Investiert die Schulbehörde wirklich in digitale Infrastruktur in Neugraben-Fischbek?

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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                         Drucksache    22/260 22. Wahlperiode                                                                               22.05.20 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und André Trepoll (CDU) vom 14.05.20 und   Antwort des Senats Betr.:    Investiert die Schulbehörde wirklich in digitale Infrastruktur in Neugra­ ben-Fischbek? Einleitung für die Fragen: Die Schulschließungen aufgrund der Corona-Krise haben gezeigt, wie wichtig eine digitale Infrastruktur für die Beschulung der daheim gebliebenen Schüle­ rinnen und Schüler ist. Vielfach sind kreative Formen digitaler Beschulung ent­ standen, von der Videokonferenz bis zum Streaming von ganzen Stunden. Im Stadtteil Neugraben-Fischbek ist die Schulinfrastruktur seit Jahren an ihren kapazitiven Grenzen. Dies ist unter anderem an den deutlichen Ausbaupla­ nungen im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2019 abzulesen, bei denen allein im Grundschulbereich über zehn Züge zugebaut werden sollen. Im Durchschnitt haben die Schulen bereits fünf Züge, in der Spitze bis zu sechs Züge als Anmeldungen für 2020 vorliegen. Die von dem Schulsenator Rabe beschriebene kleine Grundschule mit 240 Schülern ist im Stadtteil nicht vorzu­ finden. Für den digitalen Unterricht ist es Basis, dass zumindest eine gute digitale Infrastruktur in allen Schulen vorhanden ist. Dies gilt auch über die Corona- Krise hinaus und erfordert, dass in allen Klassenzimmern ausreichend digitale Infrastruktur vorhanden ist. Oftmals scheitert es aber schon daran. In der Grundschule Neugraben sind mehrere Klassenräume nicht per Kabel an das Internet angeschlossen, doch ein Ausbau soll vor dem Hintergrund der Neu­ bauplanungen in zwei Jahren nicht mehr erfolgen. Wir fragen den Senat: Einleitung für die Antworten: Mit dem im Oktober 2019 beschlossenen Schulentwicklungsplan hat die für Bildung zuständige Behörde auch auf die sich dynamisch entwickelnden Schülerzahlen im Stadtteil Neugraben-Fischbek reagiert. Durch die laufenden Planungen und Realisie­ rungen der Zubaumaßnahmen wird sichergestellt, dass eine bedarfsdeckende Versor­ gung mit Schulkapazitäten auch in Zukunft vorhanden ist. Gleichzeitig wird durch das fortlaufende, umfassende Sanierungsprogramm die Qualität der schulischen Infrastruk­ tur erheblich verbessert und die noch verbliebenen Reste des Sanierungsstaus des vorvergangenen Jahrzehnts behoben. In der aktuellen Situation der Corona-Krise und der Aussetzung des regulären Schul­ betriebs unterstützt die für Bildung zuständige Behörde die Hamburger Schulen bei der Organisation und Durchführung des Präsenz- und des Fernunterrichts. Dabei baut die für Bildung zuständige Behörde auf den Konzepten für Unterricht mit digitalen Bildungs­ medien auf, der mit der Umsetzung der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt" und der hamburgspezifischen Umsetzung des DigitalPakts Schule bereits begonnen hat.
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Drucksache 22/260          Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms „Hamburg 2010 – Wachsende Stadt“ (SIP 2010) wurde eine leistungsfähige strukturierte lokale Netzinfrastruktur (LAN) in den Unterrichtsräumen und ein breitbandiger Zugang zum Internet in allen staatlichen allge­ meinbildenden Schulen realisiert. Die Bandbreite des Internetanschlusses orientiert sich an dem jeweiligen konkreten Nutzungsbedarf der Schule. Eine moderne Funkvernetzung, die im Rahmen des Digital- Pakts Schule realisiert wird, ergänzt und erweitert diese IT-Ausstattung für den unter­ richtlichen Einsatz von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets. Im Rahmen des Schulbauprogramms ist GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) von der für Bildung zuständigen Behörde beauftragt, den gesamten Standort Francoper Straße 32 in den kommenden Jahren umzugestalten. Einzelne Bestandsge­ bäude werden abgerissen und durch moderne Neubauten ersetzt. Bei den derzeitigen Planungen für den weiteren Ausbau der IT-Infrastruktur ist daher zu berücksichtigen, ob in der Schule Gebäudeteile saniert, abgerissen oder neu gebaut werden. Angesichts dessen erfolgt der weitere Ausbau der IT-Infrastruktur aufgrund von baulichen und wirt­ schaftlichen Aspekten, die sich auch an der verbleibenden Nutzungsdauer der Räume orientieren. Die mobilen Klassenräume, die in der Bauphase genutzt werden, werden entsprechend den Vereinbarungen des DigitalPaktes mit der erforderlichen IT-Infra­ struktur ausgestattet. An der Grundschule Neugraben sind 27 Unterrichtsräume mit kabelgebundenem Inter­ netanschluss ausgestattet. Für die insgesamt 24 Klassen der Grundschule legt die Schulleitung fest, welche Räume als Klassenräume genutzt werden. Mit entsprechen­ der Unterrichtsorganisation steht schon jetzt für jede Klasse täglich ein Unterrichtsraum mit Internetanschluss zur Verfügung. Die Schulaufsicht der für Bildung zuständigen Behörde ist sowohl mit der Schulleitung als auch mit dem Elternrat der Grundschule Neugraben im Gespräch, um zu prüfen, ob auch die restlichen Klassenräume der Schule bis zum Beginn der umfangreichen Bau­ maßnahmen für die digitale Mediennutzung hergerichtet werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Frage 1:           Wie viele Klassenräume in der Grundschule Neugraben verfügen über einen kabelgebundenen Internetanschluss? Bitte auflisten. Antwort zu Frage 1: Siehe Vorbemerkung. Darüber hinaus sind am Schulstandort weitere Räume, beispiels­ weise das Schulbüro, das Lehrerzimmer, das Lehrerarbeitszimmer, der Beratungsraum und die Pausenhalle, mit einem kabelgebundenen Internetanschluss ausgestattet. Frage 2:           Über welche Geschwindigkeiten verfügen die bestehenden Anschlüs- se und sind die Bandbreiten für die jeweils digitale Ausstattung aus­ reichend? Antwort zu Frage 2: Der Schulstandort ist an das stadteigene Glasfasernetz mit einer Bandbreite in Höhe von 10 Mbit/s synchron angeschlossen. Die notwendige Bandbreite hängt davon ab, wie das Internet von den Anwenderinnen und Anwendern genutzt wird. Die bisherige Nutzung am Schulstandort zeigt, dass die jetzige Bandbreite ausreichend ist. Frage 3:           Wie viele Klassenräume sind nicht ans Internet angeschlossen? Bitte auflisten. Antwort zu Frage 3: Siehe Vorbemerkung. Frage 4:           Aus welchem Grund wurden bisherige Anträge auf Anschluss der übrigen Klassenräume abgelehnt? Antwort zu Frage 4: Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 2. 2
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/260 Frage 5:           Sofern der Neubau des Schulgeländes als Begründung herangezo­ gen wurde: Bis wann werden die nicht angeschlossenen Klassen­ räume noch mindestens genutzt? Antwort zu Frage 5: Die Neubauten sollen im Zeitraum 2022 bis 2024 errichtet werden. In dieser Zeit werden die mobilen Klassenräume als Ersatz für die abgerissenen Altbauten genutzt. Frage 6:           Nur wenige Meter entfernt von den nicht angeschlossenen Klassen­ räumen werden aufgrund der zahlreichen Anmeldungen für das Jahr 2020/2021 mobile Klassenräume geplant. Welche Internetanschlüs- se werden dort verbaut? Sind diese kabelgebunden? Frage 7:           Welche Kosten werden für den Anschluss der mobilen Klassenräume kalkuliert und welche Mehrkosten würden für einen Anschluss der wenige Meter entfernten Klassenräume entstehen? Antwort zu Fragen 6 und 7: Die geplanten mobilen Klassenräume und die geplanten Neubauten am Standort wer­ den gemäß dem vereinbarten Standard mit der für Bildung zuständigen Behörde mit kabelgebundenem Internet ausgestattet. Die Kosten für diese Ausstattung sind Teil der laut Mieter-Vermieter-Modell durch die für Bildung zuständige Behörde zu entrichten­ den Gesamtmiete. Außerhalb von Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen ist ein Ausbau technischer Stan­ dards nicht Teil der vereinbarten Leistung von GMH. In Abstimmung mit der Schule hat GMH zugesagt, die Kosten für eine Ausstattung der bisher nicht versorgten Räume in den Bestandsgebäuden zu ermitteln, sodass eine Kostenübernahme zum Beispiel durch die Schule selbst geprüft werden kann. Im Übri­ gen siehe Vorbemerkung. 3
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