Wie steht es um die Gesundheitsförderung Inhaftierter?
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1535 22. Wahlperiode 02.10.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 24.09.20 und Antwort des Senats Betr.: Wie steht es um die Gesundheitsförderung Inhaftierter? Einleitung für die Fragen: Der Anteil von Menschen mit HIV im Justizvollzug liegt bei 0,8 bis 1,2 Prozent und der Anteil von Menschen mit einer chronischen Hepatitis C liegt zwischen 14,3 und 17,6 Prozent. Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung liegt der Anteil somit um ein Vielfaches höher und würde verstärkte gesundheitsfördernde Maßnahmen im Vollzug rechtfertigen. Dennoch stehen immer noch nicht flä chendeckend gesundheitsfördernden Maßnahmen, wie beispielsweise die für Menschen mit HIV empfohlenen Impfungen gegen Hepatitis A und B, zur Ver fügung. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Einleitung für die Antworten: Die medizinische Versorgung im hamburgischen Justizvollzug wird von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit erheblichem Aufwand betrieben, der nicht nur ange sichts des gesetzlichen Auftrags, sondern insbesondere auch angesichts der Verant wortung gegenüber den Personen, die freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen sind, gerechtfertigt und angemessen ist. Der im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhte Anteil infizierter Personen resultiert zum Teil daraus, dass Personen, die Dro gen injizieren, besonders häufig von Infektionskrankheiten betroffen sind und im Ver gleich zur Allgemeinbevölkerung im Justizvollzug überrepräsentiert sind. Gleiches gilt für Personengruppen, die teilweise weniger gut an das Gesundheitssystem angebun den sind und einen geringeren Zugang zu Informations- und Behandlungsprogrammen haben. Die Situation im Justizvollzug bildet somit einen besonderen Ausschnitt der Gesamtbevölkerung ab. Häufig besteht die Infektion bereits bei der Aufnahme in einer Haftanstalt. Die Behandlung von Infektionen im Justizvollzug erfolgt im Gleichklang zu einer Behandlung außerhalb des Justizvollzugs. Die von einer Infektion Betroffenen werden erkannt, beraten und behandelt. Bei fast allen HIV-positiv Getesteten kann in der Haft eine Therapie eingeleitet oder fortgeführt werden. Die Inhaftierten mit einer erkannten Hepatitis-C-Infektion werden in Abhängigkeit der Dauer ihrer Haftzeit behan delt. Angestrebt wird eine Beendigung der Behandlung während der Inhaftierung. Ein Teil der Inhaftierten wird allerdings bereits wieder entlassen, bevor alle erforderlichen Untersuchungen für eine Behandlung vorgenommen werden konnten, und geht mit einer Empfehlung für die Therapie in Freiheit. Sofern die medizinischen Voraussetzun gen vorliegen, werden Inhaftierte gegen Hepatitis B geimpft. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
Drucksache 22/1535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 1: Welche Untersuchungen umfasst die Eingangsuntersuchung und welche Tests werden den Inhaftierten angeboten? Antwort zu Frage 1: Die Eingangsuntersuchung umfasst eine umfassende körperliche Untersuchung mit fol gendem Inhalt: - Messung von Blutdruck, Puls, Größe, Gewicht und Temperatur, - ausführliche Anamnese nach Vorerkrankungen und aktuellen Beschwerden, - Erhebung des psychischen Status zur Einschätzung einer etwaigen Suizidalität, - gegebenenfalls Drogenscreening zur Einschätzung einer möglichen Entzugsproble matik oder Klärung einer Substitution, sofern dies noch nicht bei der Zuführung erfolgt ist, - mit Einwilligung des Inhaftierten Einholung von Vorbefunden bei externen Ärzten, - Screening auf Tuberkulose gemäß Infektionsschutzgesetz durch Röntgen der Lunge, - gegebenenfalls weitere Untersuchungen entsprechend der erhobenen Symptome und Anamnese wie beispielsweise EKG, Röntgen, Facharztvorstellung, Labortes tungen. Aktuell wird bei Symptomen oder Vorliegen eines Risikoprofils ein COVID-19-Abstrich genommen, sofern dies noch nicht bei der Zuführung erfolgt ist. Allen Inhaftierten mit Risikoprofil oder auch auf Wunsch wird eine zeitnahe Labordiag nostik inklusive Infektionsprofil (HIV, Hepatitis und anderes) angeboten. Frage 2: Wie viele Tests auf HIV, Hepatitis C, Tuberkulose wurden in den Jah ren 2017 bis heute in den Hamburger Haftanstalten durchgeführt und wie viele waren davon positiv? Bitte nach Jahren differenzieren. Antwort zu Frage 2: Tabelle 1 Jahr/ HIV davon Hepatitis C davon Tuberkulose* davon positiv Test auf positiv positiv 2017 267 16 267 30 2.775 11 2018 798 66 784 87 2.642 14 2019 818 62 805 79 2.558 7 2020** 530 49 530 37 1.429 9 * Das Screening auf Tuberkulose erfolgt durch das Röntgen der Lunge. Statistisch wird lediglich die hier aufgeführte Zahl der insgesamt durchgeführten Röntgen-Tho rax-Untersuchungen erhoben. Um herauszufinden, auf Grundlage welcher Indika tion die Röntgenuntersuchungen jeweils durchgeführt wurden, müssten mehr als 2.000 Gesundheitsakten händisch ausgewertet werden, was in der für eine Parla mentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. ** Stichtag: 29.9.2020 Frage 3: Wie viele Inhaftierte wurden in den Jahren 2017 bis heute gegen Hepatitis C behandelt? Bitte nach Jahren differenzieren. Antwort zu Frage 3: Es wurden 2017 sechs Inhaftierte, 2018 und 2019 jeweils 20 Inhaftierte sowie in 2020 (bis zum 30.06.) acht Inhaftierte gegen Hepatitis C behandelt. Im Übrigen siehe Vorbe merkung. Frage 4: Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Behandlung von Inhaf tierten mit Hepatitis C? Antwort zu Frage 4: Eine umfassende Statistik darüber wird nicht geführt. Die jährlichen Kosten sind abhän gig von der Anzahl der behandelten Inhaftierten und den jeweils indizierten Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen. Sie summieren sich aus den Kosten für die Medika 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1535 mente, Labordiagnostik, Kontrolluntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen, gegebe nenfalls Computertomografie oder Fibroscan, konsiliarische Vorstellung bei einer Infek tiologin beziehungsweise einem Infektiologen und ärztliche Betreuung während der jeweiligen Behandlung. Derzeit werden hauptsächlich zwei Medikamente zur Behandlung eingesetzt. Die Medikamente für einen Behandlungszyklus kosten rund 14.400 Euro beziehungsweise rund 19.400 Euro. Eine Behandlung erfolgt regelmäßig in zwei bis drei Zyklen. Die Kos ten für ein HCV-Screening belaufen sich auf rund 6 Euro pro Person. Im Falle einer positiven Testung entstehen weitere Laborkosten für die Bestimmung der Viruslast und der Genotypisierung in Höhe von rund 33 Euro beziehungsweise 29 Euro. Nach der Behandlung erfolgt erneut eine Kontrolle der Viruslast, um festzustellen, ob die Behand lung erfolgreich war. Durchschnittlich ist pro Patient zweimal im Jahr ein Abdomen-CT erforderlich. Die Kosten hierfür betragen rund 400 Euro. Die konsiliarische Vorstellung erfolgt durchschnittlich zweimal und verursacht Kosten von rund 34 Euro. Kosten für die Behandlung innerhalb des Vollzuges (zum Beispiel ärztliche Betreuung während der Behandlung, Ultraschall) lassen sich nicht ermitteln, da sie durch festangestelltes medi- zinisches Personal durchgeführt und daher nicht einzeln abgerechnet werden. Frage 5: Welche Maßnahmen wurden im Hamburger Justizvollzug eingeleitet oder sind geplant, um die Ziele des Bundesprogramms „BIS 2030 – Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen sexuell übertragbaren Infektionen“ zu erreichen? Falls keine eingelei tet wurden oder geplant sind, warum nicht? Antwort zu Frage 5: Es wird bereits eine umfangreiche Diagnostik durchgeführt. Des Weiteren werden Imp fungen gegen Hepatitis B angeboten und vorgenommen. Zudem erfolgt in den Sprech stunden eine Aufklärung über Übertragungswege von Krankheiten. Weiter werden Sub stitutionen und Entzugsbehandlungen durchgeführt, um einen illegalen Drogenkonsum mit den Folgen einer Infektionsübertragung zu senken. Frage 6: Wie und wann werden die Maßnahmen des Bundesprogramms eva luiert? Falls keine Evaluation geplant ist, warum nicht? Antwort zu Frage 6: Im Anschluss an die Hepatitis-C-Behandlung findet eine Abschlussbeurteilung statt. Die Fälle und Verläufe werden dokumentiert. Die Evaluation findet gemeinsam mit einem Infektiologen/einer Infektiologin des Bernhard-Nocht-Instituts statt. Darüber hinaus fin det keine regelmäßige Evaluation statt. Es besteht aber enger Kontakt zu der Infektio logie des UKE und Infektionskrankheiten werden wiederholt in den regelmäßig stattfin denden ärztlichen Qualitätszirkeln thematisiert, um das Ziel des Bundesprogrammes der Eindämmung von Infektionskrankheiten zu erreichen. Frage 7: Welches Geschlecht haben die für die inhaftierten Frauen zuständi gen Ärzte/-innen? Bitte nach Fachbereich getrennt aufführen, insbe sondere Gynäkologie. Können sich weibliche Inhaftierte auf Wunsch von einer Ärztin behan deln lassen? Antwort zu Frage 7: Tabelle 2 Fachbereich Geschlecht (m = männlich, w = weiblich, d = divers) Allgemeinmedizin m, w Innere Medizin w Gynäkologie m Psychiatrie m, w Zahnheilkunde m, w 3
Drucksache 22/1535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Fachbereich Geschlecht (m = männlich, w = weiblich, d = divers) Anästhesie m Dermatologie m Chirurgie m Neurologie m Ophthalmologie m, w Orthopädie m Otorhinolaryngologie m Otorhinolaryngologie – Chirurg m Pneumologie w Radiologie m Urologie m Infektiologie m, w Arzt in Weiterbildung m, w Arzt ohne Facharztbezeichnung w Hinzu kommen Ärztinnen und Ärzte, die den Bereitschaftsdienst leisten. Soweit der Justizvollzug im jeweiligen Fachbereich über eine Ärztin verfügt, können sich weibliche Inhaftierte von einer Ärztin behandeln lassen. Frage 8: Wie werden die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts in den Hamburger Haftanstalten umgesetzt? Antwort zu Frage 8: Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind jeder Ärztin beziehungsweise jedem Arzt bekannt und werden in den Ambulanzsprechstunden und im Zentralkran kenhaus angewandt. Impfungen werden je nach Risikogruppe und Alter empfohlen und durchgeführt. Bei seronegativen Testungen wird großzügig gegen Hepatitis B geimpft. Frage 9: Wird der Impfstatus Inhaftierter kontrolliert und die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen bei Bedarf aufgefrischt? Frage 10: Wie werden Inhaftierte motiviert, die Impfungen nach den Empfehlun gen der Ständigen Impfkommission einzuhalten? Gibt es ein Beratungsangebot? Antwort zu Fragen 9 und 10: Eine Kontrolle des Impfstatus erfolgt anlassbezogen. Im Rahmen einer Labordiagnostik erfolgt regelhaft die Kontrolle des Impfstatus auf Hepatitis B. Soweit die Patientin bezie hungsweise der Patient es wünscht, erfolgen Impfungen. Den Inhaftierten werden Imp fungen gemäß den Vorgaben der Ständigen Impfkommission in den Sprechstunden empfohlen und sie werden dazu beraten. Des Weiteren wird teilweise durch aufge hängte Plakate auf die Möglichkeit von Impfungen hingewiesen. Im Impfpass werden notwendige Folgetermine eingetragen. Frage 11: Wie wird eine ausgewogene Ernährung sichergestellt? Bitte für die JVA Fuhlsbüttel, JVA Billwerder und die JVA Hahnöfersand den Spei seplan für die jeweils erste Woche im Juni oder Juli 2020 auflisten. Antwort zu Frage 11: Die Speisepläne werden unter Beachtung ernährungsphysiologischer Grundsätze erstellt und monatlich einem Arzt/einer Ärztin vorgelegt. Religiöse Anforderungen und individuelle Ernährungsgewohnheiten der Inhaftierten werden berücksichtigt. Bei verschiedenen Erkrankungen kann eine spezielle Kostform durch den Anstaltsarzt verordnet werden (zum Beispiel Reduktionskost, cholesterinarme Kost, eiweißreiche Kost, purinarme Kost). 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1535 Tabelle 3: Speisepläne der JVA Fuhlsbüttel, JVA Billwerder und der JVA Hahnöfer sand für den 29.06. bis 05.07.2020: JVA Fuhlsbüttel und JVA Billwerder Datum morgens mittags abends 29.06.2020 Brot, Konfitüre 2 Weißwürste, Bayerisch Kraut, 100gr feine Mett und Margarine für Salzkartoffeln, Stk. Obst wurst eine Woche 30.06.2020 Brot Chinafleisch (Geflügel) mit Asia- 100gr Schnittkäse gemüse und Curryreis, Dessert 01.07.2020 Brot Wurzeleintopf mit Gemüse und 100gr Mettwurst, einer Krakauer, Stk. Obst Milch 02.07.2020 2 Brötchen Penne mit Carbonara-Pilz- 1 Becher Kräuter Schinkensoße, Dessert frischkäse 03.07.2020 Brot 2 Schweinefleischfrikadellen 100gr Kasslerauf (kalt) an Mayonnaisekartoffel- schnitt salat, Stk. Obst 04.07.2020 Brot Chili con Carne mit Reis, Port. Landjäger, Stk. Obst 1 Tütensenf 05.07.2020 Müsli, Milch Schweinelachsbraten an 1 Dose Makrelen, Apfelrotkraut und Soße über Stk. Gemüse Semmelknödeln, Stk. Obst JVA Hahnöfersand 29.06.2020 1 Honig, Marga Frikadelle, bunter Nudelsalat, Je 50gr Aufschnitt rine, 1 Apfel, Brot Nachtisch und Käse, Brot 30.06.2020 ½ Milch, Corn Souvlaki, Tsatsiki, Krautsalat, 1 gekochtes Ei, flakes oder Müsli, Reis, Nachtisch 50gr Aufschnitt, 1 Konfitüre, Brot Tomate oder Gurke, Brot 01.07.2020 Konfitüre, Minestrone mit Rindfleisch, 0,5l Milch, 50gr Käse, Kiwi Nachtisch je 50gr Käse und oder Orange, Brot Aufschnitt, Brot 02.07.2020 1 Konfitüre, Fischfilet, bunter Kartoffelsalat, Je 50gr Aufschnitt 1 Becher Quark, Nachtisch und Käse, Möhre 1 Stk. Gurke, Brot oder Paprika, Brot 03.07.2020 1 Nougat-Creme, Zucchini-Hackfleischpfanne, 100gr Aufschnitt, 1 Banane, Brot, Reis, Nachtisch Tomate oder ½ Kakao Gurke, Brot 04.07.2020 1 Honig, 1 Becher Chefsalat mit American-Dres 50gr Aufschnitt, Obstsalat, Brot sing, Putenstreifen und Käse, 1 Gewürzgurke, Baguettebrötchen, Nachtisch 1 Becher Früh lingsquark, Brot 05.07.2020 1 Konfitüre, 1 But Pfeffergulasch mit Paprika, 50gr Käse oder ter, 1 gekochtes Kräuterspätzle, Nachtisch 1 Dosenfisch, 50gr Ei, Brot Aufschnitt, Brot Frage 12: Welche Angebote zur Förderung einer gesunden Ernährung und Lebensweise gibt es für die Inhaftierte? Bitte nach Haftanstalt getrennt auflisten. Antwort zu Frage 12: In allen Haftanstalten gibt es Sportangebote in Form von Freizeitgruppen. In der Unter suchungshaftanstalt besteht die Möglichkeit einer Diätberatung durch eine Diätassis tentin und einer Ernährungsberatung in der internistischen Sprechstunde. Frage 13: Wird in den Haftanstalten Raucher-/-innenentwöhnung angeboten? Wenn ja, in welchen Haftanstalten? Wenn nein, warum nicht? 5
Drucksache 22/1535 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 13: In allen Haftanstalten erfolgt eine regelmäßige Ansprache der Raucherinnen bezie hungsweise Raucher auf den schädlichen Nikotinkonsum durch die Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte. Darüber hinaus werden Betroffene insbesondere in der internisti schen und pneumologischen Sprechstunde in der Untersuchungshaftanstalt angespro chen. Bei Bedarf besteht in allen Haftanstalten die Möglichkeit einer Behandlung mit Nikotinpflastern. 6