Jobs für Flüchtlinge in Hamburg

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                         Drucksache      22/682 22. Wahlperiode                                                                                 07.07.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 30.06.20 und Antwort des Senats Betr.:    Jobs für Flüchtlinge in Hamburg Einleitung für die Fragen: In Schleswig-Holstein finden Flüchtlinge zunehmend in den Arbeitsmarkt. Einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 4. Februar 2020 zufolge soll die Hälfte der Flüchtlinge eine Anstellung als Fachkraft gefunden haben (https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article228331361/Haelfte-der-Fluecht­ linge-hat-nach-fuenf-Jahren-einen-Job.html). Im Oktober 2018 waren noch insgesamt 5.400 Personen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsver­ hältnisse eingegangen (siehe Immer mehr Jobs für Flüchtlinge im Norden. „Hamburger Abendblatt“. 22.10.2018). Die meisten von ihnen seien jedoch als Helfer im Gastgewerbe, in der Logistik sowie im Reinigungsgewerbe beschäf­ tigt. Um die Arbeitnehmer im Falle einer schwächelnden Konjunktur vor dem Verlust ihrer Arbeitsplätze zu schützen, gibt es in Schleswig-Holstein ein För­ derprogramm für 250 Geringqualifizierte, das den Teilnehmern innerhalb von zwei bis drei Jahren anerkannte Abschlüsse verschafft. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Geflüchtete werden in der Arbeitsmarktstatistik nicht als solche gekennzeichnet. Es werden daher hilfsweise Aus­ wertungen nach der Staatsangehörigkeit aus den acht Hauptasylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien herangezogen. Auch das Ausbildungsniveau der Geflüchteten wird in der Statistik der Agentur für Arbeit nicht erfasst, sodass eine diesbezügliche Bewertung auf dieser Grundlage ebenso wenig möglich ist wie eine differenzierte Darstellung von Förderprogrammen in Abhän­ gigkeit vom Qualifikationsniveau Geflüchteter. Der aktuellste Stichtag für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist der 30. Sep­ tember 2019. In Hamburg gelingt es in besonderem Maße, Geflüchtete in qualifizierte Beschäfti­ gungsverhältnisse zu integrieren. So waren im September 2019 mit 62,4 Prozent nahe- zu zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den acht Hauptasyl­ herkunftsländern in Hamburg als Fachkraft, Spezialistin beziehungsweise Spezialist oder Expertin beziehungsweise Experte beschäftigt. Dieser Anteil liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt (53,9 Prozent): https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&page­ Locale=de&topicId=746984&year_month=201909&year_month.GROUP=1&se­ arch=Suchen (Tabellenblatt 6). Aus dieser Statistik sind auch die Anzahl und Anteile der Geflüchteten in Helferberufen sowie jene in Ausbildungsverhältnissen ersichtlich. Keine statistische Erfassung gibt es zur Verteilung von Vollzeit und Teilzeit beziehungsweise Zeitarbeitsverhältnissen.
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Drucksache 22/682           Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Neben der bis dahin sehr guten Arbeitsmarktlage und einer entsprechend hohen Auf­ nahmefähigkeit des Arbeitsmarktes ist dieser Erfolg auch auf das von Senat, Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) seit 2015 gemeinsam initi­ ierte und seitdem getragene Vorhaben W.I.R work and integration for refugees zurück­ zuführen. Ziel von W.I.R ist die schnelle und nachhaltige Integration von Geflüchteten in den Hamburger Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dazu werden die Aktivitäten aller Beteiligten am Regelsystem der Vermittlung und Leistungsgewährung im SGB III und II ausgerichtet und durch kommunale Leistungen gezielt ergänzt, damit alle Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter erfasst und deren berufliche Kompetenzen systematisch ent­ wickelt werden können. Zum Programm W.I.R gehört daher auch die regelhafte Befra­ gung neu ankommender Geflüchteter zu ihren Qualifikationen. Nach Auswertung der so erhobenen Daten im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 29. Februar 2020 verfügen 30 Pro- zent über eine akademische Ausbildung und 70,87 Prozent über eine mindestens zwei­ jährige Berufserfahrung. Über 56 Prozent haben elf und mehr Jahre die Schule besucht, 13 Prozent neun bis zehn Jahre, 18 Prozent fünf bis acht Jahre und 4 Prozent bis zu vier Jahre. Siehe hierzu auch Drs. 21/5832. Alle bestehenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Agentur für Arbeit sowie Jobcenter stehen auch Personen mit Flucht­ hintergrund grundsätzlich und ohne Kontingentierung offen. Die Zugangsvoraussetzun­ gen zu den jeweiligen Maßnahmen hängen vom Status im Asylverfahren, Voraufent­ haltszeiten sowie vom individuellen Zugang zum Arbeitsmarkt ab und variieren je nach arbeitsmarktpolitischem Instrument. Für jene Maßnahmen, die seitens der Agentur für Arbeit vorrangig für geflüchtete Menschen konzipiert wurden, werden der Bestand sowie die Maßnahme-Ein- und -Austritte im Rahmen der Arbeitsmarktstatistik erfasst: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_32022/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/ Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&page­ Locale=de&topicId=1095966&year_month=202005&year_month.GROUP=1&se­ arch=Suchen (Tabellenblätter 1 b und 11). In allen übrigen Maßnahmen in den Rechtskreisen SGB II und III ist eine solche Aus­ wertung mangels statistischer Erfassung nicht möglich. Gleiches gilt für die vom Senat initiierten Förderprogramme und Vorhaben, die sich auch an Menschen mit Fluchthin­ tergrund richten und zu denen der Senat zuletzt ausführlich in Drs. 21/19580 berichtet hat. Die Integration Geflüchteter in den Hamburger Arbeitsmarkt bleibt als Beitrag zur Fach­ kräftesicherung, zur Vermeidung von dauerhaftem Transferbezug und damit zur nach­ haltigen Integration geflüchteter Menschen ein wichtiges Anliegen des Senats und sei­ ner Partner (Drs. 21/20250 und 21/20116). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit und Jobcenter wie folgt: Frage 1:             Wie viele Flüchtlinge haben seit dem 1. Januar 2020 in Hamburg ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenom­ men? Frage 2:             Um was für Stellen handelt es sich dabei im Einzelnen? Die jeweili­ gen Stellen bitte in Hinblick auf folgende Parameter kategorisieren: a) Vollzeit; b) Teilzeit; c) Facharbeit; d) Berufsausbildung; e) Zeitarbeit; f) Helfertätigkeit. Frage 3:             Wie viele Flüchtlinge arbeiten gegenwärtig als Fachkräfte in Ham­ burg? 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/682 Frage 4:           Wie viele Förderprogramme für geringqualifizierte Flüchtlinge gibt es aktuell in Hamburg? Frage 5:           Wie viele Flüchtlinge nehmen momentan daran teil? Frage 6:           Welche Art der Förderung wird dabei im Einzelnen gewährt? Frage 7:           Wie bewertet der Senat das Ausbildungsniveau in Hamburg lebender Flüchtlinge? Bitte prozentuelle Angaben zu folgenden Kriterien ange­ ben: a) Promotion; b) Abgeschlossenes Hochschulstudium; c) Abgeschlossene Berufsausbildung; d) Abgeschlossene Schulbildung von neun Jahren; e) Keine Schulbildung. Antwort zu Fragen 1 bis 7: Siehe Vorbemerkung. 3
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