Mangelware Studienplatz
20. Wahlperiode Drucksache 20/8907 HESSISCHER LANDTAG 08. 09. 2022 Kleine Anfrage Lisa Deißler (Freie Demokraten) vom 25.07.2022 Mangelware Studienplatz und Antwort Ministerin für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. In welchen Studiengängen gab es an welchen Hochschulen im Wintersemester 2021/22 bei jeweils wie vielen Studienplätzen mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze für das erste Fach- semester? Ein Überschreiten der Anzahl der Studienplätze durch die Anzahl von Bewerbenden ergibt sich nur in den Studiengängen, für die eine bestimmte Zulassungszahl festgesetzt wurde. Die im Win- tersemester 2021/2022 von einer solchen Zulassungsbeschränkung betroffenen Studiengänge an den einzelnen Hochschulen sowie die jeweils zur Verfügung stehende Anzahl von Studienplätzen können der anliegenden „Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hoch- schulen des Landes Hessen im Wintersemester 2021/2022 vom 8.6.2021 (GVBl. 2021, 311; hier Anlage 1) sowie den ebenfalls anliegenden Satzungen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (Anlage 2) und der Technischen Universität Darmstadt (Anlage 3), die die Zulassungszahlen im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsrechte eigenständig festlegen, entnommen werden. An den Kunsthochschulen und der Hochschule Geisenheim University wurden keine Zulassungszahlen festgesetzt. Frage 2. Wie gestaltet sich die Geschlechterverteilung der abgelehnten Bewerbungen im Wintersemester 2021/22? Nicht alle Hochschulen erfassen das Merkmal des Geschlechts bei der Erstellung von Ableh- nungsbescheiden. Soweit die Hochschulen Angaben machen konnten, ergibt sich für das Winter- semester 2021/2022 bei den abgelehnten Bewerbungen eine Verteilung von 70 % (Frauen) zu 30 % (Männer). Personen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ oder „keine Angabe“ werden in der Statistik der jeweiligen Hochschulen aus Datenschutzgründen per Zufallsprinzip den Ge- schlechtern weiblich/männlich zugewiesen, um keinen Einzelfallnachweis zu ermöglichen. Frage 3. Wie viele der abgelehnten Studieninteressierten konnten jeweils über den Klageweg einen Studien- platz erstreiten? Im Wintersemester 2021/2022 waren an den hessischen Hochschulen insgesamt zwei Studien- plätze der Medizin durch gerichtliche Anordnung zusätzlich zu vergeben. Frage 4. Inwiefern sind bei dem Ungleichgewicht zwischen Bewerbungen und Studienplätzen Muster über Jahre und Hochschulen zu erkennen? Der Bewerberüberhang geht seit 2016 in den meisten zulassungsbeschränkten Studiengängen an hessischen Hochschulen laufend zurück. Dies hat auch zur Folge, dass in einer zunehmenden Zahl von Studiengängen die Zulassungsbeschränkungen aufgehoben werden konnten. Über die Jahre ist jedoch ein konstanter Bewerberüberhang an allen hessischen universitären Standorten in den Studiengängen der Medizin, Zahn- und Tiermedizin, der Pharmazie sowie in der Psychologie festzustellen. Dieser Befund gilt bundesweit, so dass die Vergabe der Studienplätze in diesen Studiengängen außer der Psychologie im Zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschul- zulassung erfolgt. An den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist im Wesentlichen der Studiengang der Sozialen Arbeit und zudem an einzelnen Hochschulen der Studiengang der Be- triebswirtschaftslehre betroffen. Weitere Muster über die Jahre und Hochschulen sind nicht zu Eingegangen am 8. September 2022 · Bearbeitet am 8. September 2022 · Ausgegeben am 9. September 2022 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de
2 Hessischer Landtag · 20. Wahlperiode · Drucksache 20/8907 erkennen. Insoweit unterliegen Zulassungsbeschränkungen jährlichen Schwankungen aufgrund der jeweiligen Nachfrage auf der Seite der Bewerbenden. Frage 5. Welche Lehren ziehen die Landesregierung und die Hochschulen aus dem Mangel an Studienplät- zen in den jeweiligen Fächern? Es ist darauf hinzuweisen, dass aus dem Verhältnis der Bewerbungen zu den Studienplätzen in einem zulassungsbeschränkten Studiengang allein nicht abgeleitet werden kann, dass ein propor- tional entsprechender Mangel an Studienplätzen besteht. Dies liegt in der Vielzahl von Mehrfach- bewerbungen begründet, da sich viele Studieninteressierte an verschiedenen Hochschulen oder auch fächerübergreifend bewerben. Das bedeutet, dass Personen, die sich auf einen Studienplatz beworben haben, auch im Falle einer Ablehnung durchaus einen Studienplatz ihrer Wahl an an- derer Stelle erhalten haben können. In Bezug auf die Entwicklung der letzten Jahre ist jedoch zu konstatieren, dass u.a. auch mit Hilfe der beiden Bund-Länder-Programme, dem Hochschulpakt 2020 und dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ erfolgreich und nachhaltig Studien- plätze aufgebaut werden konnten. Gerade im Studiengang Medizin, dessen Studienplätze infolge des bundesweit bestehenden, dauerhaften Überhangs an Bewerbenden im Zentralen Vergabever- fahren der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, wurden durch den Abbau der Teil- studienplätze an der Philipps-Universität Marburg die Anzahl der Vollstudienplätze zum Winter- semester 2022/2023 signifikant erhöht. Frage 6. Inwiefern deckt sich der tatsächliche Bedarf an Studienplätzen, gemessen an den Bewerbungszah- len, mit Modellrechnungen vergangener Jahre? Frage 7. Welche Modellrechnungen liegen dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst hin- sichtlich der Nachfrageentwicklung in einzelnen Studiengängen für die kommenden Jahre vor? Frage 8. Welche Schlüsse zieht das Ministerium für Wissenschaft und Kunst aus den Modellrechnungen hinsichtlich der Reaktion auf die künftige Nachfrage? Frage 9. Inwiefern beeinflussen die zuvor erwähnten Modellrechnungen die Planungen zur Verbesserung der Betreuungsrelation an hessischen Hochschulen? Die Fragen 6 bis 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Erfahrungsgemäß können sich die Zahlen der Bewerbungen für einzelne Studienfächer im Zu- sammenhang mit gesellschaftlichen Entwicklungen sehr schnell verändern und lassen sich daher kaum zuverlässig prognostizieren. Auf Bedarfsrechnungen für einzelne Studiengänge wird daher verzichtet. Alle Absprachen zur Entwicklung der Studierendenzahlen mit den Hochschulen, die im Hessischen Hochschulpakt 2021 bis 2025 vereinbart wurden, stützen sich auf die Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) „Vorausberechnung der Anzahl der Studienanfängerinnen 1 und Studienanfänger 2019 bis 2030“ vom 16.05.2019 . Die Zielkorridore für die Entwicklung der Studierendenzahlen an den einzelnen Hochschulen wurden auf Basis der KMK-Prognose er- mittelt und mit den Hochschulen abgestimmt. Im Rahmen dieser Vereinbarung sowie der indivi- duellen Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen sorgen die Hochschulen in Eigenver- antwortung für die Erreichung der gesetzten Ziele. Dazu gehört neben der Entwicklung der Stu- dierendenzahlen (Zielkorridor) auch die Verbesserung der Betreuungsrelationen. Dabei liegt es grundsätzlich im Eigeninteresse der Hochschulen, Studienplätze auch in den zulassungsbeschränk- ten Studiengängen aufzubauen, zumal ein Nichterreichen der Zielzahlen zu finanziellen Nachtei- len für die Hochschulen führt. So ist z.B. die Anzahl der Studienplätze im Bachelorstudiengang Psychologie in Hessen insgesamt von 532 im Wintersemester 2019/2020 auf 613 im Winterse- mester 2021/2022 gestiegen. Diese Form der Hochschulsteuerung hat sich bewährt, weil die Hochschulen Veränderungen in den Interessen der Studienbewerberinnen und Studienbewerber schneller wahrnehmen und passgenauer darauf reagieren können als das Ministerium. In den in- dividuellen Zielvereinbarungen mit den Hochschulen wurden darüber hinaus Studienanfängerzah- len für bestimmte Studiengänge vereinbart, an deren Angebot ein besonderes gesellschaftliches Interesse besteht. Wiesbaden, 2. September 2022 Angela Dorn Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage(n) kann im Landtagsinformationssystem unter: http://starweb.hessen.de abgerufen werden. 1 https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/hochschulstatistik/vorausberechnung-der-anzahl-der-studienanfa- engerinnen-und-studienanfaenger-2019-2030.html
juris-Abkürzung: HSchulZulZ2021/2022V Ausfertigungsdatum: 08.06.2021 Gültig ab: 30.06.2021 Gültig bis: 31.03.2022 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl. 2021, 311 Gliederungs-Nr: 70-305 Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschulen des Landes Hessen im Wintersemester 2021/2022 (Hessische Zulassungszahlenverordnung 2021/2022) Vom 8. Juni 2021 Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 30.06.2021 bis 31.03.2022 Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Titel Gültig ab Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Hochschu- 30.06.2021 bis len des Landes Hessen im Wintersemester 2021/2022 (Hessische Zulas- 31.03.2022 sungszahlenverordnung 2021/2022) vom 8. Juni 2021 Eingangsformel 30.06.2021 bis 31.03.2022 §1 30.06.2021 bis 31.03.2022 §2 30.06.2021 bis 31.03.2022 §3 30.06.2021 bis 31.03.2022 Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hessen vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 290) verordnet die Ministerin für Wissenschaft und Kunst: §1 - Seite 1 von 12 -
Für das Wintersemester 2021/2022 werden für die Aufnahme von Studienanfängerinnen und Studien- anfängern in das erste Fachsemester und von Studierenden in höhere Fachsemester folgende Zulas- sungszahlen festgesetzt: 1. für Studiengänge mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen (ohne Lehräm- ter) Hochschule/Studiengang Fachsemester 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 a) Hochschule Darmstadt Angewandte Sozialwissenschaften 90 0 90 0 90 0 Architektur 180 0 180 0 185 0 Betriebswirtschaftslehre 150 70 150 50 150 85 Biotechnologie 80 0 75 0 75 0 75 Energiewirtschaft 40 0 60 0 65 0 80 Informationsrecht 0 0 0 0 75 0 Innenarchitektur 80 0 80 0 85 0 Logistik-Management 60 0 60 0 60 0 Onlinejournalismus 50 0 50 0 50 0 50 Onlinekommunikation 80 0 75 0 75 0 75 Soziale Arbeit 210 0 200 0 165 0 Soziale Arbeit: Generationenbe- ziehungen in einer alternden Ge- sellschaft 0 0 70 0 60 0 Soziale Arbeit Plus - Migration und Globalisierung 20 0 20 0 15 0 15 0 - Seite 2 von 12 -
Technische Chemie 60 0 75 0 75 0 75 Umweltingenieurwesen 70 0 80 0 80 0 80 Wirtschaftsingenieurwesen 150 0 140 0 140 0 140 Wirtschaftspsychologie 60 0 60 0 60 0 b) Frankfurt University of App- lied Sciences Architektur 84 84 84 84 Bauingenieurwesen 94 94 94 94 Betriebswirtschaft - Business Admi- nistration 77 77 77 77 77 77 77 Betriebswirtschaft Doppelabschluss 8 Engineering Business Information Systems 35 International Business Administrati- on 37 37 37 37 37 37 37 International Business Information Systems (Wirtschaftsinformatik) 73 International Finance 44 Public und Non-Profit Management 42 Real Estate und Facility Manage- ment 38 Real Estate und Integrale Gebäude- technik 19 Soziale Arbeit 310 - Seite 3 von 12 -
Soziale Arbeit transnational 18 Wirtschaftsrecht - Business Law 83 83 83 83 83 83 83 c) Hochschule Fulda Berufspädagogik Fach Gesundheit 50 0 50 0 50 0 Hebammenkunde (dual) 50 0 50 0 50 0 50 0 International Business & Manage- ment 40 40 40 40 40 40 International Health Sciences 60 0 60 0 60 0 60 Internationale BWL 90 90 90 90 90 90 90 Oecotrophologie 128 0 100 0 100 0 Physiotherapie 45 0 45 0 45 0 45 Soziale Arbeit (Onlinestudiengang) 0 60 0 60 0 60 0 60 Soziale Arbeit (Präsenz) 120 120 120 120 120 120 120 Soziale Sicherung, Inklusion, Ver- waltung (dual) 30 0 30 0 30 0 30 Wirtschaftsrecht - Nachhaltigkeit und Ethik 45 0 45 0 45 0 45 d) Justus-Liebig-Universität Gießen Bewegung und Gesundheit 130 0 140 0 Biologie 175 0 170 0 Ernährungswissenschaften 115 0 115 0 - Seite 4 von 12 -
Kindheitspädagogik 135 0 135 0 Lebensmittelchemie 35 0 33 0 Medizin 180 175 175 175 160 155 155 155 155 155 Ökotrophologie 180 0 180 0 Psychologie 150 0 150 0 150 0 Rechtswissenschaft 400 100 Tiermedizin 210 0 190 0 180 0 180 0 180 0 Umweltmanagement 120 0 120 0 Wirtschaftswissenschaften 440 30 450 0 Zahnmedizin 34 32 29 29 29 29 29 29 29 29 e) Technische Hochschule Mit- telhessen Architektur 60 40 60 40 60 40 Betriebswirtschaft 190 130 160 95 160 90 190 Eventmanagement und -technik 93 0 100 0 103 0 80 Medizinisches Management 90 90 90 90 90 90 90 f) Universität Kassel Architektur 115 0 115 0 115 0 Biologie 70 0 70 0 70 0 Landschaftsarchitektur/Land- schaftsplanung 75 0 70 0 70 0 - Seite 5 von 12 -
Psychologie 95 0 90 0 80 0 Soziale Arbeit 330 0 330 0 330 0 Stadtplanung/Regionalplanung 50 0 55 0 55 0 Wirtschaftspädagogik 115 0 115 0 110 0 Wirtschaftsrecht 120 0 120 0 120 0 151 Wirtschaftswissenschaften 360 0 350 0 390 0 360 g) Philipps-Universität Marburg Betriebswirtschaft 120 45 95 35 75 30 Erziehungs- und Bildungswissen- schaft 170 0 145 0 125 0 Humanbiologie 70 0 52 0 45 0 Interkulturelle Betriebswirtschafts- lehre 40 0 35 0 30 0 Medienwissenschaft 66 0 53 0 50 0 Medizin 302 0 291 0 291 0 287 0 287 0 Medizin (nur vorklinischer Studien- abschnitt) 149 0 129 0 Pharmazie 140 85 120 75 115 75 110 70 Psychologie 145 0 125 0 65 0 Volkswirtschaftslehre 40 25 30 15 20 10 Zahnmedizin 37 34 33 32 32 31 31 30 30 30 - Seite 6 von 12 -
h) Hochschule RheinMain Architektur 60 45 55 35 55 35 55 Berufsbegleitendes Ingenieurstudi- um Elektrotechnik 30 0 30 Berufsbegleitendes Ingenieurstudi- um Maschinenbau 30 0 30 0 30 0 Business Administration 60 80 80 90 100 80 Business and Law in Accounting and Taxation 60 80 80 90 90 80 80 80 Digital Business Management 50 50 50 80 80 80 Elektro- und Luftfahrttechnik 30 30 30 30 30 30 30 20 Gesundheitsökonomie 60 90 90 100 100 80 Immobilienmanagement 65 0 70 0 65 0 Innenarchitektur - Raum Inszenie- rung Design 30 30 30 30 30 30 Insurance and Banking 60 80 80 100 100 80 International Management 50 50 50 70 70 70 70 60 International Media Management 25 Media: Conception & Production 25 30 45 45 45 45 Media Management 75 85 85 85 85 85 Medieninformatik 55 0 55 0 55 0 50 Soziale Arbeit 110 110 110 110 110 110 110 - Seite 7 von 12 -
Soziale Arbeit (BASA online) 35 35 35 35 35 35 35 35 Soziale Arbeit - Bildung in Kindheit und Jugend 45 0 45 0 45 0 45 Soziale Arbeit: Gesundheit, Soziales Recht und Soziales Management 100 Soziale Arbeit - Teilzeit 10 10 10 10 10 10 10 10 10 Wirtschaftsinformatik 60 0 60 0 60 0 60 2. für Studiengänge mit Abschluss Erste Staatsprüfung für ein Lehramt Hochschule/Studiengang Fachsemester 1 2 3 4 5 6 7 8 9 a) Justus-Liebig-Universität Gie- ßen Biologie für das Lehramt an Gymnasi- en 110 0 Lehramt an Förderschulen 210 0 210 0 Lehramt an Grundschulen 220 0 220 0 Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach „Ethik“ 30 0 30 0 Lehramt an Grundschulen mit dem Unterrichtsfach „Islamische Religion“ 30 0 30 0 b) Universität Kassel Biologie für das Lehramt an Gymnasi- en 75 0 75 0 75 0 75 0 65 Deutsch für das Lehramt an Gymnasi- en 145 0 130 0 130 0 120 0 100 - Seite 8 von 12 -