Bayerischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/883 Schriftliche Anfrage Verordnung über Backwaren, Konditoreiwaren und Speise- eis auch für ehrenamtlich geführte Vereinsgaststätten und bei des Abgeordneten Unterländer CSU Festveranstaltungen schon immer Pflicht. Insofern bringt die vom 01.03.1999 LMHV im Bereich der Grundhygienemaßnahmen gemäß § 3 keine Neuerungen. Als neues und eigentlich innovatives Ele- Vollzug der Lebensmittelhygieneverordnung ment fordert § 4 Absatz 1 LMHV die Einrichtung von Ei- genkontrollsystemen. Durch diese soll die gesundheitliche Vor mehr als einem Jahr wurde auf Bundesebene eine Ver- Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und Speisen für den ordnung zur Lebensmittelhygiene erlassen. Verbraucher bereits während ihres Herstellungsprozesses si- chergestellt werden. Neu ist auch die Verpflichtung, Stamm- Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung: und Hilfspersonal gemäß § 4 Absatz 2 LMHV zu schulen bzw. zu unterrichten. Beide Elemente basieren auf der Richt- 1. Welche Auswirkungen hat diese Verordnung für Ver- linie 93/43/EWG über Lebensmittelhygiene, welche mit der einsgaststätten, die ehrenamtlich geführt werden und kei- LMHV in deutsches Recht umgesetzt wurde. ne Gaststätten im rechtlichen Sinne sind? Zu 2.: 2. Welche ersten Erfahrungen gibt es mit dem Vollzug die- Erste Erfahrungen mit dem Vollzug der Verordnung wurden ser Verordnung auf Landes- und Kreisebene? dem Gesundheitsministerium bereits 1998 von den 96 Kreis- verwaltungsbehörden berichtet. Grundsätzlich stellen sich die Wirtschaftsbeteiligten bereitwillig den neuen Forderun- gen. Auch die Zusammenarbeit mit den bayerischen und ei- nigen Bundesverbänden ist ausgesprochen konstruktiv. Un- sicherheiten beim Vollzug der LMHV werden auf Landes- oder Bundesebene ausgeräumt. Ein weiteres neues und richtungsweisendes Element ist es, Antwort daß die vielseitigen Branchen, die der LMHV unterliegen, des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, durch eigene Leitlinien ganz spezifisch auf das jeweilige Familie, Frauen und Gesundheit Metier zugeschnitten die unbestimmten Rechtsbegriffe der vom 28.04.1999 LMHV „mit Leben füllen“ können. Diese Leitlinien sollen den Wirtschaftsbeteiligten und können der Überwachung als Zu 1.: Anleitung bei der Umsetzung der LMHV dienen. Dieser Pro- In den Geltungsbereich der am 08.02.1998 in Kraft getrete- zeß wird von den für die Lebensmittelüberwachung zustän- nen bundesweit geltenden Lebensmittelhygiene-Verordnung digen obersten Landesbehörden durch Beurteilung der vor- (LMHV) fallen alle, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstel- gelegten Leitlinien nach einem genau festgelegten Verfahren len, behandeln oder in den Verkehr bringen. Der Begriff „ge- unterstützt. Bis offiziell abgestimmte Leitlinien der Bran- werbsmäßig“ wird dabei im Lebensmittelrecht anders defi- chen vorliegen, sind die Überwachungsbehörden angehalten, niert als im Gewerberecht. Der Begriff „gewerbsmäßig“ in den konstruktiven Dialog mit den Wirtschaftsbeteiligten § 1 Absatz 1 LMHV bedeutet „... jede gewerbliche, d.h. im fortzusetzen („Beratungsverwaltung“) und mit „Augenmaß“ Rahmen eines Gewerbes und zu gewerblichen Zwecken vor- vorzugehen. Unser Hauptanliegen ist es, daß die Betroffenen genommene Tätigkeit, die nicht notwendig entgeltlich oder ihre Eigenverantwortung erkennen und – so vielleicht noch in Absicht einer Gewinnerzielung oder in Wiederholungsab- nicht geschehen – Verständnis für die geforderten und für sicht erfolgen muß“. Sie steht damit im Gegensatz zum rein den gesundheitlichen Verbraucherschutz unabdingbaren privaten hauswirtschaftlichen Bereich. Dem gewerbsmäßi- Maßnahmen entwickeln. gen Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen stehen das Herstellen, Behandeln und die Abgabe in Genossenschaften Auch die Überwachungsbehörden müssen umdenken. Um oder sonstigen Personenvereinigungen für deren Mitglieder Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung des § 4 Absatz 1 sowie in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung LMHV (betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen) zu be- gleich. Damit fallen auch ehrenamtlich geführte Vereins- gegnen, wirkt Bayern neben Baden-Württemberg feder- gaststätten unter den Geltungsbereich der Verordnung. führend und gestaltend bei einem vom Bund finanzierten Forschungsprojekt zur „Kontrolle der betriebseigenen Maß- Die Einhaltung hygienischer Normen war bis zum Inkraft- nahmen in klein- und mittelständischen Betrieben“ mit. Die treten der LMHV gemäß der bis dahin geltenden bayerischen Ergebnisse sollen in eine praxisgerechte Anleitung für die Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft bzw. der Überwachung münden.