Hält der Senat wirklich eine Trasse für die U4-Verlängerung nach Wilhelmsburg bereit?

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                       Drucksache   22/974 22. Wahlperiode                                                                             14.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 06.08.20 und  Antwort des Senats Betr.:   Hält der Senat wirklich eine Trasse für die U4-Verlängerung nach Wil­ helmsburg bereit? Einleitung für die Fragen: Im November 2019 wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Wilhelmsburg 102 für das „Spreehafenviertel“ in Wilhelmburg gestartet (BV-Drs. 22-0252 der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte). Am 20. Januar 2020 legte der Senat in der Drs. 21/19989 eine erste Variantenskizze einer möglichen Weiterführung der U4 auf die Elbinsel vor. Beide dort skizzierten Varianten – über Dessauer Bogen oder über Hansahafen – führen durch das mit dem B-Plan Wilhelmsburg 102 beplante Gebiet. Im ersten Planentwurf ist die Freihaltung einer U-Bahn-Trasse durch das Gebiet nicht erkennbar. Im Koalitionsvertrag des neuen Senats wird explizit die Freihaltung von Flä­ chen für eine Verlängerung der U-Bahn auf die Elbinsel versprochen, „insbe­ sondere für das nördliche Wilhelmsburg.“ In der „Konzeptstudie zur U-Bahn-Netzerweiterung“ aus dem Jahr 2014 hat die Hamburger Hochbahn bereits eine Vorzugsvariante zur Erschließung der Elbinsel durch die U4 definiert. Hinsichtlich des B-Plans Wilhelmsburg 102 ist durch die Sammlung von Unter­ schriften für das Bürger-/-innenbegehren „Der Wilde Wald bleibt!“ zum 4.6.20 die Sperrwirkung gemäß § 11 Absatz 5 Bezirksabstimmungsdurchführungs­ verordnung eingetreten (BV-Drs. 22-0452.3 der Bezirksversammlung Ham­ burg-Mitte). Mit dem Nichtzustandekommen des Bürger-/-innenbegehrens läuft die Sperrwirkung ab. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: In der Konzeptstudie der Hamburger Hochbahn AG zur U-Bahn-Netzerweiterung aus dem Jahr 2014 wurde auf Wilhelmsburger Gebiet eine Vorzugsvariante herausgearbei­ tet. Wesentliche Randbedingungen zur Trassenfindung waren die Anbindung bestehen­ der und zukünftiger Siedlungsschwerpunkte und die Vermeidung von Parallelverkehren zwischen der S3/S31 und der U4. Aufgrund gewichtiger Argumente wie Lärm, Eigen­ tumsverhältnisse oder städtebaulicher Unverträglichkeiten wurde eine unterirdische Trassenführung bevorzugt. Dies gilt auch für die alternativen Trassenverläufe der Vari­ antenskizzen für den Bereich des Spreehafenviertels aus dem Januar 2020. Die Frei­ haltung von Flächen wäre ausschließlich im Bereich von Haltestellen, Notausstiegen sowie gegebenenfalls Kehr- und Abstellanlagen notwendig. Untersuchungen zu mögli­ chen Haltestellenlagen unter Berücksichtigung der Erschließungswirkung werden der­ zeit von der Hamburger Hochbahn AG durchgeführt. Weiterführende Studien, die die Freihaltung einer verbindlichen Trasse im Bebauungs­ plan Wilhelmsburg 102 oder einen der anderen betroffenen Bebauungspläne erfordern, liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
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Drucksache 22/974          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1:           Hat eine Beteiligung der Hamburger Hochbahn als Trägerin öffentli­ cher Belange im Rahmen des B-Plan-Verfahrens bereits stattgefun­ den? Falls ja: Für welche Bereiche hat die Hamburger Hochbahn eine Frei­ haltung von Trassen vorgeschlagen? Antwort zu Frage 1: Eine Beteiligung der Hamburger Hochbahn AG wird erst im weiteren Verfahren stattfin­ den. Frage 2:           Hat der Senat dem Bezirksamt eine Weisung oder Ähnliches zur Berücksichtigung der U-Bahn-Trasse im Rahmen des B-Plan-Verfah­ rens erteilt? Falls nein: warum nicht? Frage 3:           Hat der Senat die Zeit der Sperrwirkung durch das Bürger-/-innenbe­ gehren genutzt, um eine Überarbeitung des B-Plans auch hinsichtlich der Freihaltung einer U-Bahn-Trasse anzuregen? Antwort zu Fragen 2 und 3: Siehe Vorbemerkung. Frage 4:           Welche weiteren B-Pläne sind entlang der Vorzugsvariante aus der Konzeptstudie derzeit in Aufstellung? Antwort zu Frage 4: Entlang der Vorzugsvariante sind neben dem Bebauungsplan Wilhelmsburg 102 (Spreehafenviertel) die Bebauungspläne Wilhelmsburg 100 (Elbinselquartier Nord – ohne direkte Betroffenheit der skizzierten Trassenführung) sowie Wilhelmsburg 99 (Elb­ inselquartier Süd) und Wilhelmsburg 91 (Wilhelmsburger Rathausviertel) mit Betroffen­ heit der skizzierten Trassenführung in Aufstellung. Frage 5:           Bei welchen dieser Pläne ist die Freihaltung einer U-Bahn-Trasse Bestandteil der Planungen? Antwort zu Frage 5: Siehe Vorbemerkung. 2
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