Jobcenter – wie ist der Stand? (II) Begleitung von Antragstellern/-innen im kontaktlosen Bearbeitungsverfahren?
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1180 22. Wahlperiode 01.09.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Olga Fritzsche (DIE LINKE) vom 25.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Jobcenter – wie ist der Stand? (II) Begleitung von Antragstellern/-innen im kontaktlosen Bearbeitungsverfahren? Einleitung für die Fragen: Vor dem Hintergrund des coronabedingten Lockdown hat das Jobcenter ein kontaktloses Bearbeitungsverfahren ermöglicht. Für viele der Antragsteller/ -innen ist es oftmals schon aufgrund von sprachlichen Barrieren wichtig, auch bei telefonischen Gesprächen eine Begleitung dabei zu haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Die telefonische Beratung gehörte auch schon vor der COVID-19-Pandemie zum Stan dardrepertoire der Integrationsfachkräfte bei Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcen ter). Sie verfügen über ein umfangreiches Portfolio an Handlungsoptionen und werden zudem im Rahmen eines strukturierten Qualifizierungsplans auch in der telefonischen Beratung weitergebildet. Ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen hinsichtlich der telefoni schen Beratung, des Angebots des digitalen Portals oder der Terminierung zur telefo nischen Beratung ist nicht zu verzeichnen. Dies spiegelt sich auch in den Kundenzu friedenheitsbefragungen wider. Angaben zur Anzahl digital gestellter Anträge und tele fonischer Beratungsgespräche sind mangels statistischer Erfassung nicht möglich. Sofern Kundinnen und Kunden von Jobcenter eine Begleitung benötigen, wird diese seit jeher und unabhängig von den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen regel haft gewährt. Insbesondere kann auch in Telefonberatungen auf den Dolmetscherser vice zurückgegriffen werden. Während die Möglichkeit besteht, Telefonkonferenzen abzuhalten, ist die Durchführung von Videokonferenzen für Jobcenter hingegen von der Bundesagentur für Arbeit nicht freigegeben. Die im Alltag geltenden Empfehlungen und Regelungen zur Verringerung des Infektionsgeschehens im Kontext der COVID-19- Pandemie sind dabei auch im Falle von Telefonkonferenzen unter Nutzung von Frei sprechanlagen von den Kundinnen und Kunden sowie den Begleitpersonen in eigener Verantwortung sicherzustellen. Im Übrigen siehe Drs. 22/1130. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem SGB II sind seit der Ein führung des Portals digital gestellt worden? Frage 2: Wie viele Telefontermine der Integrationsfachkräfte gab es von März bis Juli 2020? Bitte nach Monaten aufschlüsseln.
Drucksache 22/1180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 3: Gibt es bei telefonischen Terminen von Kunden/-innen mit Sachbe arbeitern/-innen der Einrichtungen des t.a.h Jobcenters die Möglich keit von Konferenzschaltungen oder Videokonferenzen? Wenn nein, warum nicht? Frage 4: Wie stellen die Jobcenter sicher, dass es eine Begleitung für Antrag steller/-innen und Leistungsberechtigte im kontaktlosen Bearbei tungsverfahren geben kann? Frage 5: Wie wird der Corona-Schutz für Begleitpersonen berücksichtigt, von denen erwartet wird, dass sie sich mit den Betroffenen zusammen an eine Freisprechanlage eines Telefons setzen? Frage 6: Wie lange ist es geplant, Integrationsgespräche im kontaktlosen Ver fahren telefonisch durchzuführen, beziehungsweise gibt es Planun gen, auch wieder Präsenztermine durchzuführen? Frage 7: Welche Erfahrungen gibt es seitens der Integrationsfachkräfte hin sichtlich des Handlings und der Beschwerden et cetera mit dem digi talen Portal und Telefonterminen? Antwort zu Fragen 1 bis 7: Siehe Vorbemerkung. 2