EDV-Ausstattung an Bayerns Schulen; Situation in Fürth

/ 4
PDF herunterladen
Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode                                                                             Drucksache   14/2516 Schriftliche Anfrage                                         beitung, Auswertung und Darstellung von Daten und Infor- mationen; sie erkennen, wie der Computer in unterschiedli- des Abgeordneten Dr. Jung SPD                                chen Bereichen sinnvoll eingesetzt werden kann. Diese vom 29.11.1999                                               Grunderfahrungen sind die Voraussetzung für einen selbst- ständigen und verantwortungsbewussten Umgang mit den EDV-Ausstattung an Bayerns Schulen;                          neuen Medien. Und das multimediale Arbeiten und die In- Situation in Fürth                                           formationsgewinnung aus Datennetzen geben neue Möglich- keiten, die Welt zu erschließen und mit anderen Menschen in Ich frage die Staatsregierung:                               Verbindung zu treten. 1. In welchem Umfang verlangt der aktuelle Hauptschul-       Der selbstverständliche Umgang mit dem Computer ist ein lehrplan den Einsatz von Computern im Unterricht und     unverzichtbarer Bestandteil der Qualifikationen, die gerade welche Ausstattungsgröße und Qualität ist an den bayeri- die Hauptschule mit ihrem an der Berufs- und Arbeitswelt schen Hauptschulen hierfür erforderlich?                 orientierten Unterrichtsangebot im Rahmen der grundlegen- den Allgemeinbildung vermitteln muss. Der systematische 2. Sind alle Hauptschulen in der Stadt Fürth derart mit      Umgang mit dem PC, z.B. auch das 10-Finger-Tastschreiben Computern ausgestattet, dass ein ordnungsgemäßer         oder CAD, wird im Zusammenhang mit fachlichen Inhalten EDV-Unterricht gemäß dem aktuellen Lehrplan an allen     vermittelt. Die Stundentafel der Hauptschule sieht – auch im Schulen gewährleistet ist?                               Dienste der Berufswahlvorbereitung – den Einstieg in die ar- beitspraktischen Fächer kaufmännisch-bürotechnischer Be- 3. Wann ist damit zu rechnen, dass auch im Grundschulbe-     reich, gewerblich-technischer Bereich und hauswirtschaft- reich Computer erforderlich werden und welche Kosten     lich-sozialer Bereich in der Jahrgangsstufe 7 als Pflicht- würden für die Ausstattung der Grundschulen in Fürth     fächer und in den Jahrgangsstufen 8 und 9 (10) als Wahl- mit entsprechenden Computern entstehen?                  pflichtfächer sowie den Lehrgang im Wahlfach Informatik ab der Jahrgangsstufe 8 vor. Wenn zusätzlich die Möglichkeit 4. Welche Finanzhilfen erhalten die Kommunen durch den       zum Besuch des Wahlfachs Informatik genutzt wird, kann Freistaat Bayern für die Einrichtung von EDV-Ausstat-    der Schüler sogar vertiefte Kenntnisse gewinnen: tungen? 5. Seit wann sieht der Hauptschullehrplan verpflichtend den  Jahrgangsstufe:              7         8          9      10 Einsatz von Computern im Unterricht und ab welcher Klassenstufe vor und wann ist damit zu rechnen, dass im                                         Wochenstunden: Hauptschulunterricht auch der Einsatz von Computern in allen Klassenzimmern erforderlich ist?                   Gewerblich-technischer       2 Bereich                                2 Kaufmännisch-bürotechnischer Bereich 1 } } }2 4      3 Antwort                                                      Hauswirtschaftlich-sozial- kundlicher Bereich 2 des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus             Informatik                   –         2          2      2 vom 10.01.2000 Je nach Fach und Jahrgangsstufe unterscheidet sich der Um- Zu 1. und 5.:                                                fang an Unterrichtszeit, der auf EDV-Inhalte verwandt wird. Der ab dem Schuljahr 1997/98 stufenweise neu eingeführte Lehrplan für die Hauptschule weist den Medien grundsätz-     Darüber hinaus können Lerninhalte verschiedener weiterer lich in allen Fächern eine bedeutende Rolle zu, insbesondere Fächer am Computer erarbeitet werden. Vorgesehen ist der wenn sich vom Thema her sinnvolle Anknüpfungsmöglich-        Computereinsatz ab Jahrgangsstufe 7 in den Fächern keiten ergeben. Besonders ausgewiesen aber ist das Anliegen  Deutsch, Mathematik, Musik, Kunsterziehung, Arbeitslehre, im Schwerpunkt „Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Ar-    und – wie bereits oben aufgeführt – den arbeitspraktischen beitsleben“.                                                 Fächern in je unterschiedlicher fach- und jahrgangsstufenab- hängiger Intensität. Außerdem kann der Computer Der neue Lehrplan macht die Einführung in die Grundlagen     grundsätzlich in allen Jahrgangsstufen der Hauptschule als der Informations- und Kommunikationstechniken zur            Unterrichtsmittel eingesetzt werden. Hierbei bietet sich der Pflichtaufgabe. Die Schüler erwerben grundlegende Kennt-     Einsatz von Computern in den Klassenzimmern und nisse, Fertigkeiten und Strategien zur Beschaffung, Verar-   Fachräumen (z.B. Physik, Chemie, Musik) an.
1

Seite 2                              Bayerischer Landtag        · 14. Wahlperiode                              Drucksache 14/2516 Damit soll sichergestellt werden, dass kein Schüler die              den Hauptspeicher und kann im Zusammenwirken mit älterer Soft- Hauptschule ohne entsprechende Grundkenntnisse und                   ware und Hardware Probleme bereiten. Grundfertigkeiten im Bereich der Informationstechnischen Bildung verlässt.                                                    Derzeit verfügen 85,9 % der Hauptschulen mit den Jahr- gangsstufen 7–9 über ein Local Area Network (LAN), 73,6 Die Anzahl der benötigten Computer an einer Schule hängt             % verfügen über einen Internetzugang. Im Durchschnitt wei- grundsätzlich von der Größe und Gliederung der je einzelnen          sen diese Hauptschulen 24,8 PC-Arbeitsplätze auf, was in Schule ab. Die Hardware-Ausstattung richtet sich nach der            der Summe rund 27.000 PC-Arbeitsplätze ergibt. eingesetzten Software (z.B. CAD-Programme). Nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre haben sich Rechner mit             Zu 2.: der graphischen Bedienoberfläche Windows als Quasi-Stan-             Alle Hauptschulen mit Jgst. 7–9 in der Stadt Fürth verfügen dard auch im Schulbereich bewährt und durchgesetzt. Der              über einen Internetzugang und je mindestens 15 Rechner, die Beraterkreis für Schulrechner des Staatsministeriums für             lokal vernetzt sind (vgl. Anlage). Insgesamt 188 Rechner Unterricht und Kultus formuliert folgende Anforderungen an           (Stand Juli 1999) sind vorhanden; dies bedeutet im Schnitt Arbeitsplatzrechner:                                                 rund 21 Computer pro Hauptschule, wobei insgesamt 19 Rechner, also rund 10 % bereits in Fachräumen und Klas- Als Arbeitsplatzrechner werden Rechner mit PCI-Bus und einem         senzimmern eingesetzt werden. Damit ist eine zufriedenstel- 32-Bit-Prozessor der Pentium-Klasse empfohlen. Folgender Aus-        lende EDV-Ausstattungssituation gegeben. bau sollte vorhanden sein: 64 MB Hauptspeicher (ausbaubar mit gängigen Bausteinen, ohne Austausch der vorhandenen Bausteine),      Zu 3.: Netzwerkadapter, Diskettenlaufwerk (Format 8,9 cm = 3,5"), Fest-     Computer werden bereits in Grundschulen eingesetzt. Gera- platte, CD-ROM-Laufwerk, standardmäßige Schnittstellen, Sound- blaster-kompatible Soundkarte, 2 Kopfhörer, Mikrofon. In jedem de hier bieten sich neue Möglichkeiten zur Binnendifferen- Fall muss es möglich sein, die vorhandenen Programme zu nutzen.      zierung oder zur Integration eines Computers in einer Das BIOS-SETUP sollte mit Passwort sperrbar sein.                    „Medienecke" an. Die „Handreichung zum Einsatz des Computers in der Grundschule", Band I, des Staats- Der Lehrerarbeitsplatz sollte aktive Lautsprecher besitzen; ebenso   instituts für Schulpädagogik und Bildungsforschung wird eine Projektionseinrichtung empfohlen.                          (http://www.isb.bayern.de/ghs/hrpcigs.htm) bietet umfas- sende Informationen zu dieser Thematik. Konkrete Aussa- Im Bereich der Graphik empfiehlt der Beraterkreis die Verwendung     gen zu Kosten hängen davon ab, welcher Ausstattungsgrad einer Graphikkarte (32 Bit-Datenbus, 8 MB Video-RAM). In der         erreicht werden sollte. Es scheint realistisch und derzeit aus- Regel ist eine Auflösung von 800 x 600 Punkten bei einer Bildwie-    reichend, pro Klassenzimmer einen Computer zur Verfü- derholfrequenz von mindestens 75 Hz auch im Graphikmodus aus- gung zu haben. Damit ist die Zahl der Klassen maßgeblich reichend. Eine höhere Auflösung der Graphikkarte ist nur dann sinnvoll, wenn ein leistungsfähiger Monitor vorhanden ist, der die-  für die Gesamtkosten. Ein Computerraum dürfte eher für se hohe Auflösung auch mit genügend hoher Bildwiederholfrequenz      weiterführende Schulen angestrebt werden. darstellen kann. Eine Überprüfung der Graphikauflösung zusam- men mit dem verwendeten Bildschirm unter den Bedingungen des         Zu 4.: Einsatzortes Schule wird vor einer Kaufentscheidung dringend an-     Gegenwärtig ist die Ausstattung der Schulen mit Computern geraten.                                                             nach dem Schulfinanzierungsgesetz Aufgabe der Sachauf- wandsträger. Der Staat übernimmt im Gegenzug die – we- Aus ergonomischen Gründen, insbesondere des Platzbedarfs bei         sentlich höheren – Personalkosten. Die Situation an den wei- üblichen Schülerarbeitstischen, sollte der Farbbildschirm ein Ana-   terführenden Schulen hinsichtlich der EDV-Räume ist insge- log-Monitor mit 38,1 cm (15")-Bild sein, wobei hier besonders auf Qualität (z. B. mechanischer Aufbau, 0,28 mm Lochmaske oder Tri- samt zufriedenstellend. Um den IuK-Einsatz in den Klassen- nitron-Röhre), Abschirmung der Strahlung nach TCO 95 oder bes-       zimmern und Fachräumen zu intensivieren, hat die Staatsre- ser TCO 99 und ergonomische Gesichtspunkte (z. B. Bildwieder-        gierung im Rahmen der High-Tech-Offensive für die näch- holfrequenz mindestens 75 Hz, auch im eingesetzten Graphikmo-        sten drei Jahre 60 Mio. DM bereit gestellt. Damit sollen dus, non-interlaced, Power-Management-Technologie nach EPA-,         – Projekte gefördert werden, VESA-DPMS- oder NUTEK-Empfehlungen) zu achten ist. Bei               – die Lehrerfortbildung im Bereich der Neuen Medien ver- größeren Bildschirmen (ab 17"), die für spezielle Anwendungen wie        stärkt werden, CAD empfohlen werden, ist ein entsprechend höherer Platzbedarf       – schwerpunktmäßig die EDV-Ausstattung der Schulen im bei der Aufstellung aus ergonomischen Gründen zwingend zu                Bereich der Klassenzimmer und Fachräume gefördert berücksichtigen. Die Entwicklung bei Flachbildschirmen soll beob- werden. achtet werden. Windows wird als Regelbetriebssystem für Arbeitsplatzrechner         Die genauen Förderrichtlinien werden derzeit mit den kom- empfohlen. Sinnvoll ist es, dass jeweils gleiche Betriebssystemver-  munalen Spitzenverbänden erarbeitet. Alle öffentlichen sionen auf allen Rechnern zum Einsatz kommen. Windows NT             Schulen – auch die Grundschulen – sollen Anträge stellen Workstation als Clientsystem bedingt erhöhte Anforderungen an        können. Der Fördersatz wird voraussichtlich 35 % betragen.
2

Drucksache 14/2516                                                  Bayerischer Landtag                · 14. Wahlperiode                                               Seite 3 14.12.99 Tab. S3: Ausstattung der Schulen mit Schülerarbeitsplätzen, Rechnern und Netzen, Standardsoftware und Programmiersprachen im Jahr 1999 für den Schulamtsbezirk: 563                                          Staatliches Schulamt in der Stadt Fürth a) Ausstattung mit Schülerarbeitsplätzen                        1 Schulart                              Schulen         Schulen mit mindestens        Schulen mit mindestens 15           Schülerarbeitsplätze       davon in Fachräumen und insgesamt           einem Arbeitsplatz                 Arbeitsplätzen                                             Klassenzimmern Anzahl       Anteil in %            Anzahl      Anteil in %          Anzahl Durchschnitt                  Anzahl HS m. Jgst. 7 – 9                           9               9          100,0                   9           100,0             188            20,9                   19 Realschulen                                 2               2          100,0                   2           100,0             134            67,0                    1 Gymnasien                                   3               3          100,0                   3           100,0              93            31,0                   17 sonst. Hauptsch.                            1               1          100,0                                                   4              4,0                   4 reine Grundschulen                          9               2           22,2                                                  15              1,7                   3 SonderVS o. Hauptschulst.                   1                                                                                  0              0,0                   0 reine SVS f. GeistigB/Kranke                1                                                                                  0              0,0                   0 SonderVS mit Hauptschulst.                  2               1           50,0                                                   8              4,0                   0 Berufsschulen                               5               5          100,0                   4             80,0            194            38,8                   12 Wirtschaftsschulen                          1               1          100,0                   1           100,0              72            72,0                    0 sonst. Berufsfachsch.                       2               2          100,0                                                  22            11,0                    0 BFS - Gesundheitswesen                      2               1           50,0                                                   1              0,5                   0 Berufsoberschulen                           1               1          100,0                   1           100,0              37            37,0                    0 Fachoberschulen                             1               1          100,0                   1           100,0              37            37,0                   11 Fachschulen                                 2               1           50,0                   1             50,0             17              8,5                   4 Quelle: Zentralstelle für Computer im Unterricht Stand: Juli 1999 1    Der Begriff „Schülerarbeitsplätze“ berücksichtigt nur die Rechner für den Unterrichtseinsatz, nicht aber Verwaltungsrechner. Doppelzählungen sind wegen Mitbenutzung der EDV-Ausstattung durch andere Schulen möglich. 2    Hier sind alle Rechner einschließlich Schulverwaltung ohne Mitbenutzung berücksichtigt. 3    Einschließlich integrierter Pakete, sofern sie einen entsprechenden Bestandteil enthalten. 4    Eine mit dem Betriebssystem ausgelieferte Programmiersprache BASIC ist nicht enthalten. Die Durchschnittsbildung ist bezogen auf die Zahl der Schulen mit mindestens einem Schülerarbeitsplatz. Bei den Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien kommen für eine EDV-Ausstattung in erster Linie die Schulen im gewerblich-technischen, kaufmännischen und zum Teil hauswirtschaftlichen Bereich in Frage. Die Schulen im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wurden nicht berücksichtigt. Tab. S3: für den Schulamtsbezirk: 563                                                  Staatliches Schulamt in der Stadt Fürth b) Ausstattung mit Rechnern und Netzen2 Schulart                           Schulen               Rechner       multimediafähige Rechner        Schulen mit lokaler          Schulen mit       Schulen mit Rechnern in insgesamt             insgesamt                                          Vernetzung          Telekommunikations- der Schulverwaltung anschluss Anzahl      Anteil in %     Anzahl      Anteil in %   Anzahl Anteil in %        Anzahl    Anteil in % HS m. Jgst 7 - 9                    9                      200             157           78,5              9       100,0           9        100,0            9         100,0 Realschulen                         2                      140              53          37.9               2       100,0           1         50,0            2         100,0 Gymnasien                           3                      100              35           35,0              3       100,0           3        100,0            2          66,7 sonst. Hauptsch.                    1                         5              3           60,0              0         0,0           0           0,0           1         100,0 reine Grundschulen                  9                       21               0             0,0             0         0,0           0           0,.0          5          55,6 SonderVS o. Hauptschulst.           1                         2              0             0,0             0         0,0           0           0,0           1         100,0 reine SVS f. GeistigB/Kranke        1                         0              0                             0         0,0           0           0,0 SonderVS mit Hauptschulst.          2                       10               0             0,0             0       0.0             0           0,0           2         100,0 Berufschulen                        5                      202             131            64,9             3        60,0           4         80,0            5         100,0 Wirtschaftsschulen                  1                         0              0                             0         0,0           0           0,0           1         100,0 sonst Berufsfachsch.                2                         1              0             0,0             0         0,0           0           0,0           2         100,0 BFS - Gesundheitswesen              2                         8              0             0,0             2       l00,0           0           0,0           2         100,0 Berufsoberschulen                   1                         0              0             0             0.0         0,1        100,0          1           100,0 Fachoberschulen                     1                       42              21            50,0             1       100,0           1        100,0            1         100,0 Fachschulen                         2                       11               0             0,0             0         0,0           2        100,0            2         100,0 Insgesamt                          42                      742             400                            20                     21                         36
3

Seite 4                          Bayerischer Landtag  · 14. Wahlperiode                                     Drucksache 14/2516 e) Ausstattung mit Standardsoftware und Programmiersprachen Schulart                Schulen                                           Schulen mit mindestens 8 Lizenzen für insgesamt Textverarbeitung3  Tabellenkalkulation3            Datenbank3           Programmiersprache4 HS m. Jgst 7 - 9           9             9                    8                          8                        1 Realschulen                2             2                    2                          2                        1 Gymnasien                  3             3                    3                          2                        3 Berufschulen               5             5                    5                          4                        1 Wirftschaftsschulen        1             0                    0                          0                        0 Berufsoberschulen          1             0                    0                          0                        0 Fachoberschulen            1             1                    1                          1                        1
4