Abschiebehaft in Hamburg im 1. Quartal 2020

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                     Drucksache   22/2173 22. Wahlperiode                                                                              20.11.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carola Ensslen (DIE LINKE) vom 12.11.20 und  Antwort des Senats Betr.:   Abschiebehaft in Hamburg im 1. Quartal 2020 Einleitung für die Fragen: Während in 2016 32 Menschen abgeschoben wurden, waren es in 2017 138 Menschen, im Jahr 2018 schließlich 218 Menschen und im Jahr 2019 223 Menschen. Die Steigerung der Zahlen spricht eine deutliche Sprache. Festzuhalten ist, dass in Abschiebehaft keine Straftäterinnen und Straftäter genommen werden, sondern die Freiheitsentziehung lediglich der Sicherung der Abschiebung dient. Sie ist nur dann zulässig, wenn mildere Mittel nicht möglich oder zielführend sind. Laut EU-Rückführungsrichtlinie ist „eine Inhaftnahme nur gerechtfertigt, um die Rückkehr vorzubereiten oder die Abschiebung durchzuführen und wenn weni­ ger intensive Zwangsmaßnahmen ihren Zweck nicht erfüllen.“ Demgemäß wird die Abschiebehaft im Koalitionsvertrag von rot-grün auch als „Ultima Ratio“ bezeichnet. Mit dem „Ziel einer einheitlichen Anwendungspraxis“ sollten „Fortbildungen bzw. Schulungen“ für Richterinnen und Richter und Behörden­ personal angeboten werden, so die Vereinbarung. In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass die Zahl derjenigen, die aus der Abschiebehaft nicht abgeschoben, sondern wieder freigelassen werden, eben­ falls signifikant steigt. Im April 2018 trat das Vollzugsgesetz zur Abschiebehaft in Kraft, sodass seit­ dem auch im sogenannten Ausreisegewahrsam am Flughafen Hamburg die Abschiebehaft für bis zu sechs Wochen vollzogen wird. Ich frage den Senat: Frage 1:           Wie viele Menschen befanden sich im 1. Quartal im Abschiebege­ wahrsam am Hamburger Flughafen? Bitte aufschlüsseln nach: Antwort zu Frage 1: Im 1. Quartal 2020 befanden sich 45 Personen in Abschiebungshaft gemäß § 62 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). a) Alter der Person, Antwort zu Frage 1 a): Die Personen waren 19 Jahre (eine Person), 20 Jahre (eine Person), 21 Jahre (zwei Personen), 22 Jahre (zwei Personen), 23 Jahre (drei Personen), 24 Jahre (drei Perso­ nen), 25 Jahre (zwei Personen), 27 Jahre (zwei Personen), 28 Jahre (eine Person), 29 Jahre (eine Person), 30 Jahre (sechs Personen), 31 Jahre (eine Person), 32 Jahre (eine Person), 33 Jahre (eine Person), 34 Jahre (zwei Personen), 35 Jahre (vier Perso­ nen), 39 Jahre (eine Person), 40 Jahre (zwei Personen), 41 Jahre (eine Person), 43 Jahre (eine Person), 45 Jahre (zwei Personen), 51 Jahre (eine Person), 52 Jahre
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Drucksache 22/2173        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode (eine Person), 53 Jahre (eine Person), 57 Jahre (eine Person), 67 Jahre (eine Person) alt. b) Geschlecht, Antwort zu Frage 1 b): Alle Personen waren männlich. c) Staatsangehörigkeit, Antwort zu Frage 1 c): Die Personen hatten folgende Staatsangehörigkeiten: ägyptisch, afghanisch, albanisch, algerisch, bulgarisch, gambisch, guineisch, iranisch, irakisch, lettisch, marokkanisch, nigerianisch, polnisch, rumänisch, somalisch, syrisch, türkisch und tunesisch. d) Anfangs- und Enddatum der Abschiebehaft (unter Nennung der jeweiligen Haftanstalt), Antwort zu Frage 1 d): 42 Personen waren in der Rückführungseinrichtung Hamburg untergebracht, zwei Per­ sonen in Ingelheim und eine Person in Büren. Tabelle Haftbeginn                  Haftende 19.11.2019                  27.02.2020 22.11.2019                  22.01.2020 22.11.2019                  08.01.2020 03.12.2019                  03.02.2020 08.12.2019 (Büren)          14.01.2020 (Büren) 16.12.2020                  09.01.2020 17.12.2019                  03.01.2020 17.12.2019                  07.01.2020 13.12.2019                  10.02.2020 08.01.2020                  02.03.2020 08.01.2020                  29.01.2020 12.01.2020                  23.01.2020 13.01.2020 (Ingelheim)      16.03.2020 (Ingelheim) 13.01.2020                  17.01.2020 13.01.2020                  13.03.2020 13.01.2020                  03.02.2020 14.01.2020                  16.01.2020 14.01.2020                  15.01.2020 17.01.2020                  19.02.2020 20.01.2020                  05.02.2020 23.01.2020                  21.02.2020 23.01.2020                  28.01.2020 23.01.2020                  27.01.2020 23.01.2020                  17.02.2020 24.01.2020                  04.02.2020 31.01.2020                  10.02.2020 03.02.2020                  05.02.2020 04.02.2020                  20.02.2020 04.02.2020                  19.03.2020 05.02.2020                  19.02.2020 10.02.2020                  12.02.2020 14.02.2020                  23.02.2020 15.02.2020                  05.03.2020 19.02.2020                  21.02.2020 21.02.2020                  24.02.2020 23.02.2020                  09.03.2020 24.02.2020                  27.02.2020 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/2173 Haftbeginn                    Haftende 26.02.2020 (Ingelheim)        23.03.2020 (Ingelheim) 29.02.2020                    04.03.2020 02.03.2020                    03.03.2020 06.03.2020                    11.03.2020 10.03.2020                    17.03.2020 12.03.2020                    19.03.2020 12.03.2020                    19.03.2020 13.03.2020                    23.03.2020 e) Grund für die Freiheitsentziehung, Antwort zu Frage 1 e): Der Grund war in allen Fällen die Sicherung der Abschiebung. f) Zielland der Abschiebung, Antwort zu Frage 1 f): Die vorgesehenen Zielstaaten waren Ägypten, Afghanistan, Albanien, Algerien, Bos­ nien, Frankreich, Ghana, Guinea, Italien, Iran, Lettland, Libanon, Marokko, Norwegen, Palästina, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, Spanien, Tschechien und Tunesien. g) Haftanstalt, Antwort zu Frage 1 g): Siehe Antwort zu Frage 1 d). h) Ort und Art der Abschiebung (zum Beispiel per Flugzeug vom Flughafen Hamburg). Antwort zu Frage 1 h): Von den 29 rückgeführten Personen haben 23 Personen das Bundesgebiet auf dem Luftweg verlassen: sieben Personen vom Flughafen Hamburg, acht Personen vom Flughafen Frankfurt/Main, fünf Personen vom Flughafen Düsseldorf und jeweils eine Person von den Flughäfen in Leipzig, Hannover und München. Von den übrigen sechs Personen haben fünf Personen auf dem Landweg (drei Perso­ nen über Frankfurt/Oder, eine Person über Saarbrücken und eine Person über Weil/Rhein) sowie eine Person auf dem Seeweg (ab Rostock) das Bundesgebiet ver­ lassen. Frage 2:            Wie viele Menschen befanden sich im 1. Quartal 2020 in Vorführhaft? Bitte nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: a)    Alter, b)    Geschlecht, c)    Staatsangehörigkeit, d)    Anfangs- und Enddatum der Vorführhaft, e)    Ort der Vorführung, f)    Zielland der Abschiebung, g)    Haftanstalt. Antwort zu Fragen 2 bis 2 g): Im 1. Quartal 2020 befand sich vom 2. bis 8. Januar 2020 eine männliche Person mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Vorführhaft in der Rückführungseinrichtung Ham­ burg. Der 24-Jährige wurde bei einer Botschaft in Berlin zur Identitätsklärung vorgeführt. 3
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Drucksache 22/2173        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3:           Wie viele Menschen wurden durch die Freie und Hansestadt Ham­ burg im 1. Quartal aus der Abschiebehaft abgeschoben beziehungs­ weise entlassen? Antwort zu Frage 3: Im 1. Quartal 2020 wurden 29 Personen aus der Abschiebungshaft abgeschoben. Frage 4:           Wie viele der unter 3 Genannten wurden in Dublin-Länder abgescho­ ben? Antwort zu Frage 4: Fünf Personen wurden in Dublin-Länder abgeschoben. Frage 5:           Wie viele der unter 3 Genannten wurden in Drittländer abgeschoben? Antwort zu Frage 5: 24 Personen wurden in Drittländer abgeschoben. Frage 6:           Wie viele der unter 3 Genannten wurden entlassen? Bitte nach fol­ genden Entlassungsgründen aufschlüsseln: Antwort zu Frage 6: 15 Personen wurden aus der Abschiebungshaft vor Vollzug der Maßnahme entlassen. a)   Abschiebung nicht möglich, Antwort zu Frage 6 a): Acht Personen wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie entlassen, da durch die Grenzschließungen sowie des stark eingeschränkten Flugverkehrs eine Abschiebung kurzfristig nicht möglich war. b)   Haftanordnung nicht rechtmäßig, c)   medizinische Gründe, Antwort zu Fragen 6 b) und 6 c): Zwei Personen. d)   mögliche Haftdauer überschritten, e)   sonstige Gründe, das heißt welche? Antwort zu Fragen 6 d) und 6 e): Fünf Personen (zum Beispiel Asylfolgeantrag, Verwaltungsgerichtsbeschluss). Frage 7:           Wie viele Fälle von Suiziden, Suizidversuchen und/oder Suizidandro­ hungen gab es im 1. Quartal durch Abschiebehäftlinge der Freien und Hansestadt Hamburg? Bitte nach folgenden Kriterien aufschlüsseln: a)   Alter der Person, b)   Geschlecht, c)   Staatsangehörigkeit, d)   Zielland der Abschiebung, e)   Haftanstalt. Antwort zu Fragen 7 bis 7 e): Im 1. Quartal 2020 gab es in der Rückführungseinrichtung Hamburg keine Suizide, Suizidversuche und/oder Suizidandrohung. 4
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