Ist Schutz vor Corona auch im Winternotprogramm sichergestellt?

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                          Drucksache   22/148 22. Wahlperiode                                                                                 12.05.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephanie Rose (DIE LINKE) vom 04.05.20 und   Antwort des Senats Betr.:    Ist Schutz vor Corona auch im Winternotprogramm sichergestellt? Einleitung für die Fragen: Am 1. November 2019 startete in Hamburg das Winternotprogramm. Das Win­ ternotprogramm sieht für die kalte Jahreszeit lediglich einen nächtlichen Erfrie­ rungsschutz vor, den die Nutzer/-innen tagsüber verlassen müssen. Aufgrund der aktuellen Lage hat der Senat die Notunterkünfte des Winternotprogramms bis zunächst Ende Mai in das Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm überführt. Wenn im Folgenden von Winternotprogramm gesprochen wird, ist dieses mit gemeint. Ich frage den Senat: Einleitung für die Antworten: Das hamburgische Winternotprogramm ist ein seit nunmehr 28 Jahren erfolgreiches und in seiner Vorbildwirkung weit über die hamburgischen Landesgrenzen hinausge­ hendes zusätzliches Notübernachtungsangebot in den Wintermonaten November bis März und geht nach Umfang, Ausstattung und ergänzenden Beratungs- und Hilfestruk­ turen weit über die ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen und die üblichen Stan­ dards eines nächtlichen Erfrierungsschutzes hinaus (vergleiche auch Drs. 21/16901 und 21/18258). Um obdachlosen Menschen auch unter den erschwerten Bedingungen der „Corona“- Pandemie eine sichere, geschützte Unterkunft zu bieten und den Infektionsschutz für alle Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, hat die Stadt zum 1. April 2020 das Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm eingerichtet. Dieses neben den ganzjährigen Notunterkünften stehende Programm geht aus den Standorten des Winternotprogramms hervor, reicht aber in seinen Angeboten nach seinem besonderen Sinn und Zweck nochmals über das Format des Winternotprogramms hinaus. Beide Programme sind daher nicht gleichzusetzen und werden auch an dieser Stelle deshalb grundsätzlich getrennt betrachtet. Nachfolgend wird daher begrifflich zwischen dem Winternotprogramm für die Laufzeit vom 1. November 2019 bis zum 31. März 2020 und dem Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm ab dem 1. April 2020 differenziert. Die Übernachtungseinrichtungen von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) in der Frie­ senstraße und in der Kollaustraße sind im Rahmen des Notunterbringungs- und Ver­ sorgungsprogramms durchgängig von 15 Uhr bis 11 Uhr des Folgetages geöffnet. Die wenigen Stunden der Schließung sind zur Durchführung von Hygienemaßnahmen unerlässlich. Es gibt Verpflegungs-, Hygiene- und Bekleidungsmöglichkeiten. Auch fast alle ehrenamtlich betreuten Plätze bei den Kirchengemeinden und Hochschu­ len werden im Rahmen des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms zwischen­ zeitlich weiter bereitgestellt, siehe hierzu auch https://www.hamburg.de/pressearchiv- fhh/13756792/2020-03-25-basfi-corona-obdachlosenhilfe/.
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Drucksache 22/148          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Für obdachlose Frauen wurde zur Entlastung der bestehenden Notübernachtungsstätte für Frauen eine zusätzliche Notübernachtungsstätte in der Horner Landstraße 85 ein­ gerichtet. In der Horner Landstraße 85 stehen seit dem 30. März 2020 50 Plätze bereit, die kurzfristig durch die Hilfsorganisation DRK Kreisverband Hamburg Altona und Mitte e.V. hergerichtet wurden und betreut werden. Auch diese Übernachtungsstätte wird durch einen Wachdienst geschützt. Im Sinne der Fragestellung wird davon ausgegan­ gen, dass sich die nachfolgend erbetenen Angaben auf die zuvor für das Winternotpro­ gramm genutzten Standorte von f & w (Friesenstraße 22 und Kollaustraße 15) beziehen sollen und nicht auf die ebenfalls zum Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm gehörende Notübernachtungseinrichtung für Frauen in der Horner Landstraße 85. An allen Standorten des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms wird durch eine angepasste, lockere Belegung die Einhaltung der gebotenen Abstände ermöglicht. Neben der Bereitstellung einer Schlafstätte spielen die Beratung und Betreuung eine zentrale Rolle. Bei gegenwärtig rund 650 Nutzern in rund 300 Zimmern an allen zentra­ len Standorten sind durchschnittlich 2,3 Personen pro Zimmer untergebracht – nur zwei bis drei Personen teilen sich ein Zimmer. In den dezentralen Containerstandorten gibt es zum Teil auch Einzelunterbringungen. Die Versorgung der obdachlosen Menschen mit täglichen Mahlzeiten, Hygienemöglichkeiten und Beratung und Versorgung durch das Personal an den städtischen Standorten ist ebenso sichergestellt wie eine mögliche Isolation und medizinische Versorgung im Ansteckungsfall. Im Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm und den ganzjährigen Notübernach­ tungsstätten wird ein Mund- und Nasenschutz im Fall einer angeordneten Notwendig­ keit (zum Beispiel bei Fahrten im öffentlichen Personen- und Nahverkehr und bei Ein­ käufen im Einzelhandel) ausgegeben. Um diesen Schutz angesichts einer nicht gänzlich sicher abschätzbaren Entwicklung der Pandemie weiter aufrechtzuerhalten, hat sich die zuständige Behörde bereits früh­ zeitig zu Anfang des Monats Mai für eine Verlängerung des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms bis zum 31. Juli 2020 entschieden. Die Stadt geht über dieses Angebot noch hinaus. Zur besseren Betreuung und Versorgung von mit COVID-19 infi­ zierten wohnungslosen Personen, vornehmlich aus Gemeinschaftsunterkünften, hat f & w im Auftrag der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) einen zusätzlichen Quarantänestandort an der Horner Rennbahn eingerichtet. Dadurch sind die in den anderen Unterkünften als auch im Notunterbringungs- und Versorgungspro­ gramm verbleibenden Bewohnerinnen und Bewohner besser vor Ansteckung geschützt und der soziale Friede bleibt gewahrt. Rund 60 Plätze stehen bereit und können seit Anfang Mai bedarfsgerecht belegt wer­ den. Im Gebäude der dortigen Jugendherberge findet seither eine angemessene zen- trale und damit zugleich ressourcenschonende Versorgung dieser Menschen statt. Im Bedarfsfall bestehen Reservekapazitäten. Auch der Betrieb dieser Einrichtung ist zunächst bis Ende Juli 2020 vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 22/140 und 22/147. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von f & w wie folgt: Frage 1:            Wie hat sich die Auslastung des diesjährigen Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungspro­ gramms seit dem 1. Januar 2020 an den von f & w fördern und woh­ nen AöR betriebenen Standorten bis aktuell entwickelt? Bitte einzeln nach Kalendertagen und nach Standorten auflisten. Antwort zu Frage 1: Siehe Anlage 1. Frage 2:            Wie hat sich die Auslastung der Tagesaufenthaltsstätten des diesjäh­ rigen Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms seit dem 1. Januar 2020 bis aktuell ent­ wickelt? Bitte einzeln nach Kalendertagen und Standorten auflisten. 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/148 Antwort zu Frage 2: Zur Auslastung der am Winternotprogramm und am Notunterbringungs- und Versor­ gungsprogramm teilnehmenden Tagesaufenthaltsstätte Hinrichsenstraße siehe Anlage 2. Bis zum 22. März 2020 erfolgte der reguläre Wochenendbetrieb, seit dem 26. März 2020 ist die Einrichtung täglich geöffnet. Frage 3:            Wie hat sich die Inanspruchnahme der Wärmestube in der Hinrich- senstraße seit dem 1. Januar 2020 bis heute entwickelt? Bitte einzeln nach Kalendertagen auflisten. Antwort zu Frage 3: Personen, die im Rahmen der Regularien des Winternotprogramms wegen realisierba­ rer Selbsthilfemöglichkeiten oder fehlender Mitwirkung an der Aufklärung der Gefahren­ lage zuvor an die Wärmestube verwiesen wurden beziehungsweise worden wären, erhalten seit dem 24. März 2020 an den Standorten des Notunterbringungs- und Ver­ sorgungsprogramms dieselben Hilfsangebote wie die anderen Nutzerinnen und Nutzer. Das Personal der Wärmestube wird seither zur dringend notwendigen Unterstützung im Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm eingesetzt. Im Übrigen siehe Anlage 3. Frage 4:            Wie viele Beratungsgespräche wurden seit der Öffnung des Winter­ notprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versor­ gungsprogramms seit dem 01.01.2020 bis aktuell von wie vielen Mit­ arbeitenden durchgeführt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Antwort zu Frage 4: Es fanden Beratungsgespräche in folgender Anzahl statt: Tabelle 1 Monat       Standort Friesenstraße 22      Standort Kollaustraße 15 Januar                   513                           582 Februar                  567                           656 März                     170                           227 April                     1                            234 Mai                        *                            66 Quelle: f & w *   Der Standort Friesenstraße 22 stand vom 13. März 2020 bis einschließlich 26. Ap­ ril 2020 unter Quarantäne, im Quarantänezeitraum konnte eine Beratung nur sehr eingeschränkt stattfinden und dokumentiert werden. Seit Aufhebung der Quaran­ täne läuft die Beratung wieder an. Zahlen für Mai können erst zum Monatsende ausgewertet werden. Die Beratung erfolgte am Standort Kollaustraße 15 im Winternotprogramm mit acht Mit­ arbeiterinnen und Mitarbeitern und im Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm mit elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; am Standort Friesenstraße 22 im Winternot­ programm mit fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Standort Friesenstraße 22 stand vom 13. März 2020 bis einschließlich 26. April 2020 unter Quarantäne, im Quarantänezeitraum konnte eine Beratung nur sehr einge­ schränkt stattfinden und dokumentiert werden. Seit Aufhebung der Quarantäne läuft die Beratung wieder an. Zahlen für Mai können erst zum Monatsende ausgewertet werden. a) Wie vielen Personen wurde im Anschluss an die Perspektivbera­ tung auf die Wärmestube verwiesen? b) Davon aufgrund mangelnder Mitwirkungspflicht der Nutzer/ -innen? c) Davon aufgrund von Selbsthilfemöglichkeiten der Nutzer/-innen? Bitte jeweils Anzahl der Fälle und Anteil am Gesamt angeben. 3
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Drucksache 22/148          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Fragen 4 a), 4 b) und 4 c): Die Teilnahme an der Perspektivberatung ist freiwillig und nicht mit unmittelbaren Kon­ sequenzen im Hinblick auf eine Zuweisung zur Wärmestube verbunden. Eine statistische Erfassung, in welchen Fällen sich aus der Perspektivberatung heraus die zunächst bei der erstmaligen Aufnahme gemachten Angaben zur Gefahrenlage und zum Nichtvorliegen von realisierbaren Selbsthilfemöglichkeiten anders darstellten und deshalb der Verweis auf die Wärmestube auszusprechen war, findet nicht statt. Es wur­ den seit 1. Januar 2020 insgesamt 149 Verweise an die Wärmestube ausgesprochen, davon aufgeteilt wie folgt: Tabelle 2 Verweise auf die          davon aufgrund         davon aufgrund von Wärmestube                mangelnder Mit­        Selbsthilfemöglich­ wirkungspflicht        keiten Kollaustraße    Januar: 14 (2,41 %)       47                     26 Februar: 53 (8,08 %) März: 6 (2,64 %) April: 0 (0,00 %) Mai: 0 (0,00 %) Friesen­        Januar: 41 (7,99 %)       27                     49 straße          Februar: 31 (5,47 %) März: 4 (2,35 %) April: 0 (0,00 %) Mai: 0 (0,00 %) Frage 5:           Wie viele Nutzer/-innen des Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms wurden seit dem 01.3.2020 positiv auf COVID-19 getestet? Frage 6:           Wie viele der unter Frage 5 genannten Personen mussten wegen eines besonders schweren Verlaufs seit dem 01.03.2020 in ein Kran­ kenhaus eingewiesen werden? Frage 7:           Wie viele Nutzer/-innen des Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms wurden seit dem 01.03.2020 insgesamt wegen COVID-19 isoliert (Kohortenqua­ rantäne)? Frage 8:           Wie viele Plätze stehen insgesamt für Isolierungszwecke von auf COVID-19 positiv getesteten Personen an den Standorten des Win­ ternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Ver­ sorgungsprogramms zur Verfügung? Antwort zu Fragen 5 bis 8: Tabelle 3 positiv        davon seit          in Verbindung mit     spezielle auf            dem 01.03.20        COVID-19 isoliert     Isolierungs­ COVID-19       in ein                                    plätze in der getestet       Krankenhaus                               Einrichtung eingewiesen Kollaustraße   0              0                   13                    56 Friesen­       7              1                   Zunächst 43;          48 straße                                            ab März 2020 insgesamt 340 durch angeordnete Standortquarantäne 4
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode      Drucksache 22/148 Frage 9:           Wie viele Personen teilen sich seit dem 01.03.2020 durchschnittlich ein Zimmer an den Standorten des Winternotprogramms beziehungs­ weise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms? Antwort zu Frage 9: Siehe Vorbemerkung. Frage 10:          Wie viele Personen teilen sich seit dem 01.03.2020 durchschnittlich Toiletten, Duschen und Gemeinschaftsräume an den Standorten des Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms? Antwort zu Frage 10: Bei einer maximalen Belegung kommen am Standort Kollaustraße 28 Personen auf vier Duschen und vier WCs. Bei einer maximalen Belegung kommen am Standort Friesen­ straße circa 35 – 40 Personen auf vier Duschen und vier WCs. Frage 11:          Inwieweit werden derzeit Ausweiskontrollen an den Standorten des Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms durchgeführt? Frage 12:          Inwieweit werden personenbezogene Daten von Nutzern/-innen des Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringung- und Versorgungsprogramms gespeichert, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Kontakte von Corona-Infizierten ausfindig machen zu können? Antwort zu Fragen 11 und 12: Der Zugang zum Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm ist niedrigschwellig. Aus Gründen des Infektionsschutzes wird in Absprache mit den zuständigen Gesund­ heitsämtern für den Fall, dass ein Ausweispapier beziehungsweise eine Identitätsbe­ scheinigung nicht vorgelegt wird beziehungsweise vorgelegt werden kann, ein Foto und der Name beziehungsweise ein Pseudonym der schutzsuchenden Person erfasst. Sofern die betroffene Person kein Foto von sich vorlegen kann, wird dieses vor Ort durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von f & w erstellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/18882. Zur Ermittlung von Infizierten und ihrer Kontaktpersonen werden die ent- sprechend pseudonymisierten Belegungslisten verwendet. Zum Umgang mit personen­ bezogenen Daten siehe Drs. 21/18882. Frage 13:          Obdachlose Menschen mit Verdacht auf eine COVID-19-Infektion können sich am Standort Friesenstraße testen lassen. Wie wird der getrennte Zugang von Verdachtsfällen und anderen Nutzern/-innen des Winternotprogramms beziehungsweise des Notunterbringungs- und Versorgungsprogramms sichergestellt? Antwort zu Frage 13: Am Standort Friesenstraße 22 können auch Menschen auf COVID-19 getestet werden, die nicht krankenversichert sind. Das Angebot richtet sich an Übernachtungsgäste am Standort. Es gibt keine getrennten Zugänge. Übernachtungsgäste, die auf COVID-19 hindeutende Symptome aufweisen, werden in einem gesonderten Quarantänebereich untergebracht. Die Abstriche werden in dem Zimmer vorgenommen, in dem die betrof- fene Person untergebracht ist. Im Übrigen siehe Drs. 22/97. Frage 14:          Werden Nutzern/-innen des Notunterbringungs- und Versorgungs­ programms seit Einführung der Maskenpflicht entsprechende Schutz­ masken zur Verfügung gestellt? Frage 15:          Gibt es Planungen seitens des Senats, das Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm auch nach Ende Mai zu verlängern? 5
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Drucksache 22/148         Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Frage 16:          Laut der Antwort des Senats auf Drs. 22/97 ist ein zentraler Quaran­ tänestandort für obdachlose Menschen geplant. An welchem Stand­ ort und mit wie vielen Plätzen ist die zentrale Einrichtung geplant? Antwort zu Fragen 14, 15 und 16: Siehe Vorbemerkung. Frage 17:          Wie ist die medizinische Versorgung an den Standorten des Not- unterbringungs- und Versorgungsprogramms organisiert? Wie viele Ärzte, Pflegekräfte sind wie häufig vor Ort? Antwort zu Frage 17: Am Standort Kollaustraße 15 ist dreimal wöchentlich eine Ärztin für zwei Stunden vor Ort. Am Standort Friesenstraße 22 ist jeden Tag ein Rettungssanitäter für zwei Stunden vor Ort sowie viermal wöchentlich ein Arzt für zwei Stunden und einmal wöchentlich das Arztmobil für dreieinhalb Stunden. 6
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Kollaustraße               Friesenstraße Datum        Gesamtzahl    Datum         Gesamtzahl 01.01.2020         185     01.01.2020          345 02.01.2020         186     02.01.2020          344 03.01.2020         195     03.01.2020          347 04.01.2020         193     04.01.2020          344 05.01.2020         191     05.01.2020          342 06.01.2020         206     06.01.2020          351 07.01.2020         215     07.01.2020          354 08.01.2020         207     08.01.2020          336 09.01.2020         224     09.01.2020          339 10.01.2020         207     10.01.2020          327 11.01.2020         209     11.01.2020          328 12.01.2020         217     12.01.2020          353 13.01.2020         207     13.01.2020          365 14.01.2020         222     14.01.2020          331 15.01.2020         217     15.01.2020          323 16.01.2020         216     16.01.2020          316 17.01.2020         222     17.01.2020          307 18.01.2020         220     18.01.2020          313 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 19.01.2020         217     19.01.2020          320 20.01.2020         227     20.01.2020          331 21.01.2020         226     21.01.2020          329 22.01.2020         227     22.01.2020          330 23.01.2020         225     23.01.2020          342 24.01.2020         226     24.01.2020          344 25.01.2020         228     25.01.2020          352   Anlage 1 Drucksache 22/148 26.01.2020         242     26.01.2020          372 27.01.2020         245     27.01.2020          370 28.01.2020         240     28.01.2020          370 7 29.01.2020         239     29.01.2020          324
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8   30.01.2020   235   30.01.2020   320 31.01.2020   223   31.01.2020   302 01.02.2020   240   01.02.2020   306 02.02.2020   238   02.02.2020   308 03.02.2020   235   03.02.2020   328 04.02.2020   249   04.02.2020   321 Drucksache 22/148 05.02.2020   231   05.02.2020   321 06.02.2020   212   06.02.2020   344 07.02.2020   212   07.02.2020   348 08.02.2020   204   08.02.2020   343 09.02.2020   221   09.02.2020   356 10.02.2020   215   10.02.2020   368 11.02.2020   217   11.02.2020   372 12.02.2020   211   12.02.2020   363 13.02.2020   231   13.02.2020   354 14.02.2020   210   14.02.2020   324 15.02.2020   202   15.02.2020   340 16.02.2020   214   16.02.2020   349 17.02.2020   222   17.02.2020   366 18.02.2020   224   18.02.2020   349 19.02.2020   218   19.02.2020   348 20.02.2020   225   20.02.2020   334 21.02.2020   215   21.02.2020   343 22.02.2020   193   22.02.2020   324 23.02.2020   209   23.02.2020   335 24.02.2020   211   24.02.2020   365 25.02.2020   210   25.02.2020   343 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 26.02.2020   204   26.02.2020   340 27.02.2020   209   27.02.2020   344 28.02.2020   203   28.02.2020   346 29.02.2020   189   29.02.2020   343
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01.03.2020   203   01.03.2020   336 02.03.2020   197   02.03.2020   337 03.03.2020   191   03.03.2020   345 04.03.2020   159   04.03.2020   357 05.03.2020   157   05.03.2020   361 06.03.2020   158   06.03.2020   342 07.03.2020   157   07.03.2020   331 08.03.2020   162   08.03.2020   356 09.03.2020   152   09.03.2020   349 10.03.2020   149   10.03.2020   351 11.03.2020   145   11.03.2020   342 12.03.2020   149   12.03.2020   334 13.03.2020   143   13.03.2020   340 14.03.2020   145   14.03.2020   329 15.03.2020   145   15.03.2020   319 16.03.2020   146   16.03.2020   314 17.03.2020   157   17.03.2020   294 18.03.2020   165   18.03.2020   270 19.03.2020   182   19.03.2020   262 20.03.2020   194   20.03.2020   242 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 21.03.2020   178   21.03.2020   259 22.03.2020   176   22.03.2020   282 23.03.2020   179   23.03.2020   275 24.03.2020   180   24.03.2020   279 25.03.2020   178   25.03.2020   263 26.03.2020   175   26.03.2020   237 27.03.2020   185   27.03.2020   261 Drucksache 22/148 28.03.2020   175   28.03.2020   274 29.03.2020   185   29.03.2020   277 30.03.2020   188   30.03.2020   283 9 31.03.2020   189   31.03.2020   273
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01.04.2020   185   01.04.2020   267 10 02.04.2020   195   02.04.2020   252 03.04.2020   200   03.04.2020   264 04.04.2020   202   04.04.2020   264 05.04.2020   198   05.04.2020   253 06.04.2020   199   06.04.2020   240 Drucksache 22/148 07.04.2020   190   07.04.2020   245 08.04.2020   170   08.04.2020   235 09.04.2020   171   09.04.2020   237 10.04.2020   174   10.04.2020   268 11.04.2020   173   11.04.2020   264 12.04.2020   165   12.04.2020   250 13.04.2020   179   13.04.2020   249 14.04.2020   184   14.04.2020   261 15.04.2020   180   15.04.2020   256 16.04.2020   180   16.04.2020   250 17.04.2020   179   17.04.2020   248 18.04.2020   171   18.04.2020   222 19.04.2020   183   19.04.2020   251 20.04.2020   174   20.04.2020   241 21.04.2020   176   21.04.2020   245 22.04.2020   186   22.04.2020   243 23.04.2020   180   23.04.2020   255 24.04.2020   180   24.04.2020   248 25.04.2020   183   25.04.2020   255 26.04.2020   185   26.04.2020   253 27.04.2020   181   27.04.2020   273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode 28.04.2020   179   28.04.2020   267 29.04.2020   173   29.04.2020   261 30.04.2020   166   30.04.2020   271 01.05.2020   170   01.05.2020   270
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