tierärzte nicht mehr der Tierärztekammer, sondern di- • Verbot antibiotischer Leistungsförderer, rekt den Behörden zu melden. Der BBV hat die Liste sol- • Verbot der Verfütterung von Speiseabfällen, cher Tierärzte aus dem Kontrolljahr 1999 und 2000 am • Verbot der Klärschlammausbringung, 21.02.2001 dem StMGEV übergeben. Dieses hat die Li- • Begrenzung der Transportzeit von Schlachttieren auf we- ste an die örtlich zuständigen Veterinärbehörden zum nige Stunden, Zwecke weiterer Ermittlungen weitergeleitet. In den Fäl- • besondere Anforderungen an die Hygiene und Sauberkeit len, in denen sich die Feststellungen des TGD als zutref- des Schlachtviehs, fend erwiesen haben, wurden entsprechende Ordnungs- • BSE-Lebend-Test nach Prof. Braun, widrigkeitenverfahren eingeleitet. • Anwendung sicherer Schlachtmethoden, insbesondere Rückenmarkabsaugung sowie Zu 7.: Das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten hat • Einführung eines umfassenden Qualitätssicherungssys- mit dem Teilprogramm „Offene Stalltür“ grundsätzlich nicht tems, das sämtliche Stufen der Produktionskette (vom geworben. In Informationsmaterialien wurde jedoch auf das Futtermittel bis zur Ladentheke) umfasst und hohe Trans- Teilprogramm „Offene Stalltür“ und seine Leistungsinhalte parenz gewährleistet. hingewiesen.