Flüchtlingsunterbringung im Wahlkreis Süderelbe

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                           Drucksache    22/575 22. Wahlperiode                                                                                23.06.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten André Trepoll (CDU) vom 17.06.20 und  Antwort des Senats Betr.:    Flüchtlingsunterbringung im Wahlkreis Süderelbe Einleitung für die Fragen: In ganz Hamburg gingen die Zahlen an schutzsuchenden Flüchtlingen wäh­ rend der letzten Jahre bemerkbar zurück. Suchten im Dezember 2015 noch 6.552 Menschen in der Hansestadt Schutz (Drs. 21/2837), waren es im selben Monat vier Jahre später nur noch 564 (Drs. 21/19744). Trotzdem ist die Gesamtzahl an Geflüchteten in Hamburg mit den Jahren auf einem hohen Niveau angekommen. Schließlich leben heute circa 57.684 davon in unserer Stadt (Drs. 22/231). Da der neue Senat aus SPD und GRÜNEN per Koalitionsvertrag angekündigt hatte, weiterhin Menschen aufzunehmen („Zuversichtlich, solidarisch, nach­ haltig – Hamburgs Zukunft kraftvoll gestalten“, Seite 182), stellt sich zwingend die Frage nach vorhandenen Kapazitäten. In erster Linie wäre gerade aus Sicht der südlichen Stadtteile eine genaue Planung äußerst hilfreich. Hier fin­ det nämlich auch ohne Zuzug durch Flüchtlinge ein beispielloses Bevölke­ rungswachstum statt, welches die soziale und verkehrstechnische Infrastruk­ tur schon heute überfordert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Einleitung für die Antworten: Die letzten fünf Jahre haben gezeigt, dass Zugänge von Geflüchteten nach Deutsch­ land stark schwanken und von Hamburg nicht gesteuert werden können. Die Freie und Hansestadt Hamburg erfüllt ihre gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufnahme von Geflüchteten. Sie stellt sich mit Unterkünften, sozialer Infrastruktur und Maßnahmen zur gesellschaftlichen Teilhabe von Geflüchteten in allen Lebenslagen auf dynamische Ent­ wicklungen von höheren und zurzeit niedrigeren Zugangszahlen von Geflüchteten ein und ist vorbereitet für den Fall, dass wieder mehr Geflüchtete aufzunehmen sind. Dabei ist es ein Anliegen, dass es im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte für Geflüchtete gibt und Begegnungen mit Geflüchteten in allen Sozialräumen stattfinden. Die Grundlage hierfür bildet ein Orientierungs- und Verteilungsschlüssel, der die Anzahl der Einwoh­ nerinnen und Einwohner, die Fläche und das Sozialmonitoring berücksichtigt. Im Wahl­ kreis Süderelbe wurde die Wohnanlage Moorburger Elbdeich geschlossen. Neue Folgeunterkünfte sind im Wahlkreis Süderelbe derzeit nicht geplant. Die Stadtteile Eißendorf und Heimfeld gehören nur teilweise dem Wahlkreis Süderelbe an. Die Aus­ wertung des ausländerrechtlichen Fachverfahrens bezieht sich immer auf den gesam­ ten Stadtteil. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1:            Wie viele Flüchtlinge leben aktuell wie lange in den öffentlich- rechtlichen Unterkünften (örU) der Stadtteile im Wahlkreis Süderelbe (Cranz, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Francop, Hausbruch,
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Drucksache 22/575          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Altenwerder, Moorburg, Teilgebiete von Eißendorf und Heimfeld)? Bitte mit Herkunfsland angeben. Antwort zu Frage 1: Die zum Stichtag 31.05.2020 in den Standorten der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) im Bezirk Harburg untergebrachten Menschen leben im Durchschnitt seit 26,8 Monaten in der aktuellen Unterkunft. Im Übrigen siehe Anlage 1 und Drs. 22/231. Frage 2:            Wie viele Flüchtlinge sind in den Jahren 2015 bis heute den Unterkünften im Wahlkreis Süderelbe zugewiesen worden und wie viele haben diese wieder verlassen? Bitte nach Unterkünften und Jahren aufschlüsseln. Antwort zu Frage 2: Die unten angeführten Zahlen beziehen sich auf die Unterkünfte der örU, die im Zeitraum seit 2015 bis heute im Bezirk Harburg in Betrieb waren. Für den Zeitraum 2015 bis heute können in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit Zuzüge und Auszüge, die im Bezirk Harburg stattgefunden haben, dargestellt werden, jedoch nicht standortbezogen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass auch interne Verlegungen und Transfers zwischen Harburger Wohnunterkünften systemisch als Zu- und Auszüge erfasst werden. Eine Differenzierung nach Geflüchteten und Wohnungslosen für den erfragten Zeitraum ist nicht möglich. Daher beziehen sich die Daten auf alle Bewohnerinnen und Bewohner, die im erfragten Zeitraum in die Harburger örU gezogen oder von dort verzogen sind. Abschließend ist festzuhalten, dass es aufgrund von Nachkorrekturen sowie systemischen Anpassungen bei Daten aus lange zurückliegenden Zeiträumen zu Abweichungen gegenüber ähnlich gelagerten Abfragen zu früheren Zeitpunkten kommen kann. Tabelle 1 Zeitraum                        Zuzüge       Auszüge 01.01. – 31.12.2015                 993             427 01.01. – 31.12.2016               1.957             841 01.01. – 31.12.2017               1.701           1.034 01.01. – 31.12.2018               1.587           1.291 01.01. – 31.12.2019               1.263           1.413 01.01. – 31.05.2020                 320             316 Frage 3:            Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status sind Stand Juni 2020 in den Stadtteilen des Wahlkreises Süderelbe gemeldet? Antwort zu Frage 3: Siehe Anlage 2. Frage 4:            Wie viele sofort ausreisepflichtige Flüchtlinge aus welchem Her- kunftsland sind Stand Juni 2020 in den Stadtteilen des Wahlkreises Süderelbe gemeldet? Bitte mit Herkunftsland angeben. Antwort zu Frage 4: Siehe Anlage 3. Frage 5:            Wie viele Flüchtlinge wurden aus Unterkünften im Wahlkreis Süder- elbe direkt abgeschoben beziehungsweise zurückgeführt? Bitte nach Jahren seit 2015, Unterkünften und Herkunftsländern aufschlüsseln.´ 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode       Drucksache 22/575 Antwort zu Frage 5: Hierzu liegen keine statistischen Angaben vor. Die durch die Ausländerbehörde Hamburg durchgeführten Abschiebungen werden nicht nach Wohnort oder Unterkünften der abgeschobenen Personen erfasst. Frage 6:           Wem obliegt aktuell die Trägerschaft welcher Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis Süderelbe? Antwort zu Frage 6: Die Einrichtung „Am Röhricht“ wird vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Ham­ burg-Harburg e.V. (DRK) betrieben. Alle anderen Einrichtungen im Wahlkreis Süde­ relbe werden von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) betrieben. Frage 7:           Wurden seit 2015 Maßnahmen durch den Senat beziehungsweise dessen zuständigen Behörden ergriffen, um den DRK-Kreisverband Hamburg-Harburg e.V. beziehungsweise den Bezirk Hamburg-Har­ burg personell beziehungsweise anhand von Sachmitteln hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung im Wahlkreis Süderelbe zu unterstüt­ zen? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen ergriffen? Mit der Drs. 21/4393 wurde das Bezirksamt Harburg personell verstärkt. Diese Verstär­ kung wirkt auch in den Stadtteilen im Bezirk Harburg, die sich im Wahlkreis Süderelbe befinden. Mit den Drs. 21/1354 und 21/10870 wurden Mittel zur Förderung des freiwilligen Enga­ gements in der Geflüchtetenhilfe bereitgestellt, die auch Vorhaben in Süderelbe zugute­ kamen. Darüber hinaus siehe insbesondere Drs. 21/13339, in der die Finanzierungs­ quellen aufgelistet sind (Quartiersfonds, Mittel zur Förderung Sozialräumlicher Integra­ tionsnetzwerke, Integrationsfonds et cetera), die den Bezirken zur Verfügung standen oder stehen, um unterschiedliche Maßnahmen zu fördern. Im Übrigen siehe Anlage 7. Frage 8:           Wie hoch sind aktuell die Belegungszahlen der Folgeunterkünfte in Süderelbe im Vergleich zu deren Kapazitäten? Antwort zu Frage 8: Siehe Drs. 22/231. Frage 9:           Sind seit 2015 Folgeunterkünfte im Wahlkreis Süderelbe geschlossen worden? Wenn ja, an welchem Standort? Wenn nein, warum nicht? Frage 10:          Planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden aktuell den Bau weiterer Folgeunterkünfte im Wahlkreis Süderelbe? Wenn ja, an welchen Standorten und mit welchen Kapazitäten? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Fragen 9 und 10: Siehe Vorbemerkung. Frage 11:          Wie viele der in Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge sind im erwerbs- fähigen Alter (15 – 65 Jahre)? Antwort zu Frage 11: 3.372 Personen der in den Stadtteilen Altenwerder, Moorburg, Hausbruch, Neugraben- Fischbek, Francop, Neuenfelde, Cranz, Eißendorf und Heimfeld gemeldeten Flüchtlinge sind im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 65 Jahren. 3
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Drucksache 22/575         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 12:          Wie viele der in Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge erhalten aktuell Leistungen nach AsylbLG? Antwort zu Frage 12: Diese Daten werden auf Wahlkreisebene statistisch nicht erhoben. Eine Auswertung von über 500 Einzelfällen ist innerhalb der für die Beantwortung einer Parlamen- tarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hilfsweise wird die Zahl der Personen mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die dem Wahlkreis zugehörigen Stadtteile im September 2019 dargestellt. Die Stadtteile Eißendorf und Heimfeld gehören nicht vollständig dem Wahlkreis Süderelbe an. Tabelle 2 Stadtteil                  Personen im Bezug von AsylbLG-Leistungen Altenwerder                                                                 0 Cranz                                                                       7 Eißendorf                                                                  27 Francop                                                                     0 Hausbruch                                                                  17 Heimfeld                                                                   71 Moorburg                                                                    1 Neuenfelde                                                               127 Neugraben-Fischbek                                                       333 Gesamt                                                                   583 Seit Oktober 2019 werden die Leistungen aus dem neuen Bewilligungsverfahren OPEN/PROSOZ gezahlt. Zum jetzigen Zeitpunkt steht ein neues Datawarehouse für den Abzug von aktualisierten Daten noch nicht bereit. Frage 13:          Wie viele der in Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge erhalten aktuell Leistungen nach SGB II? Frage 14:          Wie viele der in Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge sind aktuell arbeitslos nach SGBII beziehungsweise SGB III gemeldet? Frage 15:          Wie viele der in Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge können aktuell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen? (Sofern die Daten zu Frage 11 bis 15 nicht ermittelbar sind, bitte die Angaben zum Statistischen Gebiet 101003 angeben.) Antwort zu Fragen 13, 14 und 15: Asylbewerberinnen und Asylbewerber beziehungsweise Geflüchtete werden in der Arbeitsmarktstatistik nicht als solche gekennzeichnet. Es werden daher hilfsweise Auswertungen nach der Staatsangehörigkeit aus den Hauptasylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien vorgenommen. Der aktuellste Stichtag für die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist der 30.09.2019. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit weist zudem keine Daten auf Wahlkreisebene aus. Hilfsweise wird daher auf die Daten für den Geschäftsstellenbezirk Harburg verwiesen. Im Übrigen siehe Anlagen 4, 5 und 6. Frage 16:          Wie viele der im Wahlkreis Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter haben seit 2015 einen Integrationskurs besucht? Wie viele haben diesen erfolgreich abgeschlossen? Bitte pro Jahr einzeln angeben. Frage 17:          Wie viele der im Wahlkreis Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter haben seit 2015 einen Sprachkurs besucht? 4
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode        Drucksache 22/575 Wie viele dieser Kurse wurden erfolgreich abgeschlossen und welche Abschlüsse liegen hier vor? Bitte pro Jahr einzeln angeben. Antwort zu Fragen 16 und 17: Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst. Frage 18:          Wie setzt sich die Altersstruktur der im Wahlkreis Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge zusammen? Bitte nach Altersgruppen (null bis sechs Jahre, sieben bis zwölf Jahre, 13 bis 18 Jahre, 19 bis 28 Jahre, 29 bis 40 Jahre, 41 bis 65 Jahre, 66 bis 80 Jahre, älter als 80 Jahre) angeben. Frage 19:          Wie viele der im Wahlkreis Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge befin- den sich aktuell im schulpflichtigen Alter? Antwort zu Fragen 18 und 19: Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Tabelle 3 Altersgruppen                  Anzahl 0 – 6 Jahre                      395 7 – 12 Jahre                     382 13 – 18 Jahre                    353 19 – 28 Jahre                   1.201 29 – 40 Jahre                   1.059 41 – 65 Jahre                    848 66 – 80 Jahre                    168 > 80 Jahre                        30 Frage 20:          Wie viele der im Wahlkreis Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge befin­ den sich aktuell im Kita-Alter und wie viele davon besuchen eine Kita beziehungsweise gehen in eine Schule im Wahlkreis Süderelbe? Frage 21:          Wie viele Kita-Gutscheine wurden zugunsten der im Wahlkreis Süderelbe gemeldeten Flüchtlinge seit 2015 ausgestellt? Bitte pro Jahr einzeln angeben. Antwort zu Fragen 20 und 21: Zum Ende der Jahre 2017, 2018 und 2019 wurden jeweils 54, 81 und 60 Kita- Gutscheine für Geflüchtete ausgestellt. Zum Teil wurden mehrere Gutscheine je Kind ausgestellt. Die Ermittlung belastbarer Daten für die Jahre 2015 und 2016 erfordern zeitintensive Datenrecherchen und speziell programmierte Datenabfragen, die in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchgführt werden können. Ende Dezember 2019 besuchten 60 Kinder eine Kita. Verlässliche aktuellere Daten lie­ gen nicht vor, da die Kita-Gutscheine von den Kita-Trägern erst sukzessive nach dem Beginn der Betreuung bei der zuständigen Behörde in Rechnung gestellt werden. Frage 22:          Welche Maßnahmen wurden seit 2015 durch den Senat beziehungs­ weise dessen zuständige Behörden umgesetzt, um die soziale Infra­ struktur im Umfeld der Flüchtlingsunterkünfte im Wahlkreis Süderelbe zu verbessern? Bitte pro Jahr einzeln angeben. Antwort zu Frage 22: Siehe Anlage 7 und im Übrigen auch Antwort zu Frage 7. Frage 23:          Planen der Senat beziehungsweise dessen zuständige Behörden Maßnahmen, um die soziale Infrastruktur im Umfeld der Flüchtlings­ unterkünfte im Wahlkreis Süderelbe zu verbessern? Wenn ja, wie lauten die Maßnahmen? 5
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Drucksache 22/575          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Wenn nein, warum sind keine Maßnahmen geplant? Antwort zu Frage 23: Die Verbesserung der sozialen Infrastruktur durch die Schaffung weiterer Kita-Plätze setzt sich stetig fort. Der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde sind im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften im Raum Süderelbe fünf Kita-Planungen bekannt, die in den nächsten zwei Jahren realisiert werden sollen. Das Investitionsprogramm für den Schulbau umfasst bis zum Jahr 2030 erhebliche Mit­ tel in Höhe von 4 Milliarden Euro für den Zubau von Gebäuden zur Schaffung der Inf­ rastruktur für die stark wachsende Schülerzahl und für die fortlaufende erfolgreiche Behebung des Sanierungsstaus des vorangegangenen Jahrzehnts. Ausgehend von den derzeitigen Geburtenraten und den bekannten Neubauvorhaben können mit den geplanten Erweiterungen an den bestehenden Grundschulen und einer langfristigen Neugründung einer neuen Grundschule alle Schülerinnen und Schüler der Region versorgt werden. Im weiterführenden Bereich werden neben der Nutzung freier Kapazitäten die bestehenden Stadtteilschulen erweitert. Darüber hinaus ist die Neu­ gründung zweier weiterführender Schulen geplant, die eine Erhöhung der Kapazitäten im Stadtteilschul- und Gymnasialbereich ermöglichen (siehe SEPL 2019: https:// www.hamburg.de/contentblob/12985564/046385abecf568173869151457713445/ data/sepl-2019-endfassung).pdf). Die Grundschulen Ohrnsweg, Schnuckendrift, Am Johannisland, An der Haake und die Grundschulabteilung der Stadtteilschule Fischbek-Falkenberg sollen erweitert werden. Eine zusätzliche Stadtteilschule ist im B-Plangebiet Fischbeker Reethen (Neugraben- Fischbek 67) geplant; am östlichen Rand des B-Plangebiets wird eine zusätzliche Sport­ fläche geschaffen. Das Bezirksamt Harburg plant die Bündelung sozialer Infrastruktur in einem Quartiers­ haus mit Verlagerung der Straßensozialarbeit und des Treffpunkthauses Sandbek mit zusätzlichen Elternschulanageboten in das Quartierszentrum Ohrnsweg in Nachbar­ schaft der Grundschule Ohrnsweg. Darüber hinaus ist eine Jugendeinrichtung im Neu­ baugebiet Fischbeker Reethen geplant sowie zwei Eltern-Kind-Zentren: Quartierszent­ rum Ohrnsweg und Neubaugebiet Fischbeker Reethen. Eine Intensivierung der Spielmobileinsätze ist im Raum Süderelbe aufgrund der um die Wohnunterkünfte zur Verfügung stehenden Angebote derzeit nicht geplant. Frage 24:          Welche Inhalte des Bürgervertrags zwischen der „Bürgerinitiative Neugraben-Fischbek NEIN zur Politik – JA zur Hilfe“ vom 15. Juni 2016, die über diejenigen in der Drs. 21/19802 genannten hinaus- gehen, wurden bisher durch den Senat beziehungsweise dessen zuständige Behörden durchgeführt? Welche nicht? Antwort zu Frage 24: In Ergänzung zur Drs. 21/19802 kann zusammenfassend mitgeteilt werden, dass die Punkte 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11 des Bürgervertrages erfüllt sind. Darüber hinaus sind folgende Punkte in Bearbeitung: Tabelle 4 Forderung Bürgervertrag                        Umsetzungsstand Punkt 2                                        in Bearbeitung ähnliche Reihenhausbauvorhaben oder andere der Durchmischung dienliche Bauformen für Flüchtlinge im Bereich Harburg/Süderelbe 6
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode        Drucksache 22/575 Forderung Bürgervertrag                      Umsetzungsstand Punkt 10                                     Die Behörde für Gesundheit und Ver­ Wohnortnahe haus- und kinderärztliche        braucherschutz hat seit 2018 die steg sowie die gynäkologische Versorgung          Hamburg mit der Koordinierung der sichern                                      Lokalen Vernetzungsstelle Neugraben- Fischbek und seit 2020 das Deutsche Rote Kreuz mit der Koordinierung der Lokalen Vernetzungsstelle Neuwiedent­ hal beauftragt. Es stehen für beide Ge­ biete jährlich ca. 40.000 Euro für stadt­ teilbezogene Mikroprojekte im Rahmen der Gesundheitsförderung zur Verfü­ gung. Diese Mittel werden von der Techniker Krankenkasse bereitgestellt und können jährlich variieren. In den Gebieten sollen mit diesem Mitteln ge­ sundheitsförderlichen Strukturen gestärkt und besser vernetzt werden. Punkt 12                                     Das W.I.R-Projekt ist in der Arbeits- Qualifizierung, Ausbildung, Fortbildung      agentur in Harburg vor Ort aktiv und und Arbeit                                   wirkt auf den gesamten Bezirk. An der Cuxhavener Straße 188 wurde eine ehemals für die Unterbringung von Geflüchteten genutzte Unterkunft in eine Nutzung durch das Studierenden­ werk überführt und dient als Studenten­ wohnheim. Punkt 13 Planungen für den öffentlichen Nahver­ kehr; dem Bevölkerungswachstum in Neugraben-Fischbek anpassen a) Vorzeitige Fertigstellung des Tunnel­     a) für 2021 bzw. 2022 geplant zugangs an der Westseite des Bahn­ hofes Neugraben b) Anpassung der Kapazitäten der             b) in Bearbeitung S-Bahn an die neuen Gegebenheiten c) Zeitnahe Prüfung der Anpassung der        c) Maßnahme wurde durchgeführt Busleistung an die neuen Gegeben­ heiten d) Aufnahme des Bahnhofs Neugraben           d) in Bearbeitung in den Fahrplan des Metronoms Punkt 14                                     a) Die Vorweggenehmigungsreife des besondere Notwendigkeit von Sportver­        Bebauungsplans NF67 wird für 2021 einen für die Integrationsarbeit             erwartet. Somit kann mit einem Baube­ a) Vorzeitige Fertigstellung des Sport­      ginn der Sportflächen frühestens im platzes in Sandbek-West/Fischbeker       Jahr 2022 gerechnet werden. Reethen b) Erweiterung bzw. die Ertüchtigung         b) Maßnahme wurde durchgeführt des Sportplatzes am Kiesbarg c) Herstellung zusätzlicher Hallenkapa­      c) Maßnahme befindet sich derzeit in zitäten                                  Planung Frage 25:          Nach Drs. 21/16101 beziehungsweise Drs. 21/19537 enden die Lauf­ zeiten für die Unterkünfte Am Aschenland und Cuxhavener Straße am 31.12.2020 beziehungsweise 28.02.2021. Der Betreiber „fördern und wohnen“ ist bisher nicht darüber informiert worden. Planen der Senat beziehungsweise dessen zuständige Behörden weiterhin mit diesen Fristen und wann werden die Bescheide zur Außerbetrieb­ nahme an die Betreiber mitgeteilt? 7
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Drucksache 22/575          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 25: Bezüglich der Mietvertragslaufzeiten erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit f & w. Nach aktueller Planung wird die Einrichtung Am Aschenland wie geplant geschlossen. Für den Standort Cuxhavener Straße sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Inso­ weit werden auch diese geplanten Außerbetriebnahmen rechtzeitig besprochen, ohne dass es eines Bescheides zur Außerbetriebnahme bedarf. Frage 26:           Nach Drs. 21/5231 ist für die Unterkunft Am Röhricht eine Laufzeit von zehn Jahren vorgesehen, die jedoch auch früher beendet werden kann. Der Betreibervertrag mit dem Deutschen Roten Kreuz läuft noch bis Ende Dezember 2021. Wie ist hier der aktuelle Stand? Antwort zu Frage 26: Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 27:           Nach Drs. 21/5231 ist für die UPW in Neugraben-Fischbek eine schrittweise Überführung in die reguläre Vermietung der SAGA vor­ gesehen. Wie viele Wohnungen gibt es an dem Standort und wie viele davon wurden oder werden wann von örU in regulären Wohnraum umgewandelt? Antwort zu Frage 27: Die Einrichtung wurde in zwei Bauabschnitten Ende 2018 und Anfang 2019 mit 74 Wohneinheiten in Betrieb genommen. Es erfolgte ein Umwandlungsschritt mit 14 Wohneinheiten für reguläres Wohnen. Die aktuell verbliebenen 60 Wohneinheiten werden spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 15 Jahren für reguläres Wohnen umgenutzt und dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Mit ihren 230 Unterbringungsplätzen entspricht die Einrichtung den Vorgaben der Drs. 21/5231 und dem Bürgervertrag. Frage 28:           In der Drs. 21/2113 gibt der Senat ebenfalls an, dass die Niederlas­ sung einer allgemeinmedizinischen Arztpraxis beziehungsweise die Errichtung einer Institutsambulanz für die Unterkunft Am Aschenland II geplant war. Wie ist hier der aktuelle Stand? Antwort zu Frage 28: Der zuständigen Behörde liegen keine aktuellen Erkenntnisse vor. Frage 29:           Wie haben sich die im Rahmen der Viereinhalbjährigen-Untersu­ chung festgestellten Sprachförderbedarfe im Wahlkreis Süderelbe seit 2015 entwickelt? Bitte je Stadtteil und pro Jahr einzeln auswei­ sen. Welche Maßnahmen hat der Senat daraus abgeleitet? Antwort zu Frage 29: Die Entwicklung des festgestellten Sprachförderbedarfs gemäß § 28a Hamburgisches Schulgesetz im Wahlkreis Süderelbe ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 5 Schülerinnen und Schüler mit Stadtteil                 ausgeprägtem Sprachförderbedarf (Anzahl) 2015             2016            2017           2018 Cranz                                 10               17             10                9 Eißendorf                               7               7             15              17 Hausbruch                             23               26             13              22 Heimfeld                              19               21             21              26 Neuenfelde                              9              11              2              15 Neugraben-Fischbek                    65              101             88             116 Quelle: Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ), Monitoring Vor­ stellungsverfahren Viereinhalbjährige 8
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/575 Die für Bildung zuständige Behörde leitet aus den Ergebnissen des Viereinhalbjährigen­ vorstellungsverfahrens kontinuierlich Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Bereichs der vorschulischen Sprachförderung ab. Im Januar 2020 wurde beispielsweise das Pro­ jekt Buchstart 4 ½ gestartet, im Rahmen dessen ab dem Schuljahr 2020/2021 alle Vier­ einhalbjährigen ein Buchgeschenk erhalten. Dieses wird in der Folge in einem Begleit­ programm von den Kindertagesstätten und Vorschulklassen aufgegriffen und zur früh­ zeitigen Förderung der Lesekompetenzen genutzt. Im Rahmen der Bund-Länder-Initia­ tive „Bildung durch Sprache und Schrift“ (BiSS) plant Hamburg weiterhin einen Schul­ verbund zum Thema „frühe literale Fähigkeiten“ inklusive eines entsprechenden Quali­ fizierungsangebots für die vorschulischen Pädagoginnen und Pädagogen. 9
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Drucksache 22/575            Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Anlage 1 Die Auswertung der ausländerrechtlichen Fachverfahrens hat folgende Werte für die Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterkunft (örU) ergeben: Bewohn- Staatsange- örU-Standort                                                                              Anzahl* eranzahl hörigkeit Am Radeland                                             144      Afghanistan                 34 Äthiopien                    1 Ecuador                      1 Eritrea                     45 Finnland                     1 Ghana                        9 Irak                         7 Iran                         1 Libanon                      1 Polen                        4 Portugal                     1 Russische 5 Föderation Serbien                      1 Somalia                     11 Spanien                      2 Syrien                      20 Cuxhavener Straße                                       160      Afghanistan                 47 Ägypten                      1 Algerien                     1 Benin                        2 Eritrea                     12 Ghana                        4 Irak                        29 Iran                         1 Nigeria                      2 Portugal                     5 Russische 1 Föderation Serbien                      2 Staatsangehörig 8 keit ungeklärt Syrien                      36 Türkei                       9 Am Aschenland                                           370      Afghanistan                123 Algerien                     3 Belgien                      1 Eritrea                     43 Ghana                       41 Guinea-Bissau                2 Irak                        43 Iran                         5 Italien                      3 Kosovo                       1 Montenegro                   1 Pakistan                     2 Polen                        1 Portugal                     2 Russische 1 Föderation Serbien                      1 Somalia                      4 Staatenlos                   1 Staatsangehörig 8 keit ungeklärt Syrien                      66 Togo                         3 Tunesien                     1 Türkei                      10 Neuenfelder Fährdeich                                   239      Afghanistan                 17 Ägypten                      4 10
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