Damit die Integration gelingt – „Flüchtlingsmonitoring“ Juni 2020
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/818 22. Wahlperiode 28.07.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Grutzeck und Dennis Gladiator (CDU) vom 21.07.20 und Antwort des Senats Betr.: Damit die Integration gelingt – „Flüchtlingsmonitoring“ Juni 2020 Einleitung für die Fragen: Auch wenn die Zahl der monatlich neu nach Hamburg kommenden Flüchtlinge im Vergleich zum Herbst/Winter des Jahres 2015 massiv zurückgegangen ist, so sind es monatlich noch mehrere Hundert Personen, die untergebracht wer den müssen. Während die Unterbringung inzwischen in geregelten Bahnen verläuft, tut sich der Senat allerdings bei der Integration der Bleibeberechtigten und der Rückführung der Personen ohne Aufenthaltsstatus noch schwer. Um rechtzeitig Fehlentwicklungen ausmachen zu können, ist es notwendig, regel mäßig die wichtigsten Kennzahlen zu diesen Themenfeldern abzufragen. Wir fragen den Senat: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Juni 2020 jeweils in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreise pflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vie len davon besteht Unterbringungsbedarf? Antwort zu Frage 1: Die statistischen Angaben für den Monat Juni sind den folgenden Übersichten zu ent nehmen: Tabelle 1 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder 35.253 politischen Gründen nach § 22 Satz 1 AufenthG 12 nach § 22 Satz 2 AufenthG 134 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.063 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 515 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 102 nach § 23a AufenthG 148 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 485 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 15.615 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 4.564 nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernis) 6.941 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.009 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 470 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 3
Drucksache 22/818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Rechtsgrundlage Gesamt Summe nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.332 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 353 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 16 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 13 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 + 5 AufenthG 0 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 352 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Ehegatte/Lebenspartner) 20 nach § 25b Abs. 4 AufenthG (Minderjähriges Kind) 104 Niederlassungserlaubnis 8.756 nach § 23 Abs. 2 AufenthG (besondere Fälle) 1.889 nach § 23 Abs. 4 AufenthG (Resettlement) NE 11 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) 1.567 nach § 26 Abs. 3 Satz 1 AufenthG (Asyl/GFK nach 5 Jahren) 793 nach § 26 Abs. 3 Satz 2 AufenthG (Resettlement nach 3 Jah 1 ren) nach § 26 Abs. 3 Satz 3 AufenthG (Asyl/GFK nach 3 Jahren) 632 nach § 26 Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 35 AufenthG (Kinder mit Ein - reise vor Vollendung des 18. Lebensjahrs) nach § 26 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. Satz 1 AufenthG (Resettle 50 ment nach 5 Jahren) nach § 26 Abs. 3 Satz 6 i. V. m. Satz 3 AufenthG (Resettle 18 ment nach 3 Jahren) nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 881 5 Jahren) nach § 26 Abs. 4 AufenthG (aus humanitären Gründen nach 2.914 7 Jahren) Aufenthaltsgestattung 5.662 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 6.612 Summe der Flüchtlinge 56.283 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Tabelle 2 Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 10.409 Afghanistan 10.127 Eritrea 2.101 Irak 2.027 Iran 2.007 Russische Föderation 1.009 Ghana 718 Somalia 639 Serbien 551 Türkei 541 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Tabelle 3 Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.674 Russische Föderation 1.033 Iran 950 Türkei 683 Bosnien und Herzegowina 447 Syrien 419 Serbien 295 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/818 Herkunftsland Zahl der Personen Kosovo 224 Togo 184 Irak 160 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Tabelle 4 Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.677 Iran 934 Irak 755 Syrien 496 Türkei 294 Russische Föderation 193 Somalia 178 Nicaragua 169 Eritrea 101 Albanien 64 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgen den Hauptherkunftsländern: Tabelle 5 Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 1.025 Russische Föderation 630 Ghana 511 Irak 508 Iran 397 Ägypten 330 Serbien 308 Nordmazedonien 207 Montenegro 210 Türkei 210 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Tabelle 6 Herkunftsland Zahl der Personen Polen 292 Albanien 194 Rumänien 193 Afghanistan 175 Nordmazedonien 165 Türkei 158 Serbien 142 Bulgarien 112 Ghana 111 Russische Föderation 75 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand zum 30.06.2020 Frage 2: Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern kamen im Juni 2020 neu nach Hamburg? Wie viele dieser Personen aus welchen Herkunftsländern verblieben in Hamburg? 3
Drucksache 22/818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 2: Im Juni 2020 suchten 323 Menschen in Hamburg Schutz. 219 Personen wurden nach den §§ 45, 46 Asylgesetz (AsylG) und § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) Hamburg zugewiesen. Die Hauptherkunftsländer der Personen, für die eine Verteilungsentschei dung getroffen wurde, sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Tabelle 7 Herkunftsstaat Verteilungsentscheidungen davon Hamburg gesamt zugewiesen Ghana 43 35 Afghanistan 42 31 Syrien 35 19 Albanien 27 26 Russische Föderation 18 13 Iran 17 11 Türkei 13 13 Vietnam 13 2 Ukraine 12 6 Irak 8 6 Frage 3: Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Juni 2020 in Hamburg einen Asylantrag? Antwort zu Frage 3: Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Tabelle 8 Herkunftsstaaten ASYLANTRÄGE Hamburg gesamt davon davon Juni 2020 Erstanträge Folgeanträge Albanien 3 1 2 Montenegro 1 1 - Nordmazedonien 1 - 1 Kosovo 8 7 1 Russische Föderation 4 3 1 Türkei 10 9 1 Ukraine 1 - 1 Serbien 2 1 1 Europa 30 22 8 Algerien 3 2 1 Eritrea 4 4 - Nigeria 2 2 - Ghana 4 3 1 Libyen 3 3 - Burkina Faso 1 1 - Somalia 2 2 - Ägypten 4 4 - Afrika 23 21 2 Jemen 1 1 - Afghanistan 26 23 3 Irak 5 4 1 Iran 30 23 7 Libanon 1 1 - Syrien 54 53 1 Asien 117 105 12 Ungeklärt 2 2 - Unbekannt 2 2 - Herkunftsländer gesamt 172 150 22 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 30.06.2020 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/818 Frage 4: Wie viele Asylverfahren wurden im Juni 2020 mit jeweils welchem Ergebnis beschieden? Antwort zu Frage 4: Im Juni 2020 wurden 276 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Tabelle 9 Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) - Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 54 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 11 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gem. § 60 Abs. 5 und 7 30 Aufenthaltsgesetz Ablehnungen 111 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 70 Quelle: BAMF, Stand: 30.06.2020 Frage 5: Wie war die Gesamtschutzquote im Juni 2020? Antwort zu Frage 5: Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschie bungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen, betrug im Juni 2020 34,42 Prozent. Frage 6: Wie viele Monate betrug die durchschnittliche Asylverfahrensdauer in Hamburg im Juni 2020? Und wie viele Altfälle gibt es aktuell noch? Antwort zu Frage 6: Nach einem Bericht des BAMF („Ausgabe: Juni 2020“) wird die Verfahrensdauer für Jahresverfahren (Antragstellung in den vergangenen zwölf Monaten) mit 4,5 Monaten, die für Gesamtverfahren mit 10,9 Monaten angegeben. In dem Bericht des BAMF werden für Hamburg insgesamt 825 anhängige Asylverfahren ausgewiesen, davon 730 aufgrund von Erstanträgen, 95 aufgrund von Folgeanträgen. Eine Unterscheidung in Alt- und Neufälle erfolgt nicht. Frage 7: Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen wurden im Juni 2020 gestellt? Antwort zu Frage 7: Im Juni 2020 gingen beim Einreisesachgebiet des Einwohner-Zentralamts insgesamt 55 Visaanträge auf Familienzusammenführung ein, die nach §§ 31 fortfolgende Auf enthV der individuellen Zustimmung der Hamburger Ausländerbehörde bedürfen. Die Zahl der bei den deutschen Auslandsvertretungen insgesamt gestellten Anträge auf Familienzusammenführung ist nicht bekannt. Das Auswärtige Amt hat mitgeteilt, die Zahl der auf Hamburg entfallenden Anträge auf Familienzusammenführung zu Flücht lingen nicht ermitteln zu können. Frage 8: Wie viele Personen waren im Juni 2020 in den Einrichtungen der Erst aufnahme (EA)? Bitte auch nach Unterkünften aufschlüsseln. Antwort zu Frage 8: Die Belegungszahlen in den EA sowie im Ankunftszentrum Rahlstedt sind der folgen den Tabelle zu entnehmen: Tabelle 10 Belegung Standort EA und Ankunftszentrum 30.06.2020 Bargkoppelstieg 10 – 14 (Zentrale Erstaufnahme) 127 5
Drucksache 22/818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Belegung Standort EA und Ankunftszentrum 30.06.2020 Bargkoppelweg 66 a (Zentrale Erstaufnahme) 25 Kaltenkirchener Straße 64 Harburger Poststraße 214 Sportallee 135 Neuer Höltigbaum 48 Gesamt 613 Quelle: Einwohner-Zentralamt/Quartiersmanagement (QMM) Frage 9: Wie viele Personen waren im Juni 2020 in der Folgeunterbringung (hier mit Ausweisung Wohnungsloser, wohnberechtigter und nicht wohnberechtigter Zuwanderer)? Bitte auch nach Unterkünften auf schlüsseln. Antwort zu Frage 9: Zur Belegung der Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) von Zuwan derern und Wohnungslosen siehe Anlage 1. Frage 10: Wie viele Personen waren im Juni 2020 in den Einrichtungen für min derjährige unbegleitete Flüchtlinge jeweils untergebracht? Bitte auch nach einzelnen Unterkünften aufschlüsseln. Antwort zu Frage 10: Tabelle 11 Einrichtungen Anzahl Kinder- und Jugendnotdienst 6 KJND - Mädchenhaus 1 Clearingstelle EVE 14 Freie Träger, andere Orte 9 Einrichtungen des LEB 4 Gesamtergebnis 34 Quelle: Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) Frage 11: Wie viele Bewohner von EAs in Hamburg waren im Juni 2020 bereits über den gesetzlich genehmigten Zeitraum von sechs Monaten hin aus dort untergebracht? Wie viele davon stammen aus sicheren Her kunftsstaaten? Antwort zu Frage 11: Siehe https://www.hamburg.de/sfa-lagebild/12158510/lagebild-aktuell/. Frage 12: Wie viele Personen erhielten im Juni 2020 Leistungen nach AsylbLG? Antwort zu Frage 12: Im Juni 2020 erhielten 11.093 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs gesetz. Frage 13: Zu-/Abfluss Erst- und Folgeunterkünfte: Wie viele Personen zogen im Juni 2020 neu in eine EA, wie viele zogen aus, wie viele siedelten in Folgeunterkünfte um und wie viele zogen hier wieder aus? Wie viele wurden neu in regulären Wohnungen untergebracht? Antwort zu Frage 13: Nach Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wurden 85 Personen im Juni 2020 in einer EA aufgenommen. 200 Personen verließen im gleichen Zeitraum die EA, davon wechselten 167 Personen in eine örU. Außerdem wurden 258 Wohnungslose im Juni 2020 aufgenommen. Im gleichen Zeit raum haben 473 Personen (Zuwanderer) und 232 Personen (Wohnungslose) die örU verlassen. Im Juni 2020 wurden 307 Personen (Zuwanderer) und 104 Personen (Woh nungslose) mit Wohnraum versorgt. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/818 Frage 14: Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Her kunftsländern kamen im Juni 2020 neu nach Hamburg? Frage 15: Wie viele minderjährige unbegleitete Flüchtlinge aus welchen Her kunftsländern und UMA als Volljährige in Hilfen für junge Volljährige nach dem SGB VIII gab es mit Stand Ende Juni 2020 in Hamburg? Antwort zu Fragen 14 und 15: Siehe Anlage 2. Frage 16: Im Jahr 2015 wurden 2.160 Rückführungen durchgeführt, im Jahr 2016 waren es 3.062, im Jahr 2017 nur noch 1.211, im Jahr 2018 1.076 und im Jahr 2019 1.212 Rückführungen. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Juni 2020? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Antwort zu Frage 16: Im Juni 2020 wurden 26 Rückführungen vorbereitet und vollzogen. Im Übrigen siehe Drs. 22/546. Frage 17: Wie viele Personen waren im Juni 2020 ausreisepflichtig ohne Dul dung? Antwort zu Frage 17: Im Juni 2020 weist das AZR 2.913 Personen als ausreisepflichtig ohne Duldung für Hamburg aus, wovon 795 Personen aus EU-Mitgliedstaaten kommen. Die Personen ohne Duldung aus EU-Mitgliedstaaten enthalten unter anderem Altfälle vor dem EU-Beitritt (und damit freizügigkeitsberechtigte Personen), deren Fehlerfas sung im AZR bislang nicht bereinigt wurde. Auch handelt es sich um Personen, die sich in Haft befinden, sowie um Personen, die verspätet oder gar nicht zur Duldungsverlän gerung vorsprechen, die EU-Freizügigkeit jedoch gemäß § 5 Absatz 4 Freizügigkeits gesetz/EU aberkannt wurde. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Mög lichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reise- dokumenten. Frage 18: Wie viele Personen befanden sich im Juni 2020 insgesamt in Abschiebehaft? Wie viele davon jeweils an welchem Standort? Antwort zu Frage 18: Im Juni 2020 befanden sich insgesamt sechs Personen in Abschiebehaft, alle Personen wurden in der Rückführungseinrichtung Hamburg untergebracht. Frage 19: Wie viele Personen aus Abschiebehaft wurden im Juni 2020 in jeweils welches Land abgeschoben? Wie viele Personen wurden aus wel chen anderen Gründen aus der Abschiebehaft entlassen? Antwort zu Frage 19: Im Juni 2020 wurden aus der Abschiebehaft vier Personen abgeschoben, zwei Perso nen nach Serbien und jeweils eine Person nach Montenegro und Bulgarien. Eine vor zeitige Entlassung gab es nicht. Frage 20: Wie viele Personen befanden sich im Juni 2020 in Ausreisegewahr sam und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Antwort zu Frage 20: Im Juni 2020 befand sich keine Person in Ausreisegewahrsam. 7
Drucksache 22/818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 21: Aus wie vielen Mitarbeitern beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) besteht die Stabsstelle Flüchtlinge und übergreifende Aufga ben (SFA)? Antwort zu Frage 21: Siehe Drs. 22/546. Frage 22: Wie viele Mitarbeiter beziehungsweise VZÄ in der Ausländerbehörde waren im Juni 2020 mit Rückführungen beziehungsweise Abschie bungen befasst? Antwort zu Frage 22: Das Referat E 34 (Rückführungen) bestand am 30. Juni 2020 aus 31 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 31,00 VZÄ. Das Referat E 35 (Rückführungseinrichtung), das zum 13. April 2018 eingerichtet wur- de, bestand am 30. Juni 2020 aus 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit 16,00 VZÄ. Das Referat E 32 (Aufenthalt von Asylbewerbern und Flüchtlingen), das auch für die Vorbereitung der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zuständig ist, umfasste am 30. Juni 2020 115 Beschäftigte mit 103,75 VZÄ. Frage 23: Wie viele Asylsachen gingen im Juni 2020 beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach Klagen und Rechtsschutzverfahren unterscheiden. Wie viele Verfahren wurden im Juni 2020 erledigt? Antwort zu Frage 23: Im Juni 2020 sind beim Verwaltungsgericht Hamburg 171 Klagen und 41 Eilverfahren in Asylsachen eingegangen. Im selben Zeitraum sind dort 174 Klagen und 36 Eilverfah ren in Asylsachen erledigt worden. Frage 24: Wie viele Asylsachen gingen im Juni 2020 beim Oberverwaltungsge richt ein und wie viele wurden erledigt? Antwort zu Frage 24: Beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht sind im Juni 2020 insgesamt zwölf Ver fahren in Asylsachen eingegangen. In diesem Zeitraum wurden zwölf Verfahren in Asyl sachen erledigt. Frage 25: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit im Projekt W.I.R beschäftigt? Antwort zu Frage 25: Die Zahl der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 65 (52,24 Vollzeit äquivalente; Stand Juni 2020), davon arbeiten 16 Personen (10,9 Vollzeitäquivalente) vorrangig in den Dependancen in Harburg und Bergedorf. Im Übrigen siehe Drs. 22/546. Frage 26: Von Februar 2015 bis Februar 2017 hat W.I.R rund 5.000 Personen bezüglich ihrer Qualifikation registriert. Im Jahr 2018 waren es 793, im Jahr 2019 979. Wie viele waren es bisher im Jahr 2020 insgesamt? Frage 27: Wie viele dieser Personen werden derzeit bei W.I.R und wie viele beim Jobcenter und bei der Arbeitsagentur aktiv betreut? Antwort zu Fragen 26 und 27: In der 27. Kalenderwoche erfolgte bei W.I.R die Wiederaufnahme des terminierten, per sönlichen Kundenbetriebes. Im Übrigen siehe Drs. 22/546. Frage 28: Wie viele Flüchtlinge sind derzeit insgesamt im Programm AvM- Dual? Wie viele sind davon Männer, wie viele Frauen? Antwort zu Frage 28: Siehe Drs. 22/546. 8
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/818 Frage 29: Wie viele der in Hamburg lebenden Flüchtlingskinder sind im Kita- Alter? Antwort zu Frage 29: Zum Stichtag 30. Juni 2020 lebten in Erstaufnahmeeinrichtungen 74 Kinder im Alter von null bis fünf Jahren und in den Unterkünften der örU 4.506 Kinder im Alter von null bis fünf Jahren. Hierbei handelt es sich um Kinder von Zuwanderern und Wohnungslosen. Eine Differenzierung zwischen Kindern beider Personengruppen ist in der für die Beant- wortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Es handelt sich aber ganz überwiegend um Kinder mit einem Migrations- beziehungs weise Fluchthintergrund. Frage 30: Wie viele Flüchtlingskinder besuchten mit Stand Ende Juni 2020 eine Kita beziehungsweise Krippe? Antwort zu Frage 30: Circa 1.730 Kinder besuchten zum Stand Ende Februar 2020 eine Kindertageseinrich tung. Verlässliche aktuellere Daten liegen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Bei den ausgewiesenen Daten handelt es sich um bei der Sozialbehörde erfasste Kita- Gutscheine, die aufgrund ihrer Wohnadresse den Kindern aus Folgeunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen zuzuordnen sind. Dabei wird nicht zwischen Kindern mit Zuwanderungs- beziehungsweise Fluchthintergrund und Wohnungslosen unterschie den. Es ist allerdings zu einem ganz überwiegenden Anteil von Kindern mit Flucht- beziehungsweise Zuwanderungshintergrund auszugehen. Frage 31: Wie viele schulpflichtige Flüchtlinge besuchen aktuell Lerngruppen in Erstaufnahmeeinrichtungen? Bitte pro Erstaufnahmeeinrichtung dar stellen. Antwort zu Frage 31: Mit Stand vom 24. Juni 2020 (letzter Schultag vor den Sommerferien) wurden insgesamt 38 schulpflichtige Flüchtlinge in Lerngruppen der Erstaufnahmeeinrichtungen unterrich tet: Tabelle 12 Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Lerngrup Erstaufnahmeeinrichtung pen insgesamt Kaltenkirchener Straße 5 Harburger Poststraße 7 Sportallee 26 Quelle: Daten der für Bildung zuständigen Behörde Frage 32: Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen derzeit insgesamt Basis- und IVK-Klassen? Wie viele Basis- und IVK-Klassen mit jeweils wie vielen Schülerinnen und Schülern waren im Juni 2020 an jeweils welcher Schule eingerichtet? Wo wurden Klassen geschlos sen beziehungsweise neu eingerichtet? Antwort zu Frage 32: Mit Stand vom 24. Juni 2020 haben 329 Schülerinnen und Schüler 28 Basisklassen und 2.119 Schülerinnen und Schüler 154 Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) besucht. Im Juni 2020 wurde keine IVK- oder Basisklasse neu eingerichtet oder geschlossen. Im Übrigen siehe Anlage 3. 9
Drucksache 22/818 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage 1 Untergebrachte Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen (Stand: 30.06.2020) Ist Wohnungslose Zuwanderer mit Zuwanderer ohne Wohnberechtigung Wohnberechtigung GB Unterkunft und Orientierung Altona I W601 Notkestraße 95 94 0 1 W619 Luruper Hauptstraße 320 3 200 117 W625 Kroonhorst 289 136 96 57 W703 Björnsonweg 184 3 71 110 W714 Holmbrook 183 19 84 80 W743 Pavillondorf Sieversstücken 584 254 145 185 W787 Alsenstraße 68 34 19 15 W835 Blomkamp 403 64 190 149 Summe 2126 607 805 714 Altona II W711 August-Kirch-Straße 436 78 179 179 W775 Holstenkamp 159 37 68 54 W807 Notkestraße 534 64 267 203 W824 Sibeliusstraße 216 25 44 147 W869 Albert - Einstein - Ring 268 2 106 160 W927 Max-Brauer-Allee 11 0 6 5 Summe 1624 206 670 748 Bergedorf W611 Achterdwars 143 141 1 1 W627 Ladenbeker Furtweg 182 88 32 62 W654 Binnenfeldredder 211 6 81 124 W727 Brookkehre 396 142 133 121 W732 Pavillondorf Curslack I 542 120 234 188 W738 Curslack II 332 144 37 151 W748 Sandwisch 87 47 20 20 W806 Kurt-A.Körber-Chaussee 26 0 3 23 W828 Rahel-Varnhagen-Weg 298 68 157 73 W840 Sülzbrack 183 0 106 77 Summe 2400 756 804 840 Eimsbüttel W602 Langeloh-Hof 25 24 0 1 W612 Bornmoor 154 151 1 2 W622 Wegenkamp 67 49 2 16 W664 Kieler Straße 327 29 35 263 W712 Sophienterrasse 142 0 86 56 W726 Pinneberger Straße 135 15 33 87 W736 Am Dänenstein (Belegungsaufbau) 327 205 21 101 W765 Hagendeel 512 54** 127 331 W804 Lohkoppelweg 22 0 11 11 W862 Große Bahnstraße 152 10** 12 130 W903 Hornackredder 17 14 0 3 Summe 1880 551 328 1001 Harburg W610 Rotbergfeld 244 0 76 168 W617 Neuenfelder Fährdeich 245 0 115 130 W700 Wetternstraße 195 54 59 82 W728 Am Radeland 160 39 81 40 W734 Lewenwerder 322 52 142 128 W742 Am Aschenland 425 81 166 178 W782 Winsener Straße 259 22 125 112 W788 Sinstorfer Kirchweg 261 2 177 82 W789 Cuxhavener Str. 178 47 84 47 W914 Osterbaum 12 7 0 5 W918 Stader Str.106a 23 5 1 17 W982 Am Röhricht 540 0 280 260 Summe 2864 309 1306 1249 Mitte I W614 Helmuth-Hübener-Haus (Hütten) 89 88 1 0 W651 Kirchenpauerstraße 687 1 237 449 W718 Eiffestraße 48 291 93 132 66 W786 Wendenstraße 108 55 11 42 W805 Friesenstraße 425 2 192 231 W812 Hinrichsenstraße 93 16 52 25 W837 Eiffestraße 398 126 3 56 67 Summe 1819 258 681 880 Mitte II W620 Billbrook 515 160 208 147 10